Eventualverbindlichkeiten Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 dargestellten Eventualverbindlichkeiten ausgeführt. Kostenerstattung für Sprint. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint war T‑Mobile US unter Umständen verpflichtet, 67 % der von Sprint im Vorfeld an Kreditgeber entrichteten Ausgleichszahlungen (sog. „Consent Fee“) und weitere Bankgebühren in Höhe von insgesamt 161 Mio. US‑$ zu erstatten, falls der Zusammenschluss nicht zustande gekommen wäre. Da zum aktuellen Berichtsstichtag hinreichend sicher war, dass der Zusammenschluss zum 1. April 2020 vollzogen wird, bestand zum 31. März 2020 seitens T‑Mobile US keine Eventualverbindlichkeit mehr.