19 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom 12.189 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4.761.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. (XLS:) Download 2019 2018 in Tsd. Stück in % in Tsd. Stück in % a Gemäß der letzten Mitteilung von BlackRock, veröffentlicht am 22. September 2017, wurde die Meldeschwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten. Die Beteiligung an der Deutschen Telekom betrug demnach am 15. September 2017 4,92 % der Stimmrechte. Bundesrepublik Deutschland − Berlin, Deutschland 689.601 14,5 689.601 14,5 KfW Bankengruppe − Frankfurt am Main, Deutschland 829.179 17,4 829.179 17,4 Streubesitz 3.242.679 68,1 3.242.679 68,1 davon: BlackRock, Inc. – Wilmington, DE, USAa 234.194 234.194 4.761.459 100,0 4.761.459 100,0 Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2019 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Gezeichneten Kapitals beträgt ca. 47 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,4 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2019 beträgt 18.524.848 Stück. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist. Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück. Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 und 312 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2018 übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Mit Ausnahme des Monats März wurden in allen Monaten des Berichtsjahres eigene Aktien von insgesamt 448 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2019 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von weniger als 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 1.148 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 6.030 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 238 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 3.578 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um 4.055 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 828 Tsd. €. Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet, und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Berichtsjahr wurden 61 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet. Stimmrechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2019: insgesamt rund 19 Mio. Stück). Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2019 setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen: (XLS:) Download Betrag Mio. € Stückaktien Tsd. Stück Zweck Genehmigtes Kapital 2017 3.600 1.406.250 Kapitalerhöhung gegen Bar- und/oder Sacheinlagen bis 30. Mai 2022 Bedingtes Kapital 2018 1.200 468.750 Bedienung von bis 16. Mai 2023 ausgegebenen Wandelschuld- und/oder Optionsschuldverschreibungen Transaktionen mit Eigentümern (XLS:) Download in Mio. € 2019 2018 Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens Anteile anderer Gesellschafter Gesamt Konzern-Eigenkapital Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens Anteile anderer Gesellschafter Gesamt Konzern-Eigenkapital Veränderung Konsolidierungskreis 0 239 239 0 11 11 Erwerb Tele2 Netherlands 0 239 239 0 0 0 Sonstige Effekte 0 0 0 0 11 11 Transaktionen mit Eigentümern 73 340 413 (625) (764) (1.389) Erwerb Tele2 Netherlands 293 226 519 0 0 0 Aktienrückkauf-Programm T‑Mobile US 0 0 0 (245) (613) (858) Rumänien Kapitalrestrukturierung (51) 51 0 0 0 0 Erwerb Aktien T‑Mobile US 0 0 0 (72) (90) (162) Erwerb Aktien OTE 0 0 0 (150) (135) (285) Aktienrückkauf OTE (29) (81) (110) (16) (78) (94) Sonstige Effekte (140) 144 4 (142) 152 10 Die im Eigenkapital als Transaktionen mit Eigentümern und als Veränderung des Konsolidierungskreises erfassten Beträge stammen im Wesentlichen aus dem am 2. Januar 2019 vollzogenen Erwerb der Tele2 Netherlands Holding N.V. durch die T‑Mobile Netherlands Holding B.V. Dabei resultieren aus der Hingabe von 25 % der Anteile an der T‑Mobile Netherlands (vor dem Unternehmenszusammenschluss) auf Anteile anderer Gesellschafter entfallende Transaktionen mit Eigentümern in Höhe von 226 Mio. €. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“. Nicht beherrschende Anteile: Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis der nicht beherrschenden Anteile sind im Wesentlichen Effekte aus der Neubewertung im Rahmen des Erwerbs der OTE-Gruppe (Sukzessiverwerb) in Höhe von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,4 Mrd. €), 0,1 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,0 Mrd. €) aus der Währungsumrechnung sowie gegenläufig erfolgsneutral erfasste Bewertungsverluste im Zusammenhang mit abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften über künftige Darlehensaufnahmen bei T‑Mobile US enthalten.