Konzernstruktur, -strategie und -steuerung Hinsichtlich unserer Konzernstruktur, -strategie und -steuerung verweisen wir auf die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2018. Aus Sicht des Konzerns ergaben sich hinsichtlich der Konzernstruktur und des Steuerungssystems folgende Änderungen bzw. Ergänzungen: Am 15. Dezember 2017 hat die Deutsche Telekom mit der Tele2 Group eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an dem Telekommunikationsanbieter Tele2 Netherlands Holding N. V. durch die T-Mobile Netherlands Holding B. V. geschlossen. Als Kaufpreis erhielt die Tele2 Group einen 25 %-Anteil an der T-Mobile Netherlands sowie eine vorläufige Barzahlung (unter Berücksichtigung von Kaufpreisanpassungen) in Höhe von 234 Mio. €. Nach der durch die EU-Kommission am 27. November 2018 ohne Auflagen erteilten Zustimmung, wurde die Transaktion am 2. Januar 2019 vollzogen. Seit dem Erwerbszeitpunkt wird Tele2 Netherlands als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen. Durch den Erwerb entsteht auf dem niederländischen Markt ein starker und nachhaltig ausgerichteter Anbieter von konvergenten Angeboten aus Festnetz und Mobilfunk. OTE hat am 15. Januar 2019 eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer Beteiligung an der Telekom Albania an das bulgarische Unternehmen Albania Telecom Invest AD für einen Kaufpreis in Höhe von 50 Mio. € getroffen. Die Transaktion wurde am 7. Mai 2019 nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden vollzogen. Der Vollzug unserer Vereinbarung zum Zusammenschluss mit Sprint steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungs- und Kartellbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Am 18. Juni 2018 hatten wir das sog. „Public Interest Statement“, in dem wir die Vorteile der Transaktion für die Allgemeinheit darlegen, sowie die Genehmigungsanträge beim US-amerikanischen Regulierer Federal Communications Commission (FCC) eingereicht. Der Vorsitzende der FCC signalisierte im Mai 2019 die Unterstützung für den Zusammenschluss; die Genehmigung seitens der FCC steht allerdings noch aus. Im Juni 2019 haben die Generalstaatsanwälte von 13 US-Bundesstaaten und des Regierungsbezirks Washington Klage beim Bundesbezirksgericht in New York gegen T-Mobile US, Deutsche Telekom, Sprint und Softbank Group Corp. eingereicht. Der Bundesstaat Texas hat angekündigt, sich der Klage anzuschließen. Nach unserer Einschätzung ist die Klage unbegründet. Am 26. Juli 2019 haben wir mit dem US-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) eine Vereinbarung über Auflagen geschlossen (sog. „Consent Decree“), welche noch durch ein US-Bundesgericht bestätigt werden muss. Die Behörde verzichtet damit auf die nach US-amerikanischem Recht vorgesehene Möglichkeit, gegen die Transaktion zu klagen. Zeitgleich wurden mehrere Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen Fernsehsatellitenbetreiber DISH Networks geschlossen, in denen Auflagen für den Zusammenschluss umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, die Genehmigungen der bundesstaatlichen Behörden im dritten Quartal 2019 zu erhalten. Neu geschaffen haben wir mit Wirkung zum 1. Januar 2019 den Vorstandsbereich „USA und Unternehmensentwicklung“. Seit Jahresanfang 2019 verfügt die Deutsche Telekom AG somit über neun Vorstandsbereiche. Thorsten Langheim übernahm das neu geschaffene Vorstandsressort. Seit dem 1. Januar 2019 ist der bisherige Personalvorstand Dr. Christian P. Illek neuer Finanzvorstand. Birgit Bohle trat zum 1. Januar 2019 die Nachfolge von Herrn Illek als Vorstandsmitglied für das Ressort Personal an. Mit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 „Leases“ zum 1. Januar 2019 ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutschen Telekom. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden zukünftig abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert; als finanzielle Verbindlichkeiten erhöhen sie die Netto-Finanzverbindlichkeiten. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmer ein Nutzungsrecht. Bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfasste operative Aufwendungen werden damit zukünftig in den Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte bzw. in den Zinsaufwendungen für abgezinste Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst. Das EBITDA wird dadurch deutlich erhöht, ohne dass sich wirtschaftliche Bedingungen verändert haben. In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen künftig den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus Geschäftstätigkeit und damit auch im Free Cashflow. Die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung berücksichtigen wir seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei der Definition unserer finanziellen Leistungsindikatoren, da die Aufwendungen und Auszahlungen für Leasing-Verhältnisse ein bedeutendes Element unserer Ertrags- und Zahlungskraft sind. Auch wollen wir eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit unseren bisher verwendeten Leistungsindikatoren herstellen. Die Messung unserer operativen Leistungskraft erfolgt über das „EBITDA after leases“ (EBITDA AL) statt über das EBITDA. Bei der Ermittlung des EBITDA AL wird das EBITDA um die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Der Leistungsindikator Free Cashflow wird durch den „Free Cashflow after leases“ (Free Cashflow AL) ersetzt. Der Free Cashflow wird hierfür um die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Zur besseren Vergleichbarkeit unserer Leistungsindikatoren mit den in den Abschlüssen der T‑Mobile US nach US GAAP berichteten EBITDA- und Free Cashflow-Größen – wo auch weiterhin Operating- und Finance Leasing-Verhältnisse unterschieden werden – werden Aufwendungen und Tilgungen für Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der T-Mobile US bei der Ermittlung des EBITDA AL und des Free Cashflow AL nicht berücksichtigt. Für nähere Informationen zum neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 verweisen wir auf den Abschnitt „Rechnungslegung“ im Konzern-Zwischenabschluss. Eine Überleitung der Definition der bisherigen finanziellen Leistungsindikatoren auf die neue „after leases“-Betrachtung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. (XLS:) Download in Mio. € H1 2019 a Ohne Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der T-Mobile US. EBITDA 13.162 Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechtea (1.543) Zinsaufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeitena (398) EBITDA AL 11.221 Free Cashflow (vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum) 4.682 Tilgung der Leasing-Verbindlichkeitena (1.579) FREE CASHFLOW AL (VOR AUSSCHÜTTUNG UND INVESTITIONEN IN SPEKTRUM) 3.103 Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. Um eine Vergleichbarkeit für die neu definierten Leistungsindikatoren zu ermöglichen, wurden auf Pro-forma-Basis Vergleichswerte für das Vorjahr ermittelt. Hierzu wurden die wesentlichen Effekte der IFRS 16-Anwendung approximativ für das Vorjahr kalkuliert und im Anschluss die für das Berichtsjahr vorgenommene tabellarisch dargestellte Berechnung durchgeführt. Auch konzerninterne Änderungen in der Organisationsstruktur wurden berücksichtigt.