18 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Zum 31. Dezember 2018 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom 12.189 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4.761.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.


 

2018

 

2017

 

in Tsd. Stück

in %

 

in Tsd. Stück

in %

a

Gemäß der letzten Mitteilung von BlackRock, veröffentlicht am 22. September 2017, wurde die Meldeschwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten. Die Beteiligung an der Deutschen Telekom betrug demnach am 15. September 2017 4,92 % der Stimmrechte.

Bundesrepublik Deutschland − Berlin, Deutschland

689.601

14,5

 

689.601

14,5

KfW Bankengruppe − Frankfurt am Main, Deutschland

829.179

17,4

 

829.179

17,4

Streubesitz

3.242.679

68,1

 

3.242.679

68,1

davon: BlackRock, Inc. – Wilmington, DE, USAa

234.194

 

 

234.194

 

 

4.761.459

100,0

 

4.761.459

100,0

Eigene Aktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist.

Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.

Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen.

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück.

Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben.

Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen.

In allen Monaten des Berichtsjahres wurden insgesamt 312 Tsd. Stück eigene Aktien entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2018 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von weniger als 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 798 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien beträgt 3.036 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 81 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 1.157 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinn- rücklagen um 2.162 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 20 Tsd. €.

Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die 18.517 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Deutschen Telekom AG von 0,4 % bzw. einem Betrag am Grundkapital in Höhe von 48 Mio. €. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden.

Stimmrechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2018: insgesamt rund 19 Mio. Stück).

Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2018 setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:


 

 

 

 

 

Betrag Mio. €

Stückaktien Tsd. Stück

Zweck

Genehmigtes Kapital 2017

3.600

1.406.250

Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (bis 30. Mai 2022)

Bedingtes Kapital 2018

1.200

468.750

Bedienung von bis 16. Mai 2023 ausgegebenen Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Transaktionen mit Eigentümern

Der bei den Transaktionen mit Eigentümern ausgewiesene Gesamtbetrag von minus 1.389 Mio. € entfällt mit minus 625 Mio. € auf den Anteil des Eigenkapitals der Eigentümer der Muttergesellschaft sowie mit minus 764 Mio. € auf den Anteil anderer Gesellschafter. Diese Beträge resultieren zum einen aus dem im Dezember 2017 begonnenen Aktienrückkauf-Programm der T-Mobile US mit dem im ersten Halbjahr 2018 eigene Stammaktien in einem Volumen von 1,1 Mrd. US-$ (0,9 Mrd. €) erworben wurden. Damit hält die Deutsche Telekom rund 63 % der Anteile. Zum anderen hat die Deutsche Telekom im März 2018 ein Vorkaufsrecht gegenüber der griechischen Privatisierungsbehörde Hellenic Republic Asset Development Fund (HRADF) für eine 5-prozentige Beteiligung an ihrer griechischen Tochtergesellschaft OTE ausgeübt. Die Transaktion wurde durch den Erwerb von weiteren Aktien für 0,3 Mrd. € im Mai 2018 vollzogen. Damit hält die Deutsche Telekom 45 % der Anteile an der Gesellschaft. Die Effekte für das Berichtsjahr und das Vorjahr sind in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Deutschen Telekom zum 31. Dezember 2018 ausgewiesen.

in Mio. €

 

2018

 

2017

 

Eigen­kapital der Eigentümer des Mutterunter­nehmens

Anteile anderer Gesell­schafter

Gesamt Konzern-Eigenkapital

 

Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunter­nehmens

Anteile anderer Gesell­schafter

Gesamt Konzern-Eigenkapital

Veränderung Konsolidierungskreis

0

11

11

 

0

6

6

Sonstige Effekte

0

11

11

 

0

6

6

Transaktionen mit Eigentümern

(625)

(764)

(1.389)

 

364

977

1.341

Umwandlung Vorzugsaktien T-Mobile US

0

0

0

 

599

1.108

1.707

Aktienrückkauf-Programm T-Mobile US

(245)

(613)

(858)

 

(133)

(242)

(375)

Aktienrückkauf-Programm OTE

(16)

(78)

(94)

 

0

0

0

Erwerb Aktien T-Mobile US

(72)

(90)

(162)

 

0

0

0

Erwerb Aktien OTE

(150)

(135)

(285)

 

0

0

0

Sonstige Effekte

(142)

152

10

 

(102)

111

9

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.

Nicht beherrschende Anteile: Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis der nicht beherrschenden Anteile sind im Wesentlichen Effekte aus der Neubewertung im Rahmen des Erwerbs der OTE-Gruppe (Sukzessiverwerb) in Höhe von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2017: 0,5 Mrd. €), 0,0 Mrd. € (31. Dezember 2017: –0,5 Mrd. €) aus der Währungsumrechnung sowie erfolgsneutral erfasste Bewertungsverluste im Zusammenhang mit Zinssicherungsgeschäften im operativen Segment USA enthalten.