Rechnungslegung
Der Halbjahres-Finanzbericht der Deutschen Telekom AG umfasst nach den Vorschriften der §§ 115 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.
Statement of Compliance
Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2024 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Halbjahres-Finanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023.
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungs-pflicht für die Deutsche |
Änderungen |
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendments to IFRS 16 |
Lease Liability in a |
01.01.2024 |
Die Änderungen regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer bei der Folgebewertung von Leasing-Verbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen „Leasing-Zahlungen“ und „geänderte Leasing-Zahlungen“ so zu bestimmen hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Änderungen können sich insbesondere auf Sale-and-Leaseback-Transaktionen auswirken, bei denen variable Leasing-Zahlungen enthalten sind, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 1 |
Classification of Liabilities as Current or Non-current |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Änderung konkretisiert zudem die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 1 |
Non-current Liabilities with Covenants |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschluss-Stichtag einhalten muss, keine Auswirkung auf die Klassifizierung einer Schuld am Abschluss-Stichtag als kurz- oder langfristig haben. Hingegen haben Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschluss-Stichtag einzuhalten hat, Auswirkungen auf die Klassifizierung. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 7 and IFRS 7 |
Supplier Finance Arrangements |
01.01.2024 |
Gegenstand der Änderungen sind sog. Supplier Finance Arrangements, insb. Reverse Factoring-Vereinbarungen. Mit den Änderungen wurden zusätzliche Angabepflichten gemäß IAS 7 und IFRS 7 geschaffen, welche die Auswirkungen solcher Lieferfinanzierungsgeschäfte auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter machen sollen. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2023 zu entnehmen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur
Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie in der Berichtsstruktur vorgenommen.