Rechnungslegung
Der Halbjahres-Finanzbericht der Deutschen Telekom AG umfasst nach den Vorschriften des § 115 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Konzern-Zwischenabschluss und einen Konzern-Zwischenlagebericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzern-Zwischenabschluss wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern-Zwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.
Statement of Compliance
Der Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2021 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt worden. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Halbjahres-Finanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der im Rahmen der Konzernrechnungslegung angewendeten Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020.
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendment to IFRS 16 |
Covid-19-related Rent Concessions |
01.01.2021a |
Erleichterungsregelungen für die Bilanzierung von Mietzugeständnissen beim Leasingnehmer, welche aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt wurden. Statt zu beurteilen, ob eine Mietkonzession als Modifizierung des Leasingvertrags zu bilanzieren ist, darf der Leasingnehmer die Veränderungen der Leasingzahlungen so behandeln, als läge keine Modifizierung vor. |
Kein Inanspruchnahme der Erleichterungsmöglichkeit durch die Deutsche Telekom. |
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Amendments to IFRS 4 |
Insurance Contracts – deferral of IFRS 9 |
01.01.2021 |
Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 9 für die Versicherungsunternehmen. |
Keine Auswirkungen. |
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Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 |
Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2) |
01.01.2021 |
Die Anpassungen behandeln die Folgewirkungen von Änderungen an Finanzinstrumenten durch die IBOR-Reform, Vorschriften bzgl. der Bilanzierung des Hedge Accounting sowie die begleitenden Angabevorschriften. |
Voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Die Reform der Referenzzinssätze (IBORs) führt aufgrund intensiver Vorbereitungs- und Implementierungsarbeiten derzeit zu niedrigen Restrisiken in der zeitlichen Umsetzung und der genauen inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Änderungen für einzelne in Fremdwährung abgeschlossene Kontrakte. Die Deutsche Telekom ist hinsichtlich der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in designierten Fair Value- und Cashflow Hedges von diesen Unsicherheiten betroffen, soweit bestimmte Referenzzinssätze Teil der Sicherungsbeziehungen sind (EURIBOR, USD-LIBOR, GBP-LIBOR und CHF-LIBOR). Die Konzern-Treasury analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und leitet ggf. zusätzlich notwendige Maßnahmen zum Übergang auf die neuen Referenzzinssätze ein. Der Übergang von EONIA auf €STR wurde bereits umgesetzt, während für die Währungen CHF, GBP und JPY konkrete Umsetzungsarbeiten vorbereitet werden. Der Umstellungszeitpunkt für alle weiteren von der Reform betroffenen Währungen ist abhängig von der jeweiligen Marktliquidität der neuen Risk Free Rates. Für den USD-LIBOR wird marktseitig eine Umstellung bis Mitte 2023 erwartet.
Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzern-Anhangs im Geschäftsbericht 2020 zu entnehmen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur
Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die Deutsche Telekom die Geschäfts- und Ergebnisverantwortung für die Deutsche Telekom IoT GmbH vom operativen Segment Systemgeschäft in den Geschäftskundenbereich des operativen Segments Deutschland verlagert. Die Deutsche Telekom IoT GmbH verantwortet das IoT-Geschäft der Deutschen Telekom. Durch die Verlagerung kann der IoT-Markt schneller bedient werden und somit die Position der Deutschen Telekom in diesem Wachstumsmarkt gestärkt werden. In den beiden betroffenen Segmenten wurden die Vorjahresvergleichswerte in der Segmentberichterstattung entsprechend rückwirkend angepasst.
Zum 1. Januar 2021 hat die Deutsche Telekom das österreichische Funkturmgeschäft vom operativen Segment Europa in die Einheit GD Towers des operativen Segments Group Development verlagert, um Effizienzen im Management des Funkturmgeschäfts zu heben. Darüber hinaus wird GD Towers den Ausbau des Drittgeschäfts, die Steigerung der Profitabilität sowie die Erschließung von Wachstumsfeldern vorantreiben. Des Weiteren wurden zum 1. Januar 2021 die Deutsche Telekom IT (DT IT) Russland, DT IT Slowakei und DT IT Ungarn vom operativen Segment Deutschland in das Segment Group Headquarters & Group Services verlagert. Die Vorjahresvergleichswerte in den betroffenen Segmenten wurden nicht rückwirkend angepasst, da die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzern sind, und die Kosten der Aufbereitung den Nutzen einer entsprechenden Anpassung übersteigen.