Eventualverbindlichkeiten und -forderungen
In der Berichtsperiode waren keine wesentlichen neuen Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen zu verzeichnen.
In der Berichtsperiode waren keine wesentlichen neuen Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen zu verzeichnen.