Angaben zu Finanzinstrumenten
in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 |
|
|
|
|||||||
|
Bewertungskategorie nach IFRS 9 |
Buchwert 31.03.2023 |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksama |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender |
|
||||
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC |
10.913 |
10.913 |
|
|
|
|
|
|
||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
6.684 |
6.684 |
|
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
FVOCI |
9.207 |
|
|
9.207 |
|
|
9.207 |
|
||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
7.403 |
7.403 |
|
|
|
|
7.413 |
|
||||
davon: gezahlte Collaterals |
AC |
1.286 |
1.286 |
|
|
|
|
|
|
||||
davon: Förderprojekte der öffentlichen Hand |
AC |
2.079 |
2.079 |
|
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
682 |
|
|
|
682 |
|
682 |
|
||||
Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
FVOCI |
416 |
|
416 |
|
|
|
416 |
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
4 |
|
|
|
4 |
|
4 |
|
||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVTPL |
1.203 |
|
|
|
1.203 |
|
1.203 |
|
||||
davon: in emittierte Anleihen eingebettete Kündigungsrechte |
FVTPL |
163 |
|
|
|
163 |
|
163 |
|
||||
davon: in Verträge eingebettete Stromtermingeschäfte |
FVTPL |
169 |
|
|
|
169 |
|
169 |
|
||||
davon: von Dritten erhaltene Optionen zum Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen |
FVTPL |
412 |
|
|
|
412 |
|
412 |
|
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung |
n.a. |
1.038 |
|
|
1.031 |
7 |
|
1.038 |
|
||||
Leasing-Vermögenswerte |
n.a. |
193 |
|
|
|
|
193 |
|
|
||||
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen |
AC |
64 |
64 |
|
|
|
|
|
|
||||
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC |
11.106 |
11.106 |
|
|
|
|
|
|
||||
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten |
AC |
89.892 |
89.892 |
|
|
|
|
86.003 |
|
||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
AC |
3.914 |
3.914 |
|
|
|
|
3.740 |
|
||||
Verbindlichkeiten mit Recht der Gläubiger zur vorrangigen Tilgung bei Ausfall |
AC |
2.746 |
2.746 |
|
|
|
|
2.641 |
|
||||
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten |
AC |
7.305 |
7.305 |
|
|
|
|
7.125 |
|
||||
davon: erhaltene Collaterals |
AC |
138 |
138 |
|
|
|
|
|
|
||||
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen |
AC |
1.039 |
1.039 |
|
|
|
|
|
|
||||
Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten |
AC |
929 |
929 |
|
|
|
|
|
|
||||
davon: mit Inhaberkündigungsrechten ausgestattete Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an konsolidierten Personengesellschaften |
AC |
14 |
14 |
|
|
|
|
|
|
||||
Leasing-Verbindlichkeiten |
n.a. |
42.454 |
|
|
|
|
42.454 |
|
|
||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVTPL |
338 |
|
|
|
338 |
|
338 |
|
||||
davon: in Verträge eingebettete Stromtermingeschäfte |
FVTPL |
20 |
|
|
|
20 |
|
20 |
|
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung |
n.a. |
2.219 |
|
|
82 |
2.137 |
|
2.219 |
|
||||
davon: Stromtermingeschäfte |
n.a. |
39 |
|
|
39 |
|
|
39 |
|
||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen |
AC |
341 |
341 |
|
|
|
|
|
|
||||
davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
25.064 |
25.064 |
|
|
|
|
7.413 |
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis mit nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
FVOCI |
9.207 |
|
|
9.207 |
|
|
9.207 |
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
FVOCI |
416 |
|
416 |
|
|
|
416 |
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
1.889 |
|
|
|
1.889 |
|
1.889 |
|
||||
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
117.272 |
117.272 |
|
|
|
|
99.509 |
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
338 |
|
|
|
338 |
|
338 |
|
||||
|
in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 |
|
|
|||||||
|
Bewertungskategorie nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2022 |
Fortgeführte Anschaffungskosten |
Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Beizulegender Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Beizulegender Zeitwert erfolgswirksama |
Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 |
Beizulegender Zeitwert |
||||
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC |
5.767 |
5.767 |
|
|
|
|
|
||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
6.926 |
6.926 |
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
FVOCI |
9.841 |
|
|
9.841 |
|
|
9.841 |
||||
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
6.337 |
6.337 |
|
|
|
|
6.347 |
||||
davon: gezahlte Collaterals |
AC |
1.484 |
1.484 |
|
|
|
|
|
||||
davon: Förderprojekte der öffentlichen Hand |
AC |
2.019 |
2.019 |
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
646 |
|
|
|
646 |
|
646 |
||||
Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
FVOCI |
446 |
|
446 |
|
|
|
446 |
||||
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
3 |
|
|
|
3 |
|
3 |
||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVTPL |
1.239 |
|
|
|
1.239 |
|
1.239 |
||||
davon: in emittierte Anleihen eingebettete Kündigungsrechte |
FVTPL |
117 |
|
|
|
117 |
|
117 |
||||
davon: in Verträge eingebettete Stromtermingeschäfte |
FVTPL |
204 |
|
|
|
204 |
|
204 |
||||
davon: von Dritten erhaltene Optionen zum Kauf bzw. Verkauf von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen |
FVTPL |
402 |
|
|
|
402 |
|
402 |
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung |
n.a. |
1.034 |
|
|
1.034 |
0 |
|
1.034 |
||||
Leasing-Vermögenswerte |
n.a. |
205 |
|
|
|
|
205 |
|
||||
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen |
AC |
75 |
75 |
|
|
|
|
|
||||
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
AC |
12.035 |
12.035 |
|
|
|
|
|
||||
Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten |
AC |
93.802 |
93.802 |
|
|
|
|
87.642 |
||||
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
AC |
4.122 |
4.122 |
|
|
|
|
3.926 |
||||
Verbindlichkeiten mit Recht der Gläubiger zur vorrangigen Tilgung bei Ausfall |
AC |
2.924 |
2.924 |
|
|
|
|
2.799 |
||||
Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten |
AC |
7.526 |
7.526 |
|
|
|
|
7.311 |
||||
davon: erhaltene Collaterals |
AC |
156 |
156 |
|
|
|
|
|
||||
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen |
AC |
999 |
999 |
|
|
|
|
|
||||
Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten |
AC |
769 |
769 |
|
|
|
|
|
||||
davon: mit Inhaberkündigungsrechten ausgestattete Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an konsolidierten Personengesellschaften |
AC |
13 |
13 |
|
|
|
|
|
||||
Leasing-Verbindlichkeiten |
n.a. |
38.792 |
|
|
|
|
38.792 |
|
||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
FVTPL |
368 |
|
|
|
368 |
|
368 |
||||
davon: in Verträge eingebettete Stromtermingeschäfte |
FVTPL |
59 |
|
|
|
59 |
|
59 |
||||
Derivate mit Hedge-Beziehung |
n.a. |
2.521 |
|
|
44 |
2.477 |
|
2.521 |
||||
davon: Stromtermingeschäfte |
n.a. |
0 |
|
|
0 |
|
|
0 |
||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen |
AC |
2.431 |
2.431 |
|
|
|
|
|
||||
davon: aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
19.105 |
19.105 |
|
|
|
|
6.347 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis mit nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
FVOCI |
9.841 |
|
|
9.841 |
|
|
9.841 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung |
FVOCI |
446 |
|
446 |
|
|
|
446 |
||||
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
1.888 |
|
|
|
1.888 |
|
1.888 |
||||
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten |
AC |
124.608 |
124.608 |
|
|
|
|
101.678 |
||||
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
FVTPL |
368 |
|
|
|
368 |
|
368 |
||||
|
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 2,5 Mrd. € (31. Dezember 2022: 2,8 Mrd. €) enthalten, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Wesentlichen dem Buchwert.
Angaben zum beizulegenden Zeitwert
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist die Verwendung von aktuellen, für das betreffende Finanzinstrument an liquiden Märkten beobachtbaren Bewertungsfaktoren (Eingangsparameter) zu maximieren und die Verwendung anderer Eingangsparameter (z. B. historische Preise, Preise für ähnliche Instrumente, Preise auf nicht liquiden Märkten) zu minimieren. Für diese Zwecke ist eine Bewertungshierarchie mit drei Bewertungsstufen (Levels) definiert. Sind für das betreffende Finanzinstrument am Abschluss-Stichtag notierte Preise auf liquiden Märkten verfügbar, werden diese unangepasst für die Bewertung verwendet (Level 1-Bewertung). Andere Eingangsparameter sind dann für die Bewertung irrelevant. Ein Beispiel sind aktiv gehandelte börsennotierte Aktien und Anleihen. Sind für das betreffende Finanzinstrument am Abschluss-Stichtag zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten verfügbar, kann es jedoch mittels anderer am Abschluss-Stichtag am Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden, liegt eine Level 2-Bewertung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet werden müssen. Ein Beispiel für Level 2-Bewertungen sind besicherte Zins-Swaps, Devisentermingeschäfte und Zins-/Währungs-Swaps, die anhand aktueller Zinssätze bzw. Fremdwährungskurse bewertet werden können. Sofern die Voraussetzungen für eine Level 1-Bewertung oder eine Level 2-Bewertung nicht erfüllt sind, liegt eine Level 3-Bewertung vor. In solchen Fällen müssen beobachtbare Eingangsparameter wesentlich angepasst bzw. nicht beobachtbare Eingangsparameter verwendet werden.
in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
|
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
31.03.2023 |
31.12.2022 |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Level 1 |
Level 2 |
Level 3 |
Summe |
Level 1 |
Level 2 |
Level 3 |
Summe |
Aktiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
|
|
9.207 |
9.207 |
|
|
9.841 |
9.841 |
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
0 |
0 |
|
|
0 |
0 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte – Ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
229 |
0 |
453 |
682 |
206 |
0 |
440 |
646 |
Eigenkapitalinstrumente |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
11 |
|
405 |
416 |
9 |
|
437 |
446 |
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam |
|
|
4 |
4 |
|
|
3 |
3 |
Derivative finanzielle Vermögenswerte |
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
|
837 |
366 |
1.203 |
|
884 |
355 |
1.239 |
Derivate mit Hedge-Beziehung |
|
1.038 |
|
1.038 |
|
1.034 |
|
1.034 |
Passiva |
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
|
|
Derivate ohne Hedge-Beziehung |
|
318 |
20 |
338 |
|
309 |
59 |
368 |
Derivate mit Hedge-Beziehung |
|
2.180 |
39 |
2.219 |
|
2.521 |
|
2.521 |
Von den zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der sonstigen finanziellen Vermögenswerte bilden die Instrumente der verschiedenen Levels jeweils eigene Klassen von Finanzinstrumenten. Die beizulegenden Zeitwerte des Gesamtbestands an Eigenkapitalinstrumenten in Level 1 entsprechen jeweils den Kursnotierungen zum Abschluss-Stichtag.
Börsennotierte Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten werden Level 1 oder Level 2 in Abhängigkeit von der Marktliquidität des jeweiligen Instruments zugeordnet. Folglich sind die in EUR oder USD denominierten Emissionen mit relativ großem Emissionsvolumen grundsätzlich als Level 1 qualifiziert, die übrigen grundsätzlich als Level 2. Die beizulegenden Zeitwerte der Level 1 zugeordneten Instrumente entsprechen den Nominalwerten multipliziert mit den Kursnotierungen zum Abschluss-Stichtag. Die beizulegenden Zeitwerte der Level 2 zugeordneten Instrumente werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der währungsdifferenziert bestimmten Credit-Spread-Kurve der Deutschen Telekom ermittelt.
Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der währungsdifferenziert bestimmten Credit-Spread-Kurve der Deutschen Telekom ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen werden als Barwerte der mit den Forderungen verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie des Ausfallrisikos der Schuldner ermittelt.
Da für die im Bestand befindlichen Level 2 zugeordneten derivativen Finanzinstrumente mangels Marktnotierung keine Marktpreise vorliegen, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wobei ausschließlich beobachtbare Eingangsparameter in die Bewertung einfließen. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Deutsche Telekom bei Übertragung des Finanzinstruments zum Abschluss-Stichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dabei finden zum Abschluss-Stichtag relevante Zinssätze der Vertragspartner Anwendung. Als Wechselkurse werden die am Abschluss-Stichtag geltenden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price.
Die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumente umfassen eine Vielzahl von Investments in strategische, nicht-börsennotierte Einzelpositionen. Die Deutsche Telekom erachtet die gewählte Bewertung über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung für angemessen, da für die Beteiligungen keine kurzfristigen Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Im Zeitpunkt der Veräußerung eines Investments wird der gesamte kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinnrücklagen umklassifiziert. Erwerbe und Veräußerungen basieren auf geschäftspolitischen Investitionsentscheidungen.
in Mio. € |
|
|
|
|
|
||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Derivative finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: in emittierte Anleihen eingebettete Kündigungsrechte |
Derivative finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: Stromtermingeschäfte |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: Stromtermingeschäfte |
Ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: bedingte Kaufpreisforderung |
||
Buchwert zum 1. Januar 2023 |
436 |
117 |
204 |
(59) |
415 |
||
Zugänge (inkl. erstmaliger Klassifizierung als Level 3) |
8 |
11 |
0 |
0 |
0 |
||
Erfolgswirksam erfasste Wertminderungen (inkl. Abgangsverluste) |
|
(28) |
(27) |
(10) |
0 |
||
Erfolgswirksam erfasste Werterhöhungen (inkl. Abgangsgewinne) |
|
66 |
0 |
45 |
8 |
||
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste negative Wertänderungen |
(51) |
|
|
|
|
||
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste positive Wertänderungen |
14 |
|
|
|
|
||
Abgänge (inkl. letztmaliger Klassifizierung als Level 3)a |
(1) |
0 |
(4) |
4 |
0 |
||
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Kursdifferenzen |
(1) |
(3) |
(3) |
0 |
|
||
Buchwert zum 31. März 2023 |
405 |
163 |
170 |
(20) |
423 |
||
|
Bei den Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der sonstigen finanziellen Vermögenswerte handelt es sich mit einem Buchwert von 405 Mio. € um Beteiligungen, deren Bewertung auf Basis der besten verfügbaren Informationen zum Abschluss-Stichtag vollzogen wird. Die größte Relevanz misst die Deutsche Telekom dabei grundsätzlich Transaktionen über Anteile an den betreffenden Beteiligungsunternehmen bei. Außerdem werden Transaktionen über Anteile an vergleichbaren Unternehmen betrachtet. Für die Entscheidung, welche Informationen für die Bewertung verwendet werden, ist sowohl die zeitliche Nähe der jeweiligen Transaktion zum Abschluss-Stichtag relevant als auch die Frage, ob die Transaktion zu marktüblichen Konditionen vollzogen wurde. Außerdem ist hierbei der Grad der Ähnlichkeit zwischen Bewertungsobjekt und vergleichbarem Unternehmen zu berücksichtigen. Nach Einschätzung der Deutschen Telekom sind die beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen zum Abschluss-Stichtag hinreichend zuverlässig bestimmbar. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode verweisen wir auf die vorstehende Tabelle. Am Abschluss-Stichtag waren keine Beteiligungen zur Veräußerung gehalten. Bei Beteiligungen mit einem Buchwert von 82 Mio. € fanden in hinreichender zeitlicher Nähe zum Abschluss-Stichtag Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen zu marktüblichen Konditionen statt, weshalb die dort vereinbarten Anteilspreise unangepasst für die Bewertung zum aktuellen Abschluss-Stichtag heranzuziehen waren. Für Beteiligungen mit einem Buchwert von 19 Mio. € entspricht nach Analyse der operativen Entwicklung (insbesondere Umsatzerlöse, EBIT und Liquidität) der bisherige Buchwert dem aktuellen beizulegenden Zeitwert. Aufgrund besserer Vergleichbarkeit sind frühere marktübliche Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen neueren Transaktionen über Anteile gleichartiger Unternehmen vorzuziehen. Für Beteiligungen mit einem Buchwert von 274 Mio. €, bei denen die letzten marktüblichen Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen schon weiter in der Vergangenheit liegen, repräsentiert eine Bewertung auf Basis von in größerer zeitlicher Nähe vollzogenen marktüblichen Transaktionen über Anteile gleichartiger Unternehmen den beizulegenden Zeitwert am zuverlässigsten. Hierbei wurden Multiples auf die Bezugsgröße „erwartete Umsatzerlöse“ (Bandbreite von 2,8 bis 16,1) angewendet und eine Bandbreite von gleichverteilten Perzentilen in Abständen von 16,7 % um den Median zu Grunde gelegt. Für jede Beteiligung wurde auf Basis der individuellen Gegebenheiten das entsprechende Perzentil verwendet. Wären für die Multiples und für die erwarteten Umsatzerlöse andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Weiterhin sind mit einem Buchwert von umgerechnet 30 Mio. € nicht wesentliche Einzeltitel enthalten, deren Wertschwankungen von untergeordneter Bedeutung sind.
Bei den Level 3 zugeordneten Derivaten ohne Hedge-Beziehung der derivativen finanziellen Vermögenswerte handelt es sich mit einem Buchwert von umgerechnet 163 Mio. € um in von T‑Mobile US emittierte Anleihen eingebettete Optionen. Die durch T‑Mobile US jederzeit ausübbaren Optionen ermöglichen die vorzeitige Tilgung der Anleihen zu festgelegten Ausübungspreisen. Für die Anleihen als Gesamtinstrumente sind zwar regelmäßig und auch am Abschluss-Stichtag beobachtbare Marktpreise verfügbar, nicht jedoch für die darin eingebetteten Optionen. Diese Kündigungsrechte werden mithilfe eines Optionspreismodells bewertet. Dabei werden historische Zinsvolatilitäten von Anleihen der T‑Mobile US und vergleichbarer Emittenten verwendet, da sie zum Abschluss-Stichtag einen zuverlässigeren Schätzwert als aktuelle Marktvolatilitäten darstellen. Die ebenfalls nicht beobachtbare Spread-Kurve wurde auf Basis aktueller Marktpreise von Anleihen der T‑Mobile US und Schuldinstrumenten vergleichbarer Emittenten ermittelt. Risikoloser Zins und Spread wurden getrennt voneinander simuliert. Zum aktuellen Abschluss-Stichtag wurden für die verschiedenen Rating-Stufen der Anleihen folgende Zinsvolatilitäten und Spreads verwendet:
in % |
|
|
---|---|---|
|
Zinsvolatilität (absoluter Wert) |
Spread |
BBB+ |
0,1 % – 0,2 % |
1,3 % – 1,9 % |
BBB- |
0,1 % – 0,3 % |
1,8 % – 2,5 % |
BB+/BB |
0,1 % – 0,3 % |
2,0 % – 2,9 % |
Für den nicht beobachtbaren Eingangsparameter Mean Reversion wurden 3 % verwendet. Die verwendeten Werte stellen nach unserer Einschätzung den jeweils besten Schätzwert dar. Wären für die Zinsvolatilität, die Spread-Kurve und für die Mean Reversion andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Wäre der risikolose Zins am Abschluss-Stichtag um 50 Basispunkte höher (niedriger) gewesen, wäre der beizulegende Zeitwert der Optionen um 51 Mio. € niedriger (um 66 Mio. € höher) gewesen. In der Berichtsperiode wurde für die am Abschluss-Stichtag im Bestand befindlichen Optionen im Rahmen der Level 3-Bewertung im sonstigen Finanzergebnis ein Nettoergebnis (Ertrag) von umgerechnet 37 Mio. € für unrealisierte Gewinne erfasst. Im Berichtszeitraum wurde keine Option ausgeübt. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode wird auf die obenstehende Tabelle verwiesen. Die im Berichtszeitraum erfolgswirksam erfassten Wertänderungen waren im Wesentlichen auf Bewegungen der bewertungsrelevanten Zinssätze und historischen absoluten Zinsvolatilitäten zurückzuführen. Aufgrund ihrer Eigenart bilden diese Instrumente eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten.
in Mio. € |
|
|
|
|
|
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Eigenkapital-instrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis |
Derivative finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: in emittierte Anleihen eingebettete Kündigungsrechte |
Derivative finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: Stromtermingeschäfte |
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: Stromtermingeschäfte |
Ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam: bedingte Kaufpreisforderung |
||||||||||
Multiple nächst höheres Quantil |
86 |
|
|
|
|
||||||||||
Multiple nächst niedrigeres Quantil |
(61) |
|
|
|
|
||||||||||
Erwartete Umsatzerlöse +10 % |
23 |
|
|
|
|
||||||||||
Erwartete Umsatzerlöse -10 % |
(23) |
|
|
|
|
||||||||||
Zinsvolatilitätb +10 % |
|
14 |
|
|
|
||||||||||
Zinsvolatilitätb -10 % |
|
(15) |
|
|
|
||||||||||
Spread-Kurvec +50 Basispunkte |
|
(67) |
|
|
(8) |
||||||||||
Spread-Kurvec -50 Basispunkte |
|
95 |
|
|
8 |
||||||||||
Mean Reversiond +100 Basispunkte |
|
(8) |
|
|
|
||||||||||
Mean Reversiond -100 Basispunkte |
|
8 |
|
|
|
||||||||||
Zukünftige Energiepreise +10 % |
|
|
43 |
6 |
|
||||||||||
Zukünftige Energiepreise -10 % |
|
|
(50) |
(6) |
|
||||||||||
Zukünftige Energieproduktionsmenge +5 % |
|
|
30 |
1 |
|
||||||||||
Zukünftige Energieproduktionsmenge -5 % |
|
|
(38) |
(1) |
|
||||||||||
Zukünftige Preise für Renewable Energy Creditse +100 % |
|
|
24 |
2 |
|
||||||||||
Zukünftige Preise für Renewable Energy Creditse von Null |
|
|
(32) |
(2) |
|
||||||||||
Geplanter Glasfaser-Ausbau wird 1 Jahr früher als erwartet fertiggestellt |
|
|
|
|
16 |
||||||||||
Geplanter Glasfaser-Ausbau wird 1 Jahr später als erwartet fertiggestellt |
|
|
|
|
(16) |
||||||||||
Tatsächlicher Glasfaser-Ausbau ist jedes Jahr 5 % höher als geplant |
|
|
|
|
42 |
||||||||||
Tatsächlicher Glasfaser-Ausbau ist jedes Jahr 5 % niedriger als geplant |
|
|
|
|
(42) |
||||||||||
|
Bei den Level 3 zugeordneten Derivaten ohne Hedge-Beziehung der derivativen finanziellen Vermögenswerte handelt es sich mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet 169 Mio. € um Stromtermingeschäfte (Energy Forward Agreements), die in von der T‑Mobile US abgeschlossene Verträge eingebettet sind. Dies gilt entsprechend für derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet 20 Mio. €. Diese Verträge bestehen aus jeweils zwei Komponenten, dem Energy Forward Agreement und dem Erwerb von Renewable Energy Credits durch T‑Mobile US. Für ein Energy Forward Agreement wird der kommerzielle Produktionsbeginn für 2025 erwartet, für die übrigen hat er bereits stattgefunden. Unter den separat als Derivate bilanzierten Energy Forward Agreements erhält T‑Mobile US ab kommerziellem Produktionsbeginn während der Vertragslaufzeit variable Beträge basierend auf der tatsächlichen Energieproduktionsmenge und dann aktuellen Energiepreisen und bezahlt feste Beträge je produzierter Energieeinheit. Die Energy Forward Agreements werden mangels beobachtbarer Marktpreise mittels Bewertungsmodellen bewertet. Der Wert der Derivate wird wesentlich beeinflusst von der künftigen Energieproduktionsmenge, den künftigen Energiepreisen auf den betreffenden Märkten und den künftigen Preisen für Renewable Energy Credits. Die wesentlichen Vertragsparameter einschließlich der für die nicht beobachtbaren Parameter bzw. Zeiträume getroffenen Annahmen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Diese getroffenen Annahmen stellen nach unserer Einschätzung den jeweils besten Schätzwert dar. Nach Einschätzung der T‑Mobile US wurden die Verträge zu aktuellen Marktkonditionen geschlossen, und bei der Bewertung wurden die am besten geeigneten Werte für die nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet. Der Transaktionspreis bei Vertragsschluss betrug jeweils Null. Weil nicht beobachtbare Eingangsparameter wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Derivate haben, wurde – mit Ausnahme der nachfolgend erläuterten, von Sprint abgeschlossenen Verträge – im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der sich bei der Bewertung jeweils ergebende Betrag (Day 1 Gain) nicht erfolgswirksam erfasst. Vielmehr werden die Day 1 Gains über den Zeitraum der kommerziellen Energieproduktion linear ertragswirksam amortisiert. Diese Amortisation modifiziert den Effekt aus der periodischen Bewertung der Derivate mit dem jeweiligen Bewertungsmodell und aktualisierten Bewertungsparametern. Alle Beträge aus der Derivatebewertung werden je Vertrag sowohl in der Bilanz (derivative finanzielle Vermögenswerte bzw. derivative finanzielle Verbindlichkeiten) als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge) saldiert. Auch Sprint hat solche Verträge im Bestand. Diese wurden noch vor dem Unternehmenszusammenschluss mit T‑Mobile US abgeschlossen, und auch bei ihnen haben nicht beobachtbare Eingangsparameter wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Derivate. Aufgrund der Vorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse sind jedoch die sich bei der Bewertung jeweils ergebenden Beträge als derivative finanzielle Vermögenswerte erfasst, weshalb für diese Verträge keine noch zu amortisierenden Beträge existieren. An den nachfolgenden Abschluss-Stichtagen werden die Effekte aus der periodischen Bewertung der Derivate in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung (sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge) erfasst. Am Abschluss-Stichtag ist der errechnete beizulegende Zeitwert aus Sicht der Deutschen Telekom für alle vorstehend dargestellten Stromtermingeschäfte positiv und beträgt umgerechnet 276 Mio. €. Wären für die künftigen Energiepreise, für die künftige Energieproduktionsmenge und für die künftigen Preise der Renewable Energy Credits andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der vorstehenden Tabelle dargestellt. Aus der Level 3-Bewertung wurde in der Berichtsperiode für alle vorstehenden Stromtermingeschäfte im sonstigen betrieblichen Ergebnis ein Nettoergebnis (Ertrag) von umgerechnet 16 Mio. € für unrealisierte Gewinne der Derivate erfasst. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode wird auf die entsprechende Tabelle verwiesen. Die Wertänderungen im Berichtszeitraum sind einerseits auf Veränderungen der beobachtbaren und der nicht beobachtbaren Energiepreise sowie auf Zinseffekte zurückzuführen. Andererseits entstand ein Ertrag von umgerechnet 33 Mio. € aus Vertragsanpassungen. Die Entwicklung des noch in der Gewinn- und Verlustrechnung zu amortisierenden Day 1 Gains in der Berichtsperiode ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die lineare ertragswirksame Amortisation der Day 1 Gains während der kommerziellen Energieproduktion beläuft sich auf umgerechnet insgesamt 11 Mio. € pro Jahr. Außerdem wurden in Europa ähnliche Stromtermingeschäfte abgeschlossen, aus denen jedoch keine wesentlichen Wertschwankungen zu erwarten sind. Ihr Buchwert beträgt zum aktuellen Abschluss-Stichtag in Euro umgerechnet 39 Mio. € (Verbindlichkeit), und sie wurden als Sicherungsinstrumente in Hedge-Beziehungen designiert. Aufgrund ihrer Eigenart bilden die Stromtermingeschäfte eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten.
in Mio. € |
|
---|---|
|
USA |
Vertragslaufzeit ab kommerziellem Produktionsbeginn in Jahren |
12 bis 15 |
Laufzeitende der Verträge, bei denen die kommerzielle Produktion bereits begonnen hat |
2029 bis 2035 |
Erwartete Energieproduktion in GWh pro Jahr |
4.057 |
Erwartete Energiepreise pro MWh für den nicht beobachtbaren Zeitraum in Euro |
|
on-peak (d. h. Zeiten relativ hoher Energienachfrage) in Euro |
22 bis 114 |
off-peak (d. h. Zeiten relativ niedriger Energienachfrage) in Euro |
22 bis 139 |
on-peak/off-peak-Verhältnis |
52 % |
Länge des Zeitraums in Jahren, für den Energiepreise regelmäßig beobachtbar sind |
bis zu 10 |
Länge des Zeitraums in Jahren, für den Preise für Renewable Energy Credits regelmäßig beobachtbar sind |
etwa 3 |
in Mio. € |
|
||
---|---|---|---|
|
Stromtermingeschäftea |
||
Bewertung bei erstmaliger Erfassung |
173 |
||
Bewertung bei erstmaliger Erfassung (Zugänge im Berichtszeitraum) |
72 |
||
In Vorperioden ertragswirksam amortisierte Beträge |
(40) |
||
In der aktuellen Berichtsperiode ertragswirksam amortisierte Beträge |
(2) |
||
Kursdifferenzen |
9 |
||
Abgänge in Vorperioden |
0 |
||
Abgänge in der aktuellen Berichtsperiode |
(85) |
||
Nicht amortisierte Beträge zum 31. März 2023 |
127 |
||
|
In den Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerten (ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen) ist mit einem Buchwert von 423 Mio. € die bedingte Kaufpreisforderung aus dem Verkauf eines 50 %-Anteils an GlasfaserPlus enthalten. Sie entsteht sukzessive bei Erreichung bestimmter Fortschritte beim Glasfaser-Ausbau und wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Bewertung legt die Deutsche Telekom die aktuelle Ausbauplanung der GlasfaserPlus zu Grunde. Zum aktuellen Abschluss-Stichtag ist davon auszugehen, dass von 2025 bis 2029 Zahlungen fällig werden. Der Spread der Schuldnerin IFM stellt einen nicht beobachtbaren Eingangsparameter dar, zum aktuellen Abschluss-Stichtag wurden bei der Abzinsung der einzelnen Zahlungen Werte zwischen 1,1 % und 1,5 % verwendet. Die verwendeten Annahmen stellen nach unserer Einschätzung den jeweils besten Schätzwert dar. Wären für die Höhe und die Fälligkeitszeitpunkte der Zahlungen und für den Spread andere Annahmen verwendet worden, hätte sich ein anderer beizulegender Zeitwert errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der vorstehenden Tabelle dargestellt. Aus der Level 3-Bewertung der Forderung wurde in der Berichtsperiode im sonstigen betrieblichen Ergebnis ein Nettoergebnis (Ertrag) von 8 Mio. € für unrealisierte Abzinsungseffekte erfasst. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode wird auf die obenstehende Tabelle verwiesen. Die Wertänderung im Berichtszeitraum ist im Wesentlichen auf die Veränderung der bewertungsrelevanten Zinssätze zurückzuführen. Aufgrund seiner Eigenart bildet dieses Instrument eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten Bei den übrigen, Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerten (ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen) mit einem Buchwert von 30 Mio. € handelt es sich um unwesentliche Sachverhalte, aus denen keine wesentlichen Wertschwankungen zu erwarten sind.
Für die Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen stellt das Kreditrisiko der jeweiligen Gegenpartei den wesentlichen Einflussfaktor bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dar. Wären zum Abschluss-Stichtag um 1 % höhere (niedrigere) Ausfallraten anzusetzen gewesen, so wären bei unveränderten Bezugsgrößen die beizulegenden Zeitwerte der Instrumente um 1 % niedriger (höher) gewesen. Die Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte enthalten mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet 9.207 Mio. € (31. Dezember 2022: 9.841 Mio. €) zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen das Kreditrisiko der Kunden einen nicht beobachtbaren Eingangsparameter der Bewertung darstellt. Für in Raten gezahlte Forderungen wird grundsätzlich ein Credit-Scoring-Modell verwendet. Die Cashflows werden auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ursprünglichen Effektivzinssätze der im jeweiligen Portfolio enthaltenen finanziellen Vermögenswerte abgezinst. Am Abschluss-Stichtag lag den betreffenden Forderungsportfolien ein gewichteter durchschnittlicher Kreditrisikoaufschlag von 7,02 % (31. Dezember 2022: 6,28 %) zugrunde. Die verwendeten Kreditrisikoaufschläge leiten sich aus den erwarteten künftigen Kreditausfällen der betreffenden Portfolien ab und werden fortlaufend aktualisiert. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden hauptsächlich durch Änderungen von beobachtbaren Level 2 Eingangsparametern (insbesondere Marktzinssätze) verursacht.
