Aspekt 4: Achtung von Menschenrechten Die Achtung der Menschenrechte hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern gleichermaßen für unsere Geschäftspartner und unsere ca. 20.000 Lieferanten in über 80 Ländern. Sie nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung. Arbeitsstandards in der Lieferkette und im Konzern SDG 10 Die Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Durch unsere globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Verstöße fügen den Betroffenen großen Schaden zu und können für Unternehmen einen Reputationsverlust bedeuten und negative wirtschaftliche Folgen hervorrufen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles). Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren grundlegenden Regelwerken verankert – in unseren Unternehmensleitlinien sowie in unserer Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“. Dieser unterstreicht unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Zugleich bekennen wir uns darin zu den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Global Compact der Vereinten Nationen. Auch von unseren Lieferanten fordern wir die Einhaltung aller menschenrechtsbezogenen Leitlinien. Innerhalb unseres Konzerns liegt unser Augenmerk in erster Linie auf der Wahrung des Rechts auf Kollektivvereinbarungen sowie auf der Gewährleistung von Vielfalt und Chancengleichheit. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Kapitel bei Aspekt 2 „Arbeitnehmerbelange“ unter „Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaften“ und „Diversity und Chancengleichheit“. Um die Anforderungen der UN-Leitprinzipien zu erfüllen, haben wir für unseren gesamten Konzern ein umfassendes Programm zur Implementierung der Leitprinzipien entwickelt und einen fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten eingeführt. Das Programm umfasst u. a. eine Bewusstseinsförderung, einen Beschwerdemechanismus, eine Risiko- und Auswirkungsanalyse sowie die Berichterstattung. Zur Überprüfung unseres „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ nutzen wir v. a. zwei Instrumente: Zum einen erstellen wir jedes Jahr einen zentralen Menschenrechts- und Sozialbericht (Human Rights & Social Performance Report). 2019 erklärten darin alle befragten 117 Gesellschaften, dass sie die Grundsätze und Prinzipien des „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ einhalten. Für 2019 verzeichnet der Bericht keinerlei Verstöße. Zum anderen haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Menschenrechte – erreichbar unter der E-Mail-Adresse humanrights@telekom.de sowie über ein anonymes Hinweisgebersystem. Alle Kontaktmöglichkeiten haben wir auf unserem Hinweisgeberportal „Tell me!“ zusammengefasst. Wir untersuchen jeden Hinweis und leiten Gegenmaßnahmen ein, sofern sich die Hinweise als plausibel herausstellen. 2019 erhielt die Kontaktstelle 8 Hinweise mit Menschenrechtsbezug. Nicht alle Hinweise wurden als plausibel bewertet. In unseren Landesgesellschaften führen wir bei Bedarf Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehungen durch. Dafür erheben wir fünf menschenrechtsbezogene Kennzahlen wie z. B. die Mitarbeiterzufriedenheit und werten diese mit einem Ampelsystem aus. Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel „Mitarbeiter“. Zusätzlich überprüfen wir jährlich formal die Einhaltung der „Employee Relations Policy“. Diskutiert werden die Ergebnisse mit den jeweiligen Regional-Managern der Landesgesellschaften; bei Bedarf vereinbaren wir Maßnahmen wie ein „Human Rights Impact Assessment and Engagement“. Das ist ein Verfahren zur Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte. Zudem wird die Fähigkeit der Organisation bewertet, diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. Seit 2019 führen wir vor Ort auch Workshops durch, die zu Menschenrechtsthemen schulen und sensibilisieren. 2019 haben wir ein solches Assessment bei T‑Systems Indien sowie „Employee Relations Policy“-Reviews bei T‑Mobile Polska und bei der Deutsche Telekom Außendienst durchgeführt. Zu unserem Selbstverständnis als gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Unsere Strategie zur Nachhaltigkeit im Einkauf ist konzernweit in den Einkaufsprozessen verankert. Die Verantwortung für deren Umsetzung tragen die Leiter des CR- und des Einkaufsbereichs gemeinsam. Sie berichten an den Vorstand Personal bzw. Finanzen. Ein Eskalationsprozess sieht in gravierenden Fällen Entscheidungen auf Vorstandsebene vor. Die Arbeitsgruppe „Nachhaltiger Einkauf“ unterstützt unsere internationalen Einkaufsbereiche dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen. Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie „Global Procurement Policy“. Die ergänzenden „Procurement Practices“ liefern konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gelten als Empfehlung für unsere Landesgesellschaften. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen wir konzernweit über ein E-Learning Tool; zusätzlich gibt ein Einkäuferhandbuch Überblick darüber, welche CR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. SDG 8 Wir können nicht garantieren, dass alle unsere Lieferanten die Grundsätze unseres Supplier Code of Conducts einhalten. Um Risiken zu minimieren und die Lieferanten bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen, überprüfen wir diese aber regelmäßig und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Im Vorfeld der Lieferantenbewertung klassifizieren wir unsere Warengruppen risiko- und chancenbasiert in kritische und unkritische Warengruppen. Auf Basis von Experteninterviews haben wir dafür 14 „Corporate Social Responsibility (CSR)“-Risiko-Kriterien und vier CSR-Chancen-Kriterien festgelegt. Diese haben wir zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert. Für die Lieferantenbewertung selbst verwenden wir einen dreistufigen Ansatz: Stufe 1: Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist integraler Bestandteil aller Lieferantenverträge und bindend für alle unsere Zulieferer. In ihm sind ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben. Nachhaltigkeitsbelange werden im Rahmen der Lieferantenauswahl bei Ausschreibungen mit 10 % gewichtet. Außerdem lassen wir eine Nachhaltigkeitsrisikobewertung neuer Lieferanten durch eine externe Prüfgesellschaft durchführen. So stellen wir fest, ob bei einem unserer Zulieferbetriebe erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Nachhaltigkeitskriterien bestehen. Stufe 2: Bei ausgewählten Lieferanten, die in kritischen Warengruppen aktiv sind, werden Nachhaltigkeitsbewertungen und Überprüfungen durchgeführt. Abhängig von deren individuellen Nachhaltigkeitsleistungen und Risikoklassifizierungen nutzen wir dabei verschiedene Instrumente, beispielsweise das Informationssystem EcoVadis, mobile Umfragen oder Lieferantenprüfungen vor Ort (Social Audits). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere direkten Lieferanten, sondern – soweit möglich – auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität unserer Audits steigern wir, indem wir mit 17 anderen Unternehmen in der Joint Audit Cooperation (JAC) zusammenarbeiten. 2019 haben wir insgesamt 84 Social Audits durchgeführt – 26 davon bei unseren direkten und 58 bei unseren indirekten Zulieferern. Seit 2010 haben wir im Rahmen von JAC 550 Audits durchgeführt. SDG 10 Stufe 3: In enger Kooperation mit unseren strategisch wichtigen Lieferanten arbeiten wir an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, etwa beim Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen des von uns initiierten Entwicklungsprogramms für Lieferanten. Seit 2018 ist es als branchenweites „Sustainable Development Program“ (SDP) beim ICT-Verband Global e-Sustainability Initiative (GeSI) angesiedelt. 2019 hat sich auch das Telekommunikationsunternehmen Swisscom dem Branchenprogramm angeschlossen. Dadurch konnten im Laufe des Jahres fünf weitere Lieferanten (drei der Deutschen Telekom und zwei von Swisscom) ins SDP aufgenommen werden. Seit dem Start des Programms 2014 haben sich insgesamt 23 Lieferanten dem SDP angeschlossen. Auch 2019 konnten wir nicht nur soziale und ökologische Verbesserungen erzielen, sondern auch ökonomische: So ging ein Anstieg der Arbeitszufriedenheit um 18 % bei einem unserer Lieferanten dort mit einer um 8 % reduzierten Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einher. Zu den ökologischen Verbesserungen bei einem unserer anderen Lieferanten, der am SDP teilnimmt, zählen eine Reduktion von durch Logistik versursachten CO2-Emissionen um 88 % und Einsparungen von CO2-Emissionen pro Produkteinheit um 14 %. SDG 17 Unsere Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf messen und steuern wir mit dem ESG KPI „Nachhaltiger Einkauf“. Er stellt das Einkaufsvolumen bei Lieferanten dar, die unseren Verhaltenskodex für Lieferanten akzeptiert haben und im Rahmen von dezidierten Selbstauskünften, wie EcoVadis oder Social Audits, auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden. Die Berechnung erfolgt in Bezug zu unserem konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne T‑Mobile US). Der Anteil des risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2019 mit rund 81 % unverändert auf dem von uns bis 2020 angestrebten Niveau. Die Kennzahl ESG KPI „CR-qualifizierte Top-200-Lieferanten“ ist eine Ergänzung der Kennzahl „Nachhaltiger Einkauf“. Sie reflektiert den Anteil an Lieferanten aus unseren Top-200-Zuliefereren, die gemäß Nachhaltigkeitskriterien geprüft wurden. Der Anteil der CR-qualifizierten Top-200-Lieferanten lag 2019 bei 87 %. Unser Anspruch, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette zu erhöhen, spiegelt sich zunehmend auch in unserem Produktangebot wider. 2019 haben wir das Smartphone „Fairphone“ in das Sortiment unseres Online-Shops in Deutschland aufgenommen. Unsere österreichische Landesgesellschaft bietet ihren Kunden das Fairphone bereits seit April 2016 an. Das Fairphone legt alle Herstellungsprozesse offen, von einer verantwortungsbewussten Materialbeschaffung bis zum Engagement für das Wohlergehen der Arbeiter. close ICT - Information and Communication Technology (engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie close Global e-Sustainability-Initiative (GeSI) Die GeSI ist eine gemeinsame Initiative weltweit führender ICT-Unternehmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der ICT-Branche zu verbessern. Die Deutsche Telekom ist zusammen mit anderen namhaften Unternehmen Mitglied der GeSI. close Fairphone Erster Smartphone-Hersteller, der die Fairtrade-Zertifizierung für das Edelmetall Gold erhielt, das in Smartphones verarbeitet wird. Fairphone bezieht seltene Erden aus konfliktfreiem Bergbau und überwacht kontinuierlich die Arbeitsbedingungen seiner Lieferanten. Das Fairphone ist außerdem für eine möglichst lange Lebensdauer konstruiert und leicht reparierbar, was es besonders ressourcenschonend macht.