43 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Bundesrepublik Deutschland und andere nahestehende Unternehmen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist direkt und indirekt (über die KfW Bankengruppe) mit insgesamt 31,9 % (31. Dezember 2019: 31,9 %) an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Es ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes auf die Deutsche Telekom auszugehen. Daher gelten der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, nicht aber die Unternehmen, bei denen der Bund maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als nahestehende Unternehmen der Deutschen Telekom. Im Geschäftsverkehr agiert die Deutsche Telekom jeweils unmittelbar gegenüber diesen Unternehmen, sowie gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als unabhängige Partei. Die Deutsche Telekom nimmt an Frequenzauktionen der Bundesnetzagentur teil. Erwerbe über Lizenzen an Mobilfunk-Spektren können Ausbauverpflichtungen zur Folge haben.
Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG betreffen. Die Bundesanstalt führt u. a. die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main (als Rechtsnachfolgerin der Deutsche Postbank AG, Bonn). Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom AG zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG bis zum Berichtsjahr 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die bereits bestehende Bundesanstalt übertragen. Die Aufgaben der Postbeamtenversorgung werden damit durch die Postbeamtenversorgungskasse als Bestandteil der Bundesanstalt wahrgenommen. Diese gemeinsame Postbeamtenversorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für das Geschäftsjahr 2020 wurden von der Deutschen Telekom Zahlungen in Höhe von 121 Mio. € (2019: 146 Mio. €; 2018: 123 Mio. €) geleistet. Zahlungen wurden zudem nach den Vorschriften des PVKNeuG an die Postbeamtenversorgungskasse geleistet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 15 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“.
Der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen sind Kunden bzw. Lieferanten der Deutschen Telekom und haben somit gegenseitige Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Telekom.
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen existieren keine wesentlichen Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Natürliche nahestehende Personen. Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat 20,5 Mio. € (2019: 19,9 Mio. €) und die anderen langfristig fälligen Leistungen 7,3 Mio. € (2019: 4,4 Mio. €). Für die Vorstandsversorgung wurde Dienstzeitaufwand in Höhe von 2,3 Mio. € erfasst (2019: 2,4 Mio. €). Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen des Vorstands in Höhe von 2,0 Mio. € (2019: 2,0 Mio. €) angefallen. 2020 und 2019 wurden keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Aufwand erfasst.
Zum 31. Dezember 2020 hat die Deutsche Telekom Rückstellungen für die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung aus kurzfristig fälligen Leistungen von 11,6 Mio. € (2019: 11,4 Mio. €) und aus anderen langfristig fälligen Leistungen von 14,3 Mio. € (2019: 10,3 Mio. €) passiviert. Darüber hinaus beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) aus der Vorstandsversorgung auf 28,0 Mio. € (2019: 27,1 Mio. €).
Der Gesamtaufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beträgt im Berichtsjahr 32,2 Mio. € (2019: 29,0 Mio. €).
Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Vergütungsbericht“ im zusammengefassten Lagebericht und in Angabe 44 „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat“.
Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Daneben haben keine wesentlichen Transaktionen mit natürlichen nahestehenden Personen stattgefunden.
Die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Deutsche Telekom AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind.