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Risiken und Chancen

Im Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzern-Risiken und -Chancen dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Deutschen Telekom sowie über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG beeinflussen könnten. Dabei beschreiben wir die Risiken überwiegend vor den ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Bruttobetrachtung). Sind Nettorisiken identifiziert, sind diese als solche gekennzeichnet. Lassen sich Risiken und Chancen eindeutig einem operativen Segment zuordnen, ist dies nachfolgend entsprechend dargestellt.

Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet:

Unternehmensrisiken

 

 

 

 

 

Eintritts­wahrscheinlichkeit

Risiko­ausmaß

Risiko­bedeutung

Veränderung
gegenüber Vorjahr

Branche, Wettbewerb und Strategie

 

 

 

 

Konjunkturelle Risiken Deutschland

mittel

mittel

mittel

verschlechtert

Konjunkturelle Risiken USA

mittel

mittel

mittel

verschlechtert

Konjunkturelle Risiken Europa

mittel

mittel

mittel

verschlechtert

Risiken aus Markt und Umfeld Deutschland

mittel

mittel

mittel

unverändert

Risiken aus Markt und Umfeld USA

mittel

sehr hoch

hoch

verschlechtert

Risiken aus Markt und Umfeld Europa

mittel

mittel

mittel

unverändert

Risiken aus Innovationen (Substitution)

mittel

mittel

mittel

unverändert

Risiken aus strategischer Transformation und Integration

mittel

sehr hoch

hoch

unverändert

Regulierung

Siehe dazu Risiken und Chancen aus Regulierung

 

 

 

Operative Risiken

 

 

 

 

Mitarbeiter

mittel

gering

gering

unverändert

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb Deutschland

gering

hoch

mittel

unverändert

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb USA

sehr gering

hoch

gering

unverändert

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb Europa

sehr gering

hoch

gering

unverändert

Risiken aus bestehender IT-Architektur USA

mittel

mittel

mittel

unverändert

Zukunftsfähigkeit der IT-Architektur USA

mittel

mittel

mittel

unverändert

Einkauf

gering

gering

gering

unverändert

Datenschutz und Datensicherheit

hoch

mittel

mittel

unverändert

Marke, Kommunikation und Reputation

 

 

 

 

Marke und Reputation (mediale Berichterstattung)

gering

gering

gering

unverändert

Nachhaltigkeitsrisiken

gering

mittel

gering

unverändert

Gesundheit und Umwelt

gering

mittel

gering

unverändert

Rechts- und Kartellverfahren

Siehe dazu Rechtsverfahren

 

 

 

Finanzwirtschaftliche Risiken

 

 

 

 

Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken

mittel

mittel

mittel

unverändert

Steuerrisiken

Siehe dazu Steuerrisiken

 

 

 

Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

Siehe dazu Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

 

 

 

Risiken und Chancen aus Branche, Wettbewerb und Strategie

Risiken und Chancen aus dem konjunkturellen Umfeld. Als international tätiges Unternehmen operieren wir in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte grundsätzlich zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kunden führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Wechselkursschwankungen können sich auf unser Ergebnis auswirken.

Die Coronavirus-Pandemie hat die Weltwirtschaft 2020 in eine tiefe Rezession gestürzt und wird auch 2021 das Geschehen in der Weltwirtschaft bestimmen. Führende Institute und Organisationen erwarten, dass das Ausgangsniveau der wirtschaftlichen Aktivität vor der Coronavirus-Pandemie voraussichtlich zum Jahreswechsel 2021/2022 erreicht werden wird. Hauptrisiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung sind neben der Coronavirus-Pandemie, eventuelle geopolitische Schocks und die Unsicherheit aus internationalen Handelskonflikten.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Telekommunikationsbranche sind durch höhere Nachfrage nach bestimmten Telekommunikationsdienstleistungen nicht so gravierend wie in anderen Branchen. Es besteht allerdings weiterhin Unsicherheit darüber, wie stark in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie die Geschäftstätigkeit und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom insgesamt betroffen sein könnte. Zum Beispiel könnten erneute Reisebeschränkungen, Shop-Schließungen oder Lieferkettenunterbrechungen zu weiteren Rückgängen des Roaming- und Visitoren-Volumens oder zu rückläufigen Endgeräteverkäufen und einer geringeren Anzahl von Vertragsabschlüssen führen. Zusätzlich kann das Großkundengeschäft z. B. durch aufgeschobene oder revidierte Kundenentscheidungen weiter zurückgehen. Darüber hinaus sind erhöhte Forderungsausfälle im Privat- und Geschäftskundenbereich nicht auszuschließen. Die Deutsche Telekom hat Kosteneinsparmaßnahmen zur Mitigation möglicher Ergebniseffekte aufgesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkt sich negativ auf die konjunkturellen Unternehmensrisiken des Konzerns aus. In den operativen Segmenten USA, Deutschland und Europa erhöhte sich die Risikobedeutung von „gering“ auf „mittel“.

Diesen Risiken stehen Chancen gegenüber, insbesondere wenn es gelingen sollte, die Coronavirus-Pandemie dauerhaft einzudämmen. Wir rechnen damit, dass sich die Wirtschaft in Europa nach einem harten Corona-Winter ab Frühjahr 2021 wieder erholen wird. Auch in den USA dürfte sich das Tempo der wirtschaftlichen Erholung beschleunigen. Die wirtschaftliche Entwicklung vieler Länder in Osteuropa war in der Coronavirus-Pandemie vergleichsweise robust und wird voraussichtlich auch 2021 über dem EU-Durchschnitt liegen.

Risiken aus Markt und Umfeld. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen wir ausgesetzt sind, zählen sinkende Preisniveaus bei Sprach- und Datendiensten im Festnetz und im Mobilfunk. Ursachen dafür sind neben regulierungsbedingten Preissenkungen in erster Linie der anhaltend starke Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche.

Mit anhaltendem Wettbewerbsdruck ist insbesondere im Festnetz-Bereich in Deutschland und den Ländern unseres operativen Segments Europa zu rechnen. Im Breitband-Markt bestätigt sich der Trend, dass v. a. in Deutschland die Marktanteile regionaler Netzbetreiber und überregionaler spezialisierter FTTH-Anbieter überproportional steigen und diese ihre Marktabdeckung durch Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur erhöhen. Zunehmend erfolgt dies mit Glasfaser-Infrastruktur. Dadurch erhöhen sie ihre Kundenzahlen und vertiefen ihre eigene Wertschöpfung. Im Neukundengeschäft besteht weiterhin starker Preiswettbewerb mit hohen Anfangsrabatten.

Anhaltenden Preisdruck erwarten wir auch in der mobilen Sprachtelefonie und bei mobilen Datendiensten. Dies könnte sich negativ auf unsere Service-Umsätze im Mobilfunk auswirken. Hauptgründe für den Preisdruck sind u. a. datenzentrierte, preisaggressive Angebote. Anbieter ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) vermarkten diese Angebote u. a. über das Internet. Dabei besteht weiterhin das Risiko von unvorhergesehenen preisaggressiven Maßnahmen kleinerer Wettbewerber. Technologische Neuerungen, wie die Verwendung reiner eSIMs in Smartphones, könnten den Preisdruck durch erhöhte Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen.

Die Drillisch Netz AG hat in der 2019 stattgefundenen Frequenzauktion in Deutschland Mobilfunk-Frequenzen erworben und anschließend in einer öffentlichen Stellungnahme erklärt, in den kommenden Jahren mit dem Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes zu beginnen. Zusätzlich hat Drillisch den Zugang zu einem bestehenden Netz über National Roaming als Voraussetzung für den eigenen Netzausbau definiert und Verhandlungen mit allen drei deutschen Netzanbietern begonnen. Im Herbst 2020 hat Drillisch die BNetzA in ihrer Rolle als Schiedsrichter zum Verlauf der National Roaming-Verhandlungen mit Telekom und Vodafone angerufen. Durch Änderungen auf dem Markt für Mobilfunk-Vorleistungen können sich Auswirkungen im Retail- und Wholesale-Bereich ergeben.

Ein weiteres Wettbewerbsrisiko liegt darin, dass wir sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk verstärkt Konkurrenten gegenüberstehen, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen, aber vermehrt in die klassischen Telekommunikationsmärkte eindringen: Dies gilt v. a. für große Unternehmen aus der Internet- und Unterhaltungselektronikbranche. Für uns besteht daraus das Risiko, Wertschöpfungsanteile und Margen dadurch zu verlieren, dass wir den direkten Kundenkontakt zunehmend an Wettbewerber verlieren.

T‑Mobile US hat im Mobilfunk-Bereich zahlreiche Wettbewerber, von denen einige über größere Ressourcen verfügen und die vorrangig mit Service- und Endgeräteangeboten, günstigen Preisen, guter Netzabdeckung, -geschwindigkeit und -qualität sowie Kundenservice um Kunden werben. Die Marktsättigung in den USA wird weiter dazu führen, dass sich das Kundenwachstum im Mobilfunk-Bereich im Vergleich zu früheren Wachstumsraten nur moderat, wenn nicht gar rückläufig entwickelt. Letzteres hätte einen fortgesetzten Wettbewerb um Kunden zur Folge. T‑Mobile US geht davon aus, dass der steigende Bedarf an Datendiensten seitens ihrer Kunden eine höhere Nachfrage nach Netzkapazität nach sich ziehen wird. Die Geschäftsstrategie sowie die Finanz- und Ertragslage von T‑Mobile US können darüber hinaus durch die Knappheit und Kosten zusätzlichen Spektrums und die Vorschriften zur Nutzung von Spektrum belastet werden. Durch die Verschmelzung verschiedener Branchenbereiche wie Kabel, TK- und Content-Services sowie Satellitenfernsehen sieht sich T‑Mobile US in einem scharfen und zunehmenden Wettbewerb mit anderen Diensteanbietern. Gemeinschaftsunternehmen, Fusionen, Akquisitionen und strategische Allianzen im Mobilfunk-Sektor haben zu immer stärkeren Wettbewerbern geführt, die um eine begrenzte Anzahl an Kunden konkurrieren, und es ist von einer Fortsetzung dieses Trends auszugehen.

Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde am 1. April 2020 vollzogen. Die Umsetzung des Zusammenschlusses stellt T‑Mobile US vor komplexe Herausforderungen, die erfolgreich bewältigt werden müssen, um die geplanten Synergien zu erzielen und die vereinbarten Auflagen der Behörden zu erfüllen. Die Zusammenführung beider Unternehmen zur neuen T‑Mobile US betrifft alle betrieblichen Bereiche; Beispiele sind die Zusammenführung der Mobilfunknetze sowie der IT- und Techniklandschaft, das Kunden-Management, der Vertrieb, das Personal-Management, die Logistik und das Kontrollumfeld. Gleichzeitig wird es u. a. notwendig sein, die mit den Kartell- und Regulierungsbehörden vereinbarten Auflagen wie z. B. der Federal Communications Commission (FCC), des US-amerikanischen Justizministeriums Department of Justice (DoJ), der Aufsichtsbehörden diverser US-amerikanischer Bundesstaaten sowie des Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) zu erfüllen. Mit der Veräußerung des Prepaid-Geschäfts von Sprint sowie der Bestätigung einer Vereinbarung zur Veräußerung von Spektrum an DISH wurde zum 1. Juli 2020 bereits eine entscheidende Auflage der US-Behörden für die Genehmigung der Fusion erfüllt. Um die mit der Integration verbundenen Herausforderungen zu reflektieren, haben wir die Risikobedeutung der Risikokategorie „Risiken aus Markt und Umfeld USA“ seit dem ersten Halbjahr 2020 auf „hoch“ angehoben.

Unser operatives Segment Systemgeschäft steht ebenfalls vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck das klassische IT-Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt neuer, kapitalstarker Wettbewerber. Dies kann zu Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T‑Systems führen. Andererseits sind die Zukunftsthemen wie Künstliche Intelligenz (KI) und Industrial IoT Initiatoren für Chancen auf neues Projektgeschäft.

Chancen aus dem Markt und Umfeld. Der Telekommunikations- und IT-Markt ist ein sehr dynamischer, hart umkämpfter Markt. Die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen sowie sich verändernde Kundenwünsche beeinflussen unser Handeln und wirken sich auf unsere Unternehmenskennzahlen aus. Grundsätzlich gehen wir von den Entwicklungen aus, wie wir sie im Kapitel „Prognose“ beschrieben haben.

Risiken aus Innovationen (Substitution). Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Dies stellt den Telekommunikationssektor vor die Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen in immer kürzeren Zeitabständen hervorbringen zu müssen. Neue Technologien verdrängen bestehende Technologien, Produkte und Services teilweise oder manchmal sogar vollständig. Dies kann sowohl im Sprach- als auch im Datenverkehr zu geringeren Preisen und Umsätzen führen. Diese Substitutionsrisiken könnten unseren Umsatz und unser Ergebnis beeinflussen. Dem Ausmaß der Substitutionsrisiken begegnen wir u. a. mit Bündeltarifen: So bieten wir Neu- und Bestandskunden integrierte Lösungen aus unserem Produkt-Portfolio an. Die Einführung des neuen Mobilfunk-Standards 5G als technologische Innovation birgt Unsicherheiten mit sich in Form der anstehenden Auktionen von Spektrum sowie deren Vergabebedingungen, regulatorischen Anforderungen, öffentlichen Diskussionen zu Sicherheit und elektromagnetischer Verträglichkeit, sowie der begrenzten Anzahl von Telekommunikationshardwareanbietern, die wir in Planungsszenarien abbilden.

Chancen aus Innovationen. Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Privat- und Geschäftskunden innovative Produkte bzw. Lösungen anzubieten. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. Um dies sicherzustellen und der wachsenden Konvergenz von Netzwerk, Produkten und IT Rechnung zu tragen, sind in unserem Vorstandsbereich „Technologie und Innovation“ alle relevanten Funktionen unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt, um eine engere Integration der Bereiche Innovation, Netz, IT und Security zu ermöglichen. Wir stellen dabei die Entwicklung von herausragenden und nahtlosen Kundenerlebnissen in den Vordergrund und wurden in diesem Jahr z. B. für unsere Smart Home-Produkte und unseren digitalen Assistenten „Frag Magenta“ ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu unserer Innovationsarbeit finden Sie im Kapitel „Innovation und Produktentwicklung“.

5G ist die neue Mobilfunk-Generation von Telekommunikationsnetzen. Wir engagieren uns hier nicht nur in vielen Gremien und Foren, sondern arbeiten zusammen mit Forschung und Industrie intensiv an der Weiterentwicklung dieses Standards, der eine Reihe von Herausforderungen an Telekommunikationsnetze adressieren wird: unmittelbare technische Bedarfe wie eine deutliche Erhöhung von Kapazität, Bandbreite, Verfügbarkeit und geringere Latenzen. Hinzu kommen fundamentale Herausforderungen wie z. B. umfangreiche IoT-Kommunikation im Internet der Dinge und der wachsende Bedarf an Zuverlässigkeit, Sicherheit und garantierter Dienste-Qualität in industriellen Anwendungsszenarien. Damit bietet 5G nicht nur die unmittelbare Chance, bei bestehenden Geschäftsmodellen stark steigende Anforderungen zukünftig kosteneffizient bewältigen zu können, sondern auch Chancen für weitere Geschäftsmodelle, indem man Netzfähigkeiten (z. B. Netzzugang, Lokalisierung, Sicherheit, Identität, Speicherort, Datenzwischenspeicherung, Echtzeitverarbeitung) an entsprechende Partner vermarktet. Bereits heute arbeiten wir an der Realisierung von ersten Anwendungsfällen wie sog. Campus-Netzwerke, Mobile Gaming und Mobile Edge Computing, bei denen die Datenverarbeitung dezentral – am Rand des Netzes – erfolgt. 5G und Edge Computing bilden so gemeinsam mit anderen Technologien wie dem NarrowBand-Internet of Things (NB-IoT) oder Künstlicher Intelligenz (KI) die Basis für die weitere Digitalisierung der Gesellschaft.

Risiken aus strategischer Transformation und Integration. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen. Können wir diese Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jeder dieser Faktoren – allein oder in Kombination – könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Die Zusammenarbeit mit chinesischen Lieferanten wurde im Jahr 2020 durch den andauernden Handelskonflikt zwischen den USA und China erschwert. Seit 2020 sanktionieren die USA aufgrund von Sicherheitsbedenken die Nutzung von US-Technologie für und durch chinesische Lieferanten und konnte viele Länder in denen auch die Deutsche Telekom tätig ist (u. a. Griechenland und Polen) für ihre „Clean Network“-Initiative gewinnen, welche Produkte kritischer Hersteller in Telekommunikationsnetzen mittelfristig verbietet. Die anhaltende Diskussion um 5G-Sicherheit in Deutschland könnte zum teilweisen Ausschluss von chinesischen Herstellern in Netzen führen, die auch für uns den kostenintensiven Austausch aller verbauten Produkte erfordern würde.

