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Eventualverbindlichkeiten und -forderungen

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ausgeführt.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In den vom BGH an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH und der Vodafone Hessen et al. (jetzt Vodafone West GmbH) gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen, hat die Klägerin Vodafone Deutschland GmbH zwischenzeitlich ihre Klageanträge aktualisiert und beziffert diese nun auf ca. 749 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2021. Die Klägerin Vodafone West GmbH hat ihre Klageanträge ebenfalls aktualisiert und beziffert diese nun auf ca. 418 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2016 bis August 2022. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US. Aufgrund des Cyberangriffs im August 2021 wurden zahlreiche Verbrauchersammelklagen, darunter auch Massenschieds­verfahren (Mass Arbitrations), gegen T‑Mobile US, sowie eine Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US und die T‑Mobile US als Mitbeklagte erhoben. Die im November 2021 erhobene Aktionärsklage wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.

Im September 2022 reichte ein weiterer angeblicher Aktionär eine neue Aktionärsklage gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats der T‑Mobile US und die T‑Mobile US als Mitbeklagte ein, in der er Ansprüche wegen Verletzung der Treuepflicht im Zusammenhang mit den Cybersicherheits­praktiken der Gesellschaft geltend macht. Das sich hieraus ergebende finanzielle Risiko kann derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Am 22. Juli 2022 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung zur Beilegung der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage in Höhe von 350 Mio. US‑$ (331 Mio. €) abgeschlossen. Darüber hinaus sagt T‑Mobile US zu, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 150 Mio. US‑$ (142 Mio. €) für Datensicherheit und damit verbundene Technologien auszugeben. Der Vergleich unterliegt noch der endgültigen gerichtlichen Genehmigung. T‑Mobile US geht davon aus, dass der Vergleich der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage, sofern vom Gericht genehmigt, zusammen mit weiteren Vergleichen, die mit Verbrauchern bereits abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden sollen, im Wesentlichen alle bis dato geltend gemachten Ansprüche von aktuellen, früheren und potenziellen Kunden, die von dem Cyberangriff 2021 betroffen waren, abgelten wird. T‑Mobile US hat in diesem Zusammenhang bilanzielle Risikovorsorge in Höhe von insgesamt rund 0,3 Mrd. US‑$ (rund 0,3 Mrd. €) getroffen.

Im Hinblick auf die Anfragen von verschiedenen staatlichen Behörden, Strafverfolgungsbehörden und anderen Stellen kooperiert T‑Mobile US weiterhin vollumfänglich. Derzeit kann das sich hieraus ergebende finanzielle Risiko nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Im Anschluss an eine Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Nachdem in der Berichtsperiode eine weitere Klage bei Gericht eingereicht wurde, sind derzeit drei Klagen in Höhe von insgesamt 219 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Schadensersatzklage gegen Deutsche Telekom AG u. a. wegen Insolvenz von Phones4U. Im Zusammenhang mit der Klage des seit dem Jahr 2014 insolventen unabhängigen britischen Mobilfunk-Vertragshändlers Phones4U fand in der Zeit von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 zur Frage des Anspruchsgrundes die mündliche Verhandlung mit einer Vielzahl von Zeugen und Gutachtern vor dem High Court of Justice in London statt. Phones4U macht nach wie vor Schadensersatz in bislang unbezifferter Höhe geltend. Die finanziellen Auswirkungen können weiterhin nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Entschädigungen im Zusammenhang mit der Hochwasser- und Flutkatastrophe im Juli 2021. Im Zusammenhang mit durch die Hochwasser- und Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 entstandenen Schäden bestehen Eventualforderungen in Höhe von 0,1 Mrd. €.