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Veränderung des Konso­lidierungs­kreises und sonstige Transaktionen

In den ersten neun Monaten 2021 waren folgende Entwicklungen im Zusammenhang mit den in Vorperioden von der Deutschen Telekom vollzogenen Transaktionen im Konzern zu verzeichnen.

Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint

T‑Mobile US und Sprint Corp. haben gemeinsam mit ihren Mehrheitsaktionären Deutsche Telekom AG und SoftBank K.K. am 29. April 2018 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, um die beiden Gesellschaften zu einem Unternehmen zusammenzuführen. Am 26. Juli 2019 sowie am 20. Februar 2020 wurden weitere Bedingungen des Zusammenschlusses vereinbart. Die Transaktion wurde am 1. April 2020 vollzogen. Zuvor wurden notwendige Genehmigungen der nationalen und regionalen Regulierungs- und Kartellbehörden und Gerichte in den USA eingeholt sowie weitere Vollzugsbedingungen erfüllt. Zuletzt hatte die US-Behörde California Public Utilities Commission (CPUC) dem Zusammenschluss am 16. April 2020 zugestimmt. Infolge des Zusammenschlusses hat T‑Mobile US alle Sprint-Anteile übernommen.

Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde über einen Aktientausch ohne Barkomponente vollzogen. Für jeweils 9,75 Sprint-Anteile erhielten deren Aktionäre, mit Ausnahme von SoftBank, im Gegenzug eine neue Aktie der T‑Mobile US. Gemäß der ergänzenden Vereinbarung vom 20. Februar 2020 hat sich SoftBank bereit erklärt, insgesamt 48.751.557 Stammaktien der T‑Mobile US, erhalten im Zuge der Transaktion, unmittelbar ohne zusätzliche Gegenleistung an T‑Mobile US zurück zu übertragen, so dass SoftBank effektiv für jeweils 11,31 Sprint-Anteile eine neue Aktie der T‑Mobile US erhielt. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen wurden insgesamt 373.396.310 neue T‑Mobile US-Stammaktien an die Sprint-Aktionäre ausgegeben.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von Sprint zum Erwerbszeitpunkt wurden zum 31. März 2021 abgeschlossen.

Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Ausgegebene T‑Mobile US-Stammaktien

28.649

+ Anwartschaften aus aktienbasierten Vergütungsplänen

350

+ Bedingte Gegenleistungen gegenüber SoftBank

1.721

– Erhaltene Zahlung aus Kostenumlage von SoftBank im Zusammenhang mit CPUC

(93)

= Übertragene Gegenleistung

30.627

Bemessen mit dem am Vollzugstag letzten öffentlich verfügbaren Börsenschlusskurs der T‑Mobile US-Aktie zum 31. März 2020 in Höhe von 83,90 US‑$, betrug der Gesamtwert der T‑Mobile US-Stammaktien, ausgegeben im Umtausch für die Sprint-Stammaktien, 31,3 Mrd. US‑$ (28,6 Mrd. €). Darüber hinaus ist Teil der übertragenen Gegenleistung die Übernahme der aktienbasierten Vergütung für bestimmte Sprint-Mitarbeiter aus deren vor dem Zusammenschluss erbrachten Arbeitsleistungen sowie eine bedingte Kaufpreiskomponente, zu leisten an SoftBank. Die bedingte Kaufpreiskomponente resultiert aus der am 20. Februar 2020 geschlossenen Vereinbarung, dass, sofern der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der T‑Mobile US-Stammaktie zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2025 den Wert von 150,00 US‑$ erreichen oder übersteigen sollte, die T‑Mobile US 48.751.557 Stammaktien, d. h. die Anzahl der von SoftBank an T‑Mobile US im Zuge des Vollzugs der Transaktion übertragenen Aktien, ohne Gegenleistung an SoftBank übertragen wird. Die Bewertung der bedingten Kaufpreiskomponente wurde mittels Monte-Carlo-Simulation vorgenommen. Wesentliche Parameter und Annahmen sind die Volatilität in Höhe von 28,5 %, der risikolose Zins in Höhe von 0,44 %, der Zeitraum der Bedingungserfüllung, der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der T‑Mobile US-Stammaktie sowie der entsprechende Aktienkurs zum Erwerbszeitpunkt. Der maximale Wert der undiskontierten bedingten Gegenleistung entspricht der Anzahl der zu übertragenden Aktien multipliziert mit dem Kurs bei Erreichen der Bedingung. Die übertragene Gegenleistung vermindert sich um eine anteilige Kostenerstattung durch SoftBank an die Deutsche Telekom aus der Erfüllung von Vollzugsbedingungen gegenüber der CPUC. Im Zuge des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint wurde auch die Finanzierungsstruktur neu geordnet. Unmittelbar nach der Transaktion wurden Verbindlichkeiten der ehemaligen Sprint in Höhe von 9,8 Mrd. US‑$ (rund 8,9 Mrd. €) zurückgezahlt, von denen 7,4 Mrd. US‑$ (rund 6,8 Mrd. €) einer verpflichtenden Kontrollwechsel-Klausel unterlagen und in diesem Rahmen fällig wurden. Die zurückgezahlten Beträge sind zum Vollzugstag in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten und in der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2020 im Cashflow aus Investitionstätigkeit (verpflichtende Rückzahlungen) bzw. im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (optionale Rückzahlungen) ausgewiesen. Die Gesamtkosten des Erwerbs, einschließlich der verpflichtenden Tilgung von Finanzverbindlichkeiten zum Erwerbsstichtag, betrugen damit 37,4 Mrd. €.

Nach Abschluss der Transaktion hielten die Deutsche Telekom rund 43,6 % der T‑Mobile US-Aktien, SoftBank rund 24,7 % und übrige Aktionäre rund 31,7 % an der „neuen“ T‑Mobile US. Aufgrund einer mit SoftBank abgeschlossenen Stimmrechtsvereinbarung und des Umstands, dass von der Deutschen Telekom benannte Personen im Board of Directors der neuen Gesellschaft mehrheitlich vertreten sind, wird T‑Mobile US weiterhin als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.

Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Sprint sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

7.903

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

1.904

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.924

Vertragsvermögenswerte

141

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

205

Übrige Vermögenswerte

364

Ertragsteuerforderungen

18

Vorräte

602

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

1.745

Langfristige Vermögenswerte

85.678

Goodwill

8.704

Andere immaterielle Vermögenswerte

50.322

davon: FCC-Spektrumlizenzen

41.629

davon: Kundenstamm

4.481

davon: übrige

4.212

Sachanlagen

13.660

Nutzungsrechte

6.287

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

224

Aktive latente Steuern

6.269

Übrige Vermögenswerte

212

Vermögenswerte

93.581

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

18.978

Finanzielle Verbindlichkeiten

11.988

Leasing-Verbindlichkeiten

1.669

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

2.948

Ertragsteuerverbindlichkeiten

136

Sonstige Rückstellungen

890

Vertragsverbindlichkeiten

249

Übrige Schulden

664

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

434

Langfristige Schulden

43.976

Finanzielle Verbindlichkeiten

27.068

Leasing-Verbindlichkeiten

5.146

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

816

Sonstige Rückstellungen

1.057

Passive latente Steuern

9.809

Übrige Schulden

55

Vertragsverbindlichkeiten

25

Schulden

62.954

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen FCC-Spektrumlizenzen und Kundenbeziehungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 41.629 Mio. € bzw. 4.481 Mio. € bewertet wurden. Hierbei wurden die Spektrumlizenzen auf Grundlage der Greenfield-Methode bewertet. Nach der Greenfield-Methode wird der Wert eines immateriellen Vermögenswerts unter Verwendung eines hypothetischen Cashflow-Szenarios bestimmt, bei dem das operative Geschäft eines Unternehmens entwickelt wird, das zu Beginn nur den immateriellen Vermögenswert besitzt. FCC-Spektrumlizenzen haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Bei der Bewertung der Kundenbeziehungen wurde die Multi-Period Excess Earnings-Methode zugrunde gelegt. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen beträgt durchschnittlich acht Jahre. In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind u. a. befristete Anmietungen von Spektrum (Spektrum-Leases) enthalten, deren Bewertung die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen und die Bemessung der Vorteilhaftigkeit der Verträge gegenüber aktuellen Marktwerten umfasst. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge beträgt zum Erwerbszeitpunkt 20 Jahre für nicht kündbare Mietverträge mit einer Laufzeit von in der Regel 30 Jahren und 7 Jahre für kündbare Verträge mit einer Mindestlaufzeit von in der Regel 10 Jahren.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 2.924 Mio. €. Der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 3.076 Mio. €, davon sind erwartungsgemäß 152 Mio. € uneinbringlich.

Im ersten Quartal 2021 wurden Bewertungsanpassungen der übernommenen Vermögenswerte und Schulden vorgenommen, die im Wesentlichen Steuern, Eventualverbindlichkeiten und Spektrum-Leases betrafen und zu einer unwesentlichen Veränderung des Goodwills führten.

Der erworbene Goodwill in Höhe von 8.704 Mio. € berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

30.627

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

(84.877)

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

62.954

= Goodwill

8.704

Die nicht beherrschenden Anteile haben durch den Aktientausch in vollem Umfang an der Transaktion teilgenommen. Durch die Ausgabe von T‑Mobile US-Stammaktien an die ehemaligen Sprint-Aktionäre ist der Gesamtanteil der nicht beherrschenden Anteile gestiegen. Der angesetzte Betrag der kumulierten nicht beherrschenden Anteile an der T‑Mobile US wurde auf Basis der neubewerteten Anteile am Eigenkapital der T‑Mobile US ermittelt und beträgt zum 1. April 2020 auf Basis der Kaufpreisallokation 34,7 Mrd. € (31. Dezember 2019: 11,0 Mrd. €). Da die an die ehemaligen Sprint-Aktionäre im Rahmen des Aktientauschs ausgegebenen Anteile mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, kommt die Full Goodwill-Methode zur Anwendung. Der Goodwill umfasst die im Zusammenhang mit dem Erwerb antizipierten Synergien, die erwarteten Neukundenzugänge und den zusammengeführten Personalbestand. Kein Bestandteil des erfassten Goodwills ist ertragsteuerlich abzugsfähig.

Weitere Informationen zu dem Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint finden Sie im Kapitel „Konzernstruktur“ im zusammengefassten Lagebericht sowie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“ im Konzern-Anhang im Geschäftsbericht 2020.

Erwerb von Simpel durch T‑Mobile Netherlands

Am 16. Oktober 2020 unterzeichnete T‑Mobile Netherlands B.V. eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Complex Bidco B.V. einschließlich ihrer 100 %-Beteiligung an dem niederländischen MVNO und SIM-Anbieter Simpel.nl B.V. Am 16. November 2020 hat die niederländische Regulierungsbehörde (Authority for Consumers and Markets) dem Erwerb ohne Auflagen zugestimmt. Der Erwerb wurde am 1. Dezember 2020 vollzogen. Die Complex Bidco B.V. einschließlich Simpel.nl B.V. wird seit dem 1. Dezember 2020 in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von Simpel zum Erwerbszeitpunkt wurden zum 30. Juni 2021 abgeschlossen. Die Finalisierung der Kaufpreisallokation hat zu keinen wesentlichen Änderungen gegenüber den im Konzern-Anhang zum 31. Dezember 2020 dargestellten beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt geführt.

Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Barzahlung

259

+ Beizulegender Zeitwert der Kaufoption

26

+ Ausgleich der zuvor bestehenden Beziehungen

8

= Übertragene Gegenleistung

293

Die Kaufoption resultierte aus der im Juli 2019 geschlossenen Call-Option-Vereinbarung, die der T‑Mobile Netherlands das Recht zum Erwerb von 100 % der Anteile an der Complex Bidco B.V. einschließlich ihrer 100 %-Beteiligung an Simpel zusicherte.

Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Simpel sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

6

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1

Übrige Vermögenswerte

1

Langfristige Vermögenswerte

336

Goodwill

196

Andere immaterielle Vermögenswerte

138

davon: Kundenstamm

114

davon: Marke

15

davon: übrige

9

Sachanlagen

1

Aktive latente Steuern

1

Vermögenswerte

342

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

15

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

4

Ertragsteuerverbindlichkeiten

7

Übrige Schulden

4

Langfristige Schulden

34

Passive latente Steuern

34

Schulden

49

Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period Excess Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Der Kundenstamm wird über die Restnutzungsdauer von ca. 8 Jahren abgeschrieben. Die Marke wurde mittels der Lizenzpreisanalogie-Methode bewertet. Bei dieser Methode wird der Wert der Marke errechnet, indem unterstellt wird, welche Lizenzraten fiktiv zu entrichten wären, würde sich der betreffende Vermögenswert nicht im Eigentum des Unternehmens befinden. Die Marke wird über die Restnutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Die Buchwerte der erworbenen Forderungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert.

Die passiven latenten Steuern umfassen den Steuereffekt aus temporären Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden und dem entsprechenden Buchwert für Steuerzwecke.

Der erworbene Goodwill in Höhe von 196 Mio. € berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

293

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

(146)

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

49

= Goodwill

196

Der Goodwill spiegelt den Wert der im Zusammenhang mit dem Erwerb erwarteten Neukundenzugänge wider. Kein Bestandteil des erfassten Goodwills ist ertragsteuerlich abzugsfähig.

Weitere Informationen zu dem Erwerb von Simpel finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“ im Konzern-Anhang im Geschäftsbericht 2020.

In den ersten neun Monaten 2021 wurden von der Deutschen Telekom folgende Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten. Weitere – hier nicht dargestellte – Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzern-Zwischenabschluss der Deutschen Telekom.

Zusammenlegung des Funkturmgeschäfts in den Niederlanden und Errichtung eines Infrastrukturfonds

Die Deutsche Telekom hat einen Fonds für Investitionen in digitale Infrastruktur in Europa gegründet. Am 21. Januar 2021 haben u. a. die Deutsche Telekom, Cellnex Telecom S.A. (Cellnex) und die neu gegründete, unabhängig gemanagte Fondsgesellschaft Digital Infrastructure Vehicle II SICAF-RAIF (DIV) eine Vereinbarung unterzeichnet, die jeweiligen niederländischen passiven Mobilfunk-Infrastruktur-Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom und der Cellnex, T‑Mobile Infra B.V. und Cellnex Netherlands B.V. (Cellnex NL), in der Cellnex NL zusammenzuführen. Im ersten Schritt wurde eine Kapitalerhöhung bei der DIV durch die Deutsche Telekom und Cellnex durchgeführt. Als Folge halten die Deutsche Telekom 66,67 % und Cellnex 33,33 % der Anteile an der DIV. Da die Deutsche Telekom die DIV beherrscht, wird die DIV in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom als Tochterunternehmen einbezogen. Anschließend wurde die T‑Mobile Infra B.V. an die DIV veräußert. Die Deutsche Telekom hat von der T‑Mobile Infra B.V. unmittelbar vor dem Verkauf eine Dividende in Höhe von 0,3 Mrd. € erhalten. Im nächsten Schritt brachte die DIV ihre Beteiligung an der T‑Mobile Infra B.V. in die Cellnex NL ein. Im Gegenzug erhielt die DIV eine Beteiligung von 37,65 % an dem „neuen“ Unternehmen Cellnex NL. Die Transaktion wurde am 1. Juni 2021 vollzogen, nachdem von der zuständigen Wettbewerbsbehörde alle erforderlichen Genehmigungen erteilt worden waren. Infolgedessen verlor die Deutsche Telekom die Beherrschung über die T‑Mobile Infra B.V., das daraus resultierende Entkonsolidierungsergebnis in Höhe von insgesamt 0,3 Mrd. € ist in Höhe von 0,2 Mrd. € in den sonstigen betrieblichen Erträgen zum 30. September 2021 enthalten. 0,1 Mrd. € werden anteilig durch die nachfolgend beschriebene Sale-and Leaseback-Transaktion in späteren Perioden erfasst. Die Beteiligung an Cellnex NL wird seit dem 1. Juni 2021 mit einem Buchwert in Höhe von 0,4 Mrd. € mittelbar über die Beteiligung an der DIV nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der Buchwert der nicht beherrschenden Anteile von 33,33 % an der DIV betrug zum 1. Juni 2021 0,1 Mrd. €. Aufgrund der mit den Anteilen an der DIV verbundenen Inhaberkündigungsrechte werden die nicht beherrschenden Anteile in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

T‑Mobile Netherlands hat weiterhin vollständigen Zugang zur eingebrachten passiven Mobilfunk-Infrastruktur durch eine langfristige Vereinbarung zu marktüblichen Konditionen, im Wesentlichen über die Anmietung entsprechender Infrastruktur. Die in der Vereinbarung enthaltene Leasing-Komponente mit einer unkündbaren Rest-Grundmietzeit von ca. 12 Jahren erfüllt die Voraussetzungen einer Sale-and-Leaseback-Transaktion. In diesem Zusammenhang wurden zum 1. Juni 2021 Nutzungsrechte in Höhe von 0,3 Mrd. € sowie Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mrd. € erfasst. Der Gewinn aus dem Sale-and-Leaseback betrug insgesamt 0,1 Mrd. €, davon wurden 12 Mio. € direkt erfolgswirksam erfasst, der verbleibende Betrag wird erfolgswirksam über die Rest-Nutzungsdauer der aktivierten Nutzungsrechte erfasst. Der aus der Veräußerung der T‑Mobile Infra B.V. resultierende Barmittelzufluss in Höhe von insgesamt 377 Mio. € ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung zum 30. September 2021 in Höhe von 135 Mio. € im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsbetriebs im Cashflow aus Investitionstätigkeit sowie in Höhe von 242 Mio. € im Zusammenhang mit dem Sale-and-Leaseback der passiven Mobilfunk-Infrastruktur im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

An der DIV sollen sich künftig neben der Deutschen Telekom und Cellnex weitere institutionelle Investoren beteiligen können. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, in der Zielstruktur rund 25 % an dem Fonds zu halten. Bis zum Verlust der Beherrschung wird die DIV als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen werden.

Erwerb von Shentel

Sprint hatte eine Reihe von Verträgen mit der Shenandoah Personal Communications Company (Shentel) unterzeichnet, durch die Shentel für Sprint zum exklusiven Anbieter von Mobilfunk-Netzprodukten in bestimmten Regionen einiger US-Bundesstaaten mit insgesamt rund 1,1 Mio. Kunden wurde. In einem dieser Verträge wurde Sprint eine Option eingeräumt, die Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel zu erwerben. Am 26. August 2020 hat Sprint diese Option ausgeübt und Shentel diesbezüglich eine verbindliche Mitteilung gemacht. Am 28. Mai 2021 wurde zwischen T‑Mobile US und Shentel ein Kaufvertrag über den Erwerb von Vermögenswerten und Schulden im direkten Zusammenhang mit dem oben genannten Mobilfunk-Geschäftsbetrieb von Shentel unterzeichnet. Der Kaufpreis beträgt 1,9 Mrd. US‑$ vorbehaltlich bestimmter in der Vereinbarung festgelegter sowie weiterer, zwischen den Parteien vereinbarter Kaufpreisanpassungen. Die Transaktion wurde am 1. Juli 2021 vollzogen. Zuvor wurden notwendige Genehmigungen der Regulierungsbehörden eingeholt sowie weitere Vollzugsbedingungen erfüllt.

Die vorläufige, zum Erwerbszeitpunkt übertragene Gegenleistung in Form einer Barzahlung belief sich – unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlung für den Ausgleich der zuvor bestehenden Beziehungen zwischen T‑Mobile US und Shentel in Höhe von insgesamt 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) – auf 1,9 Mrd. US‑$ (1,6 Mrd. €).

Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von Shentel zum Erwerbszeitpunkt ist zum 30. September 2021 noch nicht abgeschlossen. Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Shentel sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

2

Vorräte

2

Langfristige Vermögenswerte

1.899

Goodwill

872

Andere immaterielle Vermögenswerte

654

Sachanlagen

109

Nutzungsrechte

259

Aktive latente Steuern

5

Vermögenswerte

1.901

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

61

Leasing-Verbindlichkeiten

61

Langfristige Schulden

252

Sonstige Rückstellungen

30

Leasing-Verbindlichkeiten

222

Schulden

313

Der vorläufige Goodwill in Höhe von 872 Mio. € berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

1.588

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

(1.029)

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

313

= Goodwill

872

Der vorläufige Goodwill umfasst die im Zusammenhang mit dem Erwerb antizipierten Kosteneinsparungen, insbesondere durch die Integration der Netzwerk-Infrastruktur und der Telekommunikationseinrichtungen. Voraussichtlich ist kein Bestandteil des erfassten Goodwills ertragsteuerlich abzugsfähig.

Andere immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen zurückerworbene Rechte zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im ehemaligen Gebiet der Geschäftstätigkeit von Shentel. Die zurückerworbenen Rechte resultieren daraus, dass der bis 2029 laufende Management- und Service-Vertrag mit Shentel im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses vorzeitig beendet wurde und T‑Mobile US daher das für diesen Zeitraum an Shentel übertragene Vertriebs- und Betriebsrecht und damit die Cashflows aus den Kundenverträgen zurückerlangt hat. Die Bewertung der zurückerworbenen Rechte wurde anhand der Multi-Period Excess Earnings-Methode vorgenommen. Diese Rechte werden über die Restnutzungsdauer von ca. 9 Jahren abgeschrieben.

Wesentliche Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert.

In der Berichtsperiode waren im Konzern transaktionsbezogene Kosten in Höhe von insgesamt 10 Mio. € angefallen. Diese umfassten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom erhöhte sich in der Berichtsperiode aufgrund des Erwerbs um 124 Mio. €. Im Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode ist ein Gesamtergebnis der Shentel vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 7 Mio. € enthalten. Hätte sich der Unternehmenszusammenschluss bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 ereignet, wären der Konzernumsatz bzw. das Konzernergebnis vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile um weitere 202 Mio. € bzw. 24 Mio. € höher als berichtet ausgefallen.

Veräußerung der Telekom Romania Communications

Am 6. November 2020 hat OTE mit Orange Romania eine Vereinbarung über die Veräußerung des 54-prozentigen Anteils an der Telekom Romania Communications S.A. (TKR), die das rumänische Festnetz-Geschäft betreibt, an Orange Romania geschlossen. Die Transaktion wurde am 30. September 2021 vollzogen, nachdem notwendige behördliche Genehmigungen erteilt und weitere Vollzugsbedingungen erfüllt wurden. Der Kaufpreis beläuft sich auf 296 Mio. €. Der aus dem Verkauf resultierende Entkonsolidierungsverlust beträgt 29 Mio. €. Zuvor wurden die von der TKR gehaltenen 30 % der Anteile an der Telekom Romania Mobile Communications (TKRM) vereinbarungsgemäß am 9. September 2021 von der OTE für einen Kaufpreis von 59 Mio. € erworben.

Folgende Transaktion wird in Zukunft den Konsolidierungskreis der Deutschen Telekom ändern:

Vereinbarte Veräußerung der T‑Mobile Netherlands

Am 6. September 2021 haben die Deutsche Telekom und Tele2 mit WP/AP Telecom Holdings IV – einem Konsortium aus Private Equity Fonds, die von Apax Partners und Warburg Pincus beraten werden – eine Vereinbarung zum Verkauf der T‑Mobile Netherlands unterzeichnet. Der vorläufige Verkaufspreis basiert auf einem Unternehmenswert von 5,1 Mrd. €. Der Barmittelzufluss – bezogen auf einen Anteilsbesitz von 75 % – wird voraussichtlich rund 3,8 Mrd. € betragen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt von behördlichen Genehmigungen und weiterer Vollzugsbedingungen. Die Vermögenswerte und Schulden der T‑Mobile Netherlands werden zum 30. September 2021 in der Konzern-Bilanz als „zur Veräußerung gehalten“ ausgewiesen. Der Abschluss der Transaktion wird spätestens bis zum ersten Quartal 2022 erwartet.

MVNO – Mobile Virtual Network Operator
(engl.) – mobiler, virtueller Netzbetreiber. Dienstleister, die vergleichsweise günstige Gesprächsminuten ohne Gerätesubventionen anbieten und dabei über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, sondern als Service Provider auf die Netzinfrastruktur der großen Mobilfunk-Anbieter zurückgreifen.
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SIM-Karte – Subscriber Identification Module
(engl.) – Teilnehmeridentitätsmodul. Chipkarte, die in das Mobiltelefon eingesetzt wird. Diese dient zur Identifikation des Mobiltelefons im Mobilfunknetz. Bei der Deutschen Telekom wird die Zahl der Kunden auf der Grundlage der aktivierten und nicht gechurnten SIM-Karten bestimmt. Im Kundenbestand werden auch die SIM-Karten eingerechnet, mit denen Maschinen automatisch miteinander kommunizieren können (M2M-Karten). Die Churn-Rate (Kundenabgangsrate) wird in unseren Ländern dem lokalen Markt entsprechend ermittelt und berichtet.
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