Chancen aus strategischer Transformation und Integration. Die im Berichtsjahr in Deutschland abgeschlossene IP-Transformation (All IP) bietet eine Vielzahl von Chancen: Das entstandene logische Netz spricht „eine Sprache“ und funktioniert technisch weitgehend unabhängig von den übertragenen Diensten. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen, indem z. B. die Komplexität bei Wartung und Betrieb reduziert wird, dienstspezifische Altplattformen abgeschaltet werden sowie durch Energieeinsparungen. Zudem schafft All IP Wachstumspotenziale: kurz- und mittelfristig durch ein verbessertes Kundenerlebnis vorhandener Dienste (z. B. bessere Sprachqualität, mehr Customer Self-Service, flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten), mittel- und langfristig als eine unverzichtbare Basis für neue Konvergenzprodukte, für das Internet der Dinge und für das beschleunigte Einführen neuer Angebote (Time-to-Market).

Nicht zuletzt fungiert das All IP-Netz als eine Grundvoraussetzung für die zukünftige Cloud- und Software-basierte Netz- und Diensteproduktion. Bei gleichzeitiger höherer Automatisierung ergeben sich Chancen für Effizienzsteigerungen, schnellere Bereitstellung von neuen Diensten und Leistungsmerkmalen, verbesserte Qualität und die Erschließung neuer Umsatzpotenziale.

Wir treiben die Transformation unserer IT mit agiler Entwicklung weiter voran. Durch diesen Ansatz können neue Möglichkeiten effizienter IT-Produktion ausgeschöpft werden, sowohl durch eine modularere Bereitstellung von Komponenten als auch mit einer beschleunigten Entwicklung. Zudem eröffnet agile Entwicklung die Chance, Big Bang-Risiken bei der Ablieferung mächtiger Software Releases zu verringern.

Risiken und Chancen aus Regulierung

Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen regulatorischen Risiken und Chancen, die aus heutiger Sicht unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Reputation beeinflussen könnten.

Regulatorische Risiken ergeben sich aus telekommunikationsspezifischen, gesetzlichen Regelungen auf nationaler, europäischer und US-amerikanischer Ebene sowie daraus abgeleiteten Regelungs- und Eingriffsbefugnissen nationaler Regulierungsbehörden, die unsere Produkt- und Preisgestaltungsmöglichkeiten einschränken. Regulatorische Chancen können durch Deregulierung entstehen. Regulatorische Eingriffe durch Regulierungsbehörden, die für uns nur bedingt vorherzusehen sind, können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöhen. Zu befürchten ist, dass die Regulierung in Deutschland und in anderen europäischen Ländern die Entwicklung unseres Umsatzes und Ergebnisses auch mittel- bis langfristig negativ beeinflusst.

Änderungen in der Regulierungspolitik und Gesetzgebung

EU-Rechtsrahmen für Telekommunikation. Der sog. „Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Kodex), der die zentralen EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor reformiert, v. a. die Preis- und Zugangsregulierung, die Frequenzpolitik, sektorspezifische Verbraucherschutzregeln und die Vorschriften zu Universaldiensten, ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben seitdem 24 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung verzögert sich jedoch in einigen Ländern, u. a. in Deutschland. Das entsprechende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wird voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2021 verabschiedet.

Die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation bleibt eingebettet in ein Gesamtpaket neuerer EU-Gesetzgebungen zum digitalen (Telekommunikations-)Binnenmarkt: Dieses sieht Anpassungen der Regelungen für Mediendienste vor – in erster Linie wegen der wachsenden Bedeutung von Internet-Angeboten –, die neben die bislang im Fokus stehenden Fernsehdienste treten (z. B. im Urheberrecht, Jugendmedien- und Verbraucherschutz, bei der Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter). Auch national werden etwa zum deutschen Medienstaatsvertrag der Länder und im Telemediengesetz des Bundes sowie im Wettbewerbsrecht konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien diskutiert.

Weitere Informationen zu wesentlichen Regulierungsentscheidungen finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“.

Spektrumvergabe

Risiken könnten dadurch erwachsen, dass folgende Sachverhalte unsere geplanten Spektrumerwerbe gefährden könnten: unpassende Auktionsregeln und Frequenznutzungsauflagen, überzogene Startpreisforderungen sowie unverhältnismäßig hohe, jährliche Frequenzgebühren. Unangemessene Auflagen im Rahmen der Frequenzvergabe können z. B. weitreichende Ausbauvorgaben sowie im Einzelfall Auflagen zur Gewährung von Netzzugang (nationales Roaming, Diensteanbieterzugang) umfassen. Als Chance sehen wir in erster Linie die Möglichkeit, dass sich Mobilfunknetz-Betreiber über die Frequenzvergaben mit ausreichendem und bezüglich ihrer Lage optimalem Spektrum ausstatten können. Somit wären wir für weiteres Wachstum und Innovationen gerüstet. Bei den anstehenden Vergaben geht es hauptsächlich um die Auktion von zusätzlichen Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 2.500 MHz, 3.400 MHz bis 3.800 MHz sowie 26.000 MHz. Außerdem müssen Frequenzen insbesondere im 900 MHz-, 1.800 MHz- und 2.100 MHz-Bereich erneuert werden, für die die Nutzungsrechte in einigen Ländern zwischen 2021 und 2022 auslaufen werden. Vergaben werden derzeit in Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei sowie in Ungarn und den USA vorbereitet.

Weitere Informationen zu laufenden und 2020 abgeschlossenen Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel „Wirtschaftliches Umfeld“.

Eingriffsfelder nationaler Regulierungsbehörden

Nationale Regulierungsbehörden haben umfassende Eingriffsbefugnisse auf Basis von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen. Auf europäischer Ebene ist neben dem oben erwähnten Kodex die im Jahr 2015 verabschiedete EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt hervorzuheben. Sie beinhaltet Regelungen zu International Roaming, Netzneutralität und Informationspflichten. Diese Regelungen schränken unsere Produktgestaltungsmöglichkeiten in erster Linie für Endkundenangebote ein. Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung wurden durch das Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) veröffentlicht. Risiken ergeben sich aus der Interpretation der Verordnung und der Leitlinien durch die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden. Die bislang unverbindliche Mitteilung der BNetzA zur Auslegung bestimmter Teile der Verordnung wird nach Inkrafttreten des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in 2021 durch eine rechtsverbindliche Verfügung der BNetzA ersetzt. Zudem haben nationale Regulierungsbehörden gesetzlich festgelegte umfassende Möglichkeiten, Produktanpassungen zur Durchsetzung der Verordnung anzuordnen oder bei Feststellung eines Verstoßes Bußgelder zu erheben.

Unsere deutschen und europäischen Gesellschaften unterliegen weiterhin einer umfänglichen Regulierung von Vorleistungsangeboten, die uns verpflichtet, unser Netz und unsere Dienste auch Wettbewerbern als Vorleistungen überall dort zur Verfügung zu stellen, wo wir als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden. Die entsprechenden Angebotskonditionen und Preise werden in Regulierungsverfahren von der nationalen Regulierungsbehörde regelmäßig geprüft oder festgesetzt. Wichtigste regulierte Vorleistungsprodukte sind Teilnehmeranschlussleitung, Bitstrom-Produkte, Mietleitungen sowie damit verbundene Leistungen. Terminierungsentgelte werden ab 2021 direkt über einen sog. „delegierten Rechtsakt“ von der Europäischen Kommission bestimmt. Darüber hinaus gelten europäische und nationale verbraucherschutzrechtliche Regelungen. So ist zum 1. Juni 2017 in Deutschland die sog. „Transparenzverordnung“ in Kraft getreten. Diese zielt in erster Linie auf mehr Transparenz und höhere Kostenkontrolle für Verbraucher bei Telekommunikationsdiensten ab. In diesem Zusammenhang hat die BNetzA ein Mess-System eingeführt, mit dem Verbraucher die verfügbaren Bandbreiten ihrer Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse messen können.

Neben den Vorgaben des Telekommunikationsrechts unterliegen unsere Medienangebote auch besonderen Regeln des europäischen und nationalen Medienrechts sowie Querschnittsvorschriften wie solchen des Daten- und Verbraucherschutzes; hierzu gehören im weiteren Sinne das Urheberrecht, Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte, Vorgaben zur Sicherstellung des Jugendmedienschutzes oder solche zur Gestaltung der Inhalte und Benutzeroberflächen von Medien-Verteilplattformen. Der Telekom Deutschland dürfte, bei unveränderter Gesellschafterposition von Bund und KfW einerseits sowie Fortbestand der Rechtslage bzw. der bisherigen Auffassung der Medienaufsichtsbehörden andererseits, eine Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen nicht erteilt werden.

Operative Risiken und Chancen

Mitarbeiter. Unsere Belegschaft spielt bei der Transformation der Deutschen Telekom eine entscheidende Rolle. Für unseren Geschäftserfolg sind die Kompetenzen unserer Mitarbeiter ein wichtiger Faktor. Gerade bei einschlägigem Fachpersonal wie z. B. im IT-Bereich ist die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern durch die allgemein hohe Marktnachfrage erschwert. Sollten entsprechende Experten nicht genügend gewonnen bzw. gehalten werden, würde sich dies zukünftig negativ auf unser Geschäft auswirken.

Auch 2020 konnten wir den Personalumbau in unserem Konzern sozialverträglich gestalten und umsetzen, v. a. über Abfindungen, Altersteilzeit, Engagierten Ruhestand und interne Umqualifizierungsmaßnahmen sowie die von Vivento angebotenen Beschäftigungsperspektiven für Beamte im öffentlichen Dienst. Diesen Umbau setzen wir im kommenden Jahr fort. Falls sich die Maßnahmen nicht oder nicht wie geplant realisieren lassen (z. B. durch geringeres Interesse an den Abfindungen), könnte sich dies negativ auf unsere Finanzziele auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass durch die Abbauinstrumente Leistungsträger den Konzern verlassen, nutzen wir das Mitigationsinstrument der beiderseitigen Freiwilligkeit in jedem Einzelfall.

Auch das Rückkehrrecht von Beamten zur Deutschen Telekom birgt Risiken: Werden Konzerneinheiten, in denen Beamte beschäftigt sind, veräußert, ist es grundsätzlich möglich, dass diese weiterhin bei der veräußerten Konzerneinheit arbeiten. Dem muss der Beamte selbst zustimmen bzw. den Antrag dazu stellen. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamte, z. B. nach dem Ende der Beurlaubung, von einer veräußerten Einheit zu uns zurückkehren, ohne dass es ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Ein solches externes Rückkehrrecht von außerhalb unseres Konzerns besteht derzeit für 1.343 Beamte (Stand: 31. Dezember 2020).

Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb. Wir verfügen über immer leistungsfähigere Informations-/Netztechnik-Infrastruktur, die wir beständig ausbauen und modernisieren, um das beste Kundenerlebnis sicherzustellen und unsere Technologie-Führerschaft zu festigen. Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur können nicht vollständig ausgeschlossen werden und könnten im Einzelfall einen Umsatzausfall oder Kostensteigerungen nach sich ziehen; schließlich bilden unsere IT-/NT-Ressourcen und -Strukturen die wesentliche organisatorische und technische Plattform für unsere Geschäftstätigkeit. Die zunehmende Konvergenz von IT/NT birgt Risiken. Um diesen gesamthaft zu begegnen, sind unsere Netz-, Innovations- und IT-Aufgaben im Vorstandsressort „Technologie und Innovation“ gebündelt.

Es können Risiken entstehen, die alle IT-/NT-Systeme und -Produkte mit Internet-Anbindung betreffen. So könnten Störungen zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-/NT-Systemen zu Unterbrechungen bei Geschäftsprozessen, Produkten und Services führen, wie z. B. bei Smartphones und „MagentaTV“. Um Ausfallrisiken, z. B. ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Feuer, zu vermeiden, nutzen wir technische Frühwarnsysteme und Dopplungen von IT-/NT-Systemen. Das Computer Emergency Response Team (CERT) der Deutschen Telekom Security befasst sich mit der Sicherheit der Server unserer Geschäftskunden. Beim Cloud Computing lagern alle Daten und Anwendungen in Rechenzentren. Unsere Rechenzentren sind sicherheitszertifiziert und erfüllen die strengen Datenschutzbestimmungen sowie die Regularien der EU. So sind alle Daten von Unternehmen und Privatpersonen vor fremdem Zugriff geschützt. Ständige Pflege und automatische Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellsten Stand. Auf Basis eines konzernweit standardisierten Business Continuity Managements (BCM) setzen wir zudem organisatorische und technische Maßnahmen ein, um Schäden zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern. Versicherbare Risiken decken wir zudem im Rahmen unseres Versicherungsprogramms ab.

Chancen aus IT-/NT-Netzbetrieb. Die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) aus unseren Netzen kann aufgrund der höheren Transparenz Entscheidungsprozesse verbessern und beschleunigen. Möglich wird dies, weil von einer hypothesengestützten zu einer faktenbasierten Entscheidungsfindung übergegangen wird und z. B. Korrelationen erkannt werden können.

Unser operatives Segment Systemgeschäft besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie das Internet der Dinge und Cyber Security. Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen und im Bereich MobilitySolutions die Marktentwicklung mitzugestalten und nicht nur an ihr teilzuhaben. In der Hochlaufphase dieser neuen, auf Maschinenkommunikation (M2M) und Big Data basierenden Geschäftsmodelle ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Cloud Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über erste Referenzen in Marktbereichen des Internet der Dinge, wie z. B. Predictive Maintenance.

Als Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. In den europäischen Mautprojekten in Belgien und Österreich sowie durch die angestrebte Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren.

Risiken aus der bestehenden IT-Architektur in den USA. Für die Bereitstellung und Unterstützung von Services stützt sich T‑Mobile US auf eigene Systeme und Netze sowie die Systeme und Netze anderer Anbieter und Zulieferer. Die Geschäftstätigkeiten von T‑Mobile US – wie auch die Tätigkeiten der meisten Einzelhändler und Mobilfunk-Unternehmen – umfassen den Empfang, die Speicherung und Übertragung vertraulicher Kundendaten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten sowie Zahlungsdaten, vertraulicher Informationen über Mitarbeiter und Zulieferer sowie anderer sensibler Daten über T‑Mobile US wie Geschäftspläne, Transaktionen und geistiges Eigentum. Cyber-Angriffe wie Denial of Service und andere böswillige Angriffe können die internen Systeme, Netze und Anwendungen von T‑Mobile US zum Erliegen bringen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erbringung seiner Dienste beeinträchtigen und das Geschäft auf andere Weise negativ beeinflussen.

Zukunftsfähigkeit der IT-Architektur in den USA. Zur Sicherung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Branche mithilfe neuer und neu entstehender Technologien muss sich T‑Mobile US auf zukünftige technologische Veränderungen einstellen, laufend in das eigene Netz investieren, die Netzkapazität steigern, die vorhandenen Angebote stetig erweitern und neue Angebote einführen, um den sich verändernden Anforderungen ihrer bestehenden und potenziellen Kunden gerecht zu werden. Sollte T‑Mobile US nicht in der Lage sein, die technologischen Entwicklungen zeitnah für sich zu nutzen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach ihren Leistungen oder zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsstrategie führen. Nach dem Zusammenschluss mit Sprint betreibt und hält T‑Mobile US mehrere Kundenabrechnungssysteme in Stand und führt diese weiterhin fort, bis die erfolgreiche Migration von Sprints Altkunden auf die existierenden T‑Mobile US Abrechnungssysteme stattgefunden hat. Unerwartete Schwierigkeiten oder Verzögerungen könnten zu größeren System- oder Betriebsunterbrechungen führen.

Einkauf. Die Deutsche Telekom arbeitet mit unterschiedlichen Lieferanten für technische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und nicht-technische Produkte und Dienstleistungen zusammen. Zu den Produkten und Dienstleistungen mit latent höherem Risiko zählen u. a. Soft- und Hardware, Netztechnik-Komponenten und alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt dem Endkunden bereitgestellt werden.

Lieferrisiken lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. So können sich z. B. Pandemien, sonstige Lieferengpässe, Preiserhöhungen, veränderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen oder Produktstrategien der Lieferanten negativ auf unsere Geschäftsprozesse und unser Ergebnis auswirken. Aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten können zusätzlich Risiken erwachsen, dies gilt insbesondere für chinesische Telekommunikationslieferanten. Diesen begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen.

Datenschutz und Datensicherheit. Nach erfolgreicher Implementierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 und der Vereinheitlichung der höheren Datenschutzanforderungen durch die DSGVO in der EU und in Deutschland im Jahr 2019 wurden diese 2020 an neue Entwicklungen angepasst und weiter gefestigt. Die DSGVO hat z. B. neue Verfahren wie das Privacy Impact Assessment zur Bewertung und Dokumentation von Risiken bei Datenverarbeitungen eingeführt. Ein solches Verfahren ist bei uns mit dem „Privacy and Security Assessment“ (PSA) bereits seit zehn Jahren eingeführt und vollständig digital implementiert. Aber auch solche Verfahren müssen sich modernen agilen Arbeitsmethoden anpassen und mit den sich ändernden organisatorischen Strukturen und Arbeitsweisen des Konzerns einhergehen. Deshalb haben wir mit dem Projekt PSA@AGIL sowohl das Verfahren angepasst als auch neue Rollen mit expliziter Datenschutz- respektive Sicherheitsverantwortung in der agilen Produktentwicklung eingeführt. Neben neuen Arbeitsweisen haben wir uns intensiv mit technischen Entwicklungen auseinandergesetzt und z. B. die in vielen europäischen Ländern eingeführte Service-App-Lösung, mit der unsere Kunden ihre Telekom Produkte und Verträge managen können, im Konzern begleitet. Des Weiteren haben wir die Weiterentwicklung unseres Produkts MagentaTV unterstützt und dort z. B. ein Privacy Dashboard eingeführt. Dieses ermöglicht es den Nutzern, ihre Datenschutzeinstellungen zu steuern und anzupassen. Darüber hinaus entwickelten wir gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut, SAP und weiteren Partnern die deutsche Corona-Warn-App sowie die sich daran anschließende europäische Lösung. Als Deutsche Telekom haben wir das Datenschutzkonzept in der Entwicklung maßgeblich begleitet und die Abstimmungen mit den Partnern, dem Bund und weiteren Stellen durchgeführt. Hierdurch konnten wir einen maßgeblichen Beitrag zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie in Deutschland und Europa leisten. Entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung erfolgt die Speicherung der Nutzer-ID dezentral, also auf den Smartphones der Menschen, denen man begegnet. Die DSGVO hat eine gute Grundlage für die Datenverarbeitung in der EU auf Basis einheitlicher Regelungen geschaffen. Sie sichert ein hohes Datenschutzniveau in Europa und ermöglicht gleichzeitig neue digitale Geschäftsmodelle. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass die beabsichtigte Harmonisierung gefährdet ist. Hier sind die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten gefordert sich im Rahmen des Kohärenzmechanismus stärker abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Positionierung zu einzelnen Datenschutzthemen aber auch die unterschiedliche Handhabung der Anwendung des Bußgeldrahmens.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 ein wegweisendes Urteil („Schrems II“) gesprochen. Europas höchstes Gericht hat den Bedenken zum Datenschutzniveau in den USA Rechnung getragen und den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA („Privacy Shield“) für unwirksam erklärt. Seit diesem Tag ist das Privacy Shield ungültig. Die Standardvertragsklauseln zum Datenschutz wurden im Urteil bestätigt, weil sie grundsätzlich geeignete Schutzmechanismen zum Datentransfer enthalten. Hierdurch ist garantiert, dass auf beiden Seiten der Vertragspartner ein adäquates Datenschutzniveau eingehalten werden kann. Allerdings gelten für die Vertragsparteien und die Datenschutzaufsichtsbehörden umfangreiche Prüfpflichten, ob das Datenschutzniveau auch tatsächlich adäquat ist. Hier sind technische und rechtliche Fragen für alle Drittlandtransfers umfassend zu prüfen. Als Konzerndatenschutz arbeiten wir gemeinsam mit allen betroffenen Konzerneinheiten die aus dem Urteil und den Veröffentlichungen des Europäischen Datenschutzausschusses resultierenden Umsetzungsanforderungen heraus, damit die erforderlichen Anpassungen in den Geschäfts- und Vertragsbeziehungen vorgenommen werden können. Darüber hinaus sind infolge des Urteils durch die EU-Kommission neue Standardvertragsklauseln vorgelegt worden. Der Entwurf sieht vor, dass bis Jahresende 2021 alle Verträge mit Unternehmen in Drittstaaten auf diese neuen Klauseln umgestellt werden müssen. Den erheblichen Herausforderungen dieses Urteils müssen sich alle Unternehmen in der EU, aber auch deren Vertragspartner in aller Welt stellen. Für den Telekommunikationssektor in der EU gibt es aber mit der weiterhin nicht verabschiedeten ePrivacy-Verordnung eine weitere sektorspezifische regulatorische Herausforderung. Aufgrund der gegenüber der DSGVO deutlich restriktiveren Möglichkeiten der Datenverarbeitung für Telekommunikationsanbieter können innovative Big Data- und Künstliche Intelligenz-Anwendungen im Telekommunikationsbereich kein vergleichbares Potenzial entfalten, wie bei Unternehmen, die nur der DSGVO unterliegen. Ein wesentlicher Fortschritt für Telekommunikationsbieter könnte erreicht werden, wenn die seit 2017 auf europäischer Ebene verhandelte ePrivacy-Verordnung verabschiedet und die Möglichkeit zur Weiterverarbeitung von Kommunikationsmetadaten für kompatible Zwecke erlaubt wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer innovationsfreundlichen Regulierung unter gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Datenschutzniveaus.

Den nach wie vor großen Herausforderungen in der IT-Sicherheit begegnen wir mit präventiven Maßnahmen wie integrierter Sicherheit in Geschäftsprozessen und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits-Awareness der Mitarbeiter sowie mit zunehmendem Fokus auf Analyse der Bedrohungen und Cyber-Risiken. Hier setzt unser Frühwarnsystem an: Es erkennt neue Quellen und Formen von Cyber-Angriffen, analysiert das Verhalten der Angreifer unter strenger Wahrung des Datenschutzes und identifiziert so neue Trends im Sicherheitsbereich. Neben den sog. „Honeypot-Systemen“, die Schwächen in IT-Systemen simulieren, umfasst unser Frühwarnsystem Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner. Die Informationen, die wir aus all diesen Systemen gewinnen, tauschen wir mit öffentlichen und privaten Stellen aus, um neue Angriffsmuster zu erkennen und neue Schutzsysteme zu entwickeln.

Cyber-Kriminalität und Industriespionage nehmen zu. Diesen Risiken begegnen wir mit umfangreichen Sicherheitskonzepten. Um mehr Transparenz zu schaffen und so den Bedrohungen besser entgegenwirken zu können, setzen wir verstärkt auf Partnerschaften, z. B. mit öffentlichen und privaten Organisationen. Mit dem „Security by Design“-Prinzip haben wir Sicherheit als festen Bestandteil in unseren Entwicklungsprozess für neue Produkte und Informationssysteme etabliert. Zusätzlich führen wir intensive und obligatorische digitale Sicherheitstests durch.

Wir streben weiterhin an, durch IT-Sicherheitslösungen unser Wachstum zu beschleunigen. Dazu haben wir Sicherheitsabteilungen unter dem Dach der Deutschen Telekom Security zusammengefasst. Mit diesem Ende-zu-Ende-Sicherheits-Portfolio wollen wir Marktanteile gewinnen und im Zuge der Megatrends Internet der Dinge und Industrie 4.0 mit neuen Sicherheitskonzepten punkten. Außerdem bauen wir unser Partner-Ökosystem im Bereich der Cyber-Sicherheit sukzessive weiter aus.

Auf unserer Internet-Seite „www.telekom.com/de/verantwortung/datenschutz-und-datensicherheit“ berichten wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit.

