Eventualverbindlichkeiten

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 dargestellten Eventualverbindlichkeiten ausgeführt.

Klagen Telefonbuchpartnerverlage. Im Klagekomplex der Telefonbuchpartnerverlage wurden im März 2019 zwei der erstinstanzlich ruhend gestellten Klagen und im Oktober 2019 drei Revisionen zurückgenommen, nachdem im Januar 2019 das bereits berichtete BGH-Urteil zu unseren Gunsten ergangen war. Infolgedessen sind derzeit noch sieben Verfahren mit einer bezifferten Klagesumme von ca. 50 Mio. € zuzüglich Zinsen rechtshängig. Sechs dieser Klagen befinden sich weiterhin in der Revision beim Bundesgerichtshof, ein Verfahren bleibt ruhend gestellt. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden beendet, nachdem die insofern verbliebenen zwei Kläger ihre verwaltungsgerichtlichen Klagen zurückgenommen haben.

Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Slovak Telekom und Deutsche Telekom haben am 21. Februar 2019 Berufung gegen das vom Gericht der Europäischen Union am 13. Dezember 2018 ergangene Urteil, in dem die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder reduziert worden waren, bei dem Europäischen Gerichtshof eingelegt. Slovak Telekom und Deutsche Telekom verfolgen hiermit u. a. eine Aufhebung der Feststellung eines missbräuchlichen Verhaltens durch Slovak Telekom.

Schiedsverfahren gegen T‑Mobile Polska S.A. Im August 2019 hat der polnische Telekommunikationsanbieter P4 Sp. z o.o. ein Schiedsverfahren gegen T‑Mobile Polska S.A. eingeleitet. Die Schiedsklägerin fordert eine Zahlung in Höhe von ca. 400 Mio. PLN (ca. 93 Mio. €) nebst Zinsen für ihr vermeintlich rückwirkend zustehende Terminierungsentgelte im Mobilfunk-Bereich.