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15 Pensions­rückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Leistungsorientierte Versorgungszusagen (Leistungszusagen)

Der wesentliche Anteil der Pensionsverpflichtungen im Konzern beruht auf unmittelbaren und mittelbaren Zusagen in Deutschland, USA und der Schweiz. Die Versorgungsverpflichtungen der Deutschen Telekom setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Pensionsrückstellungen

7.684

5.831

Vermögenswert aus Pensionsverpflichtungen

(19)

(21)

Pensionsrückstellungen (netto)

7.665

5.810

davon: Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen

7.042

5.775

davon: Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen

623

35

Die Pensionsrückstellungen werden in der Konzern-Bilanz unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Vermögenswert aus Pensionsverpflichtungen ist in der Konzern-Bilanz unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten erfasst.

Der Anstieg der Pensionsrückstellungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Kursentwicklung der als Planvermögen dotierten Anteile an BT sowie aus Rechnungszinsanpassungen, aus denen sich insgesamt ein erfolgsneutral erfasster Verlust aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen in Höhe von 1,4 Mrd. € ergab. Darüber hinaus erhöhte sich der Buchwert durch die Veränderung des Konsolidierungskreises im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint um 0,8 Mrd. €.

Herleitung der Pensionsrückstellungen

in Mio. €

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Barwert der Verpflichtung, die über einen ausgegliederten Vermögenswert ganz oder teilweise finanziert ist

12.140

9.045

Ausgegliederte Vermögenswerte (Planvermögen)

(6.698)

(6.489)

Das Vermögen übersteigende Leistungsverpflichtungen

5.441

2.556

Barwert der Verpflichtung, die nicht über einen ausgegliederten Vermögenswert finanziert ist

2.222

3.245

Pensionsrückstellungen (gemäß IAS 19.63)

7.663

5.801

Anpassung aufgrund der Vermögensobergrenze (gemäß IAS 19.64)

2

9

Pensionsrückstellungen (netto)

7.665

5.810

in Mio. €

 

 

 

2020

2019

Pensionsrückstellungen (netto) zum 1. Januar

5.810

5.491

Dienstzeitaufwand

41

245

Nettozinsaufwand/-ertrag auf die Pensionsrückstellung (netto)

86

87

Effekte aus der Neubewertung

1.358

603

Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber direkt gezahlt

(287)

(155)

Beiträge des Arbeitgebers zum Planvermögen

(61)

(449)

Veränderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe

816

(12)

Umgliederungen in die Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

(10)

n.a.

Tatsächlich angefallene Verwaltungskosten (Zahlung aus Planvermögen)

0

0

Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung

(89)

0

Pensionsrückstellungen (netto) zum 31. Dezember

7.665

5.810

Die wesentlichen Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind der Rechnungszins, der Gehaltstrend, der Rententrend sowie die Lebenserwartung. Die nachfolgende Tabelle enthält die Annahmen, die jeweils für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahres zugrunde gelegt wurden. Für die Ermittlung des Pensionsaufwands eines Geschäftsjahres wurden jeweils die Annahmen zum 31. Dezember des Vorjahres verwendet. Für den erstmaligen Einbezug der Verpflichtungen und die Ermittlung des Pensionsaufwands in den USA wurde der Rechnungszins zum 1. April 2020 verwendet.

Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahres

in %

 

 

 

 

 

 

2020

2019

2018

Rechnungszins

Inland

0,85

1,14

1,60

USA

2,75

n.a.

n.a.

Schweiz

0,07

0,29

0,82

Gehaltstrend

Inland

2,50

2,50

2,50

USAa

4,25

n.a.

n.a.

Schweiz

1,00

1,00

1,00

Rententrend

Inland (allgemein)

1,50

1,50

1,50

Inland (satzungsgemäß)

1,00

1,00

1,00

USA

n.a.

n.a.

n.a.

Schweiz

0,10

0,10

0,10

a

Der Gehaltstrend in den USA hat lediglich eine marginale Auswirkung auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen, da fast alle Zusagen eingefroren sind.

in Jahren

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

Duration

Inland

12,9

12,7

USA

14,4

n.a.

Schweiz

15,7

15,9

Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden im Wesentlichen die folgenden biometrischen Rechnungsgrundlagen verwendet:

Inland: Heubeck 2018G, Schweiz: BVG 2015 Generational, USA: Pri-2012 Tafeln.

Für die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen wurden zum 31. Dezember 2020 die zuvor genannten Zinssätze zugrunde gelegt. Diese Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtungen ermittelt.

Die Ermittlung des Rechnungszinses basiert auf der Rendite von qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit AA-Rating, für die eine Zinsstrukturkurve auf Basis von Spot Rates gebildet wird. Die zugrundeliegende Methode wird routinemäßig überprüft und ggf. verfeinert (z. B. Weiterentwicklung der Anleihen-Märkte, Automatisierung der Verfügbarkeit entsprechender Daten hinsichtlich Quantität und Qualität).

Die Deutsche Telekom hat zum 31. März 2019 das Verfahren für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes in der Euro-Zone, der Schweiz und Großbritannien für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 umgestellt. Änderungen ergaben sich hierbei durch einen Anbieterwechsel für die Ermittlung der Zinsstrukturkurven.

Bei dem neuen Verfahren ergeben sich Anpassungen bei der Selektierung der verfügbaren Anleihen am Markt (Datenbasis bislang: Bloomberg, Datenbasis nach Anpassung: Thomson Reuters) sowie bei der Ermittlung der Zinsstrukturkurve aus diesen Daten. Dabei werden in einem ersten Schritt Anleihen mit speziellen Optionen (z. B. Call- oder Put-Optionen) oder anderen Eigenschaften (z. B. kleines Anleihevolumen, gebündelte Anleihen) aus dem verfügbaren Bestand herausgenommen. Anschließend wird eine Regressionskurve auf Basis des Anleihenmarkts ermittelt, um mögliche Ausreißer (ermittelt mithilfe der doppelten Standardabweichung) zu identifizieren und ebenfalls aus dem Anleihen-Portfolio für die Zinsermittlung zu entfernen. Die mit diesem Verfahren ermittelte Zinsstrukturkurve wird anschließend auf die Zahlungsströme der Pensionspläne angewendet, um einen äquivalenten einheitlichen Rechnungszins zu ermitteln.

Der wesentliche Anteil der Pensionsverpflichtungen im Konzern beruhte 2019 auf Zusagen in Deutschland, Griechenland und der Schweiz. Ohne die Umstellung wäre der Rechnungszins zum 31. Dezember 2019 im Inland um 0,30 Prozentpunkte, in Griechenland (OTE) um 0,30 Prozentpunkte für den Plan Staff Retirement Indemnities bzw. 0,23 Prozentpunkte für den Plan Youth Accounts und in der Schweiz um 0,07 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen 2019 wäre um 442 Mio. € und der Dienstzeitaufwand 2020 wäre um 11 Mio. € höher ausgefallen.

Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr

in Mio. €

 

 

 

2020

2019

Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar

12.290

11.590

Laufender Dienstzeitaufwand

256

250

Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche

183

186

Effekte aus der Neubewertung

663

656

davon: erfahrungsbedingte Anpassungen

57

0

davon: Veränderungen der finanziellen Annahmen

617

664

davon: Veränderungen der demografischen Annahmen

(11)

(8)

Versorgungszahlungen im Geschäftsjahr

(503)

(397)

Beiträge von Planteilnehmern

4

4

Veränderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe

1.925

(12)

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen/-kürzungena

(223)

(8)

Planabgeltungen

8

3

Umgliederungen in die Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

(10)

n.a.

Im Rahmen von Pensionen anfallende Steuern

0

0

Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung

(232)

18

Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember

14.362

12.290

davon: aktive Planteilnehmer

5.803

5.576

davon: unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer

3.099

2.448

davon: Leistungsempfänger

5.459

4.266

a

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen des Jahres 2020 ist im Wesentlichen auf eine Neugestaltung von Risikoleistungen in Deutschland zurückzuführen (siehe nachfolgenden Abschnitt „Global Pension Policy und Planbeschreibungen“).

Verteilung der Verpflichtungen der wesentlichen Pläne der Deutschen Telekom zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inland

USA

Schweiz

Restliche
Pläne

Inland

USA

Schweiz

Restliche
Pläne

Barwert der Pensionsverpflichtungen

11.763

1.846

235

518

11.530

n.a.

221

539

Ausgegliederte Vermögenswerte

(5.013)

(1.171)

(237)

(278)

(6.007)

n.a.

(230)

(252)

Anpassung aufgrund der Vermögensobergrenze

0

0

2

0

0

n.a.

9

0

Pensionsrückstellungen (netto)

6.750

675

0

240

5.524

n.a.

0

286

Die nachfolgenden Ausführungen zur Altersstruktur und Sensitivitätsanalyse sowie den Planbeschreibungen und deren Risiken beziehen sich auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen (Inland, USA und Schweiz).

Altersstruktur der Planteilnehmer für wesentliche Pensionspläne

Altersstruktur der Planteilnehmer für wesentliche Pensionspläne (Balkendiagramm)

Sensitivitätsanalyse für die Pensionsverpflichtungen

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2020 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2020 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung.

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung/(Rückgang) des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2020

Erhöhung/(Rückgang) des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

Inland

USA

Schweiz

Inland

USA

Schweiz

Zunahme Rechnungszins um 100 Basispunkte

(1.291)

(232)

(26)

(1.284)

n.a.

(25)

Abnahme Rechnungszins um 100 Basispunkte

1.575

287

34

1.566

n.a.

32

Zunahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte

3

0

1

6

n.a.

1

Abnahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte

(2)

0

(1)

(5)

n.a.

(1)

Zunahme Rententrend um 25 Basispunkte

6

0

6

5

n.a.

5

Abnahme Rententrend um 25 Basispunkte

(6)

0

(2)

(5)

n.a.

(2)

Zunahme Lebenserwartung um 1 Jahr

299

58

6

305

n.a.

5

Abnahme Lebenserwartung um 1 Jahr

(298)

(60)

(6)

(296)

n.a.

(5)

Die Sensitivitätsanalyse wurde für den Rechnungszins, Gehaltstrend und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch für den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird. Aus Risikogesichtspunkten wurde dennoch zusätzlich die Wirkung einer Änderung der Lebenserwartung auf die Verpflichtungen ermittelt. Hierzu wurden Bewertungen unter der Annahme durchgeführt, dass die Lebenserwartung der Planberechtigten im 65. Lebensjahr um ein Jahr erhöht bzw. reduziert wäre. Für die anderen Planberechtigten wurde eine Anpassung der Lebenserwartung analog angesetzt. Bei einer Variation des Bewertungsendalters oder der Fluktuation würden sich insbesondere im Inland nur unwesentliche Effekte ergeben.

Global Pension Policy und Planbeschreibungen

Mithilfe der konzernweiten Global Pension Policy steuert die Deutsche Telekom ihre Pensionszusagen. Sie stellt weltweit sicher, dass bezüglich der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und deren Management konzernweite Mindeststandards eingehalten, Pläne harmonisiert sowie finanzielle und andere Risiken für das Kerngeschäft vermieden bzw. verringert werden. Weiterhin stellt sie Leitlinien zur Durchführung und Steuerung von Pensionszusagen zur Verfügung und definiert Anforderungen an die Einführung, Anpassung oder Schließung entsprechender Pläne. Die Regelungen und Vorgaben dieser Konzern-Richtlinie berücksichtigen die nationalen Unterschiede im Bereich der staatlichen oder anderen verpflichtenden Zusagen beim Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht sowie der gewöhnlichen Geschäftspraktiken in Bezug auf Pensionszusagen.

Zur Risikobegrenzung wurden im Konzern endgehaltsabhängige Leistungszusagen bereits weitgehend durch beitragsbasierte Zusagen abgelöst. In Deutschland wird zur weiteren Deckung der Pensionsverpflichtungen zudem ein konzerninternes CTA (Deutsche Telekom Trust e.V.) verwendet. Ein CTA ist eine rechtlich ausgestaltete Treuhandvereinbarung zur Kapitaldeckung unmittelbarer Versorgungszusagen mit separiertem und ausgegliedertem Vermögen sowie zum erweiterten Insolvenzschutz für diese Verpflichtungen.

Im Inland bestehen für einen Großteil der Mitarbeiter Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Im Rahmen einer Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung wurde bereits im Jahr 1997 für aktive Mitarbeiter flächendeckend der Kapitalkontenplan eingeführt. Zudem wurden in den Folgejahren durch Unternehmenskäufe erworbene Zusagen ebenfalls auf den Kapitalkontenplan überführt. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, beitragsbasierte Leistungszusage. Die jährlich gewährten, gehaltsabhängigen Beiträge werden im jeweiligen Jahr der Bereitstellung mit altersabhängigen Zinsfaktoren bis Alter 60 vorab verzinst und in eine garantierte Versicherungssumme umgerechnet. Die Vorabverzinsung beträgt derzeit 3,50 % p. a. (Richtzins Kapitalkontenplan).

Der Zeitraum für die Bereitstellung von Beiträgen ist zunächst auf zehn künftige Beitragsjahre begrenzt und verlängert sich ohne Kündigung jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die im Laufe der aktiven Dienstzeit angesammelten Versicherungssummen werden im Versorgungsfall primär in Form von Einmalkapital ausbezahlt. Daher besteht für diese Zusagen lediglich ein geringes Langlebigkeitsrisiko. Aufgrund der Auszahlungsrichtlinien und der Planstruktur des Kapitalkontenplans ist dieser für den Arbeitgeber planbar und die Bezügedynamik betreffend frei von akuten Schwankungen und Risiken.

Die Deutsche Telekom und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich im Oktober 2020 darauf geeinigt, die im gemeinsam verhandelten Tarifvertrag festgelegten Risikoleistungen (Tod in der Aktivphase und Invalidität) in der betrieblichen Altersversorgung für die tariflichen Mitarbeiter in Deutschland neu zu gestalten. Die bisherige Regelung im Fall des Eintretens des Risikofalls, das aufgebaute Versorgungsguthaben über den Kapitalkontenplan zu gewähren, wird zugunsten der Auszahlung eines Jahreszielgehalts des Mitarbeiters ersetzt. Dies stellt insbesondere die Mitarbeiter mit einer kürzeren Betriebszugehörigkeit besser als in der bisher gültigen Regelung. Für Mitarbeiter mit längeren Betriebszugehörigkeiten oder Teilzeitbeschäftigte wurden Bestandsschutz-Regelungen getroffen. Die Neugestaltung tritt im Oktober 2021 in Kraft. Durch die Neugestaltung der Risikoleistung von einer jährlichen Beitragszahlung (anteilig) hin zur Zahlung einer Pauschalleistung, erteilt der Arbeitgeber zukünftig dienstzeitunabhängige Zusagen zur Risikoleistung. Damit werden künftig Auszahlungen der Risikoleistungen direkt im Jahr der Zahlung als Aufwand erfasst. Die nach der bisherigen Regelung für Ansprüche ab Inkrafttreten der Neugestaltung in den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen zurückgestellten Beträge wurden gemäß Neuregelung mit dem Rechnungszins zum Umstellungszeitpunkt bewertet und im vierten Quartal 2020 ergebniswirksam aufgelöst. Dieser Rechnungszins kam auch für die Ermittlung des Pensionsaufwands aus den verbleibenden Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen für das restliche Geschäftsjahr zur Anwendung.

Darüber hinaus bestehen in Deutschland verschiedene geschlossene Altzusagen, die in der Regel Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in Form lebenslänglicher Renten vorsehen. Die vorherrschenden Zusagen bilden hierbei die Gesamtversorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) mit einer Anrechnung der gesetzlichen Rente. Im Wesentlichen werden hiervon nur noch ausgeschiedene Mitarbeiter und Leistungsempfänger begünstigt, bei denen die Leistungen betragsmäßig feststehen. Das Gesamtversorgungssystem der VAP wirkt somit nur für den im Jahr 1997 bereits bestehenden Rentnerbestand und für den damals unverfallbar ausgeschiedenen Anwärterbestand nach.

Sofern Leistungszusagen im Inland Rente gewähren, ist die Rentenanpassung für diese Renten bis auf wenige unwesentliche Ausnahmen in den bestehenden Versorgungsregelungen in prozentualer Höhe fest definiert. Daher hat eine Änderung des allgemeinen Rententrends im Inland nur einen unwesentlichen Effekt auf den Barwert der Verpflichtungen.

Da eine Veränderung der Lebenserwartung hauptsächlich Auswirkungen auf die Verpflichtungen aus den Altbeständen mit Rentenzusagen hat und seit 1997 Zusagen in Form von Kapital gewährt werden, ist in den Folgejahren mit einer abnehmenden Bedeutung des Risikos aus der Veränderung der Lebenserwartung für den Konzern zu rechnen.

Zur langfristigen Deckung der Pensionsverpflichtungen hat die Deutsche Telekom Vermögen in ein unternehmenseigenes CTA sowie in einen unternehmenseigenen Pensionsfonds ausgelagert. In 2020 haben weitere Tochtergesellschaften der Deutsche Telekom AG in Deutschland ein CTA abgeschlossen.

Die wesentlichen Pensionspläne in den USA bestehen aus medizinischen Plänen, Lebensversicherungen (für Rentner und aktive Mitarbeiter) sowie aus Pensionszusagen, welche mit dem Erwerb von Sprint erstmalig zum 1. April 2020 in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen wurden.

Bei den Pensionszusagen in den USA handelt es sich im Wesentlichen um zwei beitragsorientierte Leistungszusagen. Dies sind der Sprint Retirement Pension Plan (SRPP) und der Supplemental Executive Retirement Plan (SERP). Die Leistungshöhe im SRPP ermittelt sich dabei im Wesentlichen auf Basis von 1,5 % des Durchschnittsgehalts der Planberechtigten bis zum 31. Dezember 2005. Darüber hinaus wurde für Beiträge oberhalb der steuerlichen Freigrenzen für den entsprechenden Personenkreis der zusätzliche SERP eingerichtet. Beide Pläne sind seit dem 31. Dezember 2005 eingefroren, so dass sich Planteilnehmer ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Anwartschaften mehr erdienen können.

Der SRPP ist im Rahmen der US Vorschriften über einen Pensionsfonds finanziert. Der Finanzierungsgrad des SRPP wird regelmäßig überprüft wobei das Unternehmen je nach Finanzierungsstatus neben den Minimalbeiträgen auch unter Umständen noch zusätzliche Beiträge in den Pensionsfonds einzahlt.

Bei den medizinischen Plänen gewährt das Unternehmen Beihilfen zu medizinischen Leistungen nach Rentenbeginn als Verbesserung der gesetzlichen Leistungen. Neben den bestehenden Rentnern gibt es eine Gruppe von rentennahen Aktiven, die ebenfalls Leistungen aus diesen Plänen abrufen können. Die Zusagen sind fast vollständig eingefroren und wurden durch Beitragspläne (401(k) Pläne) für künftige Anwartschaften ersetzt.

Im Rahmen der Lebensversicherung gewährt das Unternehmen eine Leistung beim Tod eines Rentners (Basisabsicherung für Rentner vor 2004) in Höhe von 50 % des zuletzt bezogenen anrechenbaren Einkommens (unter Berücksichtigung einer Obergrenze für den maximalen Auszahlungsbetrag) sowie weitere Absicherung für eine kleine Gruppe von noch aktiven Mitarbeitern.

Darüber hinaus gewährt das Unternehmen Leistungszusagen für Einzelpersonen im Ausland. Überwiegend bestehen diese Leistungen aus gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen in den jeweiligen Ländern oder aber Leistungen aus dem FAP (Financial Accumulation Plan – ein Kapitalkontenmodell). Diese Einzelzusagen sind ebenfalls fast alle eingefroren.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht in der Schweiz ein beitragsbasierter, durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanzierter Leistungsplan (im Sinne von IAS 19). Dieser wird über die rechtlich selbstständige T‑Systems-Pensionskasse gewährt. Wie in der Schweiz üblich gewähren die Gesellschaften höhere Leistungen als gesetzlich gefordert. Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind Mindestvorschriften für das zu versichernde Gehalt, altersabhängige Beiträge sowie ein Mindestverrentungsfaktor für den obligatorischen Teil des Altersguthabens festgelegt. Zudem legt der Schweizer Bundesrat jedes Jahr eine Mindestverzinsung für das obligatorische Altersguthaben fest (2020: 1,00 %, 2021: 1,00 %).

Der Pensionskasse steht der Stiftungsrat vor. Dieser stellt den täglichen Betrieb der Pensionskasse sicher und entscheidet über grundlegende Aspekte wie die Höhe und die Struktur der Pensionsleistungen und die Vermögensanlage-Strategie. Der Stiftungsrat setzt sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen.

Aufgrund der bestehenden Mindestverzinsung der obligatorischen Altersguthaben besteht für die Pläne in der Schweiz bei einer möglichen Unterfinanzierung der Pensionskasse ein Nachdotierungsrisiko. Die Pensionskasse bietet die Wahlmöglichkeit einer lebenslangen Rente anstelle einer Einmalzahlung für Versicherte. In diesem Fall bestehen Langlebigkeits- und Investitionsrisiken, da zum Zeitpunkt der Verrentung Annahmen bezüglich der Lebenserwartung bzw. der Vermögensrendite einfließen. Ab dem 1. Januar 2018 hat sich T‑Systems Schweiz zur Anwendung der Risk Sharing-Methodologie für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen entschieden. Hierbei wurde die Bewertung der Verpflichtungen dahingehend geändert, dass eine Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung eines möglichen Defizits bei der Bewertung der Arbeitgeberverpflichtung berücksichtigt werden kann. Die prinzipielle Möglichkeit der Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung des Defizits ist durch Art. 28 des Vorsorgereglements abgedeckt.

Entwicklung der ausgegliederten Vermögenswerte im Berichtsjahr

in Mio. €

 

 

 

2020

2019

Ausgegliederte Vermögenswerte zum 1. Januar

6.489

6.099

Veränderung durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe

1.108

0

Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag des Planvermögens (erwarteter Vermögensertrag)

98

99

Betrag, um den die tatsächlichen Erträge den erwarteten Vermögensertrag übersteigen/(unterschreiten) (Neubewertung)

(702)

62

Arbeitgeberbeiträge an externe Versorgungsträger

61

449

Beiträge von Planteilnehmern

4

4

Versorgungszahlungen externer Versorgungsträger im Geschäftsjahr

(217)

(241)

Planabgeltungen

0

0

Verwaltungskosten

0

0

Steuerzahlungen

0

0

Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung

(143)

18

Ausgegliederte Vermögenswerte zum 31. Dezember

6.698

6.489

Zusammensetzung ausgegliederter Vermögenswerte nach Anlagekategorien

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2020

davon: Preis an einem aktiven Markt

davon: Preis ohne aktiven Markt

31.12.2019

davon: Preis an einem aktiven Markt

davon: Preis ohne aktiven Markt

Eigenkapitalpapiere

4.264

4.264

0

4.564

4.564

0

davon: Anteile an BT

1.762

1.762

0

2.704

2.704

0

Schuldpapiere

1.853

1.853

0

1.113

1.113

0

Immobilien

102

38

64

64

64

0

Derivate

0

0

0

0

0

0

Investmentfonds

14

14

0

11

11

0

Durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere (Asset Backed Securities)

0

0

0

0

0

0

Strukturierte Schuldtitel

0

0

0

350

350

0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

43

43

0

275

275

0

Sonstiges

422

378

45

112

70

42

Ausgegliederte Vermögenswerte

6.698

6.590

109

6.489

6.447

42

Die Ausrichtung der Anlagepolitik und die Risikosteuerung werden direkt auf die Risiko- und Entwicklungscharakteristika der Versorgungsverpflichtungen abgestimmt. Auf Basis einer systematischen integrierten Asset Liability Management-Analyse werden mögliche Ergebnisse von Kapitalanlage-Portfolios, die eine Vielzahl von Anlageklassen umfassen können, den stochastisch simulierten Entwicklungen der Pensionsverpflichtungen gegenübergestellt und so die relative Entwicklung der Planvermögen zu den Pensionsverpflichtungen explizit betrachtet. Die Kapitalanlage-Strategie ist wesentlich durch die Zielsetzung geprägt, dass durch den systematischen Aufbau und das professionelle Management eines geeigneten Portfolios für das Planvermögen künftige Verpflichtungen aus gegebenen Pensionszusagen zeitgerecht und vollständig erfüllt werden können. Sie zielt grundsätzlich auf ein breit diversifiziertes Anlage-Portfolio ab, das über entsprechende Risikofaktoren und Diversifikation ein zur Gesamtzielsetzung passendes Risikoprofil generiert. Das Management der Kapitalanlagen zur aktiven Steuerung von Risiken unterliegt einem fortlaufenden Monitoring. Eine kosteneffiziente Umsetzung des Kapitalanlage-Managements wird durch ein professionelles Portfolio-Management unter Einbezug von externen Dienstleistern vorgenommen.

Die ausgegliederten Vermögenswerte enthalten zum Abschluss-Stichtag 4.573 Tsd. € in Aktien (31. Dezember 2019: 3.706 Tsd. €) und 7.942 Tsd. € in Anleihen (31. Dezember 2019: 6.688 Tsd. €) der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen.

Entwicklung der Auswirkung aus der Vermögensobergrenze

in Mio. €

 

 

 

2020

2019

Im Eigenkapital erfasste Vermögensobergrenze zum 1. Januar

9

0

Zinsaufwand auf die erfasste Vermögensobergrenze (in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst)

0

0

Veränderungen der Vermögensobergrenze (im Eigenkapital erfasste Gewinne (–)/Verluste (+))

(7)

9

Wechselkursänderungen

0

0

Im Eigenkapital erfasste Vermögensobergrenze zum 31. Dezember

2

9

Zusammensetzung der Pensionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

in Mio. €

 

 

 

 

 

GuV-Ausweis

2020

2019

2018

Laufender Dienstzeitaufwand

Personalaufwand

256

250

257

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen/-kürzungen

Personalaufwand

(223)

(8)

(42)

Planabgeltungen

Personalaufwand

8

3

3

Dienstzeitaufwand

 

41

245

217

Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche

Sonstiges Finanzergebnis

183

186

184

Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag aus Planvermögen (erwarteter Vermögensertrag)

Sonstiges Finanzergebnis

(98)

(99)

(88)

Zinsaufwand auf den Effekt der Vermögensobergrenze

Sonstiges Finanzergebnis

0

0

0

Nettozinsaufwand/-ertrag auf die Pensionsrückstellungen (netto)

 

86

87

96

Pensionsaufwendungen

 

126

332

313

Tatsächlich angefallene Verwaltungskosten (Zahlung aus Planvermögen)

Personalaufwand

0

0

0

Gesamtaufwendungen

 

126

332

313

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträge

in Mio. €

 

 

 

 

2020

2019

2018

Im Geschäftsjahr erfasste Neubewertungen (Gewinne (–)/Verluste (+)) im Eigenkapital

1.358

603

(127)

davon: Neubewertungen aufgrund Änderung der Verpflichtung

663

656

51

davon: Neubewertungen aufgrund Änderung der ausgegliederten Vermögenswerte

702

(62)

(179)

davon: Neubewertungen aus der Anpassung der Vermögensobergrenze (gemäß IAS 19.64)

(7)

9

0

Erwartete Zahlungen in Zusammenhang mit Pensionsleistungen

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Versorgungszahlungen aus Pensionsrückstellungen

335

513

556

614

593

Versorgungszahlungen aus den ausgegliederten Vermögenswerten

118

94

98

101

102

Summe der erwarteten Versorgungszahlungen

453

607

654

715

695

Seit 2018 werden Versorgungszahlungen für unmittelbare Zusagen auch aus den Mitteln des CTA-Vermögens geleistet. Zusätzlich behält sich die Deutsche Telekom vor, sich darüber hinaus durch den Arbeitgeber direkt geleistete Zahlungen ggf. im Folgejahr aus dem CTA-Vermögen erstatten zu lassen. Letztmals erfolgte dies im Jahr 2018.

Für 2021 plant die Deutsche Telekom im Inland keine Dotierung in ausgegliederte Vermögenswerte. Im Ausland beabsichtigt die Deutsche Telekom für 2021 eine Dotierung in Höhe von mindestens 82 Mio. €.

Beitragsorientierte Versorgungszusagen (Beitragszusagen)

Die Zahlungen des Arbeitgeberanteils in Deutschland zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2020 0,4 Mrd. € (2019: 0,4 Mrd. €, 2018: 0,4 Mrd. €). Im Jahr 2020 wurden aus laufenden Beitragszahlungen konzernweit für zusätzliche beitragsorientierte Versorgungszusagen 164 Mio. € (2019: 145 Mio. €, 2018: 120 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Pensionsregelungen für Beamte der Deutschen Telekom

Im Geschäftsjahr 2020 wurden 374 Mio. € (2019: 405 Mio. €, 2018: 441 Mio. €) als Aufwand für den jährlichen Beitrag in Höhe von grundsätzlich 33 % der Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten an die Postbeamtenversorgungskasse erfasst. Der Barwert der künftigen Zahlungsverpflichtungen beträgt zum Abschluss-Stichtag 1,8 Mrd. € (31. Dezember 2019: 2,1 Mrd. €, 31. Dezember 2018: 2,5 Mrd. €) und wird in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen.

Weitere Informationen finden Sie in Angabe 39 „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“.