Eventualverbindlichkeiten Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 dargestellten Eventualverbindlichkeiten ausgeführt. Schiedsverfahren Toll Collect. Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect haben die Daimler Financial Services AG, die Deutsche Telekom AG und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Der Vergleich wurde Anfang Juli 2018 notariell beurkundet und vom Schiedsgericht bestätigt. Die Mautschiedsverfahren sind damit abgeschlossen. In dem vereinbarten Vergleich mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mrd. € sind bereits an die Bundesrepublik Deutschland erbrachte Leistungen einbezogen. Von der Daimler Financial Services AG und der Deutsche Telekom AG sind abschließende Zahlungen in Höhe von jeweils 550 Mio. € zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises, Transaktionen mit Eigentümern und sonstige Transaktionen“. Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im von der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, der Unitymedia NRW GmbH und der Kabel BW GmbH geführten Klageverfahren wurde die Berufung der Klägerinnen mit Urteil vom 14. März 2018 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerinnen haben gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Im parallel geführten Klageverfahren der Vodafone Kabel Deutschland GmbH beziffert diese ihre Ansprüche zwischenzeitlich mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen. Kostenerstattung für Sprint. Im Zusammenhang mit dem vereinbarten Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint ist T-Mobile US unter Umständen verpflichtet, 67 % der von Sprint im Vorfeld an Kreditgeber entrichteten Ausgleichszahlungen (sog. „Consent Fee“) und weitere Bankgebühren in Höhe von insgesamt 161 Mio. US-$ zu erstatten, falls der Zusammenschluss nicht zustande kommt.