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44 Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung des Vorstands

Die Darstellung des Systems der Vorstandsvergütung sowie die Pflichtangaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Sätze 5-8 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 betragen insgesamt 24,1 Mio. € (2019: 23,3 Mio. €). Darin enthalten sind insgesamt 189.315 Stück Anrechte auf Matching Shares mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 2,5 Mio. € (2019: 2,7 Mio. €).

Frühere Mitglieder des Vorstands

Für Leistungen und Ansprüche früherer und während des Geschäftsjahres ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind 8,5 Mio. € (2019: 8,8 Mio. €) als Gesamtbezüge enthalten. Für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen wurden für diesen Personenkreis sowie deren Hinterbliebene 223,9 Mio. € (2019: 213,4 Mio. €) als Rückstellungen (Bewertung nach IAS 19) passiviert.

Sonstiges

Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Angabe der individuellen Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2020 beträgt 3.043.250 € (zuzüglich Umsatzsteuer) und setzt sich zusammen aus festen jährlichen Vergütungen und Sitzungsgeldern.

Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen.