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Rechnungslegung

Der Halbjahres-Finanzbericht der Deutschen Telekom AG umfasst nach den Vorschriften der §§ 115 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden: „IFRS Accounting Standards“) und den IFRIC® Interpretations des IFRS Interpretations Committee für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.

Statement of Compliance

Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2026 ist unter Beachtung der Regelungen des IAS 34 Zwischenberichterstattung aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS Accounting Standards wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Halbjahres-Finanzbericht alle vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025.

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs-pflicht für die Deutsche 
Telekom ab

Änderungen

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS Accounting Standards

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments

01.01.2026

Die Änderungen umfassen:

  • Klarstellung und Erweiterung der Anwendungsleitlinien für die Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert das Zahlungsstromkriterium (SPPI-Kriterium) erfüllt.
  • Klarstellung des Zeitpunkts des Ansatzes und der Ausbuchung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit einem neuen Wahlrecht für den Zeitpunkt der Ausbuchung der über ein elektronisches Zahlungssystem erfüllten finanziellen Verbindlichkeiten.
  • Erweiterte Angabepflichten für die Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und die Finanzinstrumente mit bedingten Zahlungsströmen (z. B. mit Abhängigkeit von ESG-Faktoren).

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7: Contracts Referencing Nature-dependent Electricity

01.01.2026

Die Änderungen und Klarstellungen betreffen die Bilanzierung von naturabhängigen Stromlieferverträgen und umfassen:

  • Klarstellung der Leitlinien für die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme (own-use exemption).
  • Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden.
  • Erweiterte Angabepflichten, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen ermöglichen es der Deutschen Telekom, im Fall einer Erhöhung ihres Anteils an langfristigen Stromliefer­verträgen aus erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Konzerns die dabei potenziell künftig entstehenden Wert­schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung deutlich zu verringern.

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11

01.01.2026

Die Änderungen betreffen geringfügige Anpassungen bzw. Klarstellungen des Wortlauts folgender Standards: IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Im April 2024 hat der IASB den IFRS 18 „Darstellungen und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht, der für ab dem 1. Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden ist. IFRS 18 ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“.

Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18 umfassen:

  • Die Verbesserung der Struktur und der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Neuregelungen zur Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (u. a. in die Kategorien „Betrieb“, „Investition“ und „Finanzierung“) sowie die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie z. B. „Betriebsergebnis“ bzw. „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“).

  • Angaben zu vom Management festgelegten unternehmensspezifischen Erfolgskennzahlen, die in der öffentlichen Kommunikation verwendet werden, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu vermitteln (sog. Management Defined Performance Measures, im Folgenden: „MPMs“).

  • Die Einführung zusätzlicher Leitlinien zur Aggregation und Disaggregation von Posten.

  • Begrenzte Änderungen der Regelungen zur Aufstellung der Kapitalflussrechnung, die darauf abzielen, den Ausweis in der Kapitalflussrechnung zu vereinheitlichen, insbesondere durch die Abschaffung von bestimmten Ausweiswahlrechten.

IFRS 18 ist retrospektiv anzuwenden. Die Deutsche Telekom erwartet, dass die Anwendung des IFRS 18 wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses, insbesondere auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben wird. Im Wesentlichen werden folgende Änderungen erwartet:

  • Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen: In Folge der neuen Klassifizierung der Erträge und Aufwendungen in die oben genannten Kategorien werden bisherige Zuordnungen von Erträgen und Aufwendungen verändert. So werden in der Kategorie „Betrieb“ zukünftig bestimmte Sachverhalte aus der Fremdwährungsumrechnung bzw. aus Bewertungseffekten aus Derivaten enthalten sein, die zuvor im bisherigen Finanzergebnis enthalten waren. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Vorgabe, dass in der Kategorie „Betrieb“ nicht nur die Effekte aus den Hauptgeschäftstätigkeiten des Unternehmens aufgenommen werden, sondern auch als Residualkategorie alle betriebsbezogenen Erträge und Aufwendungen, die nicht den anderen Kategorien zugeordnet werden, auch wenn diese volatil oder nicht wiederkehrend sind. Weiter wird das im bisherigen Finanzergebnis zusammengefasste Zinsergebnis (als der Saldo von Zinserträgen und Zinsaufwendungen) getrennt nach den Kategorien „Investition“ und „Finanzierung“ dargestellt. Zudem wird das Ergebnis aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen vom bisherigen Finanzergebnis in die Kategorie „Investition“ umgegliedert.

  • Neue Zwischensummen: In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die verpflichtenden neuen Zwischensummen „Betriebsergebnis“ und „Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern“ ausgewiesen. Darüber hinaus plant die Deutsche Telekom ergänzend für die neuen Kategorien „Investition“ und „Finanzierung“ die zusätzlichen Zwischensummen „Investives Ergebnis“ bzw. „Finanzierungsergebnis“.

  • Aggregation und Disaggregation: Die Auswirkungen der neuen Leitlinien zur Aggregation und Disaggregation für den Konzernabschluss und -anhang werden derzeit analysiert. Eine Änderung der bisherigen Darstellung wird der grundsätzlich verpflichtende von den immateriellen Vermögenswerten gesonderte Bilanzausweis des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill) auf der Aktivseite sein.

  • Kapitalflussrechnung: In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 ist zukünftig für die Ermittlung des Cashflows aus Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode das Betriebsergebnis als verpflichtende Ausgangsgröße zu verwenden. Das bisher durch die Deutsche Telekom ausgeübte Wahlrecht, sämtliche gezahlten und erhaltenen Zinsen bzw. Dividenden im Cashflow aus Geschäftstätigkeit zu erfassen, entfällt. Zukünftig werden gezahlte Dividenden und Zinsen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sowie erhaltene Dividenden und Zinsen im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst.

  • MPMs: Aktuell analysiert die Deutsche Telekom die neuen Anforderungen bezüglich der verpflichtenden Angaben zu den MPMs. Mit Blick auf das im zusammengefassten Lagebericht dargestellte Steuerungssystem sowie auf in weiteren Elementen der öffentlichen Kommunikation der Unternehmensleitung enthaltene unternehmensspezifische Erfolgskennzahlen wurde eine Bestandsaufnahme möglicher MPMs durchgeführt und diese evaluiert. Nach bisherigen Erkenntnissen wird voraussichtlich neben dem EBIT und EBITDA das bereinigte EBITDA AL, als ein um Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen für passivierte Leasing-Verbindlichkeiten angepasstes und um Sondereinflüsse bereinigtes EBITDA, der wesentliche Gegenstand der MPM-Angabe sein.

Die Gesamtauswirkungen des IFRS 18 werden derzeit im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards untersucht. Eine vorläufige Schätzung der quantitativen Effekte ist aufgrund der vielfältigen und komplexen Geschäftsvorfälle sowie Volumina der relevanten Transaktionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus beobachtet die Deutsche Telekom die aktuellen Entwicklungen und Interpretationen bezüglich der Leitlinien zur Anwendung von IFRS 18 und berücksichtigt diese laufend im Implementierungsprozess.

Bezüglich der hier enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln, wird auf den „HaftungsausschlussHaftungsausschluss“ am Ende dieses Berichts verwiesen.

Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2025 zu entnehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur

Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Hinsichtlich der Berichtsstruktur gab es folgende Änderung:

Definitionsänderung beim Service-Umsatz. Seit dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Voice-Transitumsätze im Wholesale-Bereich nicht mehr in den Service-Umsatz einbezogen, da sie nicht planbar bzw. wiederkehrend sind. Stattdessen werden sie im Non-Service-Umsatz ausgewiesen. In den beiden betroffenen Segmenten Deutschland und Europa wurden die Vorjahreswerte rückwirkend angepasst.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Umsatzerlöse“.

AL – after leases
Seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 berücksichtigt die Deutsche Telekom bei der Definition der finanziellen Leistungsindikatoren die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 „Leases“. Zur Ermittlung des „EBITDA after leases“ (EBITDA AL) wird das EBITDA um die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Bei der Ermittlung des „Free Cashflow after leases“ (Free Cashflow AL) wird der Free Cashflow um die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten angepasst.
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Wholesale
Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Telekommunikationsunternehmen, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
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