Risiken und Chancen

Im Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzern-Risiken und -Chancen dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Deutschen Telekom sowie über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG beeinflussen könnten. Dabei beschreiben wir die Risiken überwiegend vor den ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Bruttobetrachtung). Sind Nettorisiken identifiziert, sind diese als solche gekennzeichnet. Lassen sich Risiken und Chancen eindeutig einem operativen Segment zuordnen, ist dies nachfolgend entsprechend dargestellt.

Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet:

Unternehmensrisiken
 

 

Eintritts­wahrschein­lichkeit

Risiko­ausmaß

Risiko­bedeutung

Veränderung gegenüber Vorjahr

verbessert icon_improved_arrow.png unverändert verschlechtert icon_deteriorated_arrow.png

BRANCHE, WETTBEWERB UND STRATEGIE

 

 

 

 

Konjunkturelle Risiken Deutschland

gering

gering

gering

Konjunkturelle Risiken USA

gering

mittel

gering

Konjunkturelle Risiken Europa

gering

mittel

gering

Risiken aus Markt und Umfeld Deutschland

hoch

gering

mittel

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Risiken aus Markt und Umfeld USA

mittel

hoch

mittel

Risiken aus Markt und Umfeld Europa

mittel

mittel

mittel

Risiken aus Innovationen (Substitution)

mittel

mittel

mittel

Risiken aus strategischer Transformation und Integration

mittel

sehr hoch

hoch

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REGULIERUNG

Siehe dazu Risiken und Chancen aus Regulierung

 

 

 

OPERATIVE RISIKEN

 

 

 

 

Personal Deutschland und Systemgeschäft

mittel

gering

gering

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb Deutschland

gering

hoch

mittel

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb USA

sehr gering

sehr hoch

mittel

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb Europa

sehr gering

hoch

gering

Risiken aus bestehender IT-Architektur USA

mittel

mittel

mittel

Zukunftsfähigkeit der IT-Architektur USA

mittel

hoch

mittel

Einkauf

gering

gering

gering

Datenschutz und Datensicherheit

hoch

mittel

mittel

MARKE, KOMMUNIKATION UND REPUTATION

 

 

 

 

Marke und Reputation (mediale Berichterstattung)

gering

gering

gering

Nachhaltigkeitsrisiken

sehr gering

gering

gering

Gesundheit und Umwelt

gering

mittel

gering

RECHTS- UND KARTELLVERFAHREN

Siehe dazu Rechtsverfahren

 

 

 

FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN

 

 

 

 

Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken

gering

mittel

gering

Steuerrisiken

Siehe dazu Steuerrisiken

 

 

 

Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

Siehe dazu Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

 

 

 

Risiken und Chancen aus Branche, Wettbewerb und Strategie

Risiken und Chancen aus dem konjunkturellen Umfeld. Als international tätiges Unternehmen operieren wir in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kunden führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Wechselkursschwankungen können sich auf unser Ergebnis auswirken.

Trotz der insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr haben die konjunkturellen Unwägbarkeiten weltweit zugenommen. Führende Institute und Organisationen haben ihre Wachstumsprognosen nach unten korrigiert und rechnen mit einem nachlassenden Wachstum der Weltwirtschaft. Hauptrisiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung sind insbesondere:

  • die Unsicherheit aus internationalen Handelskonflikten,
  • die Anfälligkeit von Schwellenländern gegenüber Zinserhöhungen in den USA und Kapitalabflüssen,
  • ein ungeordneter Brexit und
  • politische Unsicherheiten, v. a. in Europa.

Diesen Risiken stehen Chancen gegenüber, insbesondere aus dem unverändert robusten Wachstum in den USA und in den meisten Ländern unseres operativen Segments Europa. In den USA gibt es keine Anzeichen für eine Rezession im Jahr 2019. Wir rechnen lediglich mit einer bloßen Wachstumsverlangsamung aufgrund des nachlassenden Fiskalimpulses. In Europa wird sich die wirtschaftliche Dynamik ebenfalls abschwächen. Die unverändert stabile Binnenkonjunktur in Europa dürfte die nachlassende Exportnachfrage zumindest teilweise ausgleichen. Entsprechend erwarten wir hier lediglich eine Wachstumsverlangsamung; der Aufschwung dürfte sich fortsetzen und die Arbeitslosigkeit weiter sinken. Das gilt umso mehr, als die Binnennachfrage und die Investitionstätigkeit im Euroraum von der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) stimuliert wird.

Risiken aus Markt und Umfeld. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen wir ausgesetzt sind, zählen sinkende Preisniveaus bei Sprach- und Datendiensten im Festnetz und im Mobilfunk. Ursachen dafür sind neben regulierungsbedingten Preissenkungen in erster Linie der anhaltend starke Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche.

Mit anhaltendem Wettbewerbsdruck ist insbesondere im Festnetz-Bereich in Deutschland und Europa zu rechnen. Im Breitband-Markt bestätigt sich der Trend, dass v. a. in Deutschland die Marktanteile regionaler Netzbetreiber überproportional steigen und diese ihre Marktabdeckung durch Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur erhöhen. Zunehmend erfolgt dies mit -Infrastruktur. Dadurch erhöhen sie ihre Kundenzahlen und vertiefen ihre eigene Wertschöpfung. Im Neukundengeschäft besteht weiterhin starker Preiswettbewerb mit hohen Anfangsrabatten.

Die Risikobedeutung des Risikoclusters Markt und Umfeld Deutschland hat sich mit dem von Vodafone Deutschland Anfang Mai 2018 angekündigten Erwerb der Unitymedia von Liberty Global von „gering“ auf „mittel“ verändert. Durch die beabsichtigte Übernahme würde Vodafone einen sehr hohen Marktanteil im leitungsgebundenen TV-Markt erreichen und den Wohnungswirtschafts-Markt dominieren. Umsätze im - und -Bereich könnten gefährdet sein.

Anhaltenden Preisdruck erwarten wir auch in der mobilen Sprachtelefonie und bei mobilen Datendiensten. Dies könnte sich negativ auf unsere im Mobilfunk auswirken. Hauptgründe für den Preisdruck sind u. a. datenzentrierte, preisaggressive Angebote. Anbieter ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) vermarkten diese Angebote u. a. über das Internet. Dabei besteht weiterhin das Risiko von unvorhergesehenen preisaggressiven Maßnahmen kleinerer Wettbewerber. Technologische Neuerungen, wie die Verwendung reiner e- in Smartphones, könnten den Preisdruck durch erhöhte Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen.

Ein weiteres Wettbewerbsrisiko liegt darin, dass wir sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk verstärkt Konkurrenten gegenüberstehen, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen, aber vermehrt in die klassischen Telekommunikationsmärkte eindringen: Dies gilt v. a. für große Unternehmen aus der Internet- und Unterhaltungselektronikbranche. Für uns besteht daraus das Risiko, Wertschöpfungsanteile und Margen dadurch zu verlieren, dass wir den direkten Kundenkontakt zunehmend an Wettbewerber verlieren.

T-Mobile US hat im Mobilfunk-Bereich zahlreiche Wettbewerber, von denen einige über größere Ressourcen verfügen und die vorrangig mit Service- und Endgeräteangeboten, günstigen Preisen, guter Netzabdeckung, -geschwindigkeit und -qualität sowie Kundenservice um Kunden werben. Die Marktsättigung in den USA wird weiterhin dazu führen, dass sich das Kundenwachstum im Mobilfunk-Bereich im Vergleich zu früheren Wachstumsraten nur moderat, wenn nicht gar rückläufig entwickelt. Letzteres hätte einen noch intensiveren Wettbewerb um Kunden zur Folge. T-Mobile US geht davon aus, dass der steigende Bedarf an Datendiensten seitens ihrer Kunden eine höhere Nachfrage nach Netzkapazität nach sich ziehen wird. Die Geschäftsstrategie sowie die Finanz- und Ertragslage der T-Mobile US können darüber hinaus durch die Knappheit und Kosten zusätzlichen Spektrums und die Vorschriften zur Nutzung von Spektrum belastet werden. Durch die Verschmelzung verschiedener Branchenbereiche wie Kabel, TK- und Content-Services sowie Satellitenfernsehen sieht sich T-Mobile US in einem scharfen und zunehmenden Wettbewerb mit anderen Diensteanbietern. Gemeinschaftsunternehmen, Fusionen, Akquisitionen und strategische Allianzen im Mobilfunk-Sektor haben zu immer stärkeren Wettbewerbern geführt, die um eine begrenzte Anzahl an Kunden konkurrieren, und es ist von einer Fortsetzung dieses Trends auszugehen.

