Rechnungslegung
Der Halbjahres-Finanzbericht der Deutschen Telekom AG umfasst nach den Vorschriften der §§ 115 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4, § 315 Abs. 1 Satz 5 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden: „IFRS Accounting Standards“) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.
Statement of Compliance
Der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2025 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS Accounting Standards wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Halbjahres-Finanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024.
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungs-pflicht für die Deutsche |
Änderungen |
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendments to IAS 21 |
Lack of Exchangeability |
01.01.2025 |
Mit den Änderungen wurden folgende Regelungen in IAS 21 ergänzt:
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Keine Auswirkungen. |
Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2024 zu entnehmen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur
Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie in der Berichtsstruktur vorgenommen.