Konzernstruktur, -strategie und -steuerung

Hinsichtlich unserer Konzernstruktur, -strategie und -steuerung verweisen wir auf die Erläuterungen im Geschäftsbericht 2018. Aus Sicht des Konzerns ergaben sich folgende Änderungen bzw. Ergänzungen:

Am 15. Dezember 2017 hat die Deutsche Telekom mit der Tele2 Group eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an dem Telekommunikationsanbieter Tele2 Netherlands Holding N. V. durch die T‑Mobile Netherlands Holding B. V. geschlossen. Als Kaufpreis erhielt die Tele2 Group einen 25 %-Anteil an der T‑Mobile Netherlands sowie eine vorläufige Barzahlung (unter Berücksichtigung von Kaufpreisanpassungen) in Höhe von 234 Mio. €. Nach der durch die EU-Kommission am 27. November 2018 ohne Auflagen erteilten Zustimmung, wurde die Transaktion am 2. Januar 2019 vollzogen. Seit dem Erwerbszeitpunkt wird Tele2 Netherlands als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen. Durch den Erwerb entsteht auf dem niederländischen Markt ein starker und nachhaltig ausgerichteter Anbieter von konvergenten Angeboten aus Festnetz und Mobilfunk.

OTE hat am 15. Januar 2019 eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer Beteiligung an der Telekom Albania an das bulgarische Unternehmen Albania Telecom Invest AD für einen Kaufpreis in Höhe von 50 Mio. € getroffen. Die Transaktion wurde am 7. Mai 2019 nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden vollzogen.

Der Vollzug unserer Vereinbarung zum Zusammenschluss mit Sprint steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungs- und Kartellbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Am 18. Juni 2018 haben wir das sog. „Public Interest Statement“, in dem wir die Vorteile der Transaktion für die Allgemeinheit darlegen, sowie die Genehmigungsanträge beim US-amerikanischen Regulierer Federal Communications Commission (FCC) eingereicht. Die formelle Genehmigung durch die FCC erfolgte am 16. Oktober 2019. Im Juni 2019 haben die Generalstaatsanwälte von 13 US-Bundesstaaten und des Regierungsbezirks Washington Klage beim Bundesbezirksgericht in New York gegen T‑Mobile US, Deutsche Telekom, Sprint und Softbank Group Corp. eingereicht. Vier weitere Bundesstaaten haben sich in der Zwischenzeit der Klage angeschlossen, während die Generalstaatsanwälte von Mississippi und Colorado ihre Beteiligung nach einem Vergleich mit T‑Mobile US zurückgezogen haben. Nach unserer Einschätzung ist die Klage unbegründet. Am 26. Juli 2019 haben wir mit dem US-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) eine Vereinbarung über Auflagen geschlossen (sog. „Consent Decree“), welche noch durch das US-Bundesgericht in Washington bestätigt werden muss. Die Behörde verzichtet damit auf die nach US-amerikanischem Recht vorgesehene Möglichkeit, gegen die Transaktion zu klagen. Zeitgleich wurden mehrere Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen Fernsehsatellitenbetreiber DISH Networks geschlossen, in denen Auflagen für den Zusammenschluss umgesetzt werden. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren gehen wir davon aus, den Zusammenschluss Anfang 2020 vollziehen zu dürfen.

Der Bereich Telekommunikations-Services für Geschäftskunden soll im Jahr 2020 neu aufgestellt werden. Zur Umsetzung der Konzernstrategie „Führend bei Geschäftskunden-Produktivität“ sehen die Veränderungen vor, im operativen Segment Deutschland eine neue Einheit für Telekommunikations-Services für Geschäftskunden zu etablieren und die bisher im operativen Segment Systemgeschäft erfassten Portfolio-Einheiten „TC Services“ und „Classified zu integrieren. Ziel ist es, die Effizienz für unsere Geschäftskunden zu erhöhen und das operative Geschäft zu vereinfachen. Gleichzeitig erfolgt bei dem operativen Segment Systemgeschäft die Stärkung der Portfolio-Einheiten „Security“ und () durch Ausgliederungen in rechtlich selbstständige GmbHs. Dies soll die Entscheidungsstrukturen vereinfachen und ein agileres Auftreten am Markt ermöglichen.

