Rechnungslegung
Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht freiwillig in Einklang mit § 53 Abs. 6 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Quartalsfinanzbericht, der einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht umfasst. Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) aufgestellt.
Statement of Compliance
Der Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2024 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Quartalsfinanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der im Rahmen der Konzernrechnungslegung angewendeten Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023.
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche |
Änderungen |
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendments to IFRS 16 |
Lease Liability in a Sale and Leaseback |
01.01.2024 |
Die Vorschriften regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer Leasing-Verbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so zu bewerten hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Vorschriften für die Erstbewertung des angesetzten Nutzungsrechts am Vermögenswert sind nicht geändert worden. Hingegen regelt die Änderung zur Folgebewertung der Leasing-Verbindlichkeit, dass auch variable Leasing-Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, bei der initialen Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion zu berücksichtigen sind. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 1 |
Classification of Liabilities as Current or Non-current |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Änderung konkretisiert zudem die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 1 |
Non-current Liabilities with Covenants |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschluss-Stichtag einhalten muss, keine Auswirkung auf die Klassifizierung einer Schuld am Abschluss-Stichtag als kurz- oder langfristig haben. Hingegen haben Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschluss-Stichtag einzuhalten hat, Auswirkungen auf die Klassifizierung. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2023 zu entnehmen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur
Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie in der Berichtsstruktur vorgenommen.