Corporate Governance-Bericht 2019 Nachfolgend berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance der Deutschen Telekom AG. Die Veröffentlichung dieses Corporate Governance-Berichts erfolgt im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG veröffentlicht ist. www.telekom.com/de/investor-relations/management-und-corporate-governance Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB Für die Deutsche Telekom als international ausgerichteter Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Dabei werden vom Unternehmen neben den gesetzlichen Anforderungen sowohl nationale Regelungen – wie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ – als auch internationale Standards eingehalten. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche unternehmens- und branchenspezifische Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Deutschen Telekom AG ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit der Corporate Governance der Deutschen Telekom AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die Deutsche Telekom AG hat in diesem Berichtszeitraum, wie in den Vorjahren, sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Telekom AG konnten daher am 30. Dezember 2019 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben: Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 AktG am 30. Dezember 2018 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24. April 2017 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ ohne Ausnahme entsprochen wird. Diese Entsprechenserklärung kann auch über die Internet-Seite der Deutschen Telekom AG eingesehen werden. Auf dieser Internet-Seite sind auch die Entsprechenserklärungen der vergangenen Jahre zugänglich. Entsprechenserklärung www.telekom.com/de/investor-relations/details/entsprechens-erklaerunggemaess-161-aktiengesetz-479766 Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stehen in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Bei der Deutschen Telekom AG finden jährlich mindestens vier Aufsichtsratssitzungen statt. Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier Aufsichtsratssitzungen sowie eine eintägige Klausurtagung zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens statt. Zusätzlich wurden insgesamt 27 Sitzungen von Ausschüssen des Aufsichtsrats durchgeführt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend insbesondere über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und über etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Konzerngesellschaften. Bestimmte Geschäfte von grundlegender Bedeutung legt der Vorstand dem Aufsichtsrat aufgrund festgelegter Zustimmungsvorbehalte vor. Berichte des Vorstands werden regelmäßig schriftlich und mündlich erstattet. Zwischen den Sitzungen informiert der Vorstand den Aufsichtsrat zudem monatlich über die aktuelle Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente. Er berichtet dem Aufsichtsrat über Einzelfragen schriftlich oder in Gesprächen. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehend konkretisiert. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat sowie des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats ist in entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands legt insbesondere die Geschäftsverteilung des Vorstands sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten fest. Der Vorstandsvorsitzende steht zudem in regelmäßigem, persönlichen Informationsaustausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020“. Zusammensetzung des Vorstands Die Geschäftsverteilung des Vorstands sah bis zum Ende des Jahres 2019 neun Vorstandsbereiche vor: den Vorstandsvorsitzenden, den Vorstand Finanzen, den Vorstand USA und Unternehmensentwicklung, den Vorstand Personal, den Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, den Vorstand T‑Systems, den Vorstand Deutschland, den Vorstand Technologie und Innovation sowie den Vorstand Europa. Zum 1. Januar 2020 wurden die einzelnen Bereiche des Vorstandsressorts „Datenschutz, Recht und Compliance“ in die Vorstandsressorts „Finanzen“, „Technologie und Innovation“ sowie „Personal“ überführt. Das bisherige Vorstandsressort „Personal“ wird als Vorstandsressort „Personal und Recht“ fortgeführt. Zum 1. April 2020 wird das Vorstandsressort „Datenschutz, Recht und Compliance“ als Organisationseinheit aufgelöst und der Vorstand damit von neun auf acht Vorstandsbereiche verkleinert. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen des jeweils zugewiesenen Aufgabenbereichs allein geschäftsführungsbefugt. Bestimmte Angelegenheiten entscheidet der Vorstand in seiner Gesamtheit. Außerdem kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Beschlussfassung vorlegen. Für die Mitglieder des Vorstands gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren (Regelaltersgrenze). Der Aufsichtsrat legte im September 2015 Zielwerte für den Frauenanteil im Vorstand sowie eine kurze erste Umsetzungsperiode bis zum Ende desselben Jahres fest, innerhalb derer der bisherige Frauenanteil im Vorstand (1 von 7) stabil bleiben sollte. Der Aufsichtsrat beschloss außerdem, dass der Frauenanteil innerhalb einer zweiten Umsetzungsperiode bis zum Ende des Jahres 2020 auf 2/7 steigen soll. Weitere Informationen zur Frauenquote finden Sie in der „Erklärung zur Unternehmensführung“: www.telekom.com/de/investor-relations/management-und-corporate-governance Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen, je zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sowie der Arbeitnehmer. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, wurden auch auf der letzten Hauptversammlung am 28. März 2019 Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchgeführt. Die Kandidatenvorschläge an die Hauptversammlung am 28. März 2019 enthielten in der Tagesordnung jeweils einen Lebenslauf, der über die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Kandidaten sowie dessen wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Auskunft gab. Die in der Regel fünfjährigen Amtsperioden der einzelnen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat enden zu unterschiedlichen Terminen. Hierdurch kann bei der Besetzung des Aufsichtsrats Kontinuität gewahrt werden. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 20. November 2018 nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes neu gewählt. Die Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder werden auf der Website der Deutschen Telekom veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Weitere Informationen zum Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020“. Der Aufsichtsrat hat für seine Besetzung folgende Ziele benannt: Der Aufsichtsrat setzt sich unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation zum Ziel, bei künftigen Aufsichtsratsbesetzungen neben der erforderlichen fachlichen Qualifikation bei den Vorschlägen an die zuständigen Wahlgremien auf Vielfalt (Diversity) zu achten. Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat unterstützt eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat soll mindestens 30 % betragen. Mit Blick auf die internationale Ausrichtung des Unternehmens sollen bei der Besetzung des Aufsichtsrats auch Mitglieder mit internationalem Hintergrund ausreichend berücksichtigt werden. Bei der Besetzung des Aufsichtsrats sollen Interessenkonflikte vermieden werden. Aufsichtsratsmitglieder sollen vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt (Regelaltersgrenze). Für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat gilt eine Regelgrenze von drei Amtszeiten, wobei eine gerichtliche Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung nicht als eigene Amtszeit gerechnet wird. Dem Aufsichtsrat sollen mindestens sechzehn Mitglieder angehören, die unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die nach dem Mitbestimmungsgesetz gewählten Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich in dem genannten Sinne unabhängig sind. Auf Seiten der Anteilseignervertreter sollen damit mindestens sechs Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig sein. Der Aufsichtsrat erachtet folgende Kompetenzfelder und Kenntnisse für die Wahrnehmung seines Mandats als wesentlich (Kompetenzprofil): 1. Strategiekompetenz TK-/IT-Branche, verwandte Branchen Markt (Wettbewerb und Kunden), Vertrieb und Kundengeschäft Produkte Marktteilnehmer Regulierte Industrien M&A-Prozesse 2. Finanzkompetenz Rechnungslegung, Risiko-Management, Abschlussprüfung Finanzkennzahlen und -systeme Kapital- und Finanzmärkte 3. Kontrollkompetenz Führung/CEO Aufsichtsrat Internationale Management-Erfahrung Mitbestimmung Recht/Compliance Regulierungs- und Wettbewerbsrecht 4. Innovationskompetenz Neue Technologien Digitalisierung IT/NT/Telekommunikation 5. Nachhaltigkeits- und Sozialkompetenz Personal Changemanagement Organisations- und Kulturwandel Diversity Sustainability Zum Stand der Zielumsetzung und Ausfüllung des Kompetenzprofils für die Besetzung des Aufsichtsrats ist festzustellen: Der Frauenanteil im Aufsichtsrat lag im Geschäftsjahr 2019 durchgehend bei 40 %. Somit wurde das Ziel einer Quote von mindestens 30 % weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat erreicht, die mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder kommen aus unterschiedlichen Berufsbereichen und verfügen zu einem großen Teil auch über einen multinationalen Hintergrund. Die Vermeidung von Interessenkonflikten und die Einhaltung der Regelaltersgrenze sowie der Regelzugehörigkeitsdauer wurden und werden