In den Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Vermögenswerten sind mit einem Buchwert von 34 Mio. € weitere von Dritten erworbene Optionen zum Kauf von Unternehmensanteilen enthalten. Aus diesen Einzelsachverhalten sind keine wesentlichen Wertschwankungen zu erwarten. Aufgrund ihrer Eigenart bilden diese Instrumente eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten.
Angaben zum Kreditrisiko
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen werden im Insolvenzfall sämtliche mit dem betreffenden Kontrahenten bestehenden Derivate mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert aufgerechnet, und es verbleibt lediglich in Höhe des Saldos eine Forderung bzw. Verbindlichkeit. Die Salden werden im Regelfall bankarbeitstäglich neu berechnet und ausgeglichen. Von Kontrahenten, mit denen die Nettoderivateposition, d. h. der Saldo der positiven bzw. negativen beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente, aus Sicht der Deutschen Telekom jeweils positiv ist, erhielt die Deutsche Telekom frei verfügbare Barmittel im Rahmen von Collateral-Verträgen in Höhe von 138 Mio. € (31. Dezember 2022: 156 Mio. €). Hierdurch wurde das Ausfallrisiko um 137 Mio. € (31. Dezember 2022: 134 Mio. €) reduziert, da den erhaltenen Barsicherheiten (Collaterals) am Abschluss-Stichtag in dieser Höhe entsprechende Nettoderivatepositionen gegenüberstehen. Für die derivativen Finanzinstrumente mit positivem beizulegendem Zeitwert, deren Buchwert zum Abschluss-Stichtag 1.496 Mio. € (31. Dezember 2022: 1.549 Mio. €) betrug, bestand aufgrund dieser Vereinbarungen zum 31. März 2023 ein verbleibendes Ausfallrisiko in Höhe von 11 Mio. € (31. Dezember 2022: 0,6 Mio. €).
An Kontrahenten, mit denen die Nettoderivateposition, d. h. der Saldo der positiven bzw. negativen beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente, aus Sicht der Deutschen Telekom jeweils negativ war, stellte die Deutsche Telekom im Rahmen von Collateral-Verträgen zum Abschluss-Stichtag Barsicherheiten in Höhe von 1.219 Mio. € (31. Dezember 2022: 1.411 Mio. €). Den gezahlten Barsicherheiten stehen am Abschluss-Stichtag in Höhe von 1.134 Mio. € (31. Dezember 2022: 1.392 Mio. €) entsprechende Nettoderivatepositionen gegenüber, weshalb sie in dieser Höhe keinen Ausfallrisiken unterlagen.
Aufgrund ihrer engen Verbindung zu den entsprechenden derivativen Finanzinstrumenten bilden die erhaltenen (gezahlten) Collaterals eine eigene Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten (Vermögenswerten). Darüber hinaus existieren keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindernden Vereinbarungen. Das maximale Ausfallrisiko der übrigen finanziellen Vermögenswerte entspricht somit deren Buchwert.
Bei einem Großteil der von T‑Mobile US emittierten Anleihen hat T‑Mobile US gemäß der Anleihebedingungen das Recht, die Anleihen zu bestimmten Konditionen vorzeitig zu kündigen. Diese Kündigungsrechte stellen eingebettete Derivate dar und werden gesondert als derivative finanzielle Vermögenswerte in der Konzern-Bilanz angesetzt. Da sie keinem Ausfallrisiko unterliegen, bilden sie eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten. Zu den Energy Forward Agreements, für die keine Sicherheiten gestellt werden, wird auf vorstehende Ausführungen verwiesen. Darüber hinaus existiert kein Ausfallrisiko aus im Bestand befindlichen eingebetteten Derivaten. Für die von Dritten erworbenen Optionen auf Aktien eines Tochterunternehmens der Deutschen Telekom sowie andere Unternehmensanteile bestehen keine Sicherheiten (siehe Angaben zuvor).
Im Zusammenhang mit Auktionen zum Erwerb von Spektrumlizenzen haben Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom zusätzlich Barsicherheiten von umgerechnet 2 Mio. € hinterlegt (31. Dezember 2022: 2 Mio. €). Für von Sprint emittierte Verbindlichkeiten mit dem Recht der Gläubiger zur vorrangigen Tilgung bei Ausfall waren am Abschluss-Stichtag Zahlungsmittel von umgerechnet 64 Mio. € (31. Dezember 2022: 63 Mio. €) als Barsicherheit verpfändet. Diese Barsicherheiten unterliegen keinem wesentlichen Ausfallrisiko.