Leitung und Kontrolle

Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht zum 31. Dezember 2019 neun Vorstandsbereiche vor. Fünf davon sind die zentralen Führungsbereiche:

  • Vorstandsvorsitzender

und die Vorstandsressorts

  • Finanzen
  • Personal
  • Datenschutz, Recht und Compliance
  • Technologie und Innovation

Zudem gibt es vier weitere segmentbezogene Vorstandsbereiche:

  • Deutschland
  • Europa
  • T‑Systems
  • USA und Unternehmensentwicklung.

Veränderungen im Vorstand. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 beschlossen, den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Timotheus Höttges um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Wiederbestellung von Herrn Höttges zum Vorstandsvorsitzenden wurde zum 1. Januar 2019 wirksam. Weiterhin hat der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 beschlossen, Herrn Dr. Christian P. Illek mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort „Finanzen“ zu bestellen.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2018 beschlossen, Frau Birgit Bohle mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort „Personal“ und zur Arbeitsdirektorin zu bestellen. Frau Bohle folgt damit auf Herrn Dr. Illek.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 4. September 2018 beschlossen, Herrn Thorsten Langheim mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Vorstandsmitglied für das neu geschaffene Ressort „USA und Unternehmensentwicklung“ zu bestellen. Seit Jahresanfang 2019 verfügt die Deutsche Telekom AG somit über neun Vorstandsbereiche.

Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2019

Mitglieder des Vorstands

Ressort

Timotheus Höttges

Vorstandsvorsitzender (CEO)

Adel Al-Saleh

T‑Systems

Birgit Bohle

Personal

Srini Gopalan

Europa

Dr. Christian P. Illek

Finanzen (CFO)

Dr. Thomas Kremer

Datenschutz, Recht und Compliance

Thorsten Langheim

USA und Unternehmensentwicklung

Claudia Nemat

Technologie und Innovation

Dr. Dirk Wössner

Deutschland

Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG vom 20. Februar 2019 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Srini Gopalan zum Vorstandsmitglied für das Ressort „Europa“ für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 beschlossen, das Vorstandsressort „Datenschutz, Recht und Compliance“ als Organisationeinheit aufzulösen. Die Bereiche Revision und Risikomanagement wurden dem Vorstandsbereich „Finanzen“ zugeordnet. Der Bereich Sicherheit (Group Security Governance) wurde dem Vorstandsbereich „Technologie und Innovation“ zugeordnet. Die Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance wurden dem Vorstandsbereich „Personal“ zugeordnet. Frau Birgit Bohle führt den erweiterten Vorstandsbereich „Personal und Recht“ seit dem 1. Januar 2020. Herr Dr. Thomas Kremer scheidet altersbedingt mit Wirkung zum 31. März 2020 aus dem Konzern aus. Herr Dr. Kremer leitet als Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance ab dem 1. Januar 2020 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Konzern die Überführung der Bereiche seines Ressorts in die genannten Zielressorts.

Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG vom 4. September 2019 erfolgte die Verlängerung der ursprünglich dreijährigen Bestellung von Herrn Adel Al-Saleh zum Vorstandsmitglied für das Ressort „T‑Systems“ um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022.

Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen: Zehn vertreten die Anteilseigner, zehn die Arbeitnehmer. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgte zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 20. November 2018.

Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und §§ 18, 21 der Satzung. Dabei ist der Aufsichtsrat gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, die Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen, die für die Gesellschaft verbindlich werden, und Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Das Vergütungssystem unseres Vorstands orientiert sich am langfristigen Erfolg unseres Konzerns. Die Vergütung unseres Aufsichtsrats enthält seit 2013 keine langfristigen Vergütungsbestandteile mehr. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 werden eingehalten.

Die Darstellung der Vorstandsvergütung und der Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im Kapitel „Sonstige Angaben – Vergütungsbericht“.