bei der Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt. Der Aufsichtsrat ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit das Kompetenzprofil ausfüllt. Bei den Wahlvorschlägen wurden im Übrigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele berücksichtigt und damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium Rechnung getragen. Mit Herrn Dr. Rolf Bösinger wurde durch die Hauptversammlung eine Persönlichkeit in den Aufsichtsrat gewählt, die über langjährige Expertise in den Bereichen Bilanzanalyse, Unternehmensbeteiligungen, Corporate Social Responsibility, Revision, Finanz-Management, Human Resources, Arbeitsbeziehungen und Innovation verfügt. Diese hat er u. a. durch seine verschiedene Leitungsfunktionen in Bundesministerien sowie in der Staatskanzlei des Saarlandes, der Senatskanzlei und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg sowie seit 2018 als Staatssekretär im Bundeministerium der Finanzen erworben. Mit Herrn Lars Hinrichs wurde durch die Hauptversammlung eine Persönlichkeit in den Aufsichtsrat gewählt, die über langjährige Expertise in den Bereichen Venture Capital, Geschäftsmodellentwicklung und strategische Partnerschaften verfügt. Darüber hinaus hat Herr Hinrichs u. a. als Gründer und CEO sowie späteres Mitglied des Aufsichtsrats der XING AG breite Kenntnisse auf den Gebieten Entrepreneurship, Social Networking, Social Media und E-Commerce. Mit Herrn Karl-Heinz Streibich wurde durch die Hauptversammlung eine Persönlichkeit in den Aufsichtsrat gewählt, die über langjährige Expertise insbesondere in den Bereichen IT-Services und Telekommunikations-Services verfügt. Herr Streibich hat u. a. als Vorsitzender des Vorstands der Software AG und Mitglied der Geschäftsführung von T‑Systems sowie Vorsitzender der Geschäftsführung der debis Systemhaus GmbH langjährige Erfahrung in der Leitung internationaler IT/Software Unternehmen. Der Aufsichtsrat ist weiterhin zu der Überzeugung gelangt, dass dem Gremium – wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen – eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören, um eine unabhängige Beratung Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu ermöglichen. Lars Hinrichs, Dr. Helga Jung, Prof. Dr. Michael Kaschke, Dagmar P. Kollmann, Harald Krüger, Prof. Dr. Ulrich Lehner, Karl-Heinz Streibich und Margret Suckale sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängige Mitglieder der Anteilseigner im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat wird sich auch weiterhin davon überzeugen, dass die Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden, den zur Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats bei der Deutschen Telekom AG notwendigen Zeitaufwand aufbringen können. Arbeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Die Einbindung wird über die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten des Aufsichtsrats sowie über die Abstimmung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sichergestellt. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt. Zur Konkretisierung der Vorlagepflichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte aufgestellt, der Bestandteil der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist. Sowohl der Aufsichtsrat als auch der Prüfungsausschuss führen alle zwei Jahre eine Effizienzprüfung durch. Auch auf diesem Weg werden regelmäßig neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit gewonnen. Die Prüfung erfolgt mittels einer Selbstevaluation auf Grundlage umfangreicher Fragebögen sowie anschließender intensiver Befassung und Beratung der jeweiligen Ergebnisse im Plenum und im Ausschuss. Der Aufsichtsrat führte im Geschäftsjahr 2019 eine Effizienzprüfung durch. Diese umfasste neben der Arbeit des Plenums auch die Arbeit aller eingerichteten Ausschüsse. Eine gesonderte Evaluation der Arbeit des Prüfungsausschusses fand zusätzlich im Geschäftsjahr 2018 statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Deutschen Telekom AG u. a. durch das Angebot von Informationsveranstaltungen und Workshops mit internen und externen Referenten unterstützt. Die Gesellschaft bietet neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein maßgeschneidertes Programm an, um sie in die Branche und die Situation des Unternehmens einzuführen. Außerdem werden die Mitglieder des Prüfungsausschusses in einer, über die Regelberichterstattung hinausgehenden Sitzung über aktuelle Gesetzesänderungen, neue Bilanzierungs- und Prüfungsstandards sowie Neuerungen bei Corporate Governance-Themen informiert. Auch in den Regelsitzungen der übrigen Ausschüsse und des Plenums werden die Mitglieder des Aufsichtsrats über neue Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit auf dem Laufenden gehalten. Der Aufsichtsrat hat zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben neun Ausschüsse gebildet: Der Präsidialausschuss bereitet Vorstandspersonalia und die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss nimmt die nach dem Gesetz vorgeschriebenen und dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Aufgaben wahr. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko-Management- und internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, der Compliance und des Datenschutzes sowie der Abschlussprüfung. Der Personalausschuss befasst sich mit Grundsätzen des Personalwesens – mit Ausnahme der Vorstandspersonalia. Der Finanzausschuss befasst sich insbesondere mit der Investitionsplanung und -schwerpunkten und behandelt komplexe finanzwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensvorgänge. Der Technologie- und Innovationsausschuss begleitet und fördert Innovationen und technische Entwicklungen auf Infrastruktur- sowie Produktebene, er unterstützt den Vorstand beratend bei der Erschließung neuer Wachstumsfelder. Der Aufsichtsrat hat ferner einen Nominierungsausschuss gebildet, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Der Nominierungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Darüber hinaus gibt es einen Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 des MitbestG. Außerdem besteht seit Mai 2014 ein Sonderausschuss für das USA-Geschäft. Vom 1. Januar 2019 bis 12. Juni 2019 bestand ferner temporär ein Sonderausschuss Frequenzerwerb Deutschland, der das 5G-Auktionsverfahren in Deutschland begleitete. Weitere Informationen zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020“. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Dagmar P. Kollmann, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Sie ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, ebenso wie die Mitglieder des Aufsichtsratsplenums, sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Deutsche Telekom AG tätig ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. Er steht über die organisatorischen Aufgaben im Aufsichtsrat hinaus mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt, um sich über Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikosituation, des Risiko-Managements sowie der Compliance des Unternehmens auszutauschen und sich über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse zu informieren. In diesem Rahmen wird der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstandsvorsitzenden insbesondere über alle Ereignisse informiert, die für die Lage, die Entwicklung sowie die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Bei Bedarf wird daraufhin der Aufsichtsrat auch zwischen seinen Sitzungen informiert. Weitere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern, einschließlich ihrer Aufsichtsratsmandate bei anderen Gesellschaften, finden Sie im Kapitel „Mandate und weitere Informationen“. Vermeidung von Interessenkonflikten Interessenkonflikte von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt. Sofern Vorstandsmitglieder Tätigkeiten übernehmen, die nicht zur Wahrnehmung des Vorstandsmandats gehören, unterliegen diese der Zustimmung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats. Informationen hinsichtlich aufgetretener Interessenkonflikte finden Sie im Kapitel „Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2020“. Risiko- und Chancen-Management Die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entstehen, erachten Vorstand und Aufsichtsrat als von grundsätzlicher Bedeutung für eine professionelle Unternehmensführung. Der Vorstand wird von dem im Konzern eingerichteten Risiko-Management regelmäßig über die Risiken sowie deren Entwicklung informiert. Er berichtet seinerseits über die Risikolage und das Risiko-Management-System an den Aufsichtsrat. Das Risiko-Management-System der Deutschen Telekom AG wird vom Abschlussprüfer geprüft und von der Gesellschaft kontinuierlich weiterentwickelt. Der Prüfungsausschuss befasst sich, neben den übrigen ihm vom Gesetz zugewiesenen und vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Zuständigkeiten, mit dem Risiko-Management, inklusive der Überwachung der Wirksamkeit des internen Risiko-Management-Systems. Das Risiko-Management umfasst neben finanziellen Risiken u. a. auch Reputationsrisiken. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“ des zusammengefassten Lageberichts. Compliance Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und konzerninternen Regelwerken. Die Deutsche Telekom AG verfügt über eine konzernweite Compliance-Organisation, die einem kontinuierlichen Optimierungsprozess unterliegt. Weitere Informationen zu unserer Compliance-Organisation finden Sie im jährlichen Corporate Responsibility-Bericht unter: www.cr-bericht.telekom.com Dazu existiert ein Compliance Committee, das den Vorstand dabei unterstützt, die notwendigen Strukturen für ein funktionsfähiges Compliance Management-System weiterzuentwickeln. Mitglieder des Compliance Committees sind erfahrene Führungskräfte der Bereiche Compliance, Recht, Sicherheit, Revision und Personal. Der vom Vorstand ernannte Chief Compliance Officer hat den Vorsitz im Compliance Committee. Für die operativen Segmente ist jeweils ein Compliance Officer benannt. Je nach Größe und Risikosituation gibt es zusätzliche Compliance Officer/-Beauftragte/-Ansprechpartner in einzelnen Geschäftseinheiten. Konzernweit wurden klare Berichtsstrukturen implementiert. Die Deutsche Telekom AG hat ein umfangreiches Compliance-Management-System implementiert. Dazu gehört, dass auf Basis eines jährlich durchgeführten, strukturierten, konzernweiten Risikobewertungsprozesses ein Compliance-Programm festgelegt wird. Weitere Informationen zum Compliance-Management-System finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG unter: www.telekom.com/de/konzern/compliance Zum Compliance-Management-System gehören auch der Code of Conduct, der Ethikkodex und verschiedene Richtlinien. Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der verbindlich festlegt, wie ein an Werten orientiertes und rechtskonformes Verhalten im Geschäftsalltag von den Mitarbeitern und dem Management gelebt werden soll. Der Ethikkodex gilt für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Telekom AG und Personen, die innerhalb des Konzerns eine besondere Verantwortung für die Finanzberichterstattung tragen. Er verpflichtet zu Redlichkeit, Integrität, Transparenz und ethischem Verhalten. Der Code of Conduct sowie der Ethikkodex sind auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG veröffentlicht: www.telekom.com/de/konzern/compliance/code-of-conduct; www.telekom.com/de/investor-relations/management-und-corporate-governance Das Compliance-Management-System der Deutschen Telekom AG sowie weiterer ausgewählter nationaler und internationaler Gesellschaften wurde in den Jahren 2016 bis 2018 sukzessive nach dem IDW-Prüfungsstandard 980 von einem Wirtschaftsprüfer mit dem Fokus Anti-Korruption als angemessen und wirksam implementiert zertifiziert. Internes Kontrollsystem der Finanzberichterstattung Die Deutsche Telekom AG hat einen Prozess zur systematischen Bewertung der Effektivität des internen Kontrollsystems der Finanzberichterstattung implementiert. Die konzernweite Wirksamkeit wurde durch diesen Prozess für das Geschäftsjahr 2019 erneut nachgewiesen. Der Prüfungsausschuss nimmt für den Aufsichtsrat die Aufgabe der Überwachung der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsprozesse wahr. Das interne Kontrollsystem der Finanzberichterstattung wird kontinuierlich weiterentwickelt und von der internen Revision sowie von den Abschlussprüfern unabhängig voneinander geprüft. Der Prüfungsausschuss befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das über die Finanzberichterstattung hinausgeht. Eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems finden Sie im Kapitel „Sonstige Angaben – Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem“ des zusammengefassten Lageberichts. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Mit dem Abschlussprüfer der Deutschen Telekom AG ist vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende, mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Ferner ist vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Vereinbarungsgemäß hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Transparente Aktionärskommunikation Um unseren Aktionären ein hohes Maß an Transparenz und Informationsgleichheit zu gewähren, ist es unser Anspruch, institutionelle Investoren, Privataktionäre, Finanzanalysten sowie die interessierte Öffentlichkeit durch regelmäßige, umfassende, transparente und aktuelle Informationen gleichzeitig und gleichberechtigt über die Lage des Unternehmens zu informieren. Hierzu stellen wir wesentliche Informationen wie z. B. Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen, Präsentationen von Analystenkonferenzen, Finanzberichte und den Finanzkalender auf den Internet-Seiten der Gesellschaft zur Verfügung. Zudem hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats Investoren für Gespräche zu aufsichtsratsspezifischen Themen erneut zur Verfügung gestanden. Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Der direkte oder indirekte Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern übersteigt insgesamt nicht 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Bonn, den 18. Februar 2020Aufsichtsrat und Vorstand close 5G Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.