Risiken und Chancen aus Marke, Kommunikation und Reputation

Negative mediale Berichterstattung. Eine unvorhersehbare negative mediale Berichterstattung über unsere Produkte und Dienstleistungen oder unsere unternehmerische Tätigkeit und Verantwortung kann einen großen Einfluss auf die Reputation unseres Unternehmens und unser Marken-Image haben. Durch soziale Netzwerke kann es zu einer noch schnelleren und weiteren Verbreitung solcher Informationen und Meinungen kommen. Letztlich kann sich eine negative Berichterstattung auf unseren Umsatz und unseren Markenwert auswirken. Um dies zu vermeiden, sind wir in einem ständigen intensiven und konstruktiven Dialog v. a. mit unseren Kunden, den Medien und der Finanzwelt. Höchste Priorität hat für uns, die Interessen aller Stakeholder möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und somit unserem Ruf gerecht zu werden, ein verlässlicher Partner zu sein.

Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Zu einem umfassenden Risiko- und Chancen-Management gehört für uns auch, Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die aus ökologischen oder sozialen Aspekten resultieren bzw. aus der Führung unseres Unternehmens. Dazu binden wir alle relevanten Stakeholder aktiv und systematisch in den Prozess ein, um aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen zu ermitteln. Das kontinuierliche Monitoring von ökologischen, sozialen und Governance-Themen geht einher mit der systematischen Ermittlung der Positionen unserer Stakeholder zu diesen Themen. Wichtige Tools dabei sind: Die Befragung von Stakeholdern, eine Dokumentenanalyse – berücksichtigt werden u. a. Gesetzestexte, Studien, und Veröffentlichungen in Medien –, unsere Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien nationaler und internationaler Unternehmens- und Sozialverbände, wie z. B. GeSI, ETNO, BDI, Bitkom, Econsense und BAGSO, von uns organisierte Stakeholder-Dialogformate sowie unsere verschiedenen Publikationen, wie Pressespiegel und Newsletter. Zudem integrieren wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken in die interne Compliance-Bewertung. Dadurch erfassen wir die dazu gehörige Positionierung und Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen.

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Kapitel „Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung“.

Folgende Themen haben wir als die Wesentlichen unseres Nachhaltigkeitsmanagements identifiziert:

  • Reputation. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen birgt für unsere Reputation sowohl Risiken als auch Chancen. Eine hohe Service-Qualität ist einer der wichtigsten Faktoren für eine bessere Kundenwahrnehmung. Um die Wichtigkeit des Themas Kundenzufriedenheit zu unterstreichen, ist die Kundenzufriedenheit in unserer Konzernsteuerung als nichtfinanzieller Leistungsindikator verankert. Transparenz und Reporting tragen dazu bei, das Vertrauen anderer externer Stakeholder in unseren Konzern zu fördern. Diesem Zweck dienen auch unsere Geschäfts- und CR-Berichte. Dagegen können Themen wie Geschäftspraktiken, Datenschutz oder Arbeitsstandards in der Lieferkette sowie der Umgang mit Menschenrechten und ethischer Umgang mit bzw. Einsatz von Künstlicher Intelligenz auch Reputationsrisiken beinhalten: Finden sich unsere Marken, Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Thematiken in einer negativen medialen Berichterstattung, kann das unserer Reputation großen Schaden zufügen. In unserem Nachhaltigkeitsmanagement überprüfen wir kontinuierlich solche möglichen Risiken und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein, um sie zu minimieren. Dazu gehört auch die systematische Einbettung in das konzerninterne Compliance-Management, um die Relevanz der Risiken zu Nachhaltigkeitsthemen und deren reputative Wirkung über Unternehmensbereiche hinweg zu ermitteln. Zudem ermitteln wir positive Nachhaltigkeitsbeiträge unserer Produkte und Dienstleistungen, um unsere Reputation entsprechend zu beeinflussen.
  • Klimaschutz. Im Rahmen unserer integrierten Klimastrategie befassen wir uns sowohl mit den Risiken als auch mit den Chancen, die der Klimaschutz für uns und unsere Stakeholder birgt. ICT-Produkte und -Dienstleistungen werden im Jahr 2030, trotz zu erwartender Rebound-Effekte, das Potenzial haben, in anderen Branchen bis zu siebenmal so viel CO2-Emissionen einzusparen wie das Wachstum der ICT-Branche selbst verursacht (GeSI-Studie Digital with Purpose). So besteht die Möglichkeit, bei Annahme eines optimistischen Szenarios, bis zu 9 % der globalen CO2-Emissionen im Jahr 2030 einzusparen. Es wird zudem ein Investitionsvolumen von etwa 3 Billionen US-Dollar in innovative Lösungen bis 2030 erwartet, welches nicht nur zum Ausbau des Geschäfts führen wird, sondern auch die SDGs unterstützt. Diese Entwicklung begleiten wir, indem wir unser Produkt-Portfolio hinsichtlich Nachhaltigkeitsvorteilen bewerten. Zusätzlich wollen wir das Verhältnis aus Emissionen, die durch unsere Produkte und Dienste eingespart werden können, und Emissionen aus unserer eigenen gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern. Demnach lagen 2020 in Deutschland die bei unseren Kunden ermöglichten positiven CO2-Effekte um 610 % höher als unsere eigenen CO2-Emissionen (Enablement Factor von 7,1 zu 1).

    Unter den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind bereits heute zunehmend extreme Wetterbedingungen erkennbar. Dies beeinflusst unsere Stakeholder unmittelbar, z. B. unsere Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risiko-Management abgedeckt und operativ in den Geschäftseinheiten gesteuert. Die Deutsche Telekom begrüßt die hinter der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) stehenden Ziele und bemüht sich aktiv um deren Umsetzung. Im ersten Schritt haben wir eine Lückenanalyse zur Abdeckung der TCFD-Empfehlungen durchgeführt. In verschiedenen Workshops mit relevanten Akteuren aus Technik, Einkauf, Strategie und Risiko-Management haben wir die wesentlichen klimabezogenen Chancen und Risiken der Deutschen Telekom AG definiert und eine erste Gewichtung vorgenommen. Im nächsten Schritt führen wir für Deutschland exemplarisch eine Standortanalyse der physischen Klimarisiken in verschiedenen Klimaszenarien durch („Business-as-Usual“ und „4-Grad-Szenario“).

    Ausführliche Informationen hierzu werden in unserem CR-Bericht 2020 veröffentlicht.

    Einen Beitrag zur weiteren Vorbeugung können wir zusätzlich leisten, indem wir unsere eigenen CO2-Emissionen reduzieren. Aus diesem Grund haben wir uns in 2019 das ambitionierte Ziel gesetzt, unsere konzernweiten Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2017 um 90 % zu senken. Außerdem birgt der Klimaschutz auch finanzielle Risiken, sei es durch die aufkommenden Abgaben für CO2-Emissionen oder erhöhte Energiekosten sowie verstärkter Vorgaben für Produkte, z. B. im Hinblick auf Energieeffizienzanforderungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, messen wir u. a. unsere eigene Energieeffizienz und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verbessern. In einem konzernweiten Programm adressieren wir gezielt unsere Zulieferkette und arbeiten an der Optimierung unserer Produkte und deren Verpackung. 2020 deckten mehrere Landesgesellschaften ihren Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien ab (Deutsche Telekom Konzern in Deutschland, Magyar Telekom in Ungarn, OTE in Griechenland sowie T‑Mobile Netherlands, T‑Systems Iberia, T‑Systems in Indien sowie alle T‑Systems- und GBS-Einheiten in Russland). Weitere sechs Einheiten deckten ihren Stromverbrauch fast vollständig aus erneuerbaren Energien ab (T‑Mobile und T‑Systems in Österreich, T‑Systems Nordic, T‑Systems Netherlands, T‑Systems Brasilien sowie Hrvatski Telekom). Damit betreiben die Einheiten ein aktives Management gegen die Risiken aus dem Klimawandel.

  • Lieferanten. Mehr Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette sehen wir als Chance – für unsere Reputation und unseren wirtschaftlichen Erfolg. Neben allgemeinen Risiken im Rahmen unserer globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Kinderarbeit, die bewusste Inkaufnahme von Umweltschäden oder mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Wir überprüfen unsere Lieferanten systematisch und minimieren so diese Risiken. Diese Audits führen wir im Rahmen der Joint Audit Corporation (JAC) durch. Ziel der JAC ist die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Lieferkette sowie die Verbesserung ökologischer und sozialer Aspekte, darunter auch das Thema Menschenrechte. Die Überprüfung steht daher im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Kooperationen mit Lieferanten, die internationale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sichern eine hohe Produktqualität sowie eine zuverlässige Beschaffung. Mit einem speziellen Entwicklungsprogramm helfen wir unseren Lieferanten dabei, Geschäftspraktiken einzuführen, die sowohl sozial und ökologisch verträglich als auch wirtschaftlich effizient sind. Das Programm zeigte auch im Berichtsjahr messbare Erfolge und punktet in dreifacher Hinsicht: Es hat positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sowie deren Profitabilität und verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeit für beide Seiten – für unsere Lieferanten und für unseren Konzern. So senken z. B. bessere Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und die Fluktuationsrate. Dies wiederum sichert eine hohe Produktqualität und steigert die Produktivität – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten für Rekrutierung und Training. Wir stärken also nicht nur die Profitabilität und CR-Performance bei unseren Lieferanten, sondern reduzieren auch deutlich identifizierte Risiken.

Gesundheit und Umwelt. Der Mobilfunk bzw. die elektromagnetischen Felder, die der Mobilfunk nutzt, lösen immer wieder Bedenken in der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken aus. Dazu gibt es eine anhaltende öffentliche, politische und wissenschaftliche Diskussion. Die Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei zumeist die Mobilfunknetze, seltener den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Diskussion hat verstärkt Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur. Im Festnetz-Bereich kann dies die Verwendung von herkömmlichen IP- bzw. DECT-Geräten (digitale schnurlose Telefone) sowie von Endgeräten mit WLAN-Technologie betreffen. Es besteht das Risiko regulatorischer Eingriffe, wie etwa die Verschärfung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder oder die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen für den Mobilfunk, z. B. durch Veränderungen im Baurecht, aber auch das Risiko einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte.

Basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand haben anerkannte Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), in den vergangenen Jahren wiederholt die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und, bei Einhaltung dieser Werte, die sichere Nutzung der Mobilfunk-Technik bestätigt. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse prüfen mehrere Fachgremien, aktuell die ICNIRP, die Grenzwert-Empfehlungen regelmäßig.

Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Anwendung der Mobilfunk-Technik durch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet wird. Dabei stützen wir uns auf die Bewertung der anerkannten Gremien. Basis unseres verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Thema ist unsere konzernweite „EMF-Policy“: In dieser verpflichten wir uns – weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und Unterstützung der unabhängigen Mobilfunk-Forschung. Wir arbeiten daran, Bedenken in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, den vertrauensvollen Austausch mit Kommunen fortzusetzen und erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen beim Mobilfunk-Ausbau 2013 gesetzlich verankert wurde. Davor erfolgte die Zusammenarbeit auf Basis von freiwilligen Übereinkünften der Netzbetreiber.

Rechtsverfahren

Wesentliche laufende Rechtsverfahren

Die Deutsche Telekom ist Partei in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus unserer Sicht die nachfolgend aufgeführten Verfahren. Sofern in äußerst seltenen Fällen geforderte Angaben zur Bedeutung einzelner Rechts- und Kartellverfahren nicht gemacht werden, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können.

Prospekthaftungsverfahren (dritter Börsengang – DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospekts vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der Streitwert beläuft sich aktuell auf insgesamt noch ca. 78 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Sowohl die Deutsche Telekom AG als auch einzelne Musterkläger haben gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass überwiegende Gründe gegen eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG sprechen. Im Konzern-Anhang wird eine Eventualverbindlichkeit in angemessener Höhe angegeben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG wurde bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Kabel Deutschland GmbH (VKDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten für die Zukunft sowie die teilweise Rückzahlung von in diesem Zusammenhang seit 2004 geleisteten Zahlungen. Die VKDG bezifferte ihre Ansprüche zuletzt mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ansprüche vor 2009 werden von der VKDG mittlerweile nicht mehr geltend gemacht. Nachdem bereits das LG Frankfurt am Main der Klage im Jahr 2013 nicht stattgegeben hatte, wies auch das OLG Frankfurt am Main die Berufung im Dezember 2014 ab. Mit Urteil vom 24. Januar 2017 hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurück. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das OLG Frankfurt am Main daraufhin die Berufung erneut zurück und ließ die Revision nicht zu. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, die Unitymedia NRW GmbH und die Kabel BW GmbH im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Kläger fordern zudem Rückzahlung in Höhe von derzeit ca. 570 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde am 11. Oktober 2016 vom LG Köln erstinstanzlich abgewiesen. Die Berufung gegen diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 14. März 2018 durch das OLG Düsseldorf zurückgewiesen. In beiden Verfahren haben die Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Die finanziellen Auswirkungen beider Verfahren können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Schadensersatzklage in Malaysia trotz eines früheren, anderslautenden rechtskräftigen Schiedsurteils. Die Celcom Malaysia Berhad (Celcom) und die Technology Resources Industries Berhad klagen vor den staatlichen Gerichten in Kuala Lumpur, Malaysia, gegen insgesamt elf Beklagte, darunter auch die DeTeAsia Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG. Die Kläger verlangen Schadensersatz und Entschädigung in Höhe von 232 Mio. US‑$ zuzüglich Zinsen. Diesen Betrag hatte die DeTeAsia Holding GmbH im Jahr 2005 aufgrund eines rechtskräftig zu ihren Gunsten ergangenen Schiedsurteils gegen die Celcom vollstreckt. Das erstinstanzliche Hauptverfahren hat im Januar 2018 begonnen. Es wurde bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet.

Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internet-Anbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen „zum Recht am geistigen Eigentum“ ausgesetzt. Für uns besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem sind wir dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik.

Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Verfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen.

Abgeschlossene Verfahren

Schiedsverfahren gegen T‑Mobile Polska S.A. Im August 2019 hatte der polnische Telekommunikationsanbieter P4 Sp. z o.o. ein Schiedsverfahren gegen T‑Mobile Polska S.A. eingeleitet. Die Schiedsklägerin forderte eine Zahlung in Höhe von ca. 400 Mio. PLN (ca. 93 Mio. €) nebst Zinsen für ihr vermeintlich rückwirkend zustehende Terminierungsentgelte im Mobilfunk-Bereich. Mit rechtskräftigem Schiedsurteil vom 30. Dezember 2020 wurde die Schiedsklage der P4 Sp. z o.o. abgewiesen.

Kartellverfahren

Wie alle Unternehmen unterliegt auch unser Konzern den Vorschriften des Kartellrechts. Vor diesem Hintergrund haben wir gerade in den letzten Jahren unsere Compliance-Maßnahmen auch in diesem Bereich verstärkt. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften von Zeit zu Zeit wettbewerbsrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Im Folgenden beschreiben wir wesentliche Kartellverfahren und daraus resultierende Schadensersatzklagen.

Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom verhängt, die im Januar 2015 vollständig bezahlt wurden. Slovak Telekom und Deutsche Telekom haben die Entscheidung der Europäischen Kommission am 29. Dezember 2014 vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Am 13. Dezember 2018 hat das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert. Trotz des positiven Urteils haben Slovak Telekom und Deutsche Telekom am 21. Februar 2019 Berufung bei dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Slovak Telekom und Deutsche Telekom verfolgen hiermit u. a. eine Aufhebung der Feststellung eines missbräuchlichen Verhaltens durch Slovak Telekom. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Derzeit sind noch zwei Klagen in Höhe von insgesamt 112 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken

Unser Konzern unterliegt im Hinblick auf seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und seine geplanten Transaktionen v. a. Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Zahlungswirksame Risiken werden in einem Regelprozess überwacht und durch den Einsatz derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente entsprechend gesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgt unter Einbeziehung aller Sicherungsmaßnahmen.

Weitere Informationen zur Risikobewertung finden Sie in der vorstehenden Tabelle „Unternehmensrisiken“.

Liquiditätsrisiken. Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sicherzustellen, halten wir im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Seit dem erfolgreichen Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint besitzt T‑Mobile US eine eigene Finanzierungs- und Liquiditätsstrategie.

Der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) standen am 31. Dezember 2020 standardisierte bilaterale Kreditlinien mit 21 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,6 Mrd. € zur Verfügung. Unsere Liquiditätsreserve deckte zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds und langfristigen Darlehen der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) für mindestens die nächsten 24 Monate ab (siehe nachfolgende Grafik). Der Zugang der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

Entwicklung Liquiditätsreserve (ohne T‑Mobile US), Fälligkeiten 2019a/2020

in Mrd. €

Entwicklung Liquiditätsreserve (ohne T-Mobile US), Fälligkeiten 2019/2020 (Balkendiagramm)
a Für 2019 Angabe von Pro-forma-Werten für Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US).

Weiterhin standen T‑Mobile US am 31. Dezember 2020 bilaterale Kreditlinien mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 5,5 Mrd. US‑$ (4,5 Mrd. €) zuzüglich eines Barmittelbestands in Höhe von 10,4 Mrd. US‑$ (8,5 Mrd. €) zur Verfügung. Diese Liquiditätsreserve deckte ebenfalls zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds der T‑Mobile US für mindestens die nächsten 24 Monate ab. Auch der Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten für T‑Mobile US ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

Ausfallrisiken. Bei unserem operativen Geschäft und bei bestimmten Bankgeschäften sind wir einem Ausfallrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, schließen wir im Finanzierungsbereich Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten ab, deren Kredit-Rating mindestens BBB+/Baa1 ist und betreiben zudem ein aktives Limit-Management. Darüber hinaus haben wir für unsere derivativen Geschäfte Besicherungsvereinbarungen (Collateral-Verträge) abgeschlossen.

Währungsrisiken. Die Währungskursrisiken resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden gesichert, soweit sie zahlungswirksam sind. Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow unseres Konzerns nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in Euro resultieren. Unter Umständen kann die Deutsche Telekom jedoch auch diese Fremdwährungsrisiken absichern.

Zinsrisiken. Unsere Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus dem Finanzierungsbereich. Dies betrifft neben dem Zinsänderungsrisiko variabel verzinster Verbindlichkeiten auch die Emission neuer Verbindlichkeiten. Bei einem weiterhin historisch niedrigen Zinsniveau ist unsere Risikoeinschätzung für einen Zinsanstieg im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben. Damit liegt die Risikobedeutung der Risikokategorie „Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken“ insgesamt weiterhin bei „mittel“. Die Zinsrisiken steuern wir im Rahmen unseres Zins-Managements. Für die Verschuldungsposition in Euro wird jährlich ein maximaler, variabler Anteil festgelegt; die Verschuldungsposition in USD der T‑Mobile US besteht vorrangig aus festverzinslichen Wertpapieren, welche teilweise mit Kündigungsrechten für den Emittenten ausgestattet sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig unterrichtet.

Weitere Informationen finden Sie in Angabe 41 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“ im Konzern-Anhang.

Steuerrisiken

In zahlreichen Ländern unterliegen wir den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich sowohl auf unsere Steueraufwendungen und -erträge als auch auf unsere Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken.

Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken

Im Folgenden beschreiben wir die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für uns aktuell unwesentlich bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht einschätzbar sind.

Rating-Risiko. Zum 31. Dezember 2020 bewertete die Rating-Agentur Moody’s die Deutsche Telekom AG mit Baa1 und negativem Ausblick, Standard & Poor’s mit BBB und stabilem Ausblick, während Fitch das derzeitige Rating mit BBB+ und stabilem Ausblick bestätigt hat. Die Absenkung des Ratings durch Standard & Poor’s von BBB+ auf BBB hat, wie zuvor angekündigt, mit dem Zustandekommen des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint stattgefunden. Ein niedrigeres Rating wird voraussichtlich über die Zeit zu einem Anstieg der Fremdfinanzierungskosten führen.

Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2020 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe 31,9 % an der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt. Für uns besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. durch entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der T-Aktie negativ beeinflusst.

Unsere CR-Strategie kommt der langfristigen Wertentwicklung unseres Unternehmens zugute. Dies trägt entsprechend positiv dazu bei, Geschäftsrisiken zu reduzieren. Langfristig orientierte Investoren honorieren diesen Ansatz. Auf den Kapitalmärkten spiegelt sich dies u. a. in dem Anteil der T-Aktien wider, welche von Investoren gehalten werden, die bei ihren Investment-Entscheidungen zumindest teilweise Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Zum 30. September 2020 waren rund 13 % der T-Aktien im Besitz von solchen SRI-Investoren (Socially Responsible Investment) und 9 % wurden von Investoren gehalten, die ihre Fonds vorrangig unter SRI-Gesichtspunkten managen.

Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom AG. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen wird regelmäßig überprüft. Flankierend zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen sind in bestimmten Fällen zusätzliche Werthaltigkeitstests durchzuführen, z. B. dann, wenn infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Regulierungs-, Geschäfts- oder Politikumfeld zu vermuten ist, dass sich der Wert von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten, Gegenständen des Sachanlagevermögens, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten vermindert haben könnte. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests können entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Unser Ergebnis kann hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie belasten.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten“ im Konzern-Anhang.

5G
Neuer Kommunikations-Standard (ab 2020 Einführung): bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge.
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All IP – All Internet Protocol
Ein All IP-Netz stellt alle Dienste wie Sprachtelefonie, basierend auf dem Internet-Protokoll (VoIP), Fernsehen, basierend auf dem Internet-Protokoll (IPTV), Datentransfer usw. jedem Benutzer zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung. Die Daten werden hierbei über das Internet-Protokoll (IP) paketvermittelt übertragen.
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Cloud Computing
(engl.: cloud = Wolke). Bezeichnet das dynamische Bereitstellen von Infrastruktur-, Software- oder Plattformleistungen als Service aus dem Netz. Basis für die bereitgestellten Leistungen sind eine hohe Automation und Virtualisierung sowie Multi-Mandanten-Fähigkeit und Standardisierung der Hard- und Software. Kunden beziehen diese Dienste nach Bedarf und bezahlen nach Verbrauch. Als Kommunikationsinfrastruktur dienen das Internet (Public Cloud), ein Unternehmensnetz (Private Cloud) oder eine Mischform davon (Hybrid Cloud). Dynamic Services ist ein Angebot von T‑Systems zum variablen Bezug von ICT-Ressourcen sowie -Leistungen.
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Cyber Security
Sicherheit gegen Internet-Kriminalität.
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Edge Computing
Rechenleistung am Rand des Mobilfunknetzes. Also nicht im weit entfernten Rechenzentrum, sondern nah am Kunden, in der „Edge Cloud“. Das eröffnet neue Anwendungen. Alles, wofür viele Daten schnell verarbeitet werden müssen, ohne Wartezeiten und besonders sicher, z. B. Augmented-Reality-Spiele.
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Global e-Sustainability-Initiative (GeSI)
Die GeSI ist eine gemeinsame Initiative weltweit führender ICT-Unternehmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der ICT-Branche zu verbessern. Die Deutsche Telekom ist zusammen mit anderen namhaften Unternehmen Mitglied der GeSI.
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ICT – Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie.
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IP – Internet Protocol
Herstellerneutrales Transport-Protokoll der Schicht 3 des OSI-Referenzmodells für die netzüberschreitende Kommunikation.
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IoT – Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
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M2M – Machine to Machine
(engl.) – Maschine zu Maschine. Kommunikation zwischen Maschinen, bei der automatisch Informationen an den Empfänger versendet werden. So verschicken z. B. Alarmanlagen im Notfall von selbst ein Signal an den Sicherheitsdienst bzw. an die Polizei.
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Prepaid
(engl.) – im Voraus bezahlt. Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen im Voraus bezahlte Kommunikationsleistungen in Form von Guthaben ohne vertragliche Bindung.
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Retail
Klein-/Einzelhandel. Im Gegensatz hierzu bezeichnet man das Großhandelsgeschäft auch als Wholesale-Geschäft.
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Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heimat-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
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Service-Umsätze
Sind von Mobilfunk-Kunden generierte Umsätze aus Diensten (d. h. Umsätze aus Sprachdiensten – eingehenden und abgehenden Gesprächen – sowie Datendiensten), zuzüglich Roaming-Umsätzen, monatlicher Grundgebühren und Visitoren-Umsätzen.
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Sustainable Development Goals (SDGs)
Bilden den Kern der Agenda 2030, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 für eine globale nachhaltige Entwicklung verabschiedet haben. Ziel ist es, weltweit wirtschaftlichen Fortschritt und Wohlstand zu ermöglichen – im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf die ökologischen Grenzen des globalen Wachstums. Die Agenda gilt gleichermaßen für alle Staaten dieser Welt. Die 17 SDGs definieren Ziele, um u. a. Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit und Bildung zu fördern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, Umwelt und Klima zu schützen sowie den Konsum verantwortungsvoll zu gestalten.
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Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
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