Der Zusammenschluss von T-Mobile US mit Sprint ist von Genehmigungen verschiedener US-Regierungsbehörden abhängig, die zusätzliche Bedingungen stellen, den Zusammenschluss verschieben oder auch ablehnen können. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass der Zusammenschluss zu Synergien und weiteren Vorteilen führen wird, können wir nicht ausschließen, dass diese geringer ausfallen oder nicht im erwarteten Zeitraum entstehen werden. Sollte der Zusammenschluss nicht genehmigt werden, bestünde das inkrementelle Risiko für die Deutsche Telekom vornehmlich darin, dass die erwarteten positiven Effekte, d. h. die Synergien und weiteren Vorteile für unser US-Geschäft, nicht eintreten würden.

Unser operatives Segment Systemgeschäft steht ebenfalls vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Preisrückgang das klassische -Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt neuer, kapitalstarker Wettbewerber. Im Telekommunikationsgeschäft ermöglicht die Einführung der -Technologie Preisreduzierungen, was ein Risiko von Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T-Systems mit sich bringt.

Chancen aus dem Markt und Umfeld. Der Telekommunikations- und IT-Markt ist ein sehr dynamischer, hart umkämpfter Markt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflussen unser Handeln und wirken sich auf unsere Unternehmenskennzahlen aus. Grundsätzlich gehen wir von den Entwicklungen aus, wie wir sie im Abschnitt „Markterwartungen“ beschrieben haben. siehe Kapitel „Prognose“. Nachfolgend führen wir Risiken und Chancen auf, von denen wir uns Marktwachstum versprechen und die eine wesentliche Bedeutung für unsere zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können.

Risiken aus Innovationen (Substitution). Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Dies stellt den Telekommunikationssektor vor die Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen in immer kürzeren Zeitabständen hervorbringen zu müssen. Neue Technologien verdrängen bestehende Technologien, Produkte und Services teilweise oder manchmal sogar vollständig. Dies kann sowohl im Sprach- als auch im Datenverkehr zu geringeren Preisen und Umsätzen führen. Diese Substitutionsrisiken könnten unseren Umsatz und unser Ergebnis beeinflussen, v. a. in unseren operativen Segmenten Europa und USA. Dem Ausmaß der Substitutionsrisiken begegnen wir u. a. mit Bündeltarifen: So bieten wir Neu- und Bestandskunden integrierte Lösungen aus unserem Produkt-Portfolio an.

Chancen aus Innovationen. Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Privat- und Geschäftskunden innovativste Produkte bzw. Lösungen anzubieten. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. Um dies sicherzustellen und der wachsenden Konvergenz von Netzwerk und IT Rechnung zu tragen, haben wir in unserem Vorstandsbereich Technologie und Innovation alle relevanten Funktionen unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt, um eine engere Integration der Bereiche Innovation, Netz und IT zu ermöglichen.  Weitere Informationen zu unserer Innovationsarbeit finden Sie im Kapitel „Innovation und Produktentwicklung“.

Risiken aus strategischer Transformation und Integration. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen. Können wir diese Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie wirken sich später aus als angenommen oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jeder dieser Faktoren – allein oder in Kombination – könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Mobilfunk-Standards und damit zusammenhängenden anstehenden Auktionen von Spektrum sowie deren Vergabebedingungen, regulatorischen Anforderungen sowie der begrenzten Anzahl von Telekommunikationshardwareanbietern hat sich die Bedeutung des Risikoclusters von „mittel“ auf „hoch“ verändert.

Chancen aus strategischer Transformation und Integration. Die IP-Transformation () bietet eine Vielzahl von Chancen: Es entsteht ein logisches Netz, das eine Sprache spricht und technisch weitgehend unabhängig von den übertragenen Diensten funktioniert. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen, indem z. B. die Komplexität bei Wartung und Betrieb reduziert wird, dienstspezifische Altplattformen abgeschaltet werden sowie durch Energieeinsparungen. SDG 13 Zudem schafft All IP-Wachstumspotenziale: kurz- und mittelfristig durch ein verbessertes Kundenerlebnis vorhandener Dienste (z. B. bessere Sprachqualität, mehr Customer Self Service, flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten), mittel- und langfristig als eine unverzichtbare Basis für neue Konvergenzprodukte, für das „Internet der Dinge“ und für das beschleunigte Einführen neuer Angebote (time-to-market).

Nicht zuletzt fungiert das All -Netz als Fundament für die Virtualisierung von Funktionen und Diensten auf Basis einer Network Infrastructure Cloud und einer gemeinsamen, länderübergreifenden Produktion (Pan-Net). Auch hier ergeben sich Chancen für Effizienzsteigerungen und für Wachstum. „Einmal entwickeln und betreiben, aber in verschiedenen Ländern anbieten“ eröffnet neben Synergiepotenzialen die Chance, zukünftige Dienste schneller und kostengünstiger bereitzustellen.

5G wird die nächste Mobilfunk-Generation von Telekommunikationsnetzen. Wir engagieren uns hier nicht nur in vielen Gremien und Foren, sondern arbeiten zusammen mit Forschung und Industrie intensiv an der Entwicklung dieses zukünftigen Standards, der eine Reihe von Herausforderungen an Telekommunikationsnetze adressieren wird: unmittelbare technische Bedarfe wie eine deutliche Erhöhung von Kapazität, Bandbreite, Verfügbarkeit und geringere Latenzen. SDG 9

Hinzu kommen fundamentale Herausforderungen wie z. B. umfangreiche -Kommunikation im Internet der Dinge und der wachsende Bedarf an Zuverlässigkeit, Sicherheit und garantierte Ressourcenzuteilung in industriellen Anwendungsszenarien. Damit bietet 5G nicht nur die unmittelbare Chance, bei bestehenden Geschäftsmodellen stark steigende Anforderungen zukünftig kosteneffizient bewältigen zu können, sondern auch Chancen für weitere Geschäftsmodelle, indem man Netzfähigkeiten (z. B. Netzzugang, Lokalisierung, Sicherheit, Identität, Speicherort, Datenzwischenspeicherung, Echtzeitverarbeitung) an entsprechende Partner vermarktet. Bereits heute arbeiten wir an der Realisierung von ersten Anwendungsfällen wie Campus Networks und Mobile Edge Computing, bei denen die Datenverarbeitung dezentral – am Rand des Netzes – erfolgt. und Edge Computing bilden so gemeinsam mit anderen Technologien wie dem NarrowBand (NB-IoT) oder Künstlicher Intelligenz (KI) die Basis für die weitere Digitalisierung der Gesellschaft. SDG 9

Daneben treiben wir die Transformation unserer IT mit agiler Entwicklung weiter voran. Durch diesen Ansatz können neue Möglichkeiten effizienter IT-Produktion ausgeschöpft werden, sowohl durch eine modularere Bereitstellung von Komponenten als auch mit einer beschleunigten Entwicklung. Zudem eröffnet agile Entwicklung die Chance, Big Bang-Risiken bei der Ablieferung mächtiger Software Releases zu verringern.

Risiken und Chancen aus Regulierung

Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen regulatorischen Risiken und Chancen, die aus heutiger Sicht unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Reputation beeinflussen könnten.

Regulatorische Risiken ergeben sich aus telekommunikationsspezifischen, gesetzlichen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie daraus abgeleiteten Regelungs- und Eingriffsbefugnissen nationaler Regulierungsbehörden, die unsere Produkt- und Preisgestaltungsmöglichkeiten einschränken. Regulatorische Chancen können durch Deregulierung entstehen. Regulatorische Eingriffe durch Regulierungsbehörden, die für uns nur bedingt vorherzusehen sind, können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöhen. Zu befürchten ist, dass die Regulierung in Deutschland und in anderen europäischen Ländern die Entwicklung unseres Umsatzes und Ergebnisses auch mittel- bis langfristig negativ beeinflusst.

Eingriffsfelder nationaler Regulierungsbehörden

Nationale Regulierungsbehörden haben umfassende Eingriffsbefugnisse auf Basis von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen. Auf europäischer Ebene ist die im Jahr 2015 verabschiedete EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt hervorzuheben. Sie beinhaltet Regelungen zu International , Netzneutralität und Informationspflichten. Diese Regelungen schränken unsere Produktgestaltungsmöglichkeiten in erster Linie für Endkundenangebote ein. Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung wurden durch das Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) veröffentlicht. Risiken ergeben sich aus der Interpretation der Verordnung und der Leitlinien durch die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden. In Deutschland etwa hat die BNetzA gesetzlich festgelegte umfassende Möglichkeiten, Produktanpassungen zur Durchsetzung der Verordnung anzuordnen oder bei Feststellung eines Verstoßes Bußgelder zu erheben.

Unsere deutschen und internationalen Gesellschaften unterliegen weiterhin einer umfassenden Regulierung von Vorleistungsangeboten, die uns verpflichtet, unser Netz und unsere Dienste auch Wettbewerbern als Vorleistungen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Angebotskonditionen und Preise werden in Regulierungsverfahren von der nationalen Regulierungsbehörde regelmäßig geprüft oder festgesetzt. Wichtigste regulierte Vorleistungsprodukte sind Teilnehmeranschlussleitung, Bitstrom-Produkte, Mietleitungen, Terminierungsentgelte sowie damit verbundene Leistungen. Darüber hinaus gelten europäische und nationale verbraucherschutzrechtliche Regelungen. So ist zum 1. Juni 2017 in Deutschland die sog. „Transparenzverordnung“ in Kraft getreten. Diese zielt in erster Linie auf mehr Transparenz und höhere Kostenkontrolle für Verbraucher bei Telekommunikationsdiensten ab. In diesem Zusammenhang hat die BNetzA ein Mess-System eingeführt, mit dem Verbraucher die verfügbaren Bandbreiten ihrer Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse messen können.

Neben den Vorgaben des Telekommunikationsrechts unterliegen unsere Medienangebote auch besonderen Regeln des europäischen und nationalen Medienrechts; hierzu gehören im weiteren Sinne das Urheberrecht, Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte, Vorgaben zur Sicherstellung des Jugendmedienschutzes oder solche zur Gestaltung der Inhalte und Benutzeroberflächen von Medien-Verteilplattformen. Der Telekom Deutschland dürfte, bei unveränderter Gesellschafterposition von Bund und KfW sowie Fortbestand der Rechtslage bzw. der bisherigen Auffassung der Medienaufsichtsbehörden, eine Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen nicht erteilt werden.

Änderungen in der Regulierungspolitik und Gesetzgebung

Deregulierungsschritt für Endkundenprodukte in Deutschland. Die BNetzA hatte den Entwurf für eine neue Marktanalyse für die Endkundenmärkte bei der EU-Kommission notifiziert, in der sie plante, die zusätzliche Endkundenregulierung für Bündelangebote aufzuheben. Für Telefonanschlüsse ohne Breitband im Bündel sollte die Endkundenregulierung weiter gelten. Nun hat die BNetzA am 13. Juli 2018 die Notifizierung der Marktanalyse zurückgezogen. Eine konkrete Aussage dazu, welchen Inhalt die finale Marktanalyse haben wird, kann derzeit jedoch noch nicht getroffen werden. Die Regulierung von Vorleistungsprodukten bleibt dadurch unverändert.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes nach Bundesverfassungsgerichts-Beschluss. Gemäß einer am 7. Dezember 2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann es der Deutschen Telekom zukünftig möglich sein, im Fall einer erfolgreichen Klage gegen einen Entgeltbeschluss der BNetzA auch rückwirkend höhere Entgelte zumindest bei großen Wettbewerbern einzufordern. Bislang war dies nur unter sehr restriktiven Umständen möglich. Die Gesetzesänderung war aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, der die bisherige Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatte.

EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation. Anfang Juni 2018 wurde eine politische Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat zum sog. „Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation“ erzielt, der die zentralen EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor reformiert, v. a. die Preis- und Zugangsregulierung, die Frequenzpolitik, sektorspezifische Verbraucherschutzregeln und die Vorschriften zu Universaldiensten. Die neuen Regeln sind am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Danach werden die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt, wofür die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit haben werden. Einzelne Regelungen treten vorzeitig in Kraft, insbesondere die Preisregulierung der Endkundentarife für Gespräche und SMS in das EU-Ausland, die als Teil einer direkt anwendbaren EU-Verordnung zum 15. Mai 2019 wirksam wird. Für sog. „Netze mit sehr hoher Kapazität“ sieht die Einigung im Fall gemeinsamer Investitionen mit Wettbewerbern in Form von offenen Ko-Investment-Modellen die Möglichkeit einer geringeren Regulierung und langfristig stabiler Regulierungsbedingungen vor. Ko-Investment-Modelle umfassen neben Miteigentum und Ko-Finanzierung auch langfristige Vereinbarungen über die Nutzung des Netzes auf Zugangsbasis, die bestimmte Voraussetzungen mit Blick auf die Sicherung des Wettbewerbs erfüllen. Von der Regelung könnten insbesondere Glasfasernetze bis zum Gebäude (/) profitieren. Der neue Rechtsrahmen gibt Regulierungsbehörden zugleich neue Kompetenzen, die Zugangsverpflichtungen zu allen Netzen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht aufzuerlegen (sog. „symmetrische Regulierung“). Im Bereich der Frequenzpolitik erzielt der neue EU-Rechtsrahmen in einzelnen Bereichen mehr Harmonisierung und erhöht damit die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen, etwa indem er eine Mindestlaufzeit für Lizenzen von 15 Jahren mit einer Verlängerung von weiteren 5 Jahren vorsieht. Beim Verbraucherschutz stehen bis auf wenige Ausnahmen vollständig harmonisierte Verpflichtungen auf EU-Ebene, die eine zusätzliche, nationale Regulierung ausschließen, verschärften Verpflichtungen in einzelnen Bereichen gegenüber. Hierbei werden Transparenzpflichten stark ausgeweitet und es gibt strengere Vorgaben bei Regelungen zu Vertragslaufzeiten und zum Anbieterwechsel. Der Universaldienst wird umfassend geändert – aus dem Verpflichtungsumfang fallen viele Dienste heraus, die kaum mehr genutzt werden. Daneben soll der Universaldienstanschluss künftig breitbandig sein, um Dienste wie Videotelefonie als Grundversorgung zu ermöglichen. Auch werden wie oben dargelegt zum 15. Mai 2019 Tarife für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU begrenzt (auf 19 Cent/Minute sowie 9 Cent/SMS (netto) für 5 Jahre).

Die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation ist eingebettet in ein Gesamtpaket neuer EU-Gesetzgebungen zum digitalen (Telekommunikations-)Binnenmarkt: Es sieht Anpassungen der Regelungen für Mediendienste vor – in erster Linie wegen der wachsenden Bedeutung von Internet-Angeboten –, die neben die bislang im Fokus stehenden Fernsehdienste treten (z. B. im Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter). Auch national werden etwa zum deutschen Rundfunkstaatsvertrag konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien diskutiert.

Spektrumvergabe

Risiken könnten dadurch erwachsen, dass folgende Sachverhalte unseren geplanten Spektrumerwerb gefährden könnten: unpassende Auktionsregeln und Frequenznutzungsauflagen, überzogene Startpreisforderungen sowie unverhältnismäßig hohe, jährliche Frequenzgebühren. Als Chance sehen wir in erster Linie die Möglichkeit, dass sich Mobilfunknetz-Betreiber über die Frequenzvergaben mit ausreichendem und bezüglich ihrer Lage optimalem Spektrum ausstatten können. Somit wären wir für weiteres Wachstum und Innovationen gerüstet. Bei den anstehenden Vergaben geht es hauptsächlich um die Auktion von zusätzlichen Frequenzen in den Bereichen 0,7 GHz, 1,5 GHz und 3,4 GHz bzw. 3,8 GHz sowie 24 GHz und darüber. Außerdem müssen Frequenzen, insbesondere im 2,1 GHz-Bereich, erneuert werden, die in einigen Ländern zwischen 2019 und 2021 auslaufen. Vergaben werden derzeit in Deutschland, Kroatien, Mazedonien, Österreich und den USA vorbereitet. Weitere Informationen zu laufenden und 2018 abgeschlossenen Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“.

Operative Risiken und Chancen

Personal Deutschland und Systemgeschäft. Auch 2018 konnten wir den Personalumbau in unserem Konzern sozialverträglich gestalten und umsetzen, v. a. über Abfindungen, Altersteilzeit, Engagierten Ruhestand und interne Umqualifizierungsmaßnahmen sowie die von Telekom Placement Services angebotenen Beschäftigungsperspektiven für Beamte im öffentlichen Dienst. Diesen Umbau setzen wir im kommenden Jahr fort. Falls sich die Maßnahmen nicht oder nicht wie geplant realisieren lassen (z. B. durch geringeres Interesse an den Abfindungen), könnte sich dies negativ auf unsere Finanzziele auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass durch die Abbauinstrumente Leistungsträger den Konzern verlassen, nutzen wir das Mitigationsinstrument der beiderseitigen Freiwilligkeit in jedem Einzelfall.

Auch das Rückkehrrecht von Beamten zur Deutschen Telekom birgt Risiken: Werden Konzerneinheiten, in denen Beamte beschäftigt sind, veräußert, ist es grundsätzlich möglich, dass diese weiterhin bei der veräußerten Konzerneinheit arbeiten. Dem muss der Beamte selbst zustimmen bzw. den Antrag dazu stellen. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamte, z. B. nach dem Ende der Beurlaubung, von einer veräußerten Einheit zu uns zurückkehren, ohne dass es ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Ein solches externes Rückkehrrecht von außerhalb unseres Konzerns besteht derzeit für 1.497 Beamte (Stand: 31. Dezember 2018).

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb. SDG 9 Wir verfügen über immer leistungsfähigere Informations-/Netztechnik-(IT-/NT-)Infrastruktur, die wir beständig ausbauen und modernisieren, um das beste Kundenerlebnis sicherzustellen und unsere Technologieführerschaft zu festigen. Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur können nicht vollständig ausgeschlossen werden und könnten im Einzelfall einen Umsatzausfall oder Kostensteigerungen nach sich ziehen; schließlich bilden unsere IT-/NT-Ressourcen und -Strukturen die wesentliche organisatorische und technische Plattform für unsere Geschäftstätigkeit. Die zunehmende Konvergenz von IT/NT birgt Risiken; um diesen gesamthaft zu begegnen, sind unsere Netz-, Innovations- und IT-Aufgaben im Vorstandsressort Technologie und Innovation gebündelt.

Es können Risiken entstehen, die alle IT-/NT-Systeme und -Produkte mit Internet-Anbindung betreffen. So könnten Störungen zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-/NT-Systemen zu Unterbrechungen bei Geschäftsprozessen, Produkten und Services führen, wie z. B. bei Smartphones und „MagentaTV“. Um Ausfallrisiken, z. B. ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Feuer, zu vermeiden, nutzen wir technische Frühwarnsysteme und Dopplungen von IT-/NT-Systemen. Das Computer Emergency Response Team (CERT) von T-Systems befasst sich mit der Sicherheit der Server unserer Großkunden. Beim lagern alle Daten und Anwendungen in Rechenzentren. Unsere Rechenzentren sind sicherheitszertifiziert und erfüllen die strengen Datenschutzbestimmungen sowie die Regularien der EU. So sind alle Daten von Unternehmen und Privatpersonen vor fremdem Zugriff geschützt. Ständige Pflege und automatische Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellsten Stand. Auf Basis eines konzernweit standardisierten Business Continuity Managements setzen wir zudem organisatorische und technische Maßnahmen ein, um Schäden zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern. Versicherbare Risiken decken wir zudem im Rahmen unseres Versicherungsprogramms ab.

Chancen aus IT-/NT-Netzbetrieb. Die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) aus unseren Netzen kann aufgrund der höheren Transparenz Entscheidungsprozesse verbessern und beschleunigen. Möglich wird dies, weil von einer hypothesengestützten zu einer faktenbasierten Entscheidungsfindung übergegangen wird und z. B. Korrelationen erkannt werden können.

Unser operatives Segment Systemgeschäft besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie das Internet der Dinge und . Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen und im Bereich Mobility Solutions die Marktentwicklung mitzugestalten und nicht nur an ihr teilzuhaben. In der Hochlaufphase dieser neuen, auf Maschinenkommunikation (M2M) und Big Data basierenden Geschäftsmodelle, ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Datenkommunikation, Cloud Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über erste Referenzen in Marktbereichen des Internet der Dinge, wie z. B. Predictive Maintenance. SDG 12

Als bisheriger Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. In den europäischen Mautprojekten in Belgien und Österreich sowie durch die angestrebte Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren.

Risiken aus der bestehenden IT-Architektur in den USA. Für die Bereitstellung und Unterstützung von Services stützt sich T-Mobile US auf eigene Systeme und Netze sowie die Systeme und Netze anderer Anbieter und Zulieferer. Die Geschäftstätigkeiten von T-Mobile US – wie auch die Tätigkeiten der meisten Einzelhändler und Mobilfunk-Unternehmen – umfassen den Empfang, die Speicherung und Übertragung vertraulicher Kundendaten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten sowie Zahlungsdaten, vertrauliche Informationen über Mitarbeiter und Zulieferer sowie andere sensible Daten über T-Mobile US wie Geschäftspläne, Transaktionen und geistiges Eigentum. Cyber-Angriffe wie Denial of Service und andere böswillige Angriffe können die internen Systeme, Netze und Anwendungen von T-Mobile US zum Erliegen bringen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erbringung seiner Dienste beeinträchtigen und das Geschäft auf andere Weise negativ beeinflussen. SDG 16

Zukunftsfähigkeit der IT-Architektur in den USA. Zur Sicherung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Branche mithilfe neuer und neu entstehender Technologien muss sich T-Mobile US auf zukünftige technologische Veränderungen einstellen, laufend in das eigene Netz investieren, die vorhandenen Angebote stetig erweitern und neue Angebote einführen, um den sich verändernden Anforderungen bestehender und potenzieller Kunden gerecht zu werden. Sollte T-Mobile US nicht in der Lage sein, die technologischen Entwicklungen zeitnah für sich zu nutzen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach ihren Leistungen oder zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsstrategie führen. T-Mobile US führt derzeit ein auf der Plattform eines Drittanbieters basierendes Kundenabrechnungssystem ein. Die Implementierung des Abrechnungssystems könnte zu größeren System- oder Betriebsunterbrechungen führen bzw. könnte T-Mobile US es nicht rechtzeitig fertigstellen und in Betrieb nehmen.

Chancen aus der IT-Architektur in den USA. T-Mobile US muss ihren Kunden zuverlässige und vertrauenswürdige Service- und Informationssicherheit bieten, um ihren Erfolg wahren zu können. T-Mobile US investiert in erheblichem Umfang in die IT-Infrastruktur und das Mobilfunknetz. Sollte dies zu einer wesentlichen Verbesserung der Prozesse führen, könnten die erzielten Einsparungen höher sein als ursprünglich angenommen.

Einkauf. Die Deutsche Telekom arbeitet mit unterschiedlichen Lieferanten für technische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und nicht-technische Produkte und Dienstleistungen zusammen. Zu den Produkten und Dienstleistungen mit latent höherem Risiko zählen u. a. Soft- und Hardware, Netztechnik-Komponenten und alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt dem Endkunden bereitgestellt werden.

Lieferrisiken lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. So können sich z. B. Lieferengpässe, Preiserhöhungen, veränderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen oder Produktstrategien der Lieferanten negativ auf unsere Geschäftsprozesse und unser Ergebnis auswirken. Aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten können zusätzlich Risiken erwachsen, dies gilt insbesondere für chinesische Telekommunikationslieferanten. Diesen begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen.

Datenschutz und Datensicherheit. SDG 16 Seit 25. Mai 2018 kommt die Datenschutzgrundverordnung zur Anwendung, mit der in der EU höhere Datenschutzanforderungen eingeführt wurden. Für unseren Konzern brachte das keine grundsätzlichen Änderungen mit sich, da z. B. neue Verfahren wie das Privacy Impact Assessment zur Bewertung und Dokumentation von Risiken bei Datenverarbeitungen bei uns längst gang und gäbe sind. Dennoch haben wir die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung zum Anlass genommen, den Datenschutz bei uns nochmals grundsätzlich im Rahmen eines Projekts unter die Lupe zu nehmen. Das Projekt unterteilte sich in drei Phasen: In der ersten Phase 2016 wurde der rechtliche Rahmen präzisiert und in den Binding Interpretations für unseren Konzern festgeschrieben. Die zweite Phase fand 2017 statt, in der in allen europäischen Konzerngesellschaften Umsetzungsprojekte eingerichtet und die IT-Systeme und -Prozesse in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung überprüft wurden. 2018 wurden in der dritten Phase Readiness Checks zur Kontrolle durchgeführt. In dieser Phase wurden alle betroffenen Gesellschaften des Konzerns befragt, ob sie alle relevanten Anforderungen umgesetzt haben. Begleitend gab es bei 28 Gesellschaften zusätzlich Stichprobenkontrollen auf Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung. So setzen wir den Datenschutz in unserem Konzern zukünftig einheitlich anhand gemeinsamer Vorgaben und Prozesse um, was zu mehr Effizienz führt, den Datenschutz in konzernübergreifenden Projekten fördert sowie die internationale Zusammenarbeit verbessert.

Die Datenschutzgrundverordnung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem echten europäischen Binnenmarkt, in dem für alle Teilnehmer die gleichen Regeln gelten. Die verabschiedeten Regeln sichern ein hohes Datenschutzniveau in Europa und ermöglichen gleichzeitig neue digitale Geschäftsmodelle. Damit ist die Grundforderung nach einem Level Playing Field für alle Marktteilnehmer in der EU erfüllt. Das neue Datenschutzrecht schließt zudem eine große Regulierungslücke in Bezug auf Dienstleister außerhalb der EU. Die Datenschutzgrundverordnung gilt zukünftig auch für nicht europäische Marktteilnehmer (z. B. Google, Facebook oder Apple), die sich mit ihren Angeboten an Kunden in der EU richten und verbessert so die Wettbewerbssituation. Leider wurden auch Chancen vergeben: So ist es bedauerlich, dass Daten von Telekommunikationsanbietern bis zur Überarbeitung der e-Privacy-Richtlinie weiterhin einer gesonderten, schärferen Regelung unterliegen. Damit bleibt der Wettbewerbsnachteil für Telekommunikationsanbieter in Europa in Teilbereichen bestehen, was sich nach den bisher bekannten geplanten Neuregelungen auch nur partiell verbessern wird. Aufgrund der gegenüber der Datenschutzgrundverordnung deutlich restriktiveren Möglichkeiten der Datenverarbeitung für Telekommunikationsanbieter werden demnach Big Data-Anwendungen im Telekommunikationsbereich auch in Zukunft kein vergleichbares Potential entfalten können. Denn die Weiterverarbeitung von Metadaten ist nach dem derzeitigen Entwurf der geplanten e-Privacy-Verordnung, die die e-Privacy-Richtlinie ersetzen soll, nur nach vorheriger Einwilligung des Kunden möglich. Nicht im Entwurf der e-Privacy-Verordnung vorgesehen sind Möglichkeiten der Weiterverarbeitung zu kompatiblen Zwecken unter Verwendung von Pseudonymen. Insbesondere Big Data-Anwendungen sind aber für belastbare Ergebnisse auf eine große Datengrundlage angewiesen. Hier stoßen rein einwilligungsbasierte Lösungen an ihre Grenzen. Damit entfallen verschiedene Dienstleistungsmodelle, die dem Verbraucher nützlich sein können, die aber mit anonymen Daten nicht umsetzbar sind: Dies können Angebote zur Parkplatzsuche, Services zur Unfallvermeidung, bedarfsgerechte TV-Programmgestaltung oder Telemonitoring-Dienste im Gesundheitsbereich sein. Allerdings weisen die unter der österreichischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018 im Ministerrat eingebrachten Vorschläge zur stärkeren Angleichung der e-Privacy-Verordnung an die Datenschutzgrundverordnung in die richtige Richtung. Insbesondere der Vorschlag zur Aufnahme der Weiterverarbeitung für kompatible Zwecke unter Verwendung von Pseudonymen in die e-Privacy-Verordnung wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer innovationsfreundlichen Regulierung unter gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Datenschutzniveaus. Wichtig ist daher, dass dieser ausgewogene Ansatz auch 2019 im weiteren Gesetzgebungsvorhaben weiterverfolgt wird.

Den nach wie vor großen Herausforderungen in der IT-Sicherheit begegnen wir mit präventiven Maßnahmen wie integrierter Sicherheit in Geschäftsprozessen und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits-Awareness der Mitarbeiter sowie mit zunehmendem Fokus auf Analyse der Bedrohungen und Cyberrisiken. Hier setzt unser Frühwarnsystem an: Es erkennt neue Quellen und Formen von Cyber-Angriffen, analysiert das Verhalten der Angreifer unter strenger Wahrung des Datenschutzes und identifiziert so neue Trends im Sicherheitsbereich. Neben den sog. „Honeypot-Systemen“, die Schwächen in IT-Systemen simulieren, umfasst unser Frühwarnsystem Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner. Die Informationen, die wir aus all diesen Systemen gewinnen, tauschen wir mit öffentlichen und privaten Stellen aus, um neue Angriffsmuster zu erkennen und neue Schutzsysteme zu entwickeln.

Cyber-Kriminalität und Industriespionage nehmen zu. Diesen Risiken begegnen wir mit umfangreichen Sicherheitskonzepten. Um mehr Transparenz zu schaffen und so den Bedrohungen besser entgegenwirken zu können, setzen wir verstärkt auf Partnerschaften, z. B. mit öffentlichen und privaten Organisationen. Mit dem „Security by Design“-Prinzip haben wir Sicherheit als festen Bestandteil in unseren Entwicklungsprozess für neue Produkte und Informationssysteme etabliert. Zusätzlich führen wir intensive und obligatorische digitale Sicherheitstests durch. SDG 17

Wir streben weiterhin an, durch IT-Sicherheitslösungen unser Wachstum zu beschleunigen. Dazu haben wir Sicherheitsabteilungen unter dem Dach von T-Systems zusammengefasst. Mit diesem Ende-zu-Ende-Sicherheits-Portfolio wollen wir Marktanteile gewinnen und im Zuge der Megatrends Internet der Dinge und Industrie 4.0 mit neuen Sicherheitskonzepten punkten. Außerdem bauen wir unser Partner-Ökosystem im Bereich der Cyber-Sicherheit sukzessive weiter aus. Weitere Informationen zu der Gestaltung dieses strategischen Handlungsfelds finden Sie im Kapitel „Konzernstrategie“.

Zum Überblick über das Magenta Security Portfolio sowie aktuelle Informationen und Veranstaltungshinweise, wie u. a. zum jährlichen Fachkongress „Magenta Security“ der Deutschen Telekom, informieren wir über https://security.telekom.com. Auf unserer Internet-Seite www.telekom.com/de/verantwortung/datenschutz-und-datensicherheit berichten wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit.

Risiken und Chancen aus Marke, Kommunikation und Reputation

Negative mediale Berichterstattung. Eine unvorhersehbare negative mediale Berichterstattung über unsere Produkte und Dienstleistungen oder unsere unternehmerische Tätigkeit und Verantwortung kann einen großen Einfluss auf die Reputation unseres Unternehmens und unser Marken-Image haben. Durch soziale Netzwerke kann es zu einer noch schnelleren und weiteren Verbreitung solcher Informationen und Meinungen kommen. Letztlich kann sich eine negative Berichterstattung auf unseren Umsatz und unseren Markenwert auswirken. Um dies zu vermeiden, sind wir in einem ständigen intensiven und konstruktiven Dialog v. a. mit unseren Kunden, den Medien und der Finanzwelt. Höchste Priorität hat für uns, die Interessen aller Stakeholder möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und somit unserem Ruf gerecht zu werden, ein verlässlicher Partner zu sein.

Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Zu einem umfassenden Risiko- und Chancen-Management gehört für uns auch, Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die aus ökologischen oder sozialen Aspekten resultieren bzw. aus der Führung unseres Unternehmens. Dazu binden wir alle relevanten Stakeholder aktiv und systematisch in den Prozess ein, um aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen zu ermitteln. Zudem engagieren wir uns in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien. Das kontinuierliche Monitoring von ökologischen, sozialen und Governance-Themen geht einher mit der systematischen Ermittlung der Positionen unserer Stakeholder zu diesen Themen. Wichtige Tools dabei sind: unsere ganzjährige offene Online-Befragung für alle Stakeholder, unser zweimonatlicher NGO-Report, der die Presseveröffentlichungen der für uns relevanten NGOs systematisch auswertet, unsere Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien zahlreicher nationaler und internationaler Unternehmens- und Sozialverbände, wie z. B. GeSI, BDI, Bitkom, Econsense und BAGSO, von uns organisierte Stakeholder-Dialogformate sowie unsere verschiedenen Publikationen, wie Pressespiegel und Newsletter. Zudem integrieren wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken in die interne Compliance-Bewertung. Dadurch erfassen wir die dazugehörige Positionierung und Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen. SDG 17 Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Kapitel „Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung“.

Folgende Themen haben wir als die Wesentlichen unseres Nachhaltigkeitsmanagements identifiziert:

  • Reputation. SDG 16 Der Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen birgt für unsere Reputation sowohl Risiken als auch Chancen. Eine hohe Service-Qualität ist einer der wichtigsten Faktoren für eine bessere Kundenwahrnehmung. Um die Wichtigkeit des Themas Kundenzufriedenheit zu unterstreichen, ist die Kundenzufriedenheit in unserer Konzernsteuerung als nichtfinanzieller Leistungsindikator verankert. Transparenz und Reporting tragen dazu bei, das Vertrauen anderer externer Stakeholder in unseren Konzern zu fördern. Diesem Zweck dienen auch unsere Geschäfts- und CR-Berichte. Dagegen können Themen wie Geschäftspraktiken, Datenschutz oder Arbeitsstandards in der Lieferkette sowie der Umgang mit Menschenrechten auch Reputationsrisiken beinhalten: Finden sich unsere Marken, Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Thematiken in einer negativen medialen Berichterstattung, kann das unserer Reputation großen Schaden zufügen. In unserem Nachhaltigkeitsmanagement überprüfen wir kontinuierlich solche möglichen Risiken und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein, um sie zu minimieren. Dazu gehört auch die systematische Einbettung in das konzerninterne Compliance Management, um die Relevanz der Risiken zu Nachhaltigkeitsthemen und deren reputative Wirkung über Unternehmensbereiche hinweg zu ermitteln. Zudem ermitteln wir positive Nachhaltigkeitsbeiträge unserer Produkte und Dienstleistungen, um unsere Reputation entsprechend zu beeinflussen.
  • Klimaschutz. SDG 13 Im Rahmen unserer integrierten Klimastrategie befassen wir uns sowohl mit den Risiken als auch mit den Chancen, die der Klimaschutz für uns und unsere Stakeholder birgt. ICT-Produkte und -Dienstleistungen werden im Jahr 2030 das Potenzial haben, in anderen Branchen fast zehnmal so viel CO2-Emissionen einzusparen wie die ICT-Branche selbst verursacht (GeSI-Studie SMARTer2030). So besteht die Möglichkeit, 20 % der globalen CO2-Emissionen im Jahr 2030 einzusparen und bei gleichzeitigem wirtschaftlichem Wachstum die Emissionen weltweit auf dem Niveau des Jahres 2015 zu halten. Damit verbunden ist ein zusätzliches Umsatzpotenzial von 6,5 Billionen US-$, davon allein 2,0 Billionen US-$ für die -Industrie. Ferner können durch ICT-Lösungen insgesamt 4,9 Billionen US-$ an Kosten eingespart werden. Konkret bedeutet dies z. B., dass das in der Zeit von 2012 bis 2020 kumulierte Einsparpotenzial durch Breitband für uns in Deutschland über 19 Mio. Tonnen CO2 beträgt. Zudem können in der Zeit von 2015 bis 2020 durch die ökonomischen Impulse des Breitband-Ausbaus kumuliert 162.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und das BIP um 47 Mrd. € gesteigert werden. Diese Entwicklung begleiten wir, indem wir unser Produkt-Portfolio hinsichtlich Nachhaltigkeitsvorteilen bewerten. Zusätzlich wollen wir das Verhältnis aus Emissionen, die durch unsere Produkte und Dienste eingespart werden können, und Emissionen aus unserer eigenen gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern. 2018 haben wir so in Deutschland bereits 85 % mehr Emissionen eingespart als verursacht.

    Unter den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind bereits heute zunehmend extreme Wetterbedingungen erkennbar. Dies beeinflusst unsere Stakeholder unmittelbar, z. B. unsere Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risiko-Management abgedeckt und operativ in den Geschäftseinheiten gesteuert. Einen Beitrag zur weiteren Vorbeugung können wir zusätzlich leisten, indem wir unsere eigenen CO2-Emissionen reduzieren. Auch aus diesem Grund haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere konzernweiten Emissionen – ohne Berücksichtigung unseres operativen Segments USA – bis 2020 im Vergleich zu 2008 um 20 % zu senken. Außerdem birgt der Klimaschutz auch finanzielle Risiken, sei es durch die Einführung einer Abgabe für CO2-Emissionen oder erhöhte Energiekosten. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, messen wir u. a. unsere eigene Energieeffizienz und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verbessern. Dem tragen wir zudem durch die Entwicklung eines neuen Konzern-Klimaschutzziels auf Basis von für die Zeit nach 2020 Rechnung, welches 2019 beschlossen werden soll. Außerdem deckten 2018 vier unserer Landesgesellschaften (Magyar Telekom in Ungarn, OTE in Griechenland, T-Mobile Netherlands und Telekom Albania) ihren Strombedarf zu 100 % bzw. weitere vier fast vollständig (T-Mobile Austria, T-Systems Austria, Hrvatski Telekom und T-Systems Netherlands) aus erneuerbaren Energien und konnten so die Klimaschutzrisiken reduzieren. T-Mobile US hat als Mitglied der „Renewable Energy 100“ bereits beschlossen, ihren kompletten Strombedarf ab 2021 zu 100 % aus erneuerbarer Energie zu decken.
  • Lieferanten. SDG 8 Mehr Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette sehen wir als Chance – für unsere Reputation und unseren wirtschaftlichen Erfolg. Neben allgemeinen Risiken im Rahmen unserer globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Kinderarbeit, die bewusste Inkaufnahme von Umweltschäden oder mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Wir überprüfen unsere Lieferanten systematisch und minimieren so diese Risiken. Diese Audits führen wir im Rahmen der Joint Audit Corporation (JAC) durch. Ziel der JAC ist die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Lieferkette sowie die Verbesserung ökologischer und sozialer Aspekte, darunter auch das Thema Menschenrechte. Die Überprüfung steht daher im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Kooperationen mit Lieferanten, die internationale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sichern eine hohe Produktqualität sowie eine zuverlässige Beschaffung. Mit einem speziellen Entwicklungsprogramm helfen wir unseren Lieferanten dabei, Geschäftspraktiken einzuführen, die sowohl sozial und ökologisch verträglich als auch wirtschaftlich effizient sind. Das Programm zeigte auch im Berichtsjahr messbare Erfolge und punktet in dreifacher Hinsicht: Es hat positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sowie deren Profitabilität und verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeit für beide Seiten – für unsere Lieferanten und für unseren Konzern. So senken z. B. bessere Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und die Fluktuationsrate. Dies wiederum sichert eine hohe Produktqualität und steigert die Produktivität – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten für Rekrutierung und Training. Wir stärken also nicht nur die Profitabilität und CR-Performance bei unseren Lieferanten, sondern reduzieren auch deutlich identifizierte Risiken.
  • Gesundheit und Umwelt. SDG 3 Der Mobilfunk bzw. die elektromagnetischen Felder, die der Mobilfunk nutzt, lösen immer wieder Bedenken in der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken aus. Dazu gibt es eine anhaltende öffentliche, politische und wissenschaftliche Diskussion. Die Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei sowohl die Mobilfunknetze als auch den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Diskussion hat ebenso Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur wie auf die Nutzung mobiler Endgeräte. Im Festnetz-Bereich betrifft dies die Verwendung von herkömmlichen IP- bzw. DECT-Geräten (digitale schnurlose Telefone) sowie von Endgeräten mit WLAN-Technologie. Es besteht das Risiko regulatorischer Eingriffe, wie etwa die Senkung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder oder die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen für den Mobilfunk, z. B. durch Veränderungen im Baurecht, aber auch das Risiko einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte.

    Basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand haben anerkannte Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), in den vergangenen Jahren wiederholt die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und, bei Einhaltung dieser Werte, die sichere Nutzung der Mobilfunk-Technik bestätigt. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse prüfen die Fachgremien, aktuell die ICNIRP, die Grenzwert-Empfehlungen regelmäßig.

    Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Anwendung der Mobilfunk-Technik durch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet wird. Dabei stützen wir uns auf die Bewertung der anerkannten Gremien. Basis unseres verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Thema ist unsere konzernweite „EMF-Policy“: In dieser verpflichten wir uns – weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und finanzieller Unterstützung der unabhängigen Mobilfunk-Forschung. Wir arbeiten daran, Unsicherheiten in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, den vertrauensvollen Austausch mit Kommunen zu intensivieren und erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen beim Mobilfunk-Ausbau 2013 gesetzlich verankert wurde; davor erfolgte die Zusammenarbeit auf Basis von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Netzbetreiber.

Rechtsverfahren

Wesentliche laufende Rechtsverfahren

Die Deutsche Telekom ist Partei in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus unserer Sicht die nachfolgend aufgeführten Verfahren. Sofern in äußerst seltenen Fällen geforderte Angaben zur Bedeutung einzelner Rechts- und Kartellverfahren nicht gemacht werden, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können.

Prospekthaftungsverfahren (dritter Börsengang – DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospektes vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der Streitwert beläuft sich auf insgesamt ca. 80 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Sowohl die Deutsche Telekom AG als auch einzelne Musterkläger haben gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass überwiegende Gründe gegen eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG sprechen. Im Konzern-Anhang wurde eine in angemessener Höhe gebildete Eventualverbindlichkeit angegeben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG wurde bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet.

Klagen von Telefonbuchpartnerverlagen. Mehrere Verlage, die gemeinsam mit der damaligen DeTeMedien GmbH (heute Deutsche Tele Medien GmbH), einer ehemals 100-prozentigen Tochter der Deutschen Telekom AG, in gemeinsamen Gesellschaften jeweils Teilnehmerverzeichnisse herausgeben und verlegen, reichten Ende 2013 Klagen gegen die DeTeMedien GmbH und/oder die Deutsche Telekom AG ein. Die Kläger fordern von der Deutschen Tele Medien GmbH und teilweise von der Deutschen Telekom AG als Gesamtschuldnerin neben der Deutschen Tele Medien GmbH Schadensersatz oder Rückzahlung. Die Kläger stützen ihre Forderungen auf vermeintlich überhöhte Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten in den gemeinsamen Gesellschaften. Die bezifferten Forderungen der ursprünglich 81 Kläger betrugen Ende 2014 insgesamt rund 470 Mio. € zuzüglich Zinsen. Nachdem im Oktober 2015 mit einem Großteil der Verlage eine Vereinbarung über die Beilegung der Streitigkeiten geschlossen wurde und andere Klagen zwischenzeitlich rechtskräftig abgewiesen wurden, sind derzeit noch zwölf Verfahren mit einer verbleibenden Klagesumme von ca. 89 Mio. € zuzüglich Zinsen rechtshängig. In zehn Verfahren hatten die Kläger Revision beim BGH eingelegt, nachdem die Klagen in der Berufungsinstanz zurückgewiesen wurden. In einem dieser Verfahren hat der BGH die Revision mit Urteil vom 29. Januar 2019 zurückgewiesen. Drei Klagen sind erstinstanzlich ruhend gestellt. Fünf Verlage, deren Zivilklagen noch rechtshängig sind, verfolgen ihre Ansprüche seit Juni 2016 parallel durch verwaltungsgerichtliche Klagen gegen die BNetzA. Drei dieser Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Kabel Deutschland GmbH (VKDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten für die Zukunft sowie die teilweise Rückzahlung von in diesem Zusammenhang seit 2004 geleisteten Zahlungen. Die VKDG bezifferte ihre Ansprüche zuletzt mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ansprüche vor 2009 werden von der VKDG mittlerweile nicht mehr geltend gemacht. Nachdem bereits das LG Frankfurt am Main der Klage im Jahr 2013 nicht stattgegeben hatte, wies auch das OLG Frankfurt am Main die Berufung im Dezember 2014 ab. Mit Urteil vom 24. Januar 2017 hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurück. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das OLG Frankfurt am Main daraufhin die Berufung erneut zurück und ließ die Revision nicht zu. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, die Unitymedia NRW GmbH und die Kabel BW GmbH im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Kläger fordern zudem Rückzahlung in Höhe von derzeit ca. 570 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde am 11. Oktober 2016 vom LG Köln erstinstanzlich abgewiesen. Die Berufung gegen diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 14. März 2018 durch das OLG Düsseldorf zurückgewiesen. In beiden Verfahren haben die Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Die finanziellen Auswirkungen beider Verfahren können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Schadensersatzklage in Malaysia trotz eines früheren, anderslautenden rechtskräftigen Schiedsurteils. Die Celcom Malaysia Berhad (Celcom) und die Technology Resources Industries Berhad klagen vor den staatlichen Gerichten in Kuala Lumpur, Malaysia, gegen insgesamt elf Beklagte, darunter auch die DeTeAsia Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG. Die Kläger verlangen Schadensersatz und Entschädigung in Höhe von 232 Mio. US-$ zuzüglich Zinsen. Diesen Betrag hatte die DeTeAsia Holding GmbH im Jahr 2005 aufgrund eines rechtskräftig zu ihren Gunsten ergangenen Schiedsurteils gegen die Celcom vollstreckt. Das erstinstanzliche Hauptverfahren hat im Januar 2018 begonnen. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internet-Anbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen „zum Recht am geistigen Eigentum“ ausgesetzt. Für uns besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem sind wir dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik.

Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Verfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen.

Abgeschlossene Verfahren

Schiedsverfahren Toll Collect. Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect haben die Daimler Financial Services AG, die Deutsche Telekom AG und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Der Vergleich wurde Anfang Juli 2018 notariell beurkundet und vom Schiedsgericht bestätigt. Die Mautschiedsverfahren sind damit abgeschlossen. In dem vereinbarten Vergleich mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mrd. € sind bereits an die Bundesrepublik Deutschland erbrachte Leistungen einbezogen. Von der Daimler Financial Services AG und der Deutsche Telekom AG sind abschließende Zahlungen in Höhe von jeweils 550 Mio. € zu leisten. Die Zahlungen werden bis 2020 in drei Tranchen beglichen, wovon die erste bereits 2018 gezahlt wurde.

Kartellverfahren

Wie alle Unternehmen unterliegt auch unser Konzern den Vorschriften des Kartellrechts. Vor diesem Hintergrund haben wir gerade in den letzten Jahren unsere Compliance-Maßnahmen auch in diesem Bereich ausgebaut. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften von Zeit zu Zeit wettbewerbsrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Im Folgenden beschreiben wir wesentliche Kartellverfahren und daraus resultierende Schadensersatzklagen.

Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom verhängt. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Derzeit sind drei Klagen in Höhe von insgesamt 215 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden. Die Bußgelder der Europäischen Kommission wurden bereits im Januar 2015 beglichen. Slovak Telekom und Deutsche Telekom haben die Entscheidung der Europäischen Kommission am 29. Dezember 2014 vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Am 13. Dezember 2018 hat das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können sowohl von der Europäischen Kommission als auch von Slovak Telekom und Deutscher Telekom bei dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken

Unser Konzern unterliegt im Hinblick auf seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und seine geplanten Transaktionen v. a. Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Dazu setzen wir je nach Einschätzung der Risiken ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente ein. Grundsätzlich werden nur zahlungswirksame Risiken besichert. Daher werden derivative Finanzinstrumente ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgt in der Nettobetrachtung nach Umsetzung der Risikobegrenzungsmaßnahmen. zur Beurteilung siehe Tabelle „Unternehmensrisiken“.

Liquiditätsrisiken. Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sicherzustellen, halten wir im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor, die zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds und langfristigen Darlehen für mindestens die nächsten 24 Monate abdecken soll. In der mittel- bis langfristigen Finanzierung nutzen wir hauptsächlich Anleihen in unterschiedlichen Währungen und Rechtsrahmen. In der Regel werden diese Instrumente über die Deutsche Telekom International Finance B. V. emittiert und als interne Kredite im Konzern weitergereicht.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Liquiditätsreserve im Verhältnis zu den Fälligkeiten. Zum Ende des Jahres 2018 und auch in den Quartalen zuvor wurde die Anforderung an die Liquiditätsreserve, mindestens die Fälligkeiten der nächsten 24 Monate abzudecken, eindeutig erfüllt.

Neben den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten standen der Deutschen Telekom am 31. Dezember 2018 standardisierte bilaterale Kreditlinien mit 22 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,9 Mrd. € zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2018 waren diese Banklinien in Höhe von 0,6 Mrd. € in Anspruch genommen. Gemäß den Kreditverträgen sind die Konditionen abhängig von unserem Rating. Die bilateralen Kreditverträge haben eine ursprüngliche Laufzeit von 36 Monaten und können jeweils nach zwölf Monaten um weitere zwölf Monate auf 36 Monate verlängert werden. Unser Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

Entwicklung Liquiditätsreserve, Fälligkeiten 2017/2018

in Mrd. €

Entwicklung Liquiditätsreserve, Fälligkeiten 2017/2018 (Balkendiagramm)

Ausfallrisiken. Bei unserem operativen Geschäft und bei bestimmten Finanzierungsaktivitäten sind wir einem Ausfallrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, schließen wir im Finanzierungsbereich Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten ab, deren Kredit-Rating mindestens BBB+/Baa1 ist; damit verbunden ist ein laufendes Bonitäts-Management-System. Darüber hinaus haben wir für unsere derivativen Geschäfte Collateral-Verträge abgeschlossen. Diese stellen sicher, dass wir – auf täglicher Basis – in Höhe der Forderungssalden gegenüber unseren Kontraktbanken Ausgleichszahlungen erhalten und umgekehrt, im Falle von Verbindlichkeitssalden, Ausgleichszahlungen leisten. Für den Insolvenzfall legen die Collateral-Verträge fest, dass sämtliche bestehende Kontrakte gegeneinander aufgerechnet werden und letztlich nur eine Forderung bzw. Verbindlichkeit in Höhe des Saldos verbleibt. Bereichsbezogen, also dezentral, überwachen wir kontinuierlich im operativen Geschäft die Außenstände. Einer gesonderten Bonitätsüberwachung unterliegt unser Geschäft mit Großkunden, insbesondere mit internationalen Carriern.

Währungsrisiken. Die Währungskursrisiken resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden gesichert, soweit sie zahlungswirksam sind. Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow unseres Konzerns nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren.

Zinsrisiken. Unsere Zinsrisiken resultieren v. a. aus verzinslichen Verbindlichkeiten, in erster Linie in der Eurozone und in den USA. Die Zinsrisiken steuern wir im Rahmen unseres Zins-Managements. Hierbei wird der maximale Anteil der Bruttofinanzverbindlichkeiten mit variabler Verzinsung beschlossen. Die Zusammensetzung des Verbindlichkeiten-Portfolios (Verhältnis von fix/variabel und durchschnittlicher Zinsbindung) wird sowohl über die Begebung originärer Finanzinstrumente sowie bei Bedarf zusätzlich durch den Einsatz von derivativen Instrumenten gesteuert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig unterrichtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 40 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“ im Konzern-Anhang.

Steuerrisiken

In zahlreichen Ländern unterliegen wir den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich sowohl auf unsere Steueraufwendungen und -erträge als auch auf unsere Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken.

Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

Im Folgenden beschreiben wir die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für uns aktuell unwesentlich bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht einschätzbar sind.

Rating-Risiko. Zum 31. Dezember 2018 bewertete die Rating-Agentur Moody’s die Deutsche Telekom AG mit Baa1 und negativem Ausblick, Standard & Poor’s mit BBB+ und Ausblick „CreditWatch negative“, während Fitch das derzeitige Rating BBB+ und stabilem Ausblick bestätigt hat. Ein niedrigeres Rating hätte höhere Zinsen bei einem Teil der von uns emittierten Anleihen zur Folge. Die Anpassung des Ausblicks von stabil auf negativ bei Moody’s bzw. auf „CreditWatch negative“ bei Standard & Poor’s erfolgte mit Ankündigung des vereinbarten Zusammenschlusses von T-Mobile US und Sprint.

Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2018 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe rund 31,9 % an der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt. Für uns besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. durch entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der T-Aktie negativ beeinflusst.

Unsere CR-Strategie kommt der langfristigen Wertentwicklung unseres Unternehmens zugute. Dies trägt entsprechend positiv dazu bei, Geschäftsrisiken zu reduzieren. Langfristig orientierte Investoren honorieren diesen Ansatz. Auf den Kapitalmärkten spiegelt sich dies u. a. in dem Anteil der T-Aktien wider, welche von Investoren gehalten werden, die bei ihren Investment-Entscheidungen zumindest teilweise Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Zum 30. September 2018 waren rund 18 % der T-Aktien im Besitz von solchen SRI-Investoren (Socially Responsible Investment) und 3 % wurden von Investoren gehalten, die ihre Fonds vorrangig unter SRI-Gesichtspunkten managen. SDG 8

Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom AG. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen wird regelmäßig überprüft. Flankierend zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen sind in bestimmten Fällen zusätzliche Werthaltigkeitstests durchzuführen, z. B. dann, wenn infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Regulierungs-, Geschäfts- oder Politikumfeld zu vermuten ist, dass sich der Wert von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten, Gegenständen des Sachanlagevermögens, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten vermindert haben könnte. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten“ im Konzern-Anhang. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests können entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Unser Ergebnis kann hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie belasten.

Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
Retail
Klein-/Einzelhandel. Im Gegensatz hierzu bezeichnet man das Großhandelsgeschäft auch als Wholesale-Geschäft.
Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
Service-Umsätze
Service-Umsätze sind von Mobilfunk-Kunden generierte Umsätze aus Diensten (d.h. Umsätze aus Sprachdiensten – eingehenden und abgehenden Gesprächen – sowie Datendiensten), zuzüglich Roaming-Umsätzen, monatlicher Grundgebühren und Visitoren-Umsätzen.
SIM-Karte - Subscriber Identification Module
(engl.) – Teilnehmeridentitätsmodul. Chipkarte, die in das Mobiltelefon eingesetzt wird. Diese dient zur Identifikation des Mobiltelefons im Mobilfunknetz. Bei der Deutschen Telekom wird die Zahl der Kunden auf der Grundlage der aktivierten und nicht gechurnten SIM-Karten bestimmt. Im Kundenbestand werden auch die SIM-Karten eingerechnet, mit denen Maschinen automatisch miteinander kommunizieren können (M2M-Karten). Die Churn-Rate (Kundenabgangsrate) wird in unseren Ländern dem lokalen Markt entsprechend ermittelt und berichtet.
ICT - Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie
IP - Internet Protocol
Herstellerneutrales Transport-Protokoll der Schicht 3 des OSI-Referenzmodells für die netzüberschreitende Kommunikation.
5G
Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.
All IP - All Internet Protocol
Ein All IP-Netz stellt alle Dienste wie Sprachtelefonie, basierend auf dem Internet-Protokoll (VoIP), Fernsehen, basierend auf dem Internet-Protokoll (IPTV), Datentransfer usw. jedem Benutzer zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung. Die Daten werden hierbei über das Internet-Protokoll (IP) paketvermittelt übertragen.
IP - Internet Protocol
Herstellerneutrales Transport-Protokoll der Schicht 3 des OSI-Referenzmodells für die netzüberschreitende Kommunikation.
M2M - Machine to Machine
(engl.) – Maschine zu Maschine. Kommunikation zwischen Maschinen, bei der automatisch Informationen an den Empfänger versendet werden. So verschicken z. B. Alarmanlagen im Notfall von selbst ein Signal an den Sicherheitsdienst bzw. an die Polizei.
5G
Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.
IoT - Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heimat-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
FTTB - Fiber to the Building oder auch Fiber to the Basement
(engl.) – Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller. Als FTTB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude (Keller).
FTTH - Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
Cloud Computing
(engl.: cloud = Wolke). Bezeichnet das dynamische Bereitstellen von Infrastruktur-, Software- oder Plattformleistungen als Service aus dem Netz. Basis für die bereitgestellten Leistungen sind eine hohe Automation und Virtualisierung sowie Multi-Mandanten-Fähigkeit und Standardisierung der Hard- und Software. Kunden beziehen diese Dienste nach Bedarf und bezahlen nach Verbrauch. Als Kommunikationsinfrastruktur dienen das Internet (Public Cloud), ein Unternehmensnetz (Private Cloud) oder eine Mischform davon (Hybrid Cloud). Dynamic Services ist ein Angebot von T-Systems zum variablen Bezug von ICT-Ressourcen sowie -Leistungen.
Cyber Security
Sicherheit gegen Internet-Kriminalität.
ICT - Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie
Science Based Targets-Initiative
Die „Science Based Targets“-Initiative unterstützt Unternehmen dabei, sich Klimaziele zu setzen, die mit wissenschaftlich ermittelten Emissionsbudgets konform sind. Unternehmen können ihre selbst gesteckten Ziele zur Überprüfung bei der die Initiative einreichen. Die Initiative wurde von verschiedenen Organisationen gemeinsam ins Leben gerufen: CDP, United Nations Global Compact (UNGC), World Resources Institute (WRI) und dem World Wide Fund for Nature (WWF).