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Bericht des Aufsichtsrats an die Haupt­versammlung 2021

Das Geschäftsjahr 2020 war geprägt von der konsequenten Umsetzung der Konzernstrategie sowie der fortlaufenden Transformation des Konzerns in Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Wandels. Die Genehmigung des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint war und ist für die Deutsche Telekom einer der wichtigsten Erfolge in ihrer bisherigen Unternehmensgeschichte. Kennzeichnend für das Geschäftsjahr 2020 war die – trotz Coronavirus-Pandemie – insgesamt gute Geschäftsentwicklung. Die Deutsche Telekom hat die Corona-Krise diszipliniert gemanagt. Die Netze konnten trotz massiv gestiegener Nutzung sicher und stabil gehalten werden. Der Netzausbau wurde wie geplant umgesetzt und mit besonderen Angeboten an Kunden sowie dem hohen Service-Engagement unterstrich das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit in Pandemiezeiten. Die Deutsche Telekom stand auch 2020 weiterhin unter hohem Wettbewerbs- und Regulierungsdruck. Der Konzern hat das herausfordernde Umfeld in der Telekommunikationsbranche gut gemeistert. Das Geschäftsjahr 2020 wurde mit starken Ergebnissen erfolgreich abgeschlossen. Der Konzern befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet.

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2020

Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands und die Konzernleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Bedeutung, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung.

Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig und zeitnah über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungen der Gesellschaft.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und von uns gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließen wir uns vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte geben. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen haben wir auf ihre Plausibilität hin überprüft, kritisch gewürdigt und hinterfragt.

Die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat beinhalten einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die Geschäfte und Maßnahmen, die uns der Vorstand gemäß diesem Katalog im Geschäftsjahr 2020 zur Zustimmung vorgelegt hat, haben wir mit dem Vorstand diskutiert und eingehend geprüft. Wir haben den vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt.

Durch die hohe Frequenz der Plenums- und Ausschuss-Sitzungen stehen wir in engem Austausch mit dem Vorstand. Auch zwischen den Sitzungen berichtet der Vorstand über Einzelfragen schriftlich oder in Gesprächen. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßig stattfindenden Terminen aus und erörtert aktuelle Geschäftsvorfälle, Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Regulierung, der Risikosituation, des Risiko-Managements und der Compliance des Unternehmens sowie sonstige wichtige Ereignisse.

Im Geschäftsjahr 2020 fanden zwölf Aufsichtsratssitzungen, eine eintägige Klausurtagung sowie 34 Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Insgesamt lag die Teilnahmequote bei rund 98 %. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an mehr als dreiviertel der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Angesichts der Corona-bedingten Situation erfolgte die Teilnahme überwiegend virtuell. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder wirkten im Regelfall durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen mit.

Daneben wurden auch Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

In der Sitzung am 18. Februar 2020 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers v. a. mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss 2019 sowie dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebericht), sowie der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die als besonderer Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist. Mit der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 folgten wir der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Entsprechendes gilt für die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Wir stimmten dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Wir beschlossen die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2020 und befassten uns u. a. mit Vergütungsthemen. Der Vorstand berichtete ausführlich zur aktuellen Situation und zu den wesentlichen finanziellen und operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente. Zudem haben wir einen Beschluss zur Übertragung der Bereiche Security und Internet of Things (IoT) von T‑Systems zur Deutschen Telekom AG und zu einem Ausgliederungsvertrag in Bezug auf den Geschäftsbereich Deutsche Telekom Global Carrier (DTGC) gefasst. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat sich mit den Regelungen zu Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) befasst. Schließlich haben wir die Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats 2019 diskutiert.

In der Sitzung am 25. März 2020 hat der Vorstand uns ausführlich über den Stand der Sprint-Transaktion in den USA informiert und wir haben den Vollzug zum 1. April 2020 befürwortet. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung neu konstituiert: Herr Sauerland wurde mit Wirkung zum 27. März 2020 zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt und die Ausschüsse wurden teilweise neu besetzt. Schließlich hat uns der Vorstand umfassend über Maßnahmen und den Umgang mit der Corona-Krise und deren Auswirkung auf das Unternehmen informiert.

In der Sitzung am 19. Mai 2020 hat uns der Vorstand ausführlich über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im ersten Quartal 2020 berichtet. Wir haben den 5G-Ausbau in Deutschland behandelt. Der Vorstand hat uns erneut über das Corona-Krisen-Management und die Auswirkungen der Pandemie auf das Geschäft informiert. Darüber hinaus haben wir uns mit der Umsetzung der Integration von Sprint und mit dem Quartals-Risikobericht des Konzerns befasst. Vor dem Hintergrund geopolitischer Diskussionen haben wir uns auch mit der globalen Widerstandsfähigkeit der Lieferketten der Deutschen Telekom befasst. Zudem haben wir uns mit den Empfehlungen des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex befasst.

In der Sitzung am 18. Juni 2020 haben wir die Bestellung von Herrn Gopalan zum Vorstandsmitglied Deutschland beschlossen sowie der Niederlegung des Vorstandsmandats von Herrn Dr. Wössner zugestimmt. Darüber hinaus wurde ein Beschluss zu einer Vereinbarung der Deutschen Telekom AG mit SoftBank (Call Optionen T‑Mobile US-Aktien) gefasst.

In der Sitzung am 27. Juli 2020 haben wir die Anpassung des Budgets 2020 und der Vorstandsziele nach der Erstkonsolidierung von Sprint beschlossen.

In der Sitzung am 19. August 2020 haben wir dem Erwerb von Mobilfunk-Vermögenswerten der Shenandoah Telecommunication Company durch T‑Mobile US (Call Option) zugestimmt.

In der Sitzung am 1. September 2020 hat uns der Vorstand über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im zweiten Quartal 2020 informiert. Des Weiteren haben wir über die Besetzung des Vorstandsressorts Europa beraten. Ferner haben wir uns mit der Umsetzung des ARUG II und des DCGK 2020 und den hieraus resultierenden Anpassungen des Vorstandsvergütungssystems befasst. Darüber hinaus haben wir die Abspaltung des österreichischen Funkturm-Portfolios in eine separate Gesellschaft beschlossen sowie der Ausübung einer Call Option zum Erwerb des niederländischen MVNO und SIM-Anbieter Simpel zugestimmt.

In der am Folgetag durchgeführten Klausurtagung mit dem Vorstand haben wir uns insbesondere mit der Strategie des Unternehmens und den größten Trends mit Einfluss auf das Geschäft der Deutschen Telekom befasst. Wir haben den Stand der Strategie und deren Umsetzung erörtert und über einzelne strategische Schwerpunktthemen beraten. Hierbei haben wir uns intensiv mit dem Glasfaser-Ausbau in Deutschland, dem Beteiligungs-Portfolio der Deutschen Telekom, der T‑Systems und der T‑Mobile US beschäftigt.

In unserer Sitzung am 7. September 2020 haben wir die Bestellung von Frau Leroy zum Vorstandsmitglied Europa beschlossen.

In unserer Sitzung am 13. Oktober 2020 haben wir uns mit dem Verkauf der niederländischen Funkturmgesellschaft T‑Mobile Infra B.V. und der Investition in einen Infrastrukturfonds befasst, welcher im Anschluss im Umlaufverfahren beschlossen wurde.

In unserer Sitzung am 26. Oktober 2020 haben wir dem Verkauf der Telekom Romania Communications S.A. zugestimmt.

In unserer Sitzung am 27. November 2020 haben wir uns mit der Spektrumausstattung der T‑Mobile US befasst. Ferner haben wir beschlossen, den Personalausschuss um zwei Mitglieder zu erweitern.

In unserer Sitzung am 16. Dezember 2020 haben wir zu verschiedenen Vorstandsvergütungsthemen, wie z. B. zur Anpassung des Vorstandsvergütungssystems, Beschluss gefasst. Außerdem haben wir die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats überprüft und teilweise angepasst. Ferner haben wir Frau Nemat für eine weitere Amtszeit zum Mitglied des Vorstands, zuständig für das Ressort „Technologie und Innovation“ wiederbestellt (beginnend am 1. Oktober 2021). Der Vorstand hat uns über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im dritten Quartal 2020 berichtet. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Situation der T‑Systems befasst und der Überführung der Portfolio-Einheit Road Charging aus der T‑Systems International GmbH in eine Tochtergesellschaft der T‑Systems International GmbH zugestimmt. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Beschlussfassung über das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus haben wir die Mittelfristplanung 2021 bis 2024 zur Kenntnis genommen.

In unseren Plenumssitzungen und insbesondere im Prüfungsausschuss haben wir überdies den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig überwacht. Dabei haben wir u. a. darauf geachtet, dass der Vorstand unterstützt durch die konzernweit eingerichtete Compliance-Organisation für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Regelungen und Richtlinien sorgt. Wir haben uns zudem regelmäßig vom Vorstand über das von diesem eingerichtete konzernweite Risiko-Management-System berichten lassen. Wir sind aufgrund dieser Prüfungen und der Prüfberichte des Abschlussprüfers zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Compliance-System sowie das interne Kontroll- und Risiko-Management-System wirksam sind. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Plenumssitzungen zudem des Öfteren mit verschiedenen Organisationsfragen befasst.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat zusätzlich außerhalb der Sitzungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über aktuelle Themen und Neuerungen informiert.

Organisation der Aufsichtsratsarbeit

Zur Steigerung der Effizienz und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen unserer Arbeit haben wir die im Folgenden aufgeführten Ausschüsse gebildet, die mit Ausnahme des Nominierungsausschusses jeweils paritätisch besetzt sind. Hinsichtlich der Ausschussbesetzung streben wir regelmäßige Wechsel unter den Aufsichtsratsmitgliedern an. Zudem ist es unser Ziel, dass die Vorsitzfunktion in den Ausschüssen möglichst von unterschiedlichen Personen wahrgenommen wird. Über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschuss-Sitzungen wurde im Plenum durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden regelmäßig berichtet.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

 

 

 

 

 

Gremium

Aufsichtsratsmitglieder

 

Gremium

Aufsichtsratsmitglieder

Präsidialausschuss

 

 

Nominierungsausschuss

 

 

Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)

 

 

Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)

 

Josef Bednarski bis 30.04.2020

 

 

Dr. Rolf Bösinger

 

Dr. Rolf Bösinger

 

 

Dagmar P. Kollmann

 

Kerstin Marx seit 15.05.2020

 

 

 

 

Lothar Schröder bis 26.03.2020

 

 

 

 

Frank Sauerland seit 27.03.2020

 

 

 

Finanzausschuss

 

 

Sonderausschuss USA (bis 31.12.2020)

 

 

Karl-Heinz Streibich (Vorsitzender)

 

 

Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)

 

Dr. Günther Bräunig

 

 

Dr. Günther Bräunig

 

Constantin Greve seit 27.03.2020

 

 

Constantin Greve

 

Nicole Koch

 

 

Dr. Helga Jung

 

Dagmar P. Kollmann

 

 

Lothar Schröder bis 26.03.2020

 

Frank Sauerland bis 27.03.2020

 

 

Nicole Seelemann-Wandtke seit 27.03.2020

 

Karin Topel

 

 

Sibylle Spoo

Prüfungsausschuss

 

 

Technologie- und Innovationsausschuss

 

 

Dagmar P. Kollmann (Vorsitzende)

 

 

Lothar Schröder (Vorsitzender)

 

Josef Bednarski bis 30.04.2020

 

 

Odysseus D. Chatzidis

 

Dr. Rolf Bösinger

 

 

Lars Hinrichs

 

Prof. Dr. Michael Kaschke

 

 

Nicole Seelemann-Wandtke

 

Petra Steffi Kreusel

 

 

Karl-Heinz Streibich

 

Kerstin Marx seit 15.05.2020

 

 

Margret Suckale

 

Sibylle Spoo

 

 

 

Personalausschuss

 

 

Vermittlungsausschuss

 

 

Lothar Schröder (Vorsitzender) bis 26.03.2020

 

 

Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender)

 

Frank Sauerland (Vorsitzender) seit 27.03.2020

 

 

Josef Bednarski bis 30.04.2020

 

Josef Bednarski bis 30.04.2020

 

 

Dr. Rolf Bösinger

 

Odysseus D. Chatzidis seit 27.11.2020

 

 

Kerstin Marx seit 15.05.2020

 

Harald Krüger seit 27.11.2020

 

 

Frank Sauerland seit 27.03.2020

 

Prof. Dr. Ulrich Lehner

 

 

Lothar Schröder bis 26.03.2020

 

Kerstin Marx seit 15.05.2020

 

 

 

 

Margret Suckale

 

 

 

Der Präsidialausschuss tagte im Jahr 2020 fünfzehnmal, davon einmal gemeinsam mit dem Finanzausschuss. Der Ausschuss hat sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt, die Beschlussempfehlungen für das Plenum im Hinblick auf sämtliche Entscheidungen zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten vorzubereiten. Ein Schwerpunkt bildete die Befassung mit dem Vorstandsvergütungssystem. Zudem hat der Ausschuss turnusgemäß die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands überprüft. Die Auswahl und Bestellung von zwei neuen Vorständen bildete einen weiteren Schwerpunkt. Die langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands war ebenfalls Gegenstand der Beratung. Hierbei hat der Ausschuss unternehmensinterne Kandidaten und Kandidatinnen im Hinblick auf deren Qualifikation und Weiterentwicklungsbedarf in den Blick genommen. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss hat sich der Präsidialausschuss insbesondere mit dem Budget 2021 und der Mittelfristplanung für 2021 bis 2024 befasst.

Der Finanzausschuss tagte dreimal, davon einmal gemeinsam mit dem Präsidialausschuss. Gegenstand der Sitzungen waren die Investitionsplanung und -schwerpunkte. Des Weiteren wurden allgemeine Themen wie Zins- und Devisen-Management, Pensionsverpflichtungen und Kapitalanlage, Netto-Finanzverbindlichkeiten und Rating sowie ein Spektrum-Review behandelt. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Präsidialausschuss hat der Finanzausschuss insbesondere den Jahresfinanzierungsplan 2021 erörtert.

Der Prüfungsausschuss kam 2020 zu sechs Sitzungen zusammen. Der Abschlussprüfer nahm an fünf der sechs Sitzungen teil. Der Ausschuss behandelte die Themen, für welche das deutsche Recht, der Deutsche Corporate Governance Kodex sowie seine Geschäftsordnung Zuständigkeiten für den Prüfungsausschuss vorsehen. Zu diesen Themen gehören insbesondere die Prüfung der Rechnungslegung und die Überprüfung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko-Management- und des internen Revisionssystems, der Compliance und des Datenschutzes. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Nach intensiver Befassung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für dessen Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie das erste Quartal 2021 in der ordentlichen Hauptversammlung 2020 unterbreitet. Des Weiteren hat der Prüfungsausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2021 die Einhaltung der für den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl zum Abschlussprüfer maßgeblichen Kriterien durch den designierten Kandidaten kontinuierlich überwacht. Ferner hat der Prüfungsausschuss die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mit der Prüfung der im zusammengefassten Lagebericht als besonderer Abschnitt enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2020 erneut eine Sondersitzung zu grundsätzlichen Konzernthemen abgehalten. Hier hat sich der Ausschuss insbesondere mit der Funktionsfähigkeit des Berichtswesens zum internen Kontrollsystem, Risiko-Management- und internen Revisionssystem sowie zum Compliance-Management-System, einschließlich der Weiterentwicklung der Berichtsstruktur, befasst. Ein Schwerpunkt in der Befassung mit dem Risiko-Management bildete in diesem Jahr die Rolle des Risiko-Managers in der First Line of Defense am Beispiel des Risiko-Managements im Programm All IP-Migration. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung mit dem Thema Datenschutz und Datensicherheit beschäftigt und sich zu neuen Anforderungen und Entwicklungen in den Bereichen des deutschen und des EU-Rechts sowie den Bilanzierungsstandards informiert und beraten. Darüber hinaus lagen die Schwerpunkte der Arbeit des Prüfungsausschusses in diesem Jahr auf der Beschäftigung mit den seitens des Vorstands angewendeten Prinzipien und Prozessen bei der Bewertung der Corona induzierten Effekte auf das Geschäft der Telekom sowie der Integration von Sprint nach dem Zusammenschluss mit T‑Mobile US. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss außerhalb der Sitzungen im Rahmen eines Workshops zusätzlich vertiefend mit dem Risiko-Management-System und dessen Fortentwicklung auseinandergesetzt. Ferner hat sich der Prüfungsausschuss in einer zusätzlichen Sitzung zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat zur Zustimmung zu einer Transaktion, ausführlich mit Haftungs- und Freistellungsfragen in diesem Zusammenhang befasst.

Frau Dagmar P. Kollmann, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen bzw. internen Kontrollverfahren. Sie ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, ebenso wie die Mitglieder des Aufsichtsratsplenums, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Deutsche Telekom AG tätig ist.

Der Personalausschuss tagte im Jahr 2020 zweimal und hat sich in Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zum Budget 2021 insbesondere mit der Personalbestands- sowie der qualitativen und quantitativen Personalbedarfsplanung befasst. Zudem behandelte der Ausschuss u. a. die Personalstrategie sowie die Themen Frauenquote, betriebliches Rentensystem und Talent Management. Ferner befasste sich der Ausschuss mit dem Gesundheits-, insbesondere Corona-Krisen-Management und den Ergebnissen der Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit.

Der Nominierungsausschuss kam im Jahr 2020 viermal zusammen und befasste sich in seinen Sitzungen mit der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat und in diesem Jahr insbesondere mit der Nachfolge des Aufsichtsratsvorsitzes ab 2022.

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende Vermittlungsausschuss tagte 2020 nicht.

Der Technologie- und Innovationsausschuss kam 2020 zu drei Sitzungen zusammen und behandelte ein sehr breites Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichen: u. a. hat der Ausschuss über die Themen Trends und Strategieansätze, 5G-Ausbau, 5G-Campus-Netze, KI im Fiber-Planungs- und Bereitstellungsprozess, die Datenstrategie und das Thema vernetztes Kundenerlebnis beraten. Der Ausschuss hat sich ferner mit dem aktuellen Trend-Radar befasst. Der Ausschuss begleitet und fördert Innovationen sowie technische Entwicklungen auf Infrastruktur- und Produktebene; er unterstützt den Vorstand beratend bei der Erschließung neuer Wachstumsfelder.

Der Sonderausschuss USA tagte 2020 einmal und hat die Entscheidung des Plenum im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses von T‑Mobile US mit Sprint in den USA zum 1. April 2020 vorbereitet.

Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme

 

 

 

 

Aufsichtsratsmitglied

Gremien

Sitzungs­­teilnahme

Anwesen­­heit
in %

Prof. Dr. Lehner, Ulrich

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Präsidialausschuss

15/15

100 %

 

Personalausschuss

2/2

100 %

 

Nominierungsausschuss

4/4

100 %

 

Sonderausschuss USA

1/1

100 %

 

Prüfungsausschuss

1/1

100 %

 

Gesamt

36/36

100 %

Sauerland, Frank

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Präsidialausschuss seit 27.03.2020

13/13

100 %

 

Personalausschuss seit 27.03.2020

2/2

100 %

 

Gesamt

28/28

100 %

Schröder, Lothar

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Präsidialausschuss bis 26.03.2020

2/2

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Sonderausschuss USA bis 26.03.2020

1/1

100 %

 

Gesamt

19/19

100 %

Bednarski, Josef bis 30.04.2020

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

2/2

100 %

 

Präsidialausschuss

2/2

100 %

 

Prüfungsausschuss

1/1

100 %

 

Gesamt

5/5

100 %

Dr. Bösinger, Rolf

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

11/13

85 %

 

Präsidialausschuss

14/15

93 %

 

Prüfungsausschuss

6/6

100 %

 

Nominierungsausschuss

4/4

100 %

 

Gesamt

35/38

92 %

Dr. Bräunig, Günther

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Finanzausschuss

3/3

100 %

 

Sonderausschuss USA

1/1

100 %

 

Gesamt

17/17

100 %

Chatzidis, Odysseus D.

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Personalausschuss seit 27.11.2020

1/1

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

17/17

100 %

Greve, Constantin

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Finanzausschuss seit 27.03.2020

3/3

100 %

 

Sonderausschuss USA

1/1

100 %

 

Gesamt

17/17

100 %

Hinrichs, Lars

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

16/16

100 %

Dr. Jung, Helga

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Sonderausschuss USA

1/1

100 %

 

Gesamt

14/14

100 %

Prof. Dr. Kaschke, Michael

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

11/13

85 %

 

Prüfungsausschuss

6/6

100 %

 

Gesamt

17/19

88 %

Koch, Nicole

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Finanzausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

16/16

100 %

Kollmann, Dagmar P.

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

12/13

92 %

 

Prüfungsausschuss

6/6

100 %

 

Finanzausschuss

3/3

100 %

 

Nominierungsausschuss

4/4

100 %

 

Gesamt

25/26

96 %

Kreusel, Petra Steffi

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

12/13

92 %

 

Prüfungsausschuss

6/6

100 %

 

Gesamt

18/19

95 %

Krüger, Harald

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Personalausschuss seit 27.11.2020

1/1

100 %

 

Gesamt

14/14

100 %

Marx, Kerstin seit 01.05.2020

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

11/11

100 %

 

Präsidialausschuss

13/13

100 %

 

Prüfungsausschuss

5/5

100 %

 

Personalausschuss

2/2

100 %

 

Gesamt

31/31

100 %

Seelemann-Wandtke, Nicole

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Präsidialausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

19/19

100 %

Spoo, Sibylle

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

11/13

85 %

 

Prüfungsausschuss

5/6

83 %

 

Sonderausschuss USA

1/1

100 %

 

Gesamt

17/20

85 %

Streibich, Karl-Heinz

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Finanzausschuss

3/3

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

19/19

100 %

Suckale, Margret

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Personalausschuss

2/2

100 %

 

Technologie- und Innovationsausschuss

3/3

100 %

 

Präsidialausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

21/21

100 %

Topel, Karin

 

 

 

 

Aufsichtsratsplenum/Klausurtagung

13/13

100 %

 

Finanzausschuss

3/3

100 %

 

Gesamt

16/16

100 %

Interessenkonflikte

Herr Dr. Rolf Bösinger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Herr Dr. Günther Bräunig ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Vorsitzender des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Uns ist bekannt, dass die Deutsche Telekom AG zuzeiten Rechtsstreitigkeiten führt, an denen die Bundesrepublik Deutschland auf der Gegenseite beteiligt ist. Bei keinem der genannten Aufsichtsratsmitglieder ist tatsächlich ein zu behandelnder Interessenkonflikt aufgetreten. Bei Bedarf stimmen sich die Aufsichtsratsmitglieder mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Behandlung eines ggf. auftretenden Interessenkonflikts ab.

Corporate Governance

Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Dabei ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in den Statuten der Gesellschaft reflektiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 30. Dezember 2020 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.

Fort- und Weiterbildung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Deutschen Telekom AG u. a. durch das Angebot von Informationsveranstaltungen und Workshops – in diesem Jahr insbesondere zu den Themen „Vorstandsvergütungssysteme“, „Risiko-Management“ und „Finanzinstrumente“ – mit internen und externen Referenten unterstützt. Die Gesellschaft bietet neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein maßgeschneidertes Programm an, um sie in die Branche und die Situation des Unternehmens einzuführen. Außerdem werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses in einer jährlichen Sondersitzung über aktuelle Gesetzesänderungen, neue Bilanzierungs- und Prüfungsstandards sowie Neuerungen bei Corporate Governance-Themen informiert. Auch in den Regelsitzungen der übrigen Ausschüsse und des Plenums werden die Mitglieder des Aufsichtsrats über neue Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit auf dem Laufenden gehalten.

Personalia Vorstand

Frau Birgit Bohle führt das erweiterte Ressort „Personal und Recht“ seit dem 1. Januar 2020. Herr Dr. Thomas Kremer, Vorstandsmitglied für das Ressort „Datenschutz, Recht und Compliance“, schied altersbedingt mit Wirkung zum 31. März 2020 aus dem Konzern aus. Bis zu seinem Ausscheiden begleitete er den Übergang in die neuen Strukturen im Rahmen einer Transitionsaufgabe.

Herr Dr. Dirk Wössner, Vorstandsmitglied für das Ressort „Deutschland“ teilte dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG Anfang 2020 mit, dass er mit Auslaufen seines Vertrages zum 31. Dezember 2020 aus dem Konzern ausscheidet. Am 18. Juni 2020 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG Herrn Srini Gopalan, vorher verantwortlich für den Vorstandsbereich „Europa“, mit Wirkung zum 1. November 2020 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort „Deutschland“ bestellt. Herr Dr. Wössner hat sein Mandat mit Ablauf des 31. Oktober 2020 niedergelegt. Am 7. September 2020 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG Frau Dominique Leroy mit Wirkung zum 1. November 2020 als Nachfolgerin von Herrn Gopalan zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort „Europa“ bestellt.

Personalia Aufsichtsrat

Anteilseignervertreter

Herr Prof. Dr. Michael Kaschke wurde von der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 für eine weitere Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2025 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG gewählt.

Arbeitnehmervertreter

Herr Josef Bednarski hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 1. Mai 2020 mit Ausscheiden aus der Deutschen Telekom niedergelegt. Frau Kerstin Marx wurde gerichtlich zum 1. Mai 2020 als seine Nachfolgerin in den Aufsichtsrat bestellt.

Herr Lothar Schröder hat den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat mit Wirkung zum 27. März 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Frank Sauerland mit Wirkung zum 27. März 2020 zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020

Der Vorstand hat uns den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebericht), sowie seinen Gewinnverwendungsvorschlag und die Erklärung zur Unternehmensführung fristgerecht vorgelegt. Zugleich lag uns damit die im zusammengefassten Lagebericht als besonderer Abschnitt enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für die Deutsche Telekom AG sowie den Konzern (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung) für das Geschäftsjahr 2020 vor.

Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend dem Wahlvorschlag des gesamten Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (PwC GmbH) hat den vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und den zusammengefassten Lagebericht sowie den nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ebenso hat die PwC GmbH die vom Vorstand erstellte zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 hinsichtlich der gesetzlich geforderten Angaben zum Zwecke der Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit (Limited Assurance) geprüft und diese ohne Beanstandungen mit einem Vermerk nach ISAE 3000 versehen.

Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zudem in den Bilanzsitzungen am 24. bzw. 25. Februar 2021 bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Er hat in diesem Zusammenhang auch über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen informiert. Der Prüfungsausschuss hat uns in der Sitzung am 25. Februar 2021 über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten Nichtprüfungsleistungen und seine Einschätzung berichtet, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt.

Der Abschlussprüfer hat uns seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Die gilt auch für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung.

Wir haben die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. Vorbereitend hatte sich der Prüfungsausschuss zuvor eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst und diese intensiv geprüft. In seiner Sitzung am 24. Februar 2021 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine, im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat festgelegten, Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems auf Konzernebene, des Risiko-Management-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Abschlussprüfers, dass das interne Kontroll- und das Risiko-Management-System auf Konzernebene, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwächen aufweist. Der Prüfungsausschuss ist entsprechend mit dem Bericht und Vermerk zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung verfahren. Der Prüfungsausschuss hat uns empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu billigen sowie gegen den zusammengefassten Lagebericht und die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung keine Einwendungen zu erheben und sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen.

Wir haben die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2021 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers vorgenommen. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete unsere Fragen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung und die wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seine Prüfungsberichte und beantwortete unsere Fragen, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Demzufolge haben wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Entsprechendes gilt für die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasstem Lagebericht und zusammengefasster nichtfinanzieller Erklärung sowie des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, auch soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, haben wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.

Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lagebericht überein und hat diese Berichte, der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, ebenfalls gebilligt. Gleiches gilt für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.

Bereits im Zuge der Befassung mit der Budget- und Mittelfristplanung haben wir uns am 16. Dezember 2020 intensiv mit der Finanz- und Investitionsplanung, insbesondere mit der Entwicklung der operativen Erträge, des Free Cashflows, der Eigenkapitalquote und der Bilanzrelationen befasst. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. Februar 2021 und in der Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2021 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, die eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer in beiden Gremien einschloss, haben wir dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt und schließen uns dem Vorschlag an. Der Vorschlag beinhaltet eine Ausschüttungssumme in Höhe von rund 2.846 Mio. € und einen Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 2.283 Mio. €.

Wir danken den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den betrieblichen Gremien für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2020.

Bonn, den 25. Februar 2021
Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Ulrich Lehner
Vorsitzender

5G
Neuer Kommunikations-Standard (ab 2020 Einführung): bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge.
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All IP – All Internet Protocol
Ein All IP-Netz stellt alle Dienste wie Sprachtelefonie, basierend auf dem Internet-Protokoll (VoIP), Fernsehen, basierend auf dem Internet-Protokoll (IPTV), Datentransfer usw. jedem Benutzer zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung. Die Daten werden hierbei über das Internet-Protokoll (IP) paketvermittelt übertragen.
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Carrier
(engl.) – Überbringer. Bezeichnet einen Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken.
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IoT – Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
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MVNO – Mobile Virtual Network Operator
(engl.) – mobiler, virtueller Netzbetreiber. Dienstleister, die vergleichsweise günstige Gesprächsminuten ohne Gerätesubventionen anbieten und dabei über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, sondern als Service Provider auf die Netzinfrastruktur der großen Mobilfunk-Anbieter zurückgreifen.
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SIM-Karte – Subscriber Identification Module
(engl.) – Teilnehmeridentitätsmodul. Chipkarte, die in das Mobiltelefon eingesetzt wird. Diese dient zur Identifikation des Mobiltelefons im Mobilfunknetz. Bei der Deutschen Telekom wird die Zahl der Kunden auf der Grundlage der aktivierten und nicht gechurnten SIM-Karten bestimmt. Im Kundenbestand werden auch die SIM-Karten eingerechnet, mit denen Maschinen automatisch miteinander kommunizieren können (M2M-Karten). Die Churn-Rate (Kundenabgangsrate) wird in unseren Ländern dem lokalen Markt entsprechend ermittelt und berichtet.
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