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Rechnungslegung

Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht freiwillig in Einklang mit § 53 Abs. 6 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Quartals-Finanzbericht, der einen Konzern-Zwischen­abschluss und einen Konzern-Zwischenlagebericht umfasst. Der Konzern-Zwischenabschluss wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern-Zwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) aufgestellt.­

Statement of Compliance

Der Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2022 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Quartals-Finanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der im Rahmen der Konzernrechnungslegung angewendeten Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021.

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS

Amendments to IAS 16

Proceeds before Intended Use

01.01.2022

Die Änderung untersagt es einem Unternehmen, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die während der Zeit, in welcher der Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden. Die Definition der Kosten für Testläufe wird klargestellt. Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, sind getrennt auszuweisen. Der Posten der Gesamtergebnisrechnung, in dem diese Erlöse erfasst werden, ist anzugeben.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 37

Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract

01.01.2022

Klarstellung, dass zu den Erfüllungskosten eines Vertrags alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten gehören. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags entstehenden Kosten (sog. Incremental Costs, wie z. B. direkte Lohn- und Materialkosten) und eine Zurechnung anderer Kosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich eine etwaige vorrangige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten (bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 3

Reference to the Conceptual Framework

01.01.2022

Verweis auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS wurde aufgenommen. Ergänzung der Vorschrift, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Annual Improvements Project

Annual Improvements to IFRSs 2018-2020 Cycle

01.01.2022

Punktuelle Überarbeitung von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzern-Anhangs im Geschäftsbericht 2021 zu entnehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur

Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode folgende Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Berichtsstruktur vorgenommen:

Brutto- vs. Nettoausweis von Umsatzerlösen – Änderung der Prinzipal-/Agentstellung. In Fällen, in denen sich die Deutsche Telekom in einer intermediären Position zwischen einem Lieferanten und einem Kunden befindet, ist zu beurteilen, ob die Deutsche Telekom das betreffende Produkt bzw. die vom Kunden gewünschte Dienstleistung als Prinzipal selbst liefert bzw. erbringt oder lediglich als Agent für den Lieferanten tätig wird. Von dem Ergebnis hängt ab, ob die Deutsche Telekom Umsatzerlöse brutto (als Prinzipal) oder netto nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten, d. h. nur in Höhe der verbleibenden Marge, (als Agent) erfassen kann. Maßstab ist dabei die Kontrolle über das spezifische Gut bzw. die Leistung, wobei – abhängig von den Fakten und Umständen – das spezifische Gut, das ein Unternehmen als Prinzipal kontrolliert, auch ein Recht auf das Gut oder die Leistung des Dritten sein kann. Für die Deutsche Telekom stellt sich die Frage insbesondere bei digitalen Markenprodukten anderer Anbieter (z. B. Streaming-Dienste, Software-Lizenzen, cloudbasierte „Software-as-a-Service“), die von diesen bezogen und als Teil des Produkt-Portfolios der Deutschen Telekom an Kunden verkauft werden.

Nach der bisherigen Interpretation der Deutschen Telekom konnte eine Prinzipalstellung bereits dadurch begründet werden, dass die Deutsche Telekom von dem Lieferanten ein vertragliches, durchsetzbares Recht erlangt, die vorab definierten Produkte des Lieferanten zu vorab definierten Preisen jederzeit „auf Abruf“ zu kaufen und im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu einem nach eigenem Ermessen festgesetzten Preis an Kunden weiterzuverkaufen. Vor dem Hintergrund der im Mai 2022 veröffentlichten Agenda-Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu Fällen des gewerblichen Weiter­verkaufs von Software hat die Deutsche Telekom ihre bisherige Bilanzierungspraxis bezüglich der Abgrenzung zwischen Brutto- und Nettoerlösen umfassend überarbeitet und mit Beginn des dritten Quartals 2022 geändert. Die Methodenänderung hat zur Folge, dass sich die Deutsche Telekom in den zuvor genannten Fällen nur noch dann als Prinzipal sieht und damit Bruttoerlöse erfasst, wenn die Kunden keinerlei vertragliche Beziehung mit dem Drittlieferanten eingehen, die Deutsche Telekom primär verantwortlich für die Produkt­akzeptanz und den Kunden-Support ist und in der Lage ist, den Preis für den Kunden festzusetzen. Im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung führt dies zu einem Rückgang der Umsatzerlöse und des Materialaufwands von jeweils 0,3 Mrd. € für das erste Quartal 2022, 0,6 Mrd. € kumuliert für das erste Halbjahr 2022 sowie 0,9 Mrd. € kumuliert für die ersten drei Quartale 2022 bzw. von 0,7 Mrd. € kumuliert für die ersten drei Quartale 2021.

Verlagerung des Security-Geschäfts. Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 hat die Deutsche Telekom ihre Tochtergesellschaft Deutsche Telekom Security GmbH und das Security-Geschäft in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Ungarn und der Slowakei vom operativen Segment Systemgeschäft in das operative Segment Deutschland überführt, um die Konzernstrategie im Feld „Führend bei Geschäftskunden-Produktivität“ konsequent umzusetzen. In den beiden betroffenen Segmenten wurden die Vorjahresvergleichswerte in der Segmentberichterstattung entsprechend rückwirkend angepasst.