Neu geschaffen haben wir mit Wirkung zum 1. Januar 2019 den Vorstandsbereich „USA und Unternehmensentwicklung“. Seit Jahresanfang 2019 verfügt die Deutsche Telekom AG somit über neun Vorstandsbereiche. Thorsten Langheim übernahm das neu geschaffene Vorstandsressort. Seit dem 1. Januar 2019 ist der bisherige Personalvorstand Dr. Christian P. Illek neuer Finanzvorstand. Birgit Bohle trat zum 1. Januar 2019 die Nachfolge von Herrn Illek als Vorstandsmitglied für das Ressort Personal an.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 beschlossen, den Vorstandsbereich „Datenschutz, Recht und Compliance“ (DRC) als Organisation mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 aufzulösen. Die Bereiche Revision und Risikomanagement werden zukünftig dem Vorstandsbereich „Finanzen“ zugeordnet. Der Bereich Sicherheit (Group Security Governance) wird dem Vorstandsbereich „Technologie und Innovation“ zugeordnet. Die Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance werden durch die General Counsel Frau Dr. Claudia Junker geführt, die als Generalbevollmächtigte unmittelbar an Frau Birgit Bohle berichten wird. Frau Birgit Bohle wird den erweiterten Vorstandsbereich „Personal und Recht“ ab dem 1. Januar 2020 führen. Herr Dr. Thomas Kremer scheidet altersbedingt mit Wirkung zum 31. März 2020 aus dem Konzern aus. Bis zu seinem Ausscheiden wird Herr Dr. Kremer den Übergang in die neuen Strukturen im Rahmen einer Transitionsaufgabe begleiten.

Mit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 „Leases“ zum 1. Januar 2019 ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutschen Telekom. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden zukünftig abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert; als finanzielle Verbindlichkeiten erhöhen sie die Netto-Finanzverbindlichkeiten. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmer ein Nutzungsrecht. Bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfasste operative Aufwendungen werden damit zukünftig in den Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte bzw. in den Zinsaufwendungen für abgezinste Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst. Das EBITDA wird dadurch deutlich erhöht, ohne dass sich wirtschaftliche Bedingungen verändert haben. In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen künftig den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus Geschäftstätigkeit und damit auch im Free Cashflow.

Die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung berücksichtigen wir seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei der Definition unserer finanziellen Leistungsindikatoren, da die Aufwendungen und Auszahlungen für Leasing-Verhältnisse ein bedeutendes Element unserer Ertrags- und Zahlungskraft sind. Auch wollen wir eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit unseren bisher verwendeten Leistungsindikatoren herstellen. Die Messung unserer operativen Leistungskraft erfolgt über das „EBITDA after leases“ (EBITDA AL) statt über das EBITDA. Bei der Ermittlung des EBITDA AL wird das EBITDA um die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Der Leistungsindikator Free Cashflow wird durch den „Free Cashflow after leases“ (Free Cashflow AL) ersetzt. Der Free Cashflow wird hierfür um die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Zur besseren Vergleichbarkeit unserer Leistungsindikatoren mit den in den Abschlüssen der T‑Mobile US nach US GAAP berichteten EBITDA- und Free Cashflow-Größen – wo auch weiterhin Operating- und Finance Leasing-Verhältnisse unterschieden werden – werden Aufwendungen und Tilgungen für Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der T‑Mobile US bei der Ermittlung des EBITDA AL und des Free Cashflow AL nicht berücksichtigt. Für nähere Informationen zum neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 verweisen wir auf den Abschnitt „Rechnungslegung“ im Konzern-Zwischenabschluss.

Eine Überleitung der Definition der bisherigen finanziellen Leistungsindikatoren auf die neue „after leases“-Betrachtung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

in Mio. €

 

 

 

Q1-Q3 2019

 

a

Ohne Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der T-Mobile US.

EBITDA

20.476

 

Abschreibungen auf aktivierte Nutzungs­rechtea

(2.354)

 

Zins­aufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeitena

(599)

 

EBITDA AL

17.523

 

Free Cashflow (vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum)

7.596

 

Tilgung der Leasing-Verbindlichkeitena

(2.346)

 

FREE CASHFLOW AL (VOR AUSSCHÜTTUNG UND INVESTITIONEN IN SPEKTRUM)

5.250

 

Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. Um eine Vergleichbarkeit für die neu definierten Leistungsindikatoren zu ermöglichen, wurden auf Pro-forma-Basis Vergleichswerte für das Vorjahr ermittelt. Hierzu wurden die wesentlichen Effekte der IFRS 16-Anwendung approximativ für das Vorjahr kalkuliert und im Anschluss die für das Berichtsjahr vorgenommene tabellarisch dargestellte Berechnung durchgeführt. Auch konzerninterne Änderungen in der Organisationsstruktur wurden berücksichtigt.

ICT - Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie
IoT - Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
IoT - Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.