Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden, Schätzungs­änderungen

Die Deutsche Telekom hat außer den erstmals im Geschäftsjahr anzuwendenden Standards, Interpretationen und Änderungen keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.

Die von der öffentlichen Hand vertragsgemäß zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland werden seit Beginn des dritten Quartals 2019 in voller Höhe bilanziert. Grund dafür ist, dass der Breitband-Ausbau in Deutschland mittlerweile zur Routinetätigkeit geworden ist und nunmehr bereits bei Abschluss eines Fördervertrags mit der nach IFRS geforderten angemessenen Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Deutsche Telekom die Förderbedingungen erfüllen und die öffentliche Hand die Zuwendungen gewähren wird. Folglich werden nunmehr bereits bei Vertragsschluss die erwarteten Zuwendungen in voller Höhe als sonstiger finanzieller Vermögenswert aktiviert und in selber Höhe eine nicht-finanzielle übrige Schuld für die bestehende Ausbauverpflichtung passiviert. Bislang wurde die Erfüllung der Förderbedingungen erst bei Abnahme nach Fertigstellung mit angemessener Sicherheit angenommen, weshalb davor lediglich erhaltene Abschlagszahlungen erfasst und als nicht-finanzielle übrige Schulden ausgewiesen wurden. Folglich wurde auch der geförderte Anteil der Auszahlungen zunächst in den Sachanlagen aktiviert, weshalb ihr Buchwert entsprechend höher war. Die aufgrund dieser Schätzungsänderung im zweiten Halbjahr 2019 als sonstige finanzielle Vermögenswerte erfassten noch zu empfangenden Zuwendungen beliefen sich auf 1,3 Mrd. €, und für die noch zu erbringenden Ausbauverpflichtungen wurden nicht-finanzielle übrige Schulden in Höhe von 1,2 Mrd. € neu angesetzt. Der Unterschiedsbetrag reduziert die Sachanlagen. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte reduzieren sich bei Erhalt der Zuwendungen. Die nicht-finanziellen übrigen Schulden werden ratierlich mit Baufortschritt aufgelöst und reduzieren so die Anschaffungskosten der geförderten Sachanlagen. Alle erhaltenen Zuwendungen aus Förderprojekten und geleisteten Auszahlungen für den Ausbau werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst. Zuwendungen und Auszahlungen für Förderprojekte, bei denen die vorstehend beschriebene angemessene Sicherheit bereits besteht, werden separat ausgewiesen in den Posten „Einzahlungen von Fördermitteln für Investitionen in den Breitband-Ausbau“ bzw. „Auszahlungen für geförderte Investitionen in den Breitband-Ausbau“. Da diese Auszahlungen und Einzahlungen nicht zeitgleich geleistet bzw. vereinnahmt werden, können sich in den einzelnen Perioden positive oder negative Salden ergeben. Diese Investitionen sind nicht Bestandteil der „Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen“, da die Auszahlungen nicht zu einem Sachanlagenzugang führen.

Weitere Informationen zu dieser Schätzungsänderung finden Sie in Angabe 35 „Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung“.