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Wirtschaftliches Umfeld

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neue Entwicklungen im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2023 (Geschäftsbericht 2023) dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den gesamtwirtschaftlichen Ausblick inklusive der zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld im ersten Quartal 2024 eingegangen.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Im ersten Quartal 2024 haben sich die Aussichten für die Weltwirtschaft etwas aufgehellt. Das globale Wachstum war im vergangenen Jahr überraschend robust. Niedrigere Energiepreise und nachlassender Druck auf Lieferketten trugen dazu bei, dass die Inflation schneller sank als erwartet. Ein kräftiger globaler Aufschwung ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Prognose von April 2024 mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,2 % für das laufende Jahr, nach einem Wachstum von ebenfalls 3,2 % im Vorjahr. Auch die Volkswirtschaften unserer Kernmärkte in Nordamerika und Europa werden laut IWF-Prognose in diesem Jahr wachsen: die Wirtschaftsleistung in den USA um 2,7 %, in der Eurozone um 0,8 % und in Deutschland um 0,2 %.

Zum Ende des ersten Quartals 2024 zeigte sich die Digitalbranche in Deutschland laut dem Bitkom-ifo-Digitalindex wieder optimistischer: Sowohl die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage als auch die Geschäftserwartungen lagen im März über dem jeweiligen Niveau des Vormonats – dies markiert den ersten Anstieg im Monatsvergleich seit Juli 2023. Im Vergleich zur Gesamtwirtschaft zeigt sich die Digitalwirtschaft deutlich zuversichtlicher.

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Die abnehmende Inflationsdynamik und absehbare Leitzinssenkungen dürften im laufenden Jahr zu einer moderaten konjunkturellen Erholung führen. Dennoch bleibt der Konjunkturausblick bedeutenden Abwärtsrisiken unterworfen – insbesondere die aktuellen geopolitischen Krisen bergen hohe Risiken für Wirtschaftswachstum und Inflation.

Regulierung

„Weißbuch“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2024 ein sog. Weißbuch mit dem Titel „How to master Europeʼs digital infrastructure needs?“ veröffentlicht. Dieses Weißbuch bündelt Vorschläge für Maßnahmen der Europäischen Union in Vorbereitung eines geplanten Digital Networks Act. Hierzu wird der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen einer bis zum 30. Juni 2024 laufenden Konsultation ermöglicht. Auf Basis des Weißbuchs und der Rückmeldungen zur Konsultation sind ab 2025 entsprechende Gesetzesinitiativen zu erwarten.

Als zukünftige Handlungsfelder identifiziert das Weißbuch den Ausbau der digitalen Netzwerke der Zukunft, die Bewältigung des Übergangs zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen, die Abdeckung des zukünftigen Bedarfs an Konnektivität und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie sicherer und resilienter Infrastrukturen der EU. In der Folge ist mit einer weitreichenden Überarbeitung des derzeitigen Regulierungsrahmens zu rechnen.

BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. April 2024 einen Konsultationsentwurf für die im Rahmen der Zugangsregulierung regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Mit einer finalen Entgeltentscheidung durch die BNetzA ist im Sommer 2024 zu rechnen. Das parallel geführte BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde bislang noch nicht beschieden.

Frequenzvergaben

Im ersten Quartal 2024 wurden in Österreich Frequenzen im Bereich 26 GHz und Restfrequenzen im Band 3,4 bis 3,8 GHz versteigert. T‑Mobile Austria konnte sich im Band 26 GHz 400 MHz landesweites Spektrum und im Band 3,4 bis 3,8 GHz 40 MHz in Wien und 60 MHz in Kärnten für insgesamt 10,5 Mio. € sichern. In den USA ist die Zuteilung der im September 2022 im Rahmen der Auktion 108 für rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) erworbenen Frequenzen im 2,5-GHz-Bereich im ersten Quartal 2024 erfolgt. Diese Frequenzen wurden zum großen Teil unmittelbar aufgeschaltet.

In Polen könnte 2024 die Vergabe für das 700-MHz-Band sowie ggfs. auch im 26-GHz-Band starten. Derweil steht in der Slowakei das ursprünglich für Ende 2023 angekündigte Neuvergabeverfahren (Auktion) für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz in Frage, nachdem sich mehrere Parteien dafür eingesetzt haben, die Auktionsbedingungen noch einmal zu prüfen. In der Tschechischen Republik wurde das Verlängerungsverfahren für die 2024 endende 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz in Gang gesetzt. In Deutschland konsultiert die Regulierungsbehörde BNetzA derzeit einen Entscheidungsentwurf für die Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte um fünf Jahre für die Mobilfunk-Frequenzen für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Sie soll an die Stelle der zunächst geplanten Auktion dieser Frequenzen treten. Der Entwurf sieht im Gegenzug weitere Versorgungsverpflichtungen für die bestehenden Frequenzinhaber sowie eine kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz für 1&1 vor. Der Entwurf wird bis zum 8. Juli 2024 konsultiert; die endgültige Entscheidung des Regulierers wird für das zweite Halbjahr 2024 erwartet.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

Erwarteter Vergabestart

Erwartetes Vergabeende

Frequenzbereiche

Geplantes Vergabeverfahren

Deutschland

noch offen

 

800/1.800/2.600 MHz

Verlängerung oder Auktion,
Details noch offen

Polen

Q2 2024

 

700/800 MHz

Auktion oder Ausschreibungsverfahren a,
Details noch offen

Polen

Q2 2024

 

26 GHz

Details noch offen

Slowakei b

Q2 2024

 

900/2.100 MHz

Neuvergabeverfahren (Auktion)

Tschechische Republik

gestartet

Q2 2024

900/1.800 MHz

Verlängerungsverfahren

a

Ausschreibungsverfahren (Beauty Contest) als wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Festlegung von Zuteilungen für knappe Frequenzen.

b

Derzeit erneute Prüfung der Auktionsbedingungen und damit Verschiebung in Diskussion.

Vereinbarungen über Spektrumlizenzen

Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat der ersten Tranche des Lizenztransfers am 29. Dezember 2023 zugestimmt. T‑Mobile US geht davon aus, dass der Abschluss der ersten Tranche im zweiten Quartal 2024 und die entsprechende Kaufpreiszahlung im dritten Quartal 2024 erfolgen wird. Der Abschluss der zweiten Tranche wird Ende 2024/Anfang 2025 erwartet.

Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,3 Mrd. €) zu erwerben. Am 15. Oktober 2023 haben T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorsehen, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. DISH hat die Kaufoption bis zum 1. April 2024 nicht ausgeübt. Die bereits am 25. Oktober 2023 gezahlte Verlängerungsgebühr wird vereinbarungsgemäß einbehalten. T‑Mobile US ist nun verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten und hat den entsprechenden Auktionsprozess in Gang gesetzt. Sollte der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ nicht geboten werden, wäre T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden.