Rechnungslegung

Der Halbjahres-Finanzbericht der Deutschen Telekom AG umfasst nach den Vorschriften des § 115 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Konzern-Zwischenabschluss und einen Konzern-Zwischenlagebericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 6 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzern-Zwischenabschluss wurde unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzern-Zwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.

Statement of Compliance

Der Konzern-Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt worden. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Halbjahres-Finanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der im Rahmen der Konzernrechnungslegung angewendeten Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019.

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

Amendments to References to the Conceptual Framework

References to the Conceptual Framework

01.01.2020

Aktualisierung der Querverweise auf das neu überarbeitete Rahmenkonzept in den entsprechenden Standards und Interpretationen.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 1 and IAS 8

Definition of Material

01.01.2020

Klarstellung der Definition des Begriffs der Wesentlichkeit.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 3

Business Combinations

01.01.2020

Änderungen in der Definition eines Geschäftsbetriebs zur Klarstellung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7

Interest Rate Benchmark Reform

01.01.2020

Erleichterungen bzgl. der Hedge-Accounting-Vorschriften, die verpflichtend für alle von der Reform des Referenzzinssatzes betroffenen Sicherungsbeziehungen anzuwenden sind. Zusätzlich sind weitere Angaben darüber vorgesehen.

Die Details der Auswirkungen werden im Anschluss an diese Tabelle erläutert.

Die Reform der Referenzzinssätze (IBORs) führt aktuell zu Unsicherheiten in der zeitlichen Umsetzung und der genauen inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Änderungen. Die Deutsche Telekom ist hinsichtlich der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in designierten Fair Value- und Cashflow Hedges von diesen Unsicherheiten betroffen, soweit bestimmte Referenzzinssätze Teil der Sicherungsbeziehungen sind (EURIBOR, USD-LIBOR, GBP-LIBOR, AUD-LIBOR, CHF-LIBOR, HKD-LIBOR und NOK-OIBOR). Die Konzern-Treasury analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und leitet ggf. notwendige Maßnahmen zum Übergang auf die neuen Referenzzinssätze ein. Die Deutsche Telekom erwartet aus den Änderungen der Referenzzinssätze keine wesentlichen Auswirkungen.

Informationen zu den Sicherungsbeziehungen finden Sie im Abschnitt „Angaben zu Finanzinstrumenten“.

Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen, sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzern-Anhangs im Geschäftsbericht 2019 zu entnehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur

Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Berichtsstruktur vorgenommen.