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Aspekt 4: Achtung von Menschenrechten

Die Achtung der Menschenrechte hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern gleichermaßen für unsere Geschäftspartner und unsere ca. 20.000 Lieferanten in über 80 Ländern. Sie nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung.

Arbeitsstandards in der Lieferkette und im Konzern

Die Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Durch unsere globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Verstöße fügen den Betroffenen großen Schaden zu und können für Unternehmen einen Reputationsverlust bedeuten sowie negative wirtschaftliche Folgen hervorrufen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles). Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren grundlegenden Regelwerken verankert – in unseren Unternehmensleitlinien sowie in unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“. Diese unterstreicht unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Zugleich bekennen wir uns darin zu den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Global Compact der Vereinten Nationen. Auch von unseren Lieferanten fordern wir die Einhaltung aller menschenrechtsbezogenen Leitlinien. Innerhalb unseres Konzerns liegt unser Augenmerk in erster Linie darauf, das Recht auf Kollektivvereinbarungen zu wahren sowie Vielfalt und Chancengleichheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Arbeitnehmerbelange – Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaften“ und „Diversity und Chancengleichheit“.

Um die Anforderungen der UN-Leitprinzipien zu erfüllen, haben wir für unseren gesamten Konzern ein umfassendes Programm zur Implementierung der Leitprinzipien entwickelt und einen fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten eingeführt. Das Programm umfasst u. a. unsere Grundsatzerklärung, Bewusstseinsförderung, einen Beschwerdemechanismus, eine Risiko- und Auswirkungsanalyse sowie Berichterstattung.

Zur Überprüfung unseres „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ im Konzern nutzen wir v. a. zwei Instrumente: Zum einen erstellen wir jedes Jahr einen zentralen Menschenrechts- und Sozialbericht (Human Rights & Social Performance Report). Für das Jahr 2020 erklärten darin alle befragten 121 Gesellschaften, dass sie die Grundsätze und Prinzipien des „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ einhalten. Auch haben wir für das Jahr 2020 unsere 5 Joint Ventures befragt. Für 2020 verzeichnet der Bericht keinerlei Verstöße. Zum anderen haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Menschenrechte eingerichtet, die unter der E-Mail-Adresse „humanrights@telekom.de“ erreichbar ist. Weitere Kontaktmöglichkeiten sowie ein anonymes Hinweisgebersystem sind auf unserem konzernweiten Hinweisgeberportal „Tell me!“ zusammengefasst. Wir untersuchen jeden Hinweis und leiten Gegenmaßnahmen ein, sofern sich die Hinweise als plausibel herausstellen. 2020 erhielt die Kontaktstelle sowie das Hinweisgeberportal 9 Hinweise mit Menschenrechtsbezug. Nicht alle Hinweise wurden als plausibel bewertet. In unseren Landesgesellschaften führen wir bei Bedarf Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehungen durch. Dafür erheben wir fünf menschenrechtsbezogene Kennzahlen wie z. B. die Mitarbeiterzufriedenheit und werten diese mit einem Ampelsystem aus.

Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel „Mitarbeiter“.

Zusätzlich überprüfen wir jährlich formal die Einhaltung unserer „Employee Relations Policy“. Im Februar 2020 wurde ein „Employee Relations Policy“-Review bei Crnogorski Telekom in Montenegro durchgeführt. Nach einem solchen Review werden die Ergebnisse mit den jeweiligen Regional-Managern der Landesgesellschaften diskutiert; bei Bedarf vereinbaren wir Maßnahmen wie ein „Human Rights Impact Assessment and Engagement“. Das ist ein Verfahren, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte abzuschätzen. Zudem wird die Fähigkeit der Organisation bewertet, negative Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. 2020 konnten wir aufgrund der Coronavirus-Pandemie kein weiteres Assessment im Ausland durchführen. Auch die Vor-Ort-Schulungen, mit denen wir Führungskräfte und Beschäftigte zu Menschenrechtsthemen vor Ort sensibilisieren, haben wir im Berichtsjahr aufgrund der Pandemie ausgesetzt. Stattdessen haben wir 2020 ein „Human Rights Risk Assessment“ (Menschenrechts-Risikoanalyse) in der Konzernzentrale durchgeführt. Dabei haben wir weitere konzernweite Herausforderungen im Bereich der Menschenrechte identifiziert, die u. a. Anpassungen an einzelne Richtlinien und Kommunikationsmaßnahmen notwendig machen. Bis Ende 2021 werden wir hierzu Maßnahmen ergreifen.

Zu unserem Selbstverständnis als gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Unsere Strategie zur Nachhaltigkeit im Einkauf ist konzernweit in den Einkaufsprozessen verankert. Die Verantwortung für deren Umsetzung tragen die Leiter des CR- und des Einkaufsbereichs gemeinsam. Sie berichten an den Vorstand Personal und Recht bzw. Finanzen. Ein Eskalationsprozess sieht in gravierenden Fällen Entscheidungen auf Vorstandsebene vor. Die Arbeitsgruppe „Nachhaltiger Einkauf“ unterstützt unsere internationalen Einkaufsbereiche dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen. Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie „Global Procurement Policy“. Die ergänzenden „Procurement Practices“ liefern konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gelten als Empfehlung für unsere Landesgesellschaften. Das Kapitel Nachhaltigkeit der „Procurement Practices“ gibt dem Einkäufer einen Überblick darüber, welche CR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. Unsere Mitarbeiter*innen schulen wir konzernweit über ein E-Learning Tool.

Wir können nicht garantieren, dass alle unsere Lieferanten die Grundsätze unseres Supplier Code of Conducts einhalten. Um Risiken zu minimieren und die Lieferanten bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen, überprüfen wir diese regelmäßig und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Im Vorfeld der Lieferantenbewertung klassifizieren wir unsere Warengruppen risiko- und chancenbasiert in kritische und unkritische Warengruppen. Auf Basis von Experteninterviews haben wir dafür 14 „Corporate Social Responsibility (CSR)“-Risiko-Kriterien und vier CSR-Chancen-Kriterien festgelegt.

Für die Lieferantenbewertung selbst verwenden wir einen mehrstufigen Ansatz. So ist der Verhaltenskodex für Lieferanten integraler Bestandteil aller Lieferantenverträge und bindend für alle unsere Zulieferer. In ihm sind ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben. Nachhaltigkeitsbelange werden im Rahmen der Lieferantenauswahl bei Ausschreibungen mit 10 % gewichtet. Außerdem lassen wir eine Nachhaltigkeitsrisikobewertung neuer Lieferanten durch eine externe Prüfgesellschaft durchführen. So stellen wir fest, ob bei einem unserer Zulieferbetriebe erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Nachhaltigkeitskriterien bestehen.

Bei ausgewählten Lieferanten, die in kritischen Warengruppen aktiv sind, werden Nachhaltigkeitsbewertungen und Überprüfungen durchgeführt. Abhängig von deren individuellen Nachhaltigkeitsleistungen und Risikoklassifizierungen nutzen wir dabei verschiedene Instrumente, beispielsweise das Informationssystem EcoVadis, mobile Umfragen oder Lieferantenprüfungen vor Ort (Social Audits). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere direkten Lieferanten, sondern – soweit möglich – auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität unserer Audits steigern wir, indem wir mit 15 anderen Telekommunikationsunternehmen in der Joint Audit Cooperation (JAC) zusammenarbeiten. 2020 haben wir insgesamt 89 Social Audits durchgeführt – 76 Audits und 13 mobile Umfragen – 29 davon bei unseren direkten und 60 bei unseren indirekten Zulieferern. Seit 2010 haben wir im Rahmen von JAC 728 Audits durchgeführt. Die Coronavirus-Pandemie hatte wenige Auswirkungen auf die Durchführung der geplanten JAC Audits: Dort, wo es nicht möglich war physische Audits durchzuführen, wurden u. a. Audits per Video-Konferenz organisiert.

In enger Kooperation mit unseren strategisch wichtigen Lieferanten arbeiten wir an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, etwa bei Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen des von uns initiierten Entwicklungsprogramms für Lieferanten. Seit 2018 wird das Programm als freiwilliger branchenweiter Industrieansatz unter dem Namen „Sustainable Development Program“ (SDP) umgesetzt. Neben der Deutschen Telekom haben sich bisher auch die Telekommunikationsunternehmen Telefónica und Swisscom dem SDP angeschlossen; weitere sollen künftig dazu kommen. Im Berichtszeitraum wurden sechs weitere Lieferanten (zwei von der Deutschen Telekom, drei von Swisscom und einer von Telefónica) ins SDP aufgenommen. Seit dem Start des Programms im Jahr 2014 haben insgesamt 29 Lieferanten das SDP durchlaufen und messbare ökologische, soziale und ökonomische Fortschritte erzielt. Auch 2020 konnten die Lieferanten Fortschritte verzeichnen: Beispielsweise konnte bei einem Lieferanten die Mitarbeiterzufriedenheit um 11,5 % gesteigert werden. Ein anderer Lieferant hat durch den Einsatz einer eigenen Photovoltaik-Anlage den jährlichen Energiebedarf für die Temperaturreglung von Gebäuden um 3.700 MWh gesenkt und so 3.034 Tonnen CO2e-Emissionen eingespart.

Wie im CR-Bericht 2019 angekündigt, haben wir 2020 die Messung unserer Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf verändert, um den steigenden Anforderungen unserer Stakeholder gerecht zu werden. Hierzu wurden u. a. zwei neue ESG KPIs definiert: Der ESG KPI „Einkaufsvolumen ohne CR-Risiko“ – Zielwert bis 2025 95 % – stellt das Einkaufsvolumen von direkten Geschäftspartnern dar, die im Berichtszeitraum durch einen etablierten externen Dienstleister ohne Auffälligkeiten auf negative Meldungen in der Medienberichterstattung geprüft werden. Hierbei fließen auch die Lieferanten ein, bei denen zwar Auffälligkeiten festgestellt, aber auch entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Der Anteil dieses risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2020 bei 99,6 %. Der ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Bestellvolumen“ – Zielwert bis 2025 60 % – misst hingegen den Anteil an Lieferanten, der im Rahmen von dezidierten Überprüfungen auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden – etwa im Zuge von EcoVadis, dem Carbon Disclosure Project (CDP), Social Audits, Lieferantenbesuchen oder unserem Lieferantenentwicklungsprogramm. Der Anteil dieser CR-qualifizierten Lieferanten lag 2020 bei 62 %. Die Berechnung beider ESG KPI erfolgt in Bezug zum bereits größtenteils in einem einheitlichen Einkaufsberichtssystem abgebildeten, geprüften konzernweiten Einkaufvolumen (ohne die Kategorie „Network Capacity“ und T‑Mobile US). Die neuen KPIs ersetzen die bisherigen KPIs „Nachhaltiger Einkauf“ und „CR-qualifizierte Top-200-Lieferanten“.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in unserer Wertschöpfungskette zu erhöhen. Im Berichtsjahr haben wir spezifische Nachhaltigkeitskriterien für IT- und Netzwerk-Produkte entwickelt und in einem Pilotprojekt erprobt. Diese Kriterien werden ab 2021 bei allen Ausschreibungen von Hardware-Produkten angewendet und fließen mit einer Gewichtung von 10 % in die Lieferantenauswahl ein.

Ausführliche Informationen zu unserem Lieferanten-Management werden in unserem CR-Bericht 2020 veröffentlicht.

CDP
Initiative von institutionellen Investoren, die den Dialog zwischen Investoren und Unternehmen in Fragen des Klimawandels fördern möchte. Die weltweit größten Unternehmen beteiligen sich an dem Projekt und geben Auskunft zu ihren Treibhausgas-Emissionen und Klimaschutzstrategien. Die Daten werden jährlich durch das CDP erhoben und veröffentlicht.
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