Risiko- und Chancensituation

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neuen Entwicklungen zu der im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 dargestellten Risiko- und Chancensituation ausgeführt (Geschäftsbericht 2017). Ferner wird auf den „Disclaimer“ am Ende dieses Berichts verwiesen.

Regulierung

Deregulierungsschritt für Endkundenprodukte in Deutschland. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte den Entwurf für eine neue Marktanalyse für die Endkundenmärkte bei der EU-Kommission notifiziert, in der sie plante, die zusätzliche Endkundenregulierung für Bündelangebote aufzuheben. Für Telefonanschlüsse ohne Breitband im Bündel sollte die Endkundenregulierung weiter gelten. Nun hat die BNetzA am 13. Juli 2018 die Notifizierung der Marktanalyse zurückgezogen. Eine konkrete Aussage dazu, welchen Inhalt die finale Marktanalyse haben wird, kann derzeit jedoch noch nicht getroffen werden. Die Regulierung von Vorleistungsprodukten bleibt dadurch unverändert.

Änderungen in der Regulierungspolitik und Gesetzgebung – EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation. Am 14. September 2016 hat die EU-Kommission Gesetzgebungsvorschläge zur Novellierung des EU-Rechtsrahmens für Telekommunikation veröffentlicht, die im Anschluss zwischen Europäischem Parlament und Rat debattiert wurden. Anfang Juni 2018 wurde eine politische Einigung zum sog. „Europäischen Kodex für Elektronische Kommunikation“ erzielt, der die zentralen EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor reformiert, v. a. die Preis- und Zugangsregulierung, die Frequenzpolitik, sektorspezifische Verbraucherschutzregeln und die Vorschriften zu Universaldiensten. Wir erwarten, dass die neuen Regeln im Dezember 2018 in Kraft treten werden. Danach werden die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt, wofür die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit haben werden. Einzelne Regelungen treten vorzeitig in Kraft, insbesondere die Preisregulierung der Endkundentarife für Gespräche und SMS in das EU-Ausland, die als Teil einer direkt anwendbaren EU-Verordnung zum 15. Mai 2019 wirksam wird. Für sog. „Netze mit sehr hoher Kapazität“ sieht die Einigung im Fall gemeinsamer Investitionen mit Wettbewerbern in Form von offenen Ko-Investment-Modellen die Möglichkeit einer geringeren Regulierung und langfristig stabiler Regulierungsbedingungen vor. Ko-Investment-Modelle umfassen neben Miteigentum und Ko-Finanzierung auch langfristige Vereinbarungen über die Nutzung des Netzes auf Zugangsbasis, die bestimmte Voraussetzungen mit Blick auf die Sicherung des Wettbewerbs erfüllen. Von der Regelung könnten insbesondere Glasfasernetze bis zum Gebäude (FTTB/FTTH) profitieren. Der neue Rechtsrahmen gibt Regulierungsbehörden zugleich neue Kompetenzen, die Zugangsverpflichtungen zu allen Netzen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht aufzuerlegen (sog. „symmetrische Regulierung“). Im Bereich der Frequenzpolitik erzielt der neue EU-Rechtsrahmen in einzelnen Bereichen mehr Harmonisierung und erhöht damit die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen, etwa indem er eine Mindestlaufzeit für Lizenzen von 15 Jahren mit einer Verlängerung von weiteren 5 Jahren vorsieht. Beim Verbraucherschutz stehen vollständig harmonisierte Verpflichtungen auf EU-Ebene, die eine zusätzliche, nationale Regulierung ausschließen, verschärften Verpflichtungen in einzelnen Bereichen gegenüber. Insbesondere werden zum 15. Mai 2019 Tarife für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU bei 19 Cent/Minute sowie 9 Cent/SMS (netto) für 5 Jahre begrenzt.

Geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes nach Bundesverfassungsgerichts-Beschluss. Gemäß einem Änderungsvorschlag, der am 18. Juli 2018 im Bundeskabinett beschlossen wurde, kann es der Deutschen Telekom zukünftig möglich sein, im Fall einer erfolgreichen Klage gegen einen Entgeltbeschluss der BNetzA auch rückwirkend höhere Entgelte zumindest bei großen Wettbewerbern einfordern zu können. Bislang ist dies nur unter sehr restriktiven Umständen möglich gewesen. Die Gesetzesänderung war aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, der die bisherige Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Inkrafttreten ist Ende 2018 bzw. Anfang 2019 zu rechnen.

Rechtsverfahren

Schiedsverfahren Toll Collect. Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect haben die Daimler Financial Services AG, die Deutsche Telekom AG und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Der Vergleich wurde Anfang Juli 2018 notariell beurkundet und vom Schiedsgericht bestätigt. Die Mautschiedsverfahren sind damit abgeschlossen. In dem vereinbarten Vergleich mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mrd. € sind bereits an die Bundesrepublik Deutschland erbrachte Leistungen einbezogen. Von der Daimler Financial Services AG und der Deutsche Telekom AG sind abschließende Zahlungen in Höhe von jeweils 550 Mio. € zu leisten.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im von der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, der Unitymedia NRW GmbH und der Kabel BW GmbH geführten Klageverfahren wurde die Berufung der Klägerinnen mit Urteil vom 14. März 2018 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerinnen haben gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im parallel geführten Klageverfahren der Vodafone Kabel Deutschland GmbH beziffert diese ihre Ansprüche zwischenzeitlich mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen.

Einschätzung zur Gesamtrisikosituation

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind in unserem Risiko-Management-System, wie auch nach Einschätzung unseres Managements, keine wesentlichen Risiken absehbar, die den Bestand der Deutschen Telekom AG oder eines wesentlichen Konzernunternehmens gefährden könnten.