Wirtschaftliches Umfeld
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neue Entwicklungen im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2022 (Geschäftsbericht 2022) dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den gesamtwirtschaftlichen Ausblick inklusive der zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld im ersten Halbjahr 2023 eingegangen.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Im zweiten Quartal 2023 haben sich die Aussichten für die Weltwirtschaft eingetrübt. Der inflationsbedingte Kaufkraftverlust belastet die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, höhere Zinsen haben die Finanzierungsbedingungen von Haushalten und Unternehmen verschlechtert. Der Auftrieb der Verbraucherpreise in den USA und der Eurozone hat sich abgeschwächt, gleichwohl verharrt die Rate der Kerninflation auf vergleichsweise hohem Niveau.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Prognose von Juli 2023 mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,0 % für das laufende Jahr nach 3,5 % Wachstum im Vorjahr.
Für die deutsche Wirtschaft rechnet der IWF mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 %. Laut Bitkom-ifo-Digitalindex hat sich das Geschäftsklima in der Digitalbranche im zweiten Quartal 2023 zwar verschlechtert, ist aber im Gegensatz zum Geschäftsklima in der Gesamtwirtschaft weiterhin positiv.
Die Volkswirtschaften unserer Kernmärkte in Nordamerika und Europa werden in diesem Jahr wachsen. Laut IWF-Prognose soll die Wirtschaftsleistung in den USA im laufenden Jahr um 1,8 % wachsen, in der Eurozone um 0,9 %.
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
Die nachlassende Inflationsdynamik und rückläufige Preise auf den globalen Energiemärkten könnten im weiteren Jahresverlauf zu einer moderaten konjunkturellen Erholung führen. Der Konjunkturausblick unterliegt aber weiterhin bedeutenden Abwärtsrisiken. Sollte die Inflation langsamer zurückgehen als erwartet, könnte dies eine ausgeprägtere geldpolitische Straffung erfordern. Dies würde die private Nachfrage stärker dämpfen. In Europa wurde im Winter 2022/23 eine Gasmangellage zwar vermieden, die Versorgungslage im Winter 2023/24 ist aber noch unsicher und Energiepreise könnten angesichts einer zunehmenden Erdgasnachfrage in Asien ansteigen. Auch eine mögliche Eskalation des Kriegs in der Ukraine könnte zu erneuten Energiepreisanstiegen führen. Ein weiteres Risiko besteht in einer möglichen Zunahme der geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China, die den globalen Warenhandel und internationale Lieferketten erheblich belasten könnten.
Regulierung
Frequenzvergaben
In Kroatien konnte sich Hrvatski Telekom in der Multiband-Frequenzauktion, die am 17. Januar 2023 mit der Bietphase startete, durch den Erwerb der größten Frequenzmenge (2x 105 MHz) ein überdurchschnittlich gutes Paket für ca. 135 Mio. € sichern.
Die polnische Regulierungsbehörde UKE hat die Vergabe für den 3.400- bis 3.800-MHz-Bereich mit der Bekanntgabe der Auktion am 22. Juni 2023 gestartet. Interessierte Mobilfunk-Netzbetreiber konnten sich bis zum 8. August 2023 zur Teilnahme anmelden. Die Durchführung des Bietens wird im September/Oktober 2023 erwartet. Im weiteren Verlauf des Jahres 2023 könnten sich in Polen Vergaben für die Bänder 700/800 MHz und 26 GHz anschließen. In der Tschechischen Republik wird erwartet, dass das Verlängerungsverfahren für die 2024 endende 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz im Verlauf des Jahres 2023 in Gang gesetzt wird. Derweil hat der Regulierer in der Slowakei für Ende 2023 die Durchführung eines Neuvergabeverfahrens (Auktion) für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz angekündigt. In Österreich und Ungarn wird auch damit gerechnet, dass im Jahr 2023 sog. Millimeterwellen-Spektrum im Bereich 26 GHz zur Vergabe kommt. Ungarn startete zur Freiräumung dieses Bereichs bereits mit der Vergabe von Ersatzfrequenzen im Bereich 32 GHz.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
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Erwarteter Vergabestart |
Erwartetes Vergabeende |
Frequenzbereiche |
Geplantes Vergabeverfahren |
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Österreich |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
26 GHz/3.400 – 3.800 MHz (Restfrequenzen) |
Auktion (SMRAa) |
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Polen |
gestartet |
Q4 2023 |
3.400 – 3.800 MHz |
Auktion (SMRAa), 4 Blöcke à 100 MHz, |
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Polen |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
700/800 MHz |
Auktion oder Ausschreibungsverfahrenb, |
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Polen |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
26 GHz |
Details noch offen |
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Slowakei |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
900/2.100 MHz |
Neuvergabeverfahren (Auktion) |
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Tschechische Republik |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
900/1.800 MHz |
Verlängerungsverfahren |
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Ungarn |
Q3 2023 |
Q4 2023 |
26 GHz |
Details noch offen |
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Vereinbarungen über Spektrumlizenzen
In den USA hat T-Mobile US am 8. August 2022 mit Channel 51 License und LB License Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US-$ (3,4 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Der Abschluss der ersten Tranche wird Ende 2023 erwartet, während die zweite Tranche voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen wird.
Am 1. Juli 2020 haben T-Mobile US und DISH Network Corporation („DISH“) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen. Die Vereinbarung sieht vor, dass DISH eine Option für den Erwerb bestimmter 800-MHz-Spektrumlizenzen von T-Mobile US für 3,6 Mrd. US-$ (3,5 Mrd. €) erhält. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Federal Communications Commission (FCC). Der Genehmigungsantrag hätte gemäß der Vereinbarung spätestens zum 1. Juni 2023 bei der FCC eingereicht werden müssen. Bis zum 27. Juli 2023 ist DISH dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Auf Bitte des US-Justizministeriums hat sich T-Mobile US bereit erklärt, bis zum 11. August 2023 keine Maßnahmen zur Kündigung der Vereinbarung zu ergreifen. Wenn der Antrag vorher noch bei der FCC eingereicht wird und sie die Transaktion anschließend genehmigt, müssen die Vertragsparteien die Transaktion innerhalb von fünf Tagen nach der Genehmigung vollziehen. Im Falle einer Vertragsverletzung durch DISH wäre DISH verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 72 Mio. US-$ an T-Mobile US zu zahlen. Sollte die Transaktion hingegen nicht bis zum 1. April 2024 abgeschlossen werden, ohne dass eine Vertragsverletzung vorliegt, haben beide Parteien das Recht, die Vereinbarung zu kündigen. In dem Fall wäre keine Vertragsstrafe seitens DISH zu zahlen. Wenn DISH die Option zum Kauf der 800-MHz-Spektrumlizenzen nicht ausübt, ist T-Mobile US verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Sollte der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US-$ nicht geboten werden, wäre T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden.