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Wirtschaftliches Umfeld

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergänzungen und neue Entwicklungen im Vergleich zu der im zusammengefassten Lagebericht 2023 (Geschäftsbericht 2023) dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, den gesamtwirtschaftlichen Ausblick inklusive der zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld in den ersten neun Monaten 2024 eingegangen.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Im dritten Quartal 2024 präsentierte sich die US‑Wirtschaft robust, v. a. dank des privaten und staatlichen Konsums sowie staatlich geförderter Unternehmensinvestitionen. In Europa war die Konjunktur tendenziell in Ländern mit hohem Industrieanteil schwächer, während sie in Volkswirtschaften mit hohem Dienstleistungsanteil kräftiger war. Deutschland, Ungarn und Österreich mussten im zweiten Quartal 2024 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorquartal hinnehmen. Entgegen den Erwartungen ist die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal 2024 um 0,2 % gewachsen; Stimmungs- und Frühindikatoren signalisieren aber keine nachhaltige konjunkturelle Erholung.

Auch die Zinswende setzte sich fort: Im September 2024 senkte die US‑Notenbank Fed die Leitzinsen in einem überraschend großen Zinsschritt um 0,5 Prozentpunkte, im November 2024 um weitere 0,25 Prozentpunkte. Die Fed folgte damit der Europäischen Zentralbank (EZB), die ihren Leitzins im Juni, September und Oktober 2024 um insgesamt 0,75 Prozentpunkte gesenkt hat. Die Inflationsrate stieg im Oktober 2024 in Deutschland und im Euroraum auf 2,0 %. In den USA lag sie im September 2024 bei 2,4 %.

Im dritten Quartal 2024 hat sich das Geschäftsklima in der Digitalbranche in Deutschland laut dem Bitkom-ifo-Digitalindex verschlechtert und liegt erstmals seit Mai 2020 wieder im negativen Bereich. Die Digitalwirtschaft zeigt sich allerdings weiterhin zuversichtlicher als die Gesamtwirtschaft.

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

In den USA zeichnet sich eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ab: Der Arbeitsmarkt weist erste Schwächen auf und die Aussichten für den privaten Konsum trüben sich ein. In Deutschland belastet neben der konjunkturellen Schwäche auch der strukturelle Wandel die Wirtschaft.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner Prognose von Oktober 2024 mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,2 % für das laufende Jahr, nach einem Wachstum von 3,3 % im Vorjahr. Während die Wirtschaftsleistung in den USA um 2,8 % und in der Eurozone um 0,8 % zunehmen soll, wird sie in Deutschland voraussichtlich stagnieren. Die Konjunkturaussichten bleiben mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet – insbesondere geopolitische Spannungen und potenzielle Handelskonflikte bergen hohe Risiken für Wirtschaftswachstum und Inflation.

Regulierung

Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest weiter vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 12. September 2023 die Revision des Bundeskartellamts (BKartA) und der Telekom Deutschland gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. September 2021 zugelassen. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest durch das BKartA aufzuheben. Am 1. Oktober 2024 hat eine mündliche Verhandlung vor dem BGH stattgefunden, in der eine Entscheidung für den 14. Januar 2025 angekündigt wurde.

„Weißbuch“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2024 ein sog. Weißbuch mit dem Titel „How to master Europeʼs digital infrastructure needs?“ veröffentlicht. Dieses Weißbuch bündelt Vorschläge für Maßnahmen der Europäischen Union in Vorbereitung eines geplanten Digital Networks Act. Die Deutsche Telekom hat am 28. Juni 2024 ihre Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation abgegeben. Auf Basis des Weißbuchs und der Rückmeldungen zur Konsultation sind ab 2025 entsprechende Gesetzesinitiativen zu erwarten.

Als zukünftige Handlungsfelder identifiziert das Weißbuch den Ausbau der digitalen Netzwerke der Zukunft, die Bewältigung des Übergangs zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen, die Abdeckung des zukünftigen Bedarfs an Konnektivität und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie sicherer und resilienter Infrastrukturen der EU. In der Folge ist mit einer weitreichenden Überarbeitung des derzeitigen Regulierungsrahmens zu rechnen.

BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Juli 2024 die Entgeltgenehmigung für die regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Die Entgelte gelten bis 31. Dezember 2025. Das parallel geführte BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde bislang noch nicht beschieden.

Frequenzvergaben

In den ersten neun Monaten 2024 wurden in Österreich Frequenzen im Bereich 26 GHz und Restfrequenzen im Band 3,4 bis 3,8 GHz versteigert. T‑Mobile Austria konnte sich im Band 26 GHz 400 MHz landesweites Spektrum und im Band 3,4 bis 3,8 GHz 40 MHz in Wien und 60 MHz in Kärnten für insgesamt 10,5 Mio. € sichern. In den USA ist die Zuteilung der im September 2022 im Rahmen der Auktion 108 für rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) erworbenen Frequenzen im 2,5-GHz-Bereich erfolgt. Diese Frequenzen wurden zum großen Teil unmittelbar aufgeschaltet. In der Tschechischen Republik erfolgte die Verlängerung der 2024 endenden 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz. Die Verlängerungsgebühren für T‑Mobile Czech Republic betrugen rund 28 Mio. €.

In Deutschland konsultierte die Regulierungsbehörde BNetzA einen Entscheidungsentwurf für die Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte um fünf Jahre für die Mobilfunk-Frequenzen für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Sie soll an die Stelle der zunächst geplanten Auktion dieser Frequenzen treten. Der Entwurf sieht im Gegenzug u. a. weitere Versorgungsverpflichtungen für die bestehenden Frequenzinhaber sowie eine kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz für 1&1 vor. Der Entwurf wurde bis zum 8. Juli 2024 konsultiert; die endgültige Entscheidung des Regulierers wird im vierten Quartal 2024 oder ersten Quartal 2025 erwartet.

Die Vergaberegeln der Auktion 2019 wurden vom Verwaltungsgericht Köln am 26. August 2024 für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat aber zunächst keinen direkten Einfluss auf unsere Frequenznutzungsrechte in den damals vergebenen Bändern 2,1 und 3,6 GHz. Die diesbezüglichen Frequenzzuteilungen bleiben bis auf Weiteres wirksam. Um die Auswirkungen des Urteils final bewerten zu können, muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden.

In Österreich beginnt der Prozess für die Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie eventuell Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz. In Polen wurde am 4. Oktober 2024 die öffentliche Konsultation zur Vergabe von 2x30 MHz im 700-MHz-Band und von 2x5 MHz im 800-MHz-Band gestartet. Gemäß der Konsultationsdokumente ist der Start des Vergabeverfahrens für Ende 2024 sowie der Start der Auktion für das erste Quartal 2025 geplant. Gegebenenfalls könnte auch die Vergabe des 26-GHz-Bands starten. In der Slowakei wurde das ursprünglich bereits für Ende 2023 angekündigte Neuvergabeverfahren (Auktion) für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz in Frage gestellt. Stattdessen ist eine umfassende Multibandauktion der 2025, 2026 und 2028 auslaufenden Bänder 800, 900, 1.500, 2.100 und 2.600 MHz in Diskussion, weshalb zunächst eine kurzfristige Verlängerung des Bandes 900 MHz und ggf. 2.100 MHz erörtert wird.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

Erwarteter Vergabestart

Erwartetes Vergabeende

Frequenzbereiche

Geplantes Vergabeverfahren

Deutschland

Noch offen

 

800/1.800/2.600 MHz

Verlängerung, Details noch offen

Österreich

Noch offen

 

2.300 MHz/2.600 MHz

Details noch offen

Polen

Q4 2024

 

700/800 MHz

Auktion, Details noch offen

Polen

Noch offen

 

26 GHz

Details noch offen

Slowakei a

Noch offen

 

800/900/1.500/2.100/2.600 MHz

Kurzfristige Verlängerung von 900 MHz und ggf. 2.100 MHz, Auktion (Neuvergabe)

a

Derzeit erneute Prüfung der Auktionsbedingungen und damit Verschiebung in Diskussion.

Vereinbarungen über Spektrumlizenzen

Am 10. September 2024 haben T‑Mobile US und N77 License (N77) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, nach der N77 die Option hat, alle oder einen Teil der verbliebenen 3,45-GHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US gegen eine Barzahlung in einem bestimmten Preisbereich zu erwerben. Die Anzahl der zu verkaufenden Lizenzen wird in Abhängigkeit zu der Höhe der durch N77 zugesagten Finanzierung festgelegt. Zum Abschluss-Stichtag hatten die entsprechenden Lizenzen einen Buchwert von 2,7 Mrd. US‑$ (2,4 Mrd. €). T‑Mobile US hat das Recht, die Vereinbarung bis zum 7. Februar 2025 zu kündigen, sollte die zugesagte Finanzierung unter einem bestimmten Zielwert liegen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC).

Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License (Channel 51) Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,1 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US‑Regulierungsbehörde FCC hat dem Transfer der Lizenzen der ersten Tranche am 29. Dezember 2023 zugestimmt. Die erste Tranche wurde am 24. Juni 2024 abgeschlossen. Die entsprechende Kaufpreiszahlung in Höhe von 2,4 Mrd. US‑$ (2,1 Mrd. €) erfolgte am 5. August 2024. Am 22. Oktober 2024 hat die FCC dem Transfer von bestimmten Lizenzen der zweiten Tranche zugestimmt. Der Vollzug des Transfers dieser Lizenzen und die damit verbundene Kaufpreiszahlung in Höhe von 0,5 Mrd. US‑$ (0,5 Mrd. €) wird im Dezember 2024 erwartet. Der Abschluss der Transaktion bezüglich der verbleibenden Lizenzen der zweiten Tranche wird 2025 erwartet.

Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrum­lizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) zu erwerben. Am 15. Oktober 2023 hatten T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorgesehen haben, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. DISH hat die Kaufoption bis zum 1. April 2024 nicht ausgeübt. Die bereits am 25. Oktober 2023 gezahlte Verlängerungsgebühr wurde vereinbarungsgemäß einbehalten. T‑Mobile US war vertraglich verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Der entsprechende Auktionsprozess wurde am 1. Oktober 2024 beendet. Da der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ bis zum Auktionsende nicht geboten wurde, ist T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden. T‑Mobile US prüft derzeit Alternativen, um die Lizenzen zu verkaufen oder zu nutzen.

Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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