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Veränderung des Konsolidierungs­kreises und sonstige Transaktionen

Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der Deutschen Telekom die nachfolgenden Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten bzw. haben werden. Weitere – hier nicht dargestellte – Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss der Deutschen Telekom.

Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint

T‑Mobile US und Sprint Corp. haben gemeinsam mit ihren Mehrheitsaktionären Deutsche Telekom AG und SoftBank K.K. am 29. April 2018 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, um die beiden Gesellschaften zu einem Unternehmen zusammenzuführen. Am 26. Juli 2019 sowie am 20. Februar 2020 wurden weitere Bedingungen des Zusammenschlusses vereinbart. Die Transaktion wurde am 1. April 2020 vollzogen. Zuvor wurden notwendige Genehmigungen der nationalen und regionalen Regulierungs- und Kartellbehörden und Gerichte in den USA eingeholt sowie weitere Vollzugsbedingungen erfüllt. Zuletzt hatte die US-Behörde California Public Utilities Commission (CPUC) dem Zusammenschluss am 16. April 2020 zugestimmt. Infolge des Zusammenschlusses hat T‑Mobile US alle Sprint-Anteile übernommen. Sprint ist ein US-Telekommunikationsunternehmen mit einem umfassenden Angebot an Festnetz- und Mobilfunk-Produkten und Dienstleistungen. Die „neue“ T‑Mobile US wird die erfolgreiche Un-Carrier-Strategie und den 5G-Netzausbau verstärkt fortsetzen. Die Basis für eine umfangreichere Flächenabdeckung sowie eine Kapazitätsausweitung des Mobilfunknetzes und damit das Potenzial für weiteres Kundenwachstum verbessern sich deutlich. Durch den Zusammenschluss wird der Marktanteil der „neuen“ T‑Mobile US erhöht und es sollen Synergie- und Skaleneffekte realisiert werden.

Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde über einen Aktientausch ohne Barkomponente vollzogen. Für jeweils 9,75 Sprint-Anteile erhielten deren Aktionäre, mit Ausnahme von SoftBank, im Gegenzug eine neue Aktie der T‑Mobile US. Gemäß einer ergänzenden Vereinbarung vom 20. Februar 2020 hat sich SoftBank bereit erklärt, insgesamt 48.751.557 Stammaktien der T‑Mobile US, erhalten im Zuge der Transaktion, unmittelbar ohne zusätzliche Gegenleistung an T‑Mobile US zurück zu übertragen, so dass SoftBank nunmehr effektiv für jeweils 11,31 Sprint-Anteile eine neue Aktie der T‑Mobile US erhielt. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen wurden insgesamt 373.396.310 neue T‑Mobile US Stammaktien an die Sprint-Aktionäre ausgegeben.

Die vorläufige übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte
zum Erwerbszeitpunkt

Ausgegebene T‑Mobile US Stammaktien

28.649

+ Anwartschaften aus aktienbasierten Vergütungsplänen

350

+ Bedingte Gegenleistungen gegenüber SoftBank

1.721

– Erhaltene Zahlung aus Kostenumlage von SoftBank im Zusammenhang mit CPUC

(93)

= Übertragene Gegenleistung (vorläufig)

30.627

Bemessen mit dem am Vollzugstag letzten öffentlich verfügbaren Börsenschlusskurs der T‑Mobile US Aktie zum 31. März 2020 in Höhe von 83,90 US‑$, betrug der Gesamtwert der T‑Mobile US Stammaktien, ausgegeben im Umtausch für die Sprint-Stammaktien, 31,3 Mrd. US‑$ (28,6 Mrd. €). Darüber hinaus ist Teil der übertragenen Gegenleistung die Übernahme der aktienbasierten Vergütung für bestimmte Sprint-Mitarbeiter aus deren vor dem Zusammenschluss erbrachten Arbeitsleistungen sowie eine bedingte Kaufpreiskomponente, zu leisten an die SoftBank. Die bedingte Kaufpreiskomponente resultiert aus der am 20. Februar 2020 geschlossenen Vereinbarung, dass, sofern der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der T‑Mobile US Stammaktie zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2025 den Wert von 150,00 US‑$ erreichen oder übersteigen sollte, die T‑Mobile US 48.751.557 Stammaktien, d. h. die Anzahl der von SoftBank an T‑Mobile US im Zuge des Vollzugs der Transaktion übertragenen Aktien, ohne Gegenleistung an SoftBank übertragen wird. Die Bewertung der bedingten Kaufpreiskomponente wurde mittels Monte Carlo Simulation vorgenommen. Wesentliche Parameter und Annahmen sind die Volatilität in Höhe von 28,5 %, der risikolose Zins in Höhe von 0,44 %, der Zeitraum der Bedingungserfüllung, der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der T‑Mobile US Stammaktie sowie der entsprechende Aktienkurs zum Erwerbszeitpunkt. Der maximale Wert der undiskontierten bedingten Gegenleistung entspricht der Anzahl der zu übertragenden Aktien multipliziert mit dem Kurs bei Erreichen der Bedingung. Die übertragene Gegenleistung vermindert sich um eine anteilige Kostenerstattung durch SoftBank an die Deutsche Telekom aus der Erfüllung von Vollzugsbedingungen gegenüber der CPUC. Im Zuge des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint wurde auch die Finanzierungsstruktur neu geordnet. Unmittelbar nach der Transaktion wurden Verbindlichkeiten der ehemaligen Sprint in Höhe von 9,8 Mrd. US‑$ (rund 8,9 Mrd. €) zurückgezahlt, von denen 7,4 Mrd. US‑$ (rund 6,8 Mrd. €) einer verpflichtenden Kontrollwechsel-Klausel unterlagen und in diesem Rahmen fällig wurden. Die zurückgezahlten Beträge sind zum Vollzugstag in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten und in der Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2020 im Cashflow aus Investitionstätigkeit (verpflichtende Rückzahlungen) bzw. im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (optionale Rückzahlungen) ausgewiesen. Die Gesamtkosten des Erwerbs, einschließlich der verpflichtenden Tilgung von Finanzverbindlichkeiten zum Erwerbsstichtag, betrugen damit 37,4 Mrd. €.

Nach Abschluss der Transaktion hielten die Deutsche Telekom rund 43,6 % der T‑Mobile US Aktien, SoftBank rund 24,7 % und übrige Aktionäre rund 31,7 % an der „neuen“ T‑Mobile US. Aufgrund einer mit SoftBank abgeschlossenen Stimmrechtsvereinbarung und des Umstands, dass von der Deutschen Telekom benannte Personen im Board of Directors der neuen Gesellschaft mehrheitlich vertreten sind, wird T‑Mobile US weiterhin als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von Sprint zum Erwerbszeitpunkt ist zum 31. Dezember 2020 noch nicht vollständig abgeschlossen. Die noch offenen Bewertungsthemen betreffen im Wesentlichen Steuern und Eventualverbindlichkeiten.

Die beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Sprint sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

7.903

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

1.904

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.929

Vertragsvermögenswerte

141

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

205

Übrige Vermögenswerte

364

Ertragsteuerforderungen

13

Vorräte

602

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

1.745

Langfristige Vermögenswerte

85.450

Goodwill

8.684

Andere immaterielle Vermögenswerte

50.297

davon: FCC-Spektrumlizenzen

41.629

davon: Kundenstamm

4.481

davon: übrige

4.187

Sachanlagen

13.660

Nutzungsrechte

6.287

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

224

Aktive latente Steuern

6.086

Übrige Vermögenswerte

212

Vermögenswerte

93.353

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

18.900

Finanzielle Verbindlichkeiten

11.988

Leasing-Verbindlichkeiten

1.669

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

2.934

Ertragsteuerverbindlichkeiten

119

Sonstige Rückstellungen

855

Vertragsverbindlichkeiten

249

Übrige Schulden

652

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

434

Langfristige Schulden

43.826

Finanzielle Verbindlichkeiten

27.068

Leasing-Verbindlichkeiten

5.146

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

816

Sonstige Rückstellungen

1.057

Passive latente Steuern

9.658

Übrige Schulden

56

Vertragsverbindlichkeiten

25

Schulden

62.726

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen FCC-Spektrumlizenzen und Kundenbeziehungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 41.629 Mio. € bzw. 4.481 Mio. € bewertet wurden. Hierbei wurden die Spektrumlizenzen auf Grundlage der Greenfield-Methode bewertet. Nach der Greenfield-Methode wird der Wert des immateriellen Vermögenswerts unter Verwendung eines hypothetischen Cashflow-Szenarios bestimmt, bei dem das operative Geschäft eines Unternehmens entwickelt wird, das zu Beginn nur den immateriellen Vermögenswert besitzt. FCC-Spektrumlizenzen haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Bei der Bewertung der Kundenbeziehungen wurde die Multi-Period Excess Earnings-Methode zugrunde gelegt. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, berechnet. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen beträgt durchschnittlich acht Jahre. In den übrigen immateriellen Vermögenswerte sind u. a. befristete Anmietungen von Spektrum (Spektrum-Leases) enthalten, deren Bewertung die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen und die Bemessung der Vorteilhaftigkeit der Verträge gegenüber aktuellen Marktwerten umfasst. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge beträgt zum Erwerbszeitpunkt 20 Jahre für nicht kündbare Mietverträge mit einer Laufzeit von in der Regel 30 Jahren und 7 Jahre für kündbare Verträge mit einer Mindestlaufzeit von in der Regel 10 Jahren.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 2.929 Mio. €. Der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 3.081 Mio. €, davon sind erwartungsgemäß 152 Mio. € uneinbringlich.

Im vierten Quartal 2020 wurden Bewertungsanpassungen der übernommenen Vermögenswerte und Schulden vorgenommen, die im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte betrafen. Die Bewertung der immateriellen Vermögenswerte und entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus Spektrum-Leases basiert auf den zum Erwerbsstichtag verbleibenden Mindestvertragslaufzeiten für eine Vielzahl von Einzelverträgen. Die hierfür erforderlichen, detaillierten Vertragsanalysen wurden zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen. Gegenüber der vorläufigen Bewertung, die vereinfacht auf der für alle Mietverträge identischen maximalen Laufzeit (einschließlich der Verlängerungsoptionen) von 30 Jahren basierte, führte dies zu einer Verminderung des Buchwerts der immateriellen Vermögenswerte um 0,8 Mrd. €, einer Verminderung des Buchwerts der finanziellen Verbindlichkeiten um 0,7 Mrd. € und einer Erhöhung des Goodwills um 0,1 Mrd. €. Weiterhin wurde die Bewertung von bestimmten, vermieteten Funktürmen abgeschlossen, was zu einer Verminderung des Buchwerts der Sachanlagen und zu einer entsprechenden Erhöhung des Goodwills um 0,5 Mrd. € führte.

Der erworbene Goodwill in Höhe von vorläufig 8.684 Mio. € berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

30.627

– beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

(84.669)

+ beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

62.726

= Goodwill

8.684

Die nicht beherrschenden Anteile haben durch den Aktientausch in vollem Umfang an der Transaktion teilgenommen. Durch die Ausgabe von T‑Mobile US Stammaktien an die ehemaligen Sprint-Aktionäre ist der Gesamtanteil der nicht beherrschenden Anteile gestiegen. Der vorläufig angesetzte Betrag der kumulierten nicht beherrschenden Anteile an der T‑Mobile US wurde auf Basis der neubewerteten Anteile am Eigenkapital der T‑Mobile US ermittelt und beträgt zum 1. April 2020 auf Basis der vorläufigen Kaufpreisallokation 34,7 Mrd. € (31. Dezember 2019: 11,0 Mrd. €). Da die an die ehemaligen Sprint-Aktionäre im Rahmen des Aktientauschs ausgegebenen Anteile mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, kommt die „Full Goodwill-Methode“ zur Anwendung. Der so ermittelte vorläufige Goodwill umfasst die im Zusammenhang mit dem Erwerb antizipierten Synergien, die erwarteten Neukundenzugänge und den zusammengeführten Personalbestand. Kein Bestandteil des erfassten Goodwills ist ertragsteuerlich abzugsfähig.

Im Geschäftsjahr 2020 waren im Konzern transaktionsbezogene Kosten in Höhe von insgesamt 0,2 Mrd. € (im Vorjahr: 0,1 Mrd. €) angefallen. Diese umfassten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom erhöhte sich in der Berichtsperiode aufgrund des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint um 18,0 Mrd. €. Im Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode ist ein Gesamtergebniseffekt der Sprint vor Steuern und vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 0,4 Mrd. € enthalten. Hätte sich der Unternehmenszusammenschluss bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ereignet, wären der Konzernumsatz bzw. das Konzernergebnis vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile um 5,6 Mrd. € bzw. 0,3 Mrd. € höher als berichtet ausgefallen. Diese Effekte basieren auf Schätzungen und stellen weder die tatsächlichen konsolidierten Werte des Konzerns dar, wenn die Transaktion am 1. Januar 2020 stattgefunden hätte, noch prognostizieren sie die künftigen konsolidierten Ergebnisse.

Am 26. Juli 2019 haben T‑Mobile US, Deutsche Telekom, Sprint, SoftBank und der US-Satelliten-TV-Betreiber DISH Network Corp. mit dem US-amerikanischen Justizministerium Department of Justice (DoJ) eine Vereinbarung unter Auflagen geschlossen, die für die künftige Struktur der neuen T‑Mobile US wesentliche Bedeutung hat. Demnach wurde nach dem Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint das Prepaid-Geschäft von Sprint im Zuge eines Asset Deals an DISH für rund 1,4 Mrd. US‑$ (1,2 Mrd. €) unter Berücksichtigung von vorläufigen Working Capital Kaufpreisanpassungen veräußert. Die Transaktion wurde am 1. Juli 2020 vollzogen. Zudem sieht die Vereinbarung vor, dass ein Teil des 800 MHz-Spektrums von Sprint an DISH für rund 3,6 Mrd. US‑$ verkauft werden soll. Der Spektrumverkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörde, die mit Ablauf von drei Jahren nach dem Vollzug des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint zu beantragen ist, sowie weiterer Vollzugsbedingungen. T‑Mobile US hat eine Leaseback-Option für einen von ihr benötigten Anteil des Spektrums für zwei weitere Jahre nach dem Vollzug des Verkaufs.

Am 22. Juni 2020 haben sich SoftBank und die Deutsche Telekom darauf geeinigt, dass SoftBank 198.314.426 Stammaktien der T‑Mobile US im Wert von mehr als 20 Mrd. US‑$ veräußern darf. Mit der Vereinbarung wurde sichergestellt, dass die Deutsche Telekom weiterhin die Beherrschung über die T‑Mobile US behält. Der Anteil von der SoftBank reduziert sich demnach auf etwa 8 %. Die Deutsche Telekom erhält im Gegenzug Kaufoptionen von der SoftBank auf insgesamt 101.491.623 Stammaktien der T‑Mobile US, die bis zum 22. Juni 2024 ausgeübt werden können. Durch die darauffolgenden Veräußerungen der von der SoftBank gehaltenen Aktien verringerte sich der Anteil an den T‑Mobile US Aktien, über die die Deutsche Telekom die Stimmrechte ausüben kann, zum 5. August 2020 auf ca. 52,5 %. Zum 31. Dezember 2020 halten die Deutsche Telekom rund 43,4 % der T‑Mobile US Aktien, SoftBank rund 8,6 % und freie Aktionäre rund 48,0 % an der T‑Mobile US. Der Anteil an den T‑Mobile US Aktien, über die die Deutsche Telekom die Stimmrechte ausüben kann, beträgt zum 31. Dezember 2020 rund 52,3 %.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Konzernstruktur“ im zusammengefassten Lagebericht sowie in der Angabe 41 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“.

Sprint hatte eine Reihe von Verträgen mit Shenandoah Personal Communications Company (Shentel) unterzeichnet, durch die Shentel für Sprint zum exklusiven Anbieter von Mobilfunk-Netzprodukten in bestimmten Regionen einiger US-Bundesstaaten mit insgesamt rund 1,1 Mio. Kunden wurde. In einem dieser Verträge wurde Sprint eine Option eingeräumt, die Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel zu erwerben. Am 26. August 2020 hat Sprint diese Option ausgeübt und Shentel eine diesbezüglich verbindliche Mitteilung gemacht. Der Kaufpreis für die durch Sprint zu erwerbenden Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel wird über ein in dem Vertrag festgelegtes Bewertungsverfahren ermittelt. Das Bewertungsverfahren wurde am 1. Februar 2021 abgeschlossen. Die Parteien verhandeln derzeit die noch offenen Bedingungen für eine endgültige Vereinbarung, die den Erwerb der Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel regeln wird. Die Beteiligten gehen von einem Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2021 aus, sobald die üblichen Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Der Kaufpreis („Base Purchase Price“) für die Mobilfunk-Vermögenswerte beträgt 1,9 Mrd. US‑$ vorbehaltlich bestimmter in der Vereinbarung festgelegter sowie weiterer zwischen den Parteien vereinbarter Kaufpreisanpassungen.

Erwerb von Simpel durch T‑Mobile Netherlands

Am 16. Oktober 2020 unterzeichnete T‑Mobile Netherlands B.V. eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Complex Bidco. B.V. einschließlich ihrer 100 %-Beteiligung an dem niederländischen MVNO und SIM-Anbieter Simpel.nl B.V. Simpel veräußert über seine eigene Website Abonnements ausschließlich für SIM-Karten und bedient aktuell rund 1 Mio. Kunden. Sie nutzen seit 2014 das Netz von T‑Mobile Netherlands. Am 16. November 2020 hat die niederländische regulatorische Behörde (Authority for Consumers and Markets) dem Erwerb ohne Auflagen zugestimmt. Der Erwerb wurde am 1. Dezember 2020 vollzogen. Die Complex Bidco. B.V. einschließlich Simpel.nl. B.V. wird seit dem 1. Dezember 2020 in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.

Die übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Barzahlung

259

+ Beizulegender Zeitwert der Kaufoption

26

+ Ausgleich der zuvor bestehenden Beziehungen

8

= Übertragene Gegenleistung

293

Die Kaufoption resultierte aus der im Juli 2019 geschlossenen Call-Option-Vereinbarung, die der T‑Mobile Netherlands das Recht zum Erwerb von 100 % der Anteile an der Complex Bidco. B.V. einschließlich ihrer 100 % Beteiligung an Simpel zusicherte.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der Simpel zum Erwerbszeitpunkt sind zum 31. Dezember 2020 noch vorläufig. Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Simpel sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

6

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1

Übrige Vermögenswerte

1

Langfristige Vermögenswerte

336

Goodwill

196

Andere immaterielle Vermögenswerte

138

davon: Kundenstamm

114

davon: Marke

15

davon: übrige

9

Sachanlagen

1

Aktive latente Steuern

1

Vermögenswerte

342

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

15

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

4

Ertragsteuerverbindlichkeiten

7

Übrige Schulden

4

Langfristige Schulden

34

Passive latente Steuern

34

Schulden

49

Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period Excess Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Der Kundenstamm wird über die Restnutzungsdauer von ca. 8 Jahren abgeschrieben. Die Marke wurde mittels der Lizenzpreisanalogiemethode bewertet. Bei dieser Methode wird der Wert der Marke errechnet, indem unterstellt wird, welche Lizenzraten fiktiv zu entrichten wären, würde sich der betreffende Vermögenswert nicht im Eigentum des Unternehmens befinden. Die Marke wird über die Restnutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Die Buchwerte der erworbenen Forderungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bruttobeträge der Forderungen belaufen sich auf 6 Mio. €. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert.

Die passiven latenten Steuern umfassen den Steuereffekt aus temporären Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden und dem entsprechenden Buchwert für Steuerzwecke.

Der erworbene Goodwill in Höhe von 196 Mio. € berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

293

– beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

(146)

+ beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

49

= Goodwill

196

Die Deutsche Telekom wendet die Full Goodwill-Methode an. Der Goodwill spiegelt den Wert der im Zusammenhang mit dem Erwerb erwarteten Neukundenzugänge wider. Kein Bestandteil des erfassten Goodwill ist ertragsteuerlich abzugsfähig.

Im Geschäftsjahr 2020 waren im Konzern transaktionsbezogene Kosten in Höhe von insgesamt 2 Mio. € angefallen. Diese umfassten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom erhöhte sich in der Berichtsperiode aufgrund des Erwerbs um 10 Mio. €. Im Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode ist ein Gesamtergebnis der Simpel vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 2 Mio. € enthalten. Hätte sich der Unternehmenszusammenschluss bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ereignet, wären der Konzernumsatz bzw. das Konzernergebnis vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile um 119 Mio. € bzw. 9 Mio. € höher als berichtet ausgefallen. Diese Effekte basieren auf der Annahme, dass die zum Erwerbszeitpunkt vorläufig ermittelten Zeitwertanpassungen in gleicher Höhe bestimmt worden wären, wenn die Transaktion am 1. Januar 2020 stattgefunden hätte.

Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

 

 

 

 

Inland

Ausland

Gesamt

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen

 

 

 

1. Januar 2020

61

206

267

Zugänge

5

171

176

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

5

13

18

31. Dezember 2020

61

364

425

Nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen

 

 

 

1. Januar 2020

2

8

10

Zugänge

1

5

6

Abgänge

0

1

1

31. Dezember 2020

3

12

15

Nach der Equity-Methode einbezogene Gemeinschaftsunternehmen

 

 

 

1. Januar 2020

1

6

7

Zugänge

3

0

3

Abgänge

0

1

1

31. Dezember 2020

4

5

9

Insgesamt

 

 

 

1. Januar 2020

64

220

284

Zugänge

9

176

185

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

5

15

20

31. Dezember 2020

68

381

449

 

 

 

 

 

Inland

Ausland

Gesamt

 

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen

 

 

 

 

1. Januar 2020

61

206

267

 

Zugänge

5

171

176

 

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

5

13

18

 

31. Dezember 2020

61

364

425

 

Nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen

 

 

 

 

1. Januar 2020

2

8

10

 

Zugänge

1

5

6

 

Abgänge

0

1

1

 

31. Dezember 2020

3

12

15

 

Nach der Equity-Methode einbezogene Gemeinschaftsunternehmen

 

 

 

 

1. Januar 2020

1

6

7

 

Zugänge

3

0

3

 

Abgänge

0

1

1

 

31. Dezember 2020

4

5

9

 

Insgesamt

 

 

 

 

1. Januar 2020

64

220

284

 

Zugänge

9

176

185

 

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

5

15

20

 

31. Dezember 2020

68

381

449

 

Folgende Transaktionen werden in Zukunft den Konsolidierungskreis der Deutschen Telekom ändern:

Vereinbarte Veräußerung der Telekom Romania Communications

Am 5. November 2020 hat OTE mit Orange Romania eine Vereinbarung über die Veräußerung des 54-prozentigen Anteils an der Telekom Romania Communications S.A., die das rumänische Festnetz-Geschäft betreibt, an Orange Romania für einen Kaufpreis von 268 Mio. € geschlossen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt notwendiger behördlicher Genehmigungen und weiterer Vollzugsbedingungen.

Zusammenlegung des Funkturmgeschäfts in den Niederlanden und Errichtung eines Infrastrukturfonds

Die Deutsche Telekom beabsichtigt, einen Fonds für Investitionen in digitale Infrastruktur in Europa aufzubauen. Am 21. Januar 2021 haben u. a. die Deutsche Telekom, Cellnex Telecom S.A. (Cellnex) und die neu gegründete, unabhängig gemanagte Fondsgesellschaft Digital Infrastructure Vehicle I SCSp (DIV) eine Vereinbarung unterzeichnet, die jeweiligen niederländischen passiven Mobilfunk-Infrastruktur-Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom und der Cellnex, T‑Mobile Infra B.V. und Cellnex Netherlands B.V. (Cellnex NL), in der Cellnex NL zusammenzuführen. Im ersten Schritt soll die T‑Mobile Infra B.V. an die DIV veräußert werden. Die Deutsche Telekom verpflichtet sich, bis zu 400 Mio. € in die DIV einzulegen. Die Cellnex verpflichtet sich, bis zu 200 Mio. € in die DIV einzulegen. Die Deutsche Telekom wird von der T‑Mobile Infra B.V. eine Dividende in Höhe von 250 Mio. € erhalten sowie von der DIV einen Kaufpreis, der ungefähr der Einlageverpflichtung der Deutschen Telekom in die DIV entspricht. Im zweiten Schritt soll die DIV ihre Beteiligung an T‑Mobile Infra in die Cellnex NL einbringen. Im Gegenzug erhält die DIV eine Beteiligung von rund 38 % an dem „neuen“ Unternehmen Cellnex NL. Dadurch wird die Deutsche Telekom die Beherrschung über die T‑Mobile Infra B.V. verlieren und diese zunächst mittelbar über die DIV fortan nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbeziehen. T‑Mobile Netherlands hat auch künftig vollständigen Zugang zur eingebrachten Infrastruktur durch eine langjährige Service-Vereinbarung, im Wesentlichen über die Anmietung zu marktüblichen Konditionen. Der Vollzug der Transaktion wird, unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörde, im ersten Halbjahr 2021 erwartet. An der DIV sollen sich künftig neben der Deutschen Telekom und Cellnex weitere institutionelle Investoren beteiligen können. Die Deutsche Telekom beabsichtigt, in der Zielstruktur rund 25 % an dem Fonds zu halten. Bis zur Erreichung dieser Zielstruktur wird die DIV voraussichtlich als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen werden. Die Vermögenswerte und Schulden der T‑Mobile Infra B.V. werden im Konzernabschluss der Deutschen Telekom zum 31. Dezember 2020 als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen ausgewiesen.

Weitere Informationen finden Sie in der Angabe 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen“.

5G
Neuer Kommunikations-Standard (ab 2020 Einführung): bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge.
Zum Glossar
Carrier
(engl.) – Überbringer. Bezeichnet einen Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken.
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MVNO – Mobile Virtual Network Operator
(engl.) – mobiler, virtueller Netzbetreiber. Dienstleister, die vergleichsweise günstige Gesprächsminuten ohne Gerätesubventionen anbieten und dabei über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, sondern als Service Provider auf die Netzinfrastruktur der großen Mobilfunk-Anbieter zurückgreifen.
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Prepaid
(engl.) – im Voraus bezahlt. Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen im Voraus bezahlte Kommunikationsleistungen in Form von Guthaben ohne vertragliche Bindung.
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SIM-Karte – Subscriber Identification Module
(engl.) – Teilnehmeridentitätsmodul. Chipkarte, die in das Mobiltelefon eingesetzt wird. Diese dient zur Identifikation des Mobiltelefons im Mobilfunknetz. Bei der Deutschen Telekom wird die Zahl der Kunden auf der Grundlage der aktivierten und nicht gechurnten SIM-Karten bestimmt. Im Kundenbestand werden auch die SIM-Karten eingerechnet, mit denen Maschinen automatisch miteinander kommunizieren können (M2M-Karten). Die Churn-Rate (Kundenabgangsrate) wird in unseren Ländern dem lokalen Markt entsprechend ermittelt und berichtet.
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