Eventualverbindlichkeiten und -forderungen
Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ausgeführt.
Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In den vom Bundesgerichtshof (BGH) an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH und der Vodafone Hessen et al. (jetzt Vodafone West GmbH) gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen, hat die Klägerin Vodafone Deutschland GmbH zwischenzeitlich ihre Klageanträge aktualisiert und beziffert diese nun auf ca. 826 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2022. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im August 2021. Im Verfahren gegen T‑Mobile US wegen des Cyberangriffs auf T‑Mobile US im August 2021 erließ das zuständige Gericht am 29. Juni 2023 eine Verfügung zur endgültigen Genehmigung der Vereinbarung vom 22. Juli 2022 zur Beilegung der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage. Gegen die Verfügung ist Berufung eingelegt worden, sodass sich die Beendigung des Verfahrens verzögern wird.