Erstmalige Anwendung neuer Rechnungs­legungs­standards zum 1. Januar 2018

Seit dem 1. Januar 2018 kommen die neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ und IFRS 9 „Financial Instruments“ zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

Aufgrund von IFRS 15 kommt ein geändertes Modell für die Erlösermittlung und -erfassung zur Anwendung. Die neuen Regelungen entfalten in unseren operativen Segmenten abhängig von den jeweils zugrunde gelegten Geschäftsmodellen unterschiedliche Wirkung und heben sich überwiegend gegenseitig auf. So zeigt die Fortschreibung der aktivierten Vertragsvermögenswerte in unserem operativen Segment Deutschland, wo der Verkauf subventionierter Endgeräte im Zusammenhang mit dem Abschluss von Service-Verträgen weiterhin üblich ist, eine leicht umsatzmindernde Wirkung. In unserem operativen Segment USA, wo den Kunden v. a. Ratenzahlungs- oder Leasing-Modelle angeboten werden, zeigt sich ein positiver Umsatz- und EBITDA-Effekt, v. a. aus der Aktivierung von Kundengewinnungskosten und deren Verteilung über die durchschnittliche Kundenbindungsdauer. Auf Konzernebene zeigt sich ein unwesentlicher Einfluss auf die Umsatzerlöse und ein positiver Effekt auf das EBITDA.

IFRS 15 hat wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns. Die wesentlichen Effekte werden jeweils bei der Beschreibung der Entwicklung der Bilanzposten erläutert. Eine detailliertere Darstellung der Neubewertungs- und Reklassifizierungseffekte finden Sie im Abschnitt „Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen“ im Konzern-Anhang.