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Wirtschaftliches Umfeld

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu der im zusammengefassten Lagebericht im Geschäftsbericht 2020 dargestellten Situation des wirtschaftlichen Umfelds ausgeführt. Hierbei wird auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den ersten neun Monaten 2021, den Ausblick, die zurzeit wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sowie auf das regulatorische Umfeld eingegangen. Der gesamtwirtschaftliche Ausblick erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Quantifizierung der Auswirkungen der Corona-Krise stark von dem weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie abhängt.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen hat sich die Weltkonjunktur merklich erholt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet in seiner im Oktober 2021 aktualisierten Prognose mit einem Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 von 5,9 % und erwartet für das Jahr 2022 ein Wachstum von 4,9 %.

Für die deutsche Wirtschaft rechnet der IWF mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 % im laufenden Jahr. Das Geschäftsklima im Informations- und Kommunikationstechnologiesektor ist weiterhin gut: Der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus der Beurteilung der Geschäftslage und ‑erwartungen berechnet, ist im dritten Quartal 2021 gegenüber dem Vorquartal zwar leicht zurückgegangen, bewegt sich aber weiterhin auf hohem Niveau – auch im Vergleich zur Gesamtwirtschaft.

Auch die Volkswirtschaften unserer Kernmärkte in Nordamerika und Europa werden in diesem Jahr wachsen: Der IWF rechnet im laufenden Jahr mit einem Wachstum der Wirtschaftsleistung um 6,0 % in den USA und um 5,0 % in der Eurozone. Die Verteuerung von Vorprodukten hat allerdings dazu geführt, dass die Inflationsraten diesseits und jenseits des Atlantiks deutlich angezogen haben.

Ausblick

In den USA hat die Wirtschaft im zweiten Quartal 2021 bereits wieder das Niveau vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie erreicht. Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte dürfte sich das Wirtschaftswachstum aufgrund von Arbeitskräftemangel und Lieferengpässen etwas abschwächen. Im Euroraum zeichnet sich eine fortgesetzte Erholung in der zweiten Jahreshälfte 2021 ab, wobei Lieferengpässe die Industriekonjunktur dämpfen. Zum Jahresende dürfte die Wirtschaftsleistung im Euroraum wieder das Vorkrisenniveau erreichen.

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Neben den Unwägbarkeiten bezüglich des weiteren Pandemieverlaufs besteht das Risiko, dass fortdauernde Lieferengpässe, Arbeitskräftemangel und steigende Energiepreise die konjunkturelle Erholung dämpfen. Auch könnte sich die derzeitige Inflationsbeschleunigung nicht nur als vorübergehendes Phänomen erweisen, sondern verstetigen. Weitere Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben sich aus den weiterhin schwelenden Handelskonflikten zwischen den USA und China sowie sonstigen geopolitischen Risiken.

Regulierung

Commitment-Verträge sind in Kraft getreten. Im vierten Quartal 2020 wurden die Vereinbarungen mit Telefónica und Vodafone über die langjährige Zusammenarbeit im Festnetz verlängert. Hierbei wurden die bisherigen Kontingentverträge durch neue Commitment-Verträge ersetzt. Im ersten Quartal 2021 konnten entsprechende langfristige Vereinbarungen auch mit 1&1 und NetCologne getroffen werden. Diese umfassen sowohl die bestehenden Breitbandnetze als auch die in den kommenden Jahren von der Deutschen Telekom kontinuierlich auszubauenden FTTH-Glasfasernetze. Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) keine regulatorischen Einwände gegen die Vereinbarungen vorgetragen hat, sind sie zum 1. April 2021 in Kraft getreten. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit im Festnetz für die nächsten 10 Jahre geschaffen.

Festlegung von Terminierungsentgelten ab 1. Juli 2021 durch die Europäische Kommission. Die Europäische Kommission hat am 22. April 2021 einen Rechtsakt veröffentlicht, mit dem jeweils eine einheitliche Preisobergrenze für Mobilfunk- (MTR) und Festnetz-Terminierung (FTR) für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegt werden. Demnach werden die Mobilfunk-Terminierungsentgelte in mehreren Schritten auf ein einheitliches Niveau von 0,2 Eurocent/Min. im Jahr 2024 abgesenkt werden. Für Festnetz-Terminierungsentgelte wird bereits zum 1. Januar 2022 ein einheitliches Niveau von 0,07 Eurocent/Min. gesetzt; zum 1. Juli 2021 gelten bereits neue, aber noch je nach Mitgliedsland variierende Preisobergrenzen.

Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EKEK) in nationales Recht. In Deutschland wird das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zum 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Die Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist erforderlich, um europäische Vorgaben aus dem EKEK in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Verbraucherschutzregelungen, die Regulierung von sog. „Netzen mit hoher Kapazität“, worunter auch FTTH fällt, die Frequenzregulierung, Regelungen zum Universaldienst sowie den Wegfall der Möglichkeit zur Abrechnung von Kabelfernsehanschlüssen über die Nebenkosten der Miete. So wurden zugunsten der Verbraucher Regelungen zu den Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen angepasst. Hierdurch sind Verträge nun nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Weitere Änderungen betreffen die bereits bestehenden Rechte der Endkunden zur Minderung bei Schlechtleistung, die nun noch einmal im TKG aufgenommen wurden. Für die Entstörung gibt es strengere Fristen als bisher. Im Bereich der Wholesale-Regulierung marktmächtiger Unternehmen sieht das TKG Regulierungserleichterungen für den Ausbau von FTTH-Netzen vor. Der bisherige Universaldienst wird nun in Form eines Versorgungsanspruchs sichergestellt. Mindestanforderungen müssen hierzu noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Eine wichtige Änderung besteht im Wegfall des sog. „Nebenkostenprivilegs“ zum 30. Juni 2024. Nach diesem Datum dürfen Vermieter die Kosten für Kabel-TV und Internet-Dienste nicht mehr als Betriebskosten in Rechnung stellen. Die Finanzierung des Ausbaus mit Glasfaser erfolgt über neue Finanzierungsinstrumente wie ein Glasfaser-Bereitstellungsentgelt für die Mieter in Höhe von max. 60 Euro pro Jahr für 5 bzw. 9 Jahre, eine Umlage auf die Kaltmiete oder die bereits bestehenden Regelungen zu Netznutzungsentgelten. Auch für Netzbetreiber sinken damit die Kosten für Nutzung von Inhausnetzen. In Griechenland und in Ungarn ist der EKEK bereits in nationales Recht umgesetzt worden; in den Niederlanden und der Tschechischen Republik ist der Gesetzgebungsprozess im Gange.

BNetzA legt Entscheidungsentwurf für die FTTH-Netze Regulierungsentscheidung vor. Am 11. Oktober 2021 hat die BNetzA ihren Entscheidungsentwurf zur zukünftigen Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom vorgelegt. Der Entwurf sieht für FTTH-Netze Regulierungserleichterungen vor: Es soll künftig weder eine ex-ante- noch eine Zugangsregulierung geben. Stattdessen wird das auch im neuen TKG verankerte Prinzip der „Gleichwertigkeit des Zugangs“ (Equivalence of Input, EoI) umgesetzt. Das Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen können wie der Vertrieb der Deutschen Telekom. Auch bei der Regulierung von Layer2 (VDSL) beabsichtigt die BNetzA, künftig von der herkömmlichen ex-ante-Regulierung abzusehen und die Entgelte einer Anzeigepflicht zu unterwerfen. Der Entscheidungsentwurf sieht weiterhin vor, dass die Deutsche Telekom Zugang zu Leerrohren und zu Systemen der Betriebsunterstützung gewähren muss. Die Frist für Stellungnahmen zum Entscheidungsentwurf endet am 15. November 2021; die Notifizierung des Entwurfs bei der EU-Kommission soll im Januar 2022 erfolgen.

Deutsches Gericht hebt die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser Nordwest auf. Die Deutsche Telekom und EWE haben 2020 das Gemeinschaftsunternehmen „Glasfaser Nordwest“ gegründet. Ziel des Joint Ventures ist es, bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet zu versorgen. Falls die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. September 2021 rechtskräftig wird, muss das Bundeskartellamt erneut über die Freigabe und etwaige Auflagen entscheiden. Bis dahin kann das Gemeinschaftsunternehmen den FTTH-Ausbau fortsetzen. Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf hat die Deutsche Telekom Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

BNetzA-Sicherheitskatalog stuft Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze erstmals als Unternehmen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein. Die BNetzA hat am 25. August 2021 besondere Sicherheitsanforderungen für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze festgelegt. Für kritische Komponenten gelten nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 besondere gesetzliche Anforderungen wie z. B. eine Zertifizierungspflicht.

Weitere Informationen zum TKG-Sicherheitskatalog der BNetzA finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancensituation – Risiken aus strategischer Transformation und Integration“.

Frequenzvergabe

In den USA endete am 17. Februar 2021 die Assignment-Phase der C-Band-Auktion (3,7-4,2 GHz). Die FCC gab am 24. Februar 2021 die Anzahl der ersteigerten Lizenzen der mitbietenden Unternehmen bekannt. Verizon gab ca. 45 Mrd. US‑$ für 3.511 Lizenzen aus, AT&T über 23 Mrd. US‑$ für 1.621 Lizenzen und T‑Mobile US 9,3 Mrd. US‑$ für 142 Lizenzen. Insgesamt wurden in der C-Band-Auktion 280 MHz versteigert. Die Lizenzerwerber sind verpflichtet, über die kommenden drei Jahre sog. „Relocation Payments“ für die Umsiedlung der bisherigen Lizenzinhaber zu tätigen. Diese werden sich für T‑Mobile US voraussichtlich auf 1,2 Mrd. US‑$ belaufen. In den USA begann am 5. Oktober 2021 die 3,45 GHz-Auktion. In dieser Auktion werden insgesamt 100 MHz an Frequenzen in dem Bereich zwischen 3.450 bis 3.550 MHz vergeben. In Ungarn wurde die Neuvergabe des 900 und 1.800 MHz-Spektrums, für das die Lizenzen 2022 auslaufen, am 28. Januar 2021 durchgeführt und abgeschlossen. Magyar Telekom erwarb 2x 8 bzw. 2x 20 MHz zu einem Gesamtpreis von umgerechnet 123 Mio. €. In Kroatien hat Hrvatski Telekom bei der Frequenzvergabe der Bereiche 700, 3.400 bis 3.800 sowie 26.000 MHz am 12. August 2021 Spektrum für insgesamt 17,4 Mio. € erworben.

Nach wie vor gibt es keine Neuigkeiten zu dem in Polen verschobenen Starttermin für die 3.400 bis 3.800 MHz-Vergabe. Das Verfahren wird durch offene Gesetzgebungsverfahren aufgehalten. Es besteht die Erwartung, dass weiter vier 80 MHz-Lizenzen zu vergeben sind. Weitere Auktionsdetails sind noch offen. Rumänien plant eine große Frequenzauktion für die Bereiche 800, 2.600 und 3.400 bis 3.800 MHz. Deren Durchführung wird für Winter/Frühjahr 2021/22 erwartet. Die Vergabe des 5G-Spektrums in den Bändern 700 MHz und 1.500 MHz wurde davon abgetrennt und soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 folgen. Die Verlängerung des 2.100 MHz-Spektrums bis 2030 ist entschieden; die Abwicklung erfolgt bis Ende 2021. Die slowakische Regulierungsbehörde bereitet die Allokation des 3.400 bis 3.800 MHz-Bereichs vor, welcher jedoch erst 2024 für den breitbandigen Mobilfunk verfügbar wird. Eine Konsultation dazu wurde gestartet. Zwischenzeitlich wurde für die Vergabeprozedur die Ergänzung um den bisher ungenutzten 2.600 MHz-TDD-Bereich (50 MHz) in die Planungen aufgenommen. Es erfolgte eine Verschiebung der Auktion in das nächste Jahr.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

 

Erwarteter Vergabestart

Erwartetes Vergabeende

Frequenzbereiche
(MHz)

Vergabeverfahren

Aktuelle Hinweise

Kroatien

 

beendet

700 / 3.400-3.800 / 26.000

Auktion (Sequential SMRAa)

Beendet am 12.08.2021.
Gesamtinvestition von 17,4 Mio. €. Erwartung einer weiteren Vergabe in 2022.

Polen

Q1 2022

Q2 2022

3.400-3.800

Auktion (SMRAa), 4 Blöcke à 80 MHz, Cap bei 80 MHz

Neustart verzögert sich weiter durch politische Diskussionen um nationale Sicherheits-Richtlinien (Cyber Security Act).

Polen

Q3 2022

Q4 2022

700 / 2.100 / 26.000

Auktion, Details noch offen

Planungen für alle Bereiche noch unsicher wg. Diskussionen um Vergabemodelle, Stillstand bei 700 MHz-Grenz­koordinierungs­gesprächen mit Russland.

Rumänien

Q4 2021

Q1 2022

800 / 2.100 / 2.600 / 3.400-3.800

Auktion (Tender-Vergabe), Caps bei 2x 20 MHz < 1 GHz bzw. 120 MHz im Bereich 3,4-3,8 GHz

Verfahren geplant bis Q1 2022. Verlängerung von 2.100 MHz bis 2030 entschieden, in Kraft Ende 2021.

Rumänien

H2 2022

H2 2022

700 / 1.500

Auktion, Details noch offen

 

Slowakei

Q2 2022

H2 2022

3.400-3.800 / 2.600 (TDD)

Auktion (SMRAa), Nutzungsbedingungen noch offen, Cap bei 100 MHz

Zweite Konsultation im Q4 2021 zur Finalisierung der Regeln. Deutliche Reduktion der Startpreise erwartet. Auktionsstart erwartet für April 2022.

Tschechische Republik

Q3 2023

Q1 2024

900 / 1.800 / 2.100

Verlängerung erwartet

900 / 1.800 MHz-GSM-Lizenz und 2.100 MHz-UMTS-Lizenz von TMCZ enden in 2024.

USA

gestartet

Q4 2021/
Q1 2022

3.450-3.550

Auktion (Ascending Clock Auctionb)

Start: 05.10.2021

USA

H1 2022

H1 2022

2.500-2.700

Auktion, Details noch offen

Andauernde Konsultation

a

Simultaneous Multi Round Auction (SMRA): simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Ascending Clock Auction: elektronische Mehrrundenauktion mit einer Clock-Phase zur Klärung der in verschiedenen Gebieten nachgefragten Frequenzmengen und einer Zuteilungsphase zur Bestimmung der Verteilung der frequenzspezifischen Zuteilungsbereiche auf die Bieter.

5G
Neuer Kommunikations-Standard (ab 2020 Einführung): bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge.
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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MTR – Mobile Termination Rate
(engl.) – Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Terminierung ist der Transport eines Gesprächs vom Netz z. B. des Wettbewerbers in das Netz der Telekom. Wird das Gespräch in das Mobilfunknetz transportiert, spricht man von Mobilfunk-Terminierung. Wird der Verkehr in das Festnetz terminiert, spricht man von Festnetz-Terminierung oder oft auch einfach von Interconnection (IC). Unter dem Begriff Terminierungsentgelt versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Netzzusammenschaltung für die Terminierung eines Gesprächs in ein fremdes Netz zahlen muss.
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Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
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