Risiko- und Chancensituation
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neuen Entwicklungen im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2023 (Geschäftsbericht 2023) dargestellten Risiko- und Chancensituation ausgeführt. Ferner wird auf den „Haftungsausschluss“ am Ende dieses Berichts verwiesen.
Unternehmensrisiken
Strategische Umsetzung und Integration. In Deutschland hat der Gesetzgeber das „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) im Jahr 2021 verabschiedet. Jeder 5G-Anbieter muss neue sog. kritische Funktionen und deren Lieferanten gemäß den Vorgaben des TKG-Sicherheitskatalogs vor der erstmaligen Inbetriebnahme den Behörden anzeigen. Die Bundesregierung kann in Fällen von Sicherheitsbedenken die Nutzung bestimmter Hersteller generell untersagen. Die Deutsche Telekom selbst prüft Komponenten, die sicherheitskritische Funktionen abbilden, seit Langem vor dem Einbau und laufend im Betrieb. Im Juli 2024 haben die Bundesregierung und die drei großen Netzbetreiber in Deutschland vereinbart, dass bis Ende 2026 alle Komponenten von Huawei und ZTE in den 5G-Kernnetzen und bis Ende 2029 die kritischen Management-Systeme der beiden Hersteller in den 5G-Zugangs- und Transportnetzen zu ersetzen sind. ZTE nutzt die Deutsche Telekom nicht und im 5G-Kernnetz hat die Deutsche Telekom Huawei bereits entfernt. Für die bisherige proprietäre Software von Huawei für die Steuerung und Konfiguration des Antennen- und Transportnetzes entwickelt die Deutsche Telekom alternative Software. Dies hilft auch dabei, die bereits in der Umsetzung befindliche Open-RAN-Strategie mit Nachdruck voranzutreiben. In anderen Ländern wie Österreich, der Tschechischen Republik und Polen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es zu einem angeordneten Austausch von Komponenten der Lieferanten in kritischer Infrastruktur innerhalb von vorgegebenen Fristen kommen könnte. Durch die Einigung mit der deutschen Bundesregierung senken wir die Risikobedeutung der Risikokategorie „Strategische Umsetzung und Integration“ von sehr hoch auf hoch ab.
Sonstige operative Risiken. Im Zuge von Nachverhandlungen und Vertragsanpassungen mit dem IFM Global Infrastructure Fund zur Fortführung des gemeinsamen Glasfaser-Ausbaus in der Ausbaugesellschaft GlasfaserPlus hat die Deutsche Telekom auf die bedingte Kaufpreisforderung verzichtet. Das Risiko ist somit eingetreten und entsprechend senken wir die Risikobedeutung der Risikokategorie „Sonstige operative Risiken“ von hoch auf mittel.
Rechts- und Kartellverfahren
Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In den vom Bundesgerichtshof an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH und der Vodafone West GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen haben die Klägerinnen ihre Klageanträge zwischenzeitlich aktualisiert. Die Klägerin Vodafone Deutschland GmbH beziffert ihre Forderung nun auf ca. 903 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2023; die Klägerin Vodafone West beziffert ihre Forderung nun auf ca. 538 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2016 bis April 2024. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im August 2021. Die in diesem Verfahrenskomplex im September 2022 von einem angeblichen Aktionär eingereichte Aktionärsklage gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats der T‑Mobile US und T‑Mobile US als Mitbeklagte wurde im Mai 2024 vollständig abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Berufung eingelegt. Im Zusammenhang mit der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage wurde im Juli 2024 der Berufung stattgegeben, die ein Mitglied der Sammelklägergruppe gegen die Zuerkennung von Anwaltshonoraren an den Anwalt der Sammelklägergruppe eingelegt hatte. Das Gericht muss infolge erneut über die Zuerkennung entscheiden. Auf den im Juli 2022 abgeschlossenen Vergleich zur Beilegung der Verbrauchersammelklagen hat dies keine Auswirkungen. T‑Mobile US erwartet, dass die noch ausstehenden 315 Mio. US‑$ des ursprünglichen Vergleichsbetrags in Höhe von 350 Mio. US‑$ Ende November 2024 zur Auszahlung kommen werden. Zudem wurde bezüglich der Anfragen der US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) eine Einigung erzielt.
Schadensersatzklage gegen Deutsche Telekom AG u. a. wegen Insolvenz von Phones4U. Nachdem der High Court of Justice in London im Jahr 2023 alle von Phones4U erhobenen Vorwürfe gegen alle Beklagten zurückgewiesen und einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels abgewiesen hatte, hat Phones4U diesen Antrag vor dem Court of Appeal weiterverfolgt. Am 26. März 2024 hat der Court of Appeal die Berufung von Phones4U zugelassen.
Einschätzung zur Gesamtrisikosituation
Die Gesamtrisikosituation hat sich im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2023 (Geschäftsbericht 2023) dargestellten Risiko- und Chancensituation im Wesentlichen durch die Einigung mit der Bundesregierung zur Regelung des Austausches von Komponenten chinesischer Hersteller aus dem 5G-Netz verbessert. Unsere Herausforderungen sind weiterhin insbesondere die regulatorischen Rahmenbedingungen, die konjunkturellen Unsicherheiten sowie der intensive Wettbewerb und der damit einhergehende Rentabilitätsdruck im Telekommunikationsgeschäft sowie der Veränderungsdruck aus neuen Technologien bzw. strategischer Transformation. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind in unserem Risiko-Management-System, wie auch nach Einschätzung unseres Managements, keine wesentlichen Risiken absehbar, die den Bestand der Deutschen Telekom AG oder eines wesentlichen Konzernunternehmens gefährden könnten.