Wirtschaftliches Umfeld
Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu der im zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2020 dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den ersten sechs Monaten 2021, den Ausblick, die zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld eingegangen. Der gesamtwirtschaftliche Ausblick erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Quantifizierung der Auswirkungen der Corona-Krise stark von dem weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie abhängt.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat sich die Weltkonjunktur merklich erholt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner im April 2021 aktualisierten Prognose mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 von 6,0 % und erwartet für das Jahr 2022 ein Wachstum von 4,4 %.
Für die deutsche Wirtschaft rechnet der IWF mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,6 % im laufenden Jahr. Doch die rasche Erholung fordert auch ihren Tribut: Die Preise für Rohstoffe sind in die Höhe geschnellt und immer mehr Unternehmen fehlt es an Vorprodukten. Im Informations- und Kommunikationstechnologiesektor hat sich das Geschäftsklima weiter verbessert: Der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus der Beurteilung der Geschäftslage und -erwartungen berechnet, ist im zweiten Quartal 2021 weiter angestiegen und hat im Juni einen neuen Spitzenwert erreicht.
Auch die Volkswirtschaften unserer Kernmärkte in Nordamerika und Europa werden in diesem Jahr wachsen: Der IWF rechnet im laufenden Jahr mit einem Wachstum der Wirtschaftsleistung um 6,4 % in den USA und um 4,4 % in der Eurozone.
Ausblick
In den USA dürfte die Wirtschaft im zweiten Quartal 2021 bereits wieder das Niveau vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie erreichen. Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte dürfte sich das Wirtschaftswachstum weiter verstärken, wenn die Verbraucher einen Teil der in der Krise aufgestauten Ersparnisse ausgeben. Anders als in den USA ist die Wirtschaft im Euroraum noch deutlich schwächer ausgelastet. Aber auch hier hat die wirtschaftliche Aktivität im Frühjahr 2021 merklich zugenommen. Zum Jahresende dürfte die Wirtschaftsleistung im Euroraum wieder das Vorkrisenniveau erreichen.
Gesamtwirtschaftliche Risiken
Neben den Unwägbarkeiten bezüglich des weiteren Pandemieverlaufs besteht das Risiko, dass Unternehmen trotz der in vielen Ländern ergriffenen Stützungsmaßnahmen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Auch aus einer expansiven Geld- und Fiskalpolitik können im Hinblick auf die Stabilität der globalen Finanzmärkte Risiken erwachsen. Weitere Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben sich aus den weiterhin schwelenden Handelskonflikten zwischen den USA und China sowie sonstigen geopolitischen Risiken.
Regulierung
Commitment-Verträge sind in Kraft getreten. Im vierten Quartal 2020 wurden die Vereinbarungen mit Telefónica und Vodafone über die langjährige Zusammenarbeit im Festnetz verlängert. Hierbei wurden die bisherigen Kontingentverträge durch neue Commitment-Verträge ersetzt. Im ersten Quartal 2021 konnten entsprechende langfristige Vereinbarungen auch mit 1&1 und NetCologne getroffen werden. Diese umfassen sowohl die bestehenden Breitbandnetze als auch die in den kommenden Jahren von der Deutschen Telekom kontinuierlich auszubauenden FTTH-Glasfasernetze. Nachdem die BNetzA keine regulatorischen Einwände gegen die Vereinbarungen vorgetragen hat, sind sie zum 1. April 2021 in Kraft getreten. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Festnetz für die nächsten 10 Jahre geschaffen.
Festlegung von Terminierungsentgelten ab 1. Juli 2021 durch die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission hat am 22. April 2021 einen Rechtsakt veröffentlicht, mit dem jeweils eine einheitliche Preisobergrenze für Mobilfunk- (MTR) und Festnetz-Terminierung (FTR) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegt werden. Demnach werden die Mobilfunk-Terminierungsentgelte in mehreren Schritten auf ein einheitliches Niveau von 0,2 Eurocent/Min. im Jahr 2024 abgesenkt werden. Für Festnetz-Terminierungsentgelte wird bereits zum 1. Januar 2022 ein einheitliches Niveau von 0,07 Eurocent/Min. gesetzt; zum 1. Juli 2021 gelten bereits neue, aber noch je nach Mitgliedsland variierende Preisobergrenzen.
Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EKEK) in nationales Recht. In Deutschland wird das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Die Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist erforderlich, um europäische Vorgaben aus dem EKEK in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Verbraucherschutzregelungen, die Regulierung von sog. „Netzen mit hoher Kapazität“, worunter auch FTTH fällt, die Frequenzregulierung, Regelungen zum Universaldienst sowie den Wegfall der Möglichkeit zur Abrechnung von Kabelfernsehanschlüssen über die Nebenkosten der Miete. So wurden zugunsten der Verbraucher Regelungen zu den Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen angepasst. Hierdurch sind Verträge nun nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Weitere Änderungen betreffen die bereits bestehenden Rechte der Endkunden zur Minderung bei Schlechtleistung, die nun noch einmal im TKG aufgenommen wurden. Für die Entstörung gibt es strengere Fristen als bisher. Im Bereich der Wholesale-Regulierung marktmächtiger Unternehmen sieht das TKG Regulierungserleichterungen für den Ausbau von FTTH-Netzen vor. Der bisherige Universaldienst wird nun in Form eines Versorgungsanspruchs sichergestellt. Mindestanforderungen müssen hierzu noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Eine wichtige Änderung besteht im Wegfall des sog. „Nebenkostenprivilegs“ zum 30. Juni 2024. Nach diesem Datum dürfen Vermieter die Kosten für Kabel-TV und Internet-Dienste nicht mehr als Betriebskosten in Rechnung stellen. Die Finanzierung des Ausbaus mit Glasfaser erfolgt über neue Finanzierungsinstrumente wie ein Glasfaser-Bereitstellungsentgelt für die Mieter in Höhe von max. 60 Euro pro Jahr für 5 bzw. 9 Jahre, eine Umlage auf die Kaltmiete oder die bereits bestehenden Regelungen zu Netznutzungsentgelten. Auch für Netzbetreiber sinken damit die Kosten für Nutzung von Inhausnetzen. In Griechenland und in Ungarn ist der EKEK bereits in nationales Recht umgesetzt worden; in den Niederlanden und der Tschechischen Republik ist der Gesetzgebungsprozess im Gange.
Frequenzvergabe
In den USA endete am 17. Februar 2021 die Assignment-Phase der C-Band-Auktion (3,7-4,2 GHz). Die FCC gab am 24. Februar 2021 die Anzahl der ersteigerten Lizenzen der mitbietenden Unternehmen bekannt. Verizon gab ca. 45 Mrd. US‑$ für 3.511 Lizenzen aus, AT&T über 23 Mrd. US‑$ für 1.621 Lizenzen und T‑Mobile US 9,3 Mrd. US‑$ für 142 Lizenzen. Insgesamt wurden in der C-Band-Auktion 280 MHz versteigert. Die Lizenzerwerber sind verpflichtet, über die kommenden drei Jahre sog. „Relocation Payments“ für die Umsiedlung der bisherigen Lizenzinhaber zu tätigen. Diese werden sich für T‑Mobile US voraussichtlich auf 1,2 Mrd. US‑$ belaufen. In Ungarn wurde die Neuvergabe des 900 und 1.800 MHz-Spektrums, für das die Lizenzen 2022 auslaufen, am 28. Januar 2021 durchgeführt und abgeschlossen. Magyar Telekom erwarb 2x 8 bzw. 2x 20 MHz zu einem Gesamtpreis von umgerechnet 123 Mio. €.
In Kroatien hat sich Hrvatski Telekom erfolgreich zur Teilnahme an der Frequenzvergabe der Bereiche 700, 3.400 bis 3.800 sowie 26.000 MHz angemeldet. Die Auktion startete am 12. Juli 2021. Der Abschluss des Verfahrens wird im August 2021 erwartet. Nach wie vor gibt es keine Neuigkeiten zu dem in Polen verschobenen Starttermin für die 3.400 bis 3.800 MHz-Vergabe. Das Verfahren wird durch offene Gesetzgebungsverfahren aufgehalten. Rumänien plant eine große Frequenzauktion für die Bereiche 700, 800, 1.500, 2.600 und 3.400 bis 3.800 MHz. Deren Durchführung wird für Winter/Frühjahr 2021/22 erwartet. Die slowakische Regulierungsbehörde bereitet die Allokation des 3.400 bis 3.800 MHz-Bereichs vor, welcher jedoch erst 2024 für den breitbandigen Mobilfunk verfügbar wird. Eine Konsultation dazu wurde gestartet. Zwischenzeitlich wurde für die Vergabeprozedur die Ergänzung um den bisher ungenutzten 2.600 MHz-TDD-Bereich (50 MHz) in die Planungen aufgenommen. Eine Verschiebung der Auktion in das nächste Jahr ist nicht ausgeschlossen. In den USA gab die Federal Communications Commission den 5. Oktober 2021 als Startdatum für die 3,45 GHz-Auktion bekannt. In dieser Auktion werden insgesamt 100 MHz an Frequenzen in dem Bereich zwischen 3.450 bis 3.550 MHz vergeben.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
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Erwarteter Vergabestart |
Erwartetes Vergabeende |
Frequenzbereiche |
Vergabeverfahren |
Aktuelle Hinweise |
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Kroatien |
gestartet |
Q3 2021 |
700 / 3.400-3.800 / 26.000 |
Auktion (Sequential SMRAa) |
Start: 12.07.2021. Erwartung einer weiteren Vergabe in 2022. |
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Polen |
Q4 2021 |
Q1 2022 |
3.400-3.800 |
Auktion, Details noch offen |
Neustart verzögert sich durch politische Diskussionen um nat. Sicherheits-Richtlinien. |
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Polen |
Q3 2022 |
Q4 2022 |
700 / 2.100 / 26.000 |
Auktion, Details noch offen |
Planungen für alle Bereiche noch unsicher wg. Diskussionen um Vergabemodelle. |
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Rumänien |
Q4 2021 |
Q1 2022 |
700 / 800 / 1.500 / 2.600 / 3.400-3.800 |
Auktion, Details noch offen |
Verfahrensstart weiter verzögert. Ergänzung um 2.100 MHz möglich. |
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Slowakei |
Q4 2021 |
Q1 2022 |
3.400-3.800 / 2.600 (TDD) |
Auktion, Details noch offen |
Konsultation gestartet. |
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Tschechische Republik |
Q3 2023 |
Q1 2024 |
900 / 1.800 / 2.100 |
Verlängerung erwartet |
900 / 1.800 MHz-GSM-Lizenz und 2.100 MHz-UMTS-Lizenz von TMCZ enden in 2024. |
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USA |
Q4 2021 |
Q4 2021/ |
3.450-3.550 |
Auktion (Ascending Clock Auctionb) |
Start: 05.10.2021 |
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USA |
H1 2022 |
H1 2022 |
2.500-2.700 |
Auktion, Details noch offen |
Andauernde Konsultation. |
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