Wirtschaftliches Umfeld
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neue Entwicklungen im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2023 (Geschäftsbericht 2023) dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den gesamtwirtschaftlichen Ausblick inklusive der zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld im ersten Halbjahr 2024 eingegangen.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Im ersten Halbjahr 2024 haben sich die Aussichten für die Weltwirtschaft etwas aufgehellt. Das globale Wachstum war im vergangenen Jahr überraschend robust. Niedrigere Energiepreise und nachlassender Druck auf Lieferketten trugen dazu bei, dass die Inflation schneller sank als erwartet. Ein kräftiger globaler Aufschwung ist aber weiterhin nicht in Sicht.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Prognose von Juli 2024 mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,2 % für das laufende Jahr, nach einem Wachstum von 3,3 % im Vorjahr. Auch die Volkswirtschaften unserer Kernmärkte in Nordamerika und Europa werden laut IWF-Prognose in diesem Jahr wachsen: die Wirtschaftsleistung in den USA um 2,6 %, in der Eurozone um 0,9 % und in Deutschland um 0,2 %.
Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 hat sich das Geschäftsklima in der Digitalbranche in Deutschland laut dem Bitkom-ifo-Digitalindex leicht verbessert. Zwar hat die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage im Juni 2024 etwas nachgegeben, die Geschäftserwartungen lagen jedoch deutlich über dem Niveau des Vormonats. Die Digitalwirtschaft zeigt sich damit weiterhin zuversichtlicher als die Gesamtwirtschaft.
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
In Deutschland dämpfen eine stagnierende Inflation und eine verhaltene Konsumneigung die Konjunkturaussichten. Im Gegensatz zu den großen Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion droht Deutschland im laufenden Jahr ein Rückgang der Wirtschaftsleistung. Dagegen hat die US-Wirtschaft ihr Wachstumstempo im Frühjahr 2024 deutlich gesteigert. Nach Prognosen der Weltbank könnte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den USA im Jahr 2024 um bis zu 2,5 % zulegen. Dennoch bleiben die Konjunkturaussichten mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet – insbesondere die aktuellen geopolitischen Krisen bergen hohe Risiken für Wirtschaftswachstum und Inflation.
Regulierung
„Weißbuch“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2024 ein sog. Weißbuch mit dem Titel „How to master Europeʼs digital infrastructure needs?“ veröffentlicht. Dieses Weißbuch bündelt Vorschläge für Maßnahmen der Europäischen Union in Vorbereitung eines geplanten Digital Networks Act. Die Deutsche Telekom hat am 28. Juni 2024 ihre Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation abgegeben. Auf Basis des Weißbuchs und der Rückmeldungen zur Konsultation sind ab 2025 entsprechende Gesetzesinitiativen zu erwarten.
Als zukünftige Handlungsfelder identifiziert das Weißbuch den Ausbau der digitalen Netzwerke der Zukunft, die Bewältigung des Übergangs zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen, die Abdeckung des zukünftigen Bedarfs an Konnektivität und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie sicherer und resilienter Infrastrukturen der EU. In der Folge ist mit einer weitreichenden Überarbeitung des derzeitigen Regulierungsrahmens zu rechnen.
BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. April 2024 einen Konsultationsentwurf für die im Rahmen der Zugangsregulierung regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Nach der darauf folgenden nationalen Konsultation hat die BNetzA am 14. Juni 2024 ihren Entwurf in das Notifizierungsverfahren mit der EU-Kommission nach Brüssel gegeben. In diesem Entwurf wurden einige Entgelte zu Gunsten der Deutschen Telekom angehoben. Ohne weitere Änderungen gegenüber der notifizierten Fassung hat die BNetzA am 17. Juli 2024 die finale Fassung der Entgeltgenehmigung erlassen. Das parallel geführte BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde bislang noch nicht beschieden.
Frequenzvergaben
Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Österreich Frequenzen im Bereich 26 GHz und Restfrequenzen im Band 3,4 bis 3,8 GHz versteigert. T‑Mobile Austria konnte sich im Band 26 GHz 400 MHz landesweites Spektrum und im Band 3,4 bis 3,8 GHz 40 MHz in Wien und 60 MHz in Kärnten für insgesamt 10,5 Mio. € sichern. In den USA ist die Zuteilung der im September 2022 im Rahmen der Auktion 108 für rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) erworbenen Frequenzen im 2,5-GHz-Bereich erfolgt. Diese Frequenzen wurden zum großen Teil unmittelbar aufgeschaltet. In der Tschechischen Republik erfolgte die Verlängerung der 2024 endenden 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz. Die Verlängerungsgebühren für T‑Mobile Czech Republic betrugen rund 28 Mio. €.
In Deutschland konsultierte die Regulierungsbehörde BNetzA einen Entscheidungsentwurf für die Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte um fünf Jahre für die Mobilfunk-Frequenzen für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Sie soll an die Stelle der zunächst geplanten Auktion dieser Frequenzen treten. Der Entwurf sieht im Gegenzug u. a. weitere Versorgungsverpflichtungen für die bestehenden Frequenzinhaber sowie eine kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz für 1&1 vor. Der Entwurf wurde bis zum 8. Juli 2024 konsultiert; die endgültige Entscheidung des Regulierers wird für das zweite Halbjahr 2024 erwartet.
In Österreich beginnt der Prozess für die Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie eventuell Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz. In Polen könnte 2024 die Vergabe für das 700-MHz-Band sowie ggfs. auch im 26-GHz-Band starten. In der Slowakei wurde das ursprünglich für Ende 2023 angekündigte Neuvergabeverfahren (Auktion) für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz in Frage gestellt. Stattdessen ist eine umfassende Multibandauktion der 2025, 2026 und 2028 auslaufenden Bänder 800, 900, 1.500, 2.100 und 2.600 MHz in Diskussion. Um die Multibandauktion zu ermöglichen, erfolgte eine kurzfristige Verlängerung der Bänder 900 MHz und 2.100 MHz.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
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Erwarteter Vergabestart |
Erwartetes Vergabeende |
Frequenzbereiche |
Geplantes Vergabeverfahren |
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Deutschland |
Noch offen |
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800/1.800/2.600 MHz |
Verlängerung, Details noch offen |
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Österreich |
Noch offen |
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2.300 MHz/2.600 MHz |
Details noch offen |
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Polen |
Noch offen |
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700 MHz |
Auktion oder Ausschreibungsverfahren a, |
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Polen |
Noch offen |
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26 GHz |
Details noch offen |
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Slowakei b |
Noch offen |
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800/900/1.500/2.100/2.600 MHz |
Auktion (Neuvergabe) |
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Vereinbarungen über Spektrumlizenzen
Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,3 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat dem Transfer der Lizenzen der ersten Tranche am 29. Dezember 2023 zugestimmt. Die erste Tranche wurde am 24. Juni 2024 abgeschlossen. Die entsprechende Kaufpreiszahlung in Höhe von 2,4 Mrd. US‑$ (2,2 Mrd. €) erfolgte am 5. August 2024. Der Abschluss der zweiten Tranche wird Ende 2024/Anfang 2025 erwartet.
Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,4 Mrd. €) zu erwerben. Am 15. Oktober 2023 hatten T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorgesehen haben, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. DISH hat die Kaufoption bis zum 1. April 2024 nicht ausgeübt. Die bereits am 25. Oktober 2023 gezahlte Verlängerungsgebühr wurde vereinbarungsgemäß einbehalten. T‑Mobile US ist nun verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten und hat den entsprechenden Auktionsprozess in Gang gesetzt. Sollte der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ bis zum Auktionsende am 1. Oktober 2024 nicht geboten werden, wäre T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden.