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Eventualverbindlichkeiten und -forderungen

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ausgeführt.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In den vom Bundesgerichtshof an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH und der Vodafone West GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen haben die Klägerinnen ihre Klageanträge zwischenzeitlich aktualisiert. Die Klägerin Vodafone Deutschland GmbH beziffert ihre Forderung nun auf ca. 903 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2023; die Klägerin Vodafone West beziffert ihre Forderung nun auf ca. 538 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2016 bis April 2024. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im August 2021. Die in diesem Verfahrenskomplex im September 2022 von einem angeblichen Aktionär eingereichte Aktionärsklage gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats der T‑Mobile US und T‑Mobile US als Mitbeklagte wurde im Mai 2024 vollständig abgewiesen. Gegen diese Entscheidung hat der Kläger Berufung eingelegt. Im Zusammenhang mit der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage wurde im Juli 2024 der Berufung stattgegeben, die ein Mitglied der Sammelklägergruppe gegen die Zuerkennung von Anwaltshonoraren an den Anwalt der Sammelklägergruppe eingelegt hatte. Das Gericht muss infolge erneut über die Zuerkennung entscheiden. Auf den im Juli 2022 abgeschlossenen Vergleich zur Beilegung der Verbrauchersammelklagen hat dies keine Auswirkungen. T‑Mobile US erwartet, dass die noch ausstehenden 315 Mio. US‑$ des ursprünglichen Vergleichsbetrags in Höhe von 350 Mio. US‑$ Ende November 2024 zur Auszahlung kommen werden. Zudem wurde bezüglich der Anfragen der US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) eine Einigung erzielt.

Schadensersatzklage gegen Deutsche Telekom AG u. a. wegen Insolvenz von Phones4U. Nachdem der High Court of Justice in London im Jahr 2023 alle von Phones4U erhobenen Vorwürfe gegen alle Beklagten zurückgewiesen und einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels abgewiesen hatte, hat Phones4U diesen Antrag vor dem Court of Appeal weiterverfolgt. Am 26. März 2024 hat der Court of Appeal die Berufung von Phones4U zugelassen.