Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Die Deutsche Telekom hat folgende Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr 2019 erstmals angewandt:

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

IFRS 16

Leases

01.01.2019

Unter IFRS 16 sind generell alle Leasing-Verhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers anzusetzen. Die zuvor unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit nunmehr für den Leasing-Nehmer. Für alle Leasing-Verhältnisse passiviert der Leasing-Nehmer in seiner Bilanz eine Leasing-Verbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasing-Zahlungen vorzunehmen. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches dem Barwert der künftigen Leasing-Zahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht. Während der Laufzeit des Leasing-Verhältnisses wird die Leasing-Verbindlichkeit ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was im Vergleich zu IAS 17 grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasing-Verhältnisses führt. Beim Leasing-Geber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasing-Verhältnisses, zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen.

Der Standard hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom. Die Details der Auswirkungen werden im Anschluss an diese Tabelle erläutert.

Amendments to IAS 19

Plan Amendment, Curtailment or Settlement

01.01.2019

Die Änderungen des IAS 19 regeln die Behandlung von Planänderungen, -kürzungen und ‑abgeltungen eines leistungsorientierten Pensionsplans neu. Es wird klargestellt, dass ein Unternehmen aktualisierte versicherungsmathematische Annahmen und die Nettoschuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) im Zeitpunkt der Änderung verwenden muss, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Plananpassung, -kürzung oder ‑abgeltung zu bestimmen. Etwaige Änderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands oder als Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltungen sind erfolgswirksam zu erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge der Auswirkungen der Vermögensobergrenze („asset ceiling“) zuvor nicht erfasst wurde. Die Auswirkungen von Veränderungen der Vermögensobergrenze sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IAS 28

Long-term Interests in Associates and Joint Ventures

01.01.2019

Es wird klargestellt, dass ein Unternehmen die Vorschriften des IFRS 9 – die Regelungen zur Wertminderung eingeschlossen – zur Bewertung langfristiger Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anzuwenden hat, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind, die aber nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9

Prepayment Features with Negative Compensation

01.01.2019

Mit der Änderung soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten („amortized cost“) bzw. GuV-neutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) auch für solche finanziellen Vermögenswerte ermöglicht werden, bei denen im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Ausgleichszahlung an die kündigende Partei fällig werden kann.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

IFRIC 23

Uncertainty over Income Tax Treatments

01.01.2019

In IFRIC 23 werden die Regelungen des IAS 12 in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen, soweit Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klargestellt.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Annual Improvements Project

Annual Improvements to IFRSs 2015–2017 Cycle

01.01.2019

Klarstellungen in einzelnen IFRS.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Im Januar 2016 hat der IASB IFRS 16 „Leases“ veröffentlicht. Dieser ist für ab dem 1. Januar 2019 beginnende Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. IFRS 16 hat wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutschen Telekom, insbesondere auf die Bilanzsumme, die Ertragslage, den operativen und Finanzierungs-Cashflow sowie die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage.

Die