Regulierung
Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission für den Digital Networks Act. Am 21. Januar 2026 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für den Digital Networks Act vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu ersetzen und zu novellieren. Im Rahmen des Verfahrens hat das Europäische Parlament Ausschüsse mit der Ausarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Die bisher bekannten Ausarbeitungen beziehen sich auf Datenschutz, Grundrechte, strenge Netzneutralität (LIBE-Ausschuss) und Verbraucherinformationen (IMCO-Ausschuss). Der führende parlamentarische Ausschuss ITRE wird im weiteren Jahresverlauf eigene Vorschläge zur Telekommunikationsregulierung und zur industriepolitischen Ausrichtung des Sektors in die Debatte einbringen. Angesichts des Umfangs ist von einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, Änderungen und Übergangsfristen auszugehen.
TKG-Änderungsgesetz in Deutschland. Am 2. März 2026 hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Am 10. Juni 2026 hat das Bundeskabinett das TKG-Änderungsgesetz mit wenigen Änderungen beschlossen. Im nächsten Schritt geht das Gesetz in den Bundestag und anschließend in den Bundesrat. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Beschleunigung des Mobilfunk- und Glasfaser-Ausbaus, insbesondere durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, verbesserten Gebäudezugang für den Vollausbau mit Glasfaser und die stärkere Verankerung von Open Access. Gleichzeitig bleiben Schwachstellen bestehen. Kritisch bewertet die Deutsche Telekom insbesondere die vorgesehene 24-monatige Schutzfrist für einen Glasfaser-Ausbau unmittelbar durch Hauseigentümer, mögliche Einschränkungen beim Open Access sowie die Ausweitung der Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Kupfernetzabschaltung. Der Wegfall der noch im Referentenentwurf vorgesehenen Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunk-Standorte erschwert die Schließung verbleibender Versorgungslücken. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Transparenz- und Dokumentationspflichten für sensible Netzinfrastrukturen vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch gesehen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – voraussichtlich Ende des Jahres – kann es noch Änderungen geben. Wir werden das Vorhaben weiter eng begleiten und versuchen, Risiken für die Deutsche Telekom abzuwenden und weitere Chancen zu heben.
BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die BNetzA hat am 9. Juni 2026 die neue Entgeltgenehmigung für die regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Die Entgelte gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026 bis zum 30. März 2028. Im parallel geführten BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde am 21. Juli 2026 der finale Bescheid erlassen. Dieses Standardangebot soll zunächst für fünf Jahre gelten. Die von der BNetzA festgelegten Bedingungen setzen wir nun um, prüfen aber auch rechtliche Schritte gegen die Entscheidung. Unser Standardangebot für die FTTB/H-Vorleistungsprodukte mit Übergabe am Ethernet Node wird weiterhin von der BNetzA geprüft. Im Mai 2025 wurde der erste Teilbescheid erlassen, der uns Änderungen am Vorleistungsvertrag aufgegeben hat. Derzeit werden diese Änderungen im Verfahren bzw. Vertrag vorgenommen, bevor dann auch hier das Standardangebot durch den Erlass des zweiten Teilbescheids im zweiten Halbjahr 2026 beendet sein wird.
Frequenzvergaben
In Ungarn wurden am 24. März 2026 Frequenzen der Magyar Telekom im Umfang von 2x 10 MHz im 2.100-MHz-Band bis 2042 für 30,5 Mio. € (11 Mrd. HUF) verlängert. In Österreich endete am 10. April 2026 die Auktion zur Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie neue Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz. Dabei konnte sich T‑Mobile Austria 60 MHz im 2.300-MHz-Band und 2x 20 MHz im 2.600-MHz-Band für rund 13 Mio. € sichern. In der Tschechischen Republik hat sich der Regulierer dazu entschieden, die Frequenzen im 26-GHz-Band bis 2031 übergangsweise nur regional zu vergeben. In den USA konnte sich T‑Mobile US im Juni 2026 bei der Auktion von Spektrumlizenzen in den AWS-3-Bändern (Auction 113) 102 Lizenzen für rund 0,2 Mrd. € (0,3 Mrd. US‑$) sichern.
In Deutschland wurden am 26. August 2024 die Vergaberegeln der Auktion 2019 vom Verwaltungsgericht (VG) Köln für rechtswidrig erklärt. Die BNetzA hat den Markt zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Neubescheidung bis zum 12. Januar 2026 angehört. Sie hält sowohl eine Bestätigung der seinerzeitigen Entscheidung mit angepasster Begründung, wodurch die Auktion 2019 unberührt bliebe, als auch eine Neuvergabe der Frequenzen in einem neuen Vergabeverfahren für möglich. In beiden Szenarien erwarten wir, dass die Deutsche Telekom weiterhin über ausreichende Frequenznutzungsrechte in den Bändern 2,1 GHz und 3,6 GHz verfügen wird, um für ihre Kunden die bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können.
In den USA hat die US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) am 20. November 2025 den Prozess für die Auktion von Frequenzen im Bereich 3,98 bis 4,14 GHz (Upper C-Band) gestartet, die bis spätestens Juli 2027 durchgeführt werden muss. Am 22. Juli 2026 hat die FCC die Vergabe von 160 MHz Spektrum bestätigt und die regulatorischen Rahmenbedingungen verabschiedet. Ein Auktionsdatum ist noch nicht festgelegt. In Griechenland hat der Regulierer den Prozess für die Neuvergabe in den Bändern 900 MHz und 1.800 MHz gestartet, die Mitte 2027 auslaufen. In Polen könnte gegebenenfalls die Vergabe des 26-GHz-Bands starten. In Ungarn hat der Regulierer die Vorbereitungen für eine Verlängerung der Mitte 2029 auslaufenden Lizenzen in den Bändern 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz gestartet.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
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Erwarteter Vergabestart |
Frequenzbereiche |
Geplantes Vergabeverfahren |
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Griechenland |
Noch offen |
900 MHz/1.800 MHz |
Auktion, Details noch offen |
Polen |
Noch offen |
26 GHz |
Details noch offen |
Ungarn |
Noch offen |
800 MHz/1.800 MHz/2.600 MHz |
Verlängerung, Details noch offen |
USA |
Noch offen |
3,98–4,14 GHz |
Auktion, Details noch offen |
Vereinbarungen über Spektrumlizenzen
T‑Mobile US hat am 30. Mai 2025 eine Vereinbarung über den Verkauf von 800-MHz-Spektrumlizenzen an Konzerngesellschaften von Grain Management (Grain) getroffen. Sie sieht vor, dass T‑Mobile US für die Spektrumlizenzen eine Barzahlung in Höhe von 2,9 Mrd. US‑$ (2,5 Mrd. €) sowie Spektrum im 600-MHz-Bereich von Grain erhält. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass T‑Mobile US unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil zukünftiger Gewinne aus Weiterverkäufen des 800‑MHz-Spektrums von Grain erhalten kann. Seit dem 30. Mai 2025 werden die entsprechenden Lizenzen mit einem Buchwert von 3,2 Mrd. € als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Am 1. Juli 2026 hat die FCC die Transaktion genehmigt. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt weiterer Vollzugsbedingungen. Der Abschluss der Transaktion wird im dritten Quartal 2026 angestrebt.
Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US‑Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,0 und 2,9 Mrd. €) vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen getroffen. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,4 Mrd. US‑$ (1,0 und 3,0 Mrd. €). Am 2. Juni 2026 wurde der Erwerb eines Teils der Spektrumlizenzen im Wert von 46 Mio. US‑$ (40 Mio. €) vollzogen. Der Abschluss des Erwerbs der noch verbleibenden Lizenzen wird für das erste Halbjahr 2028 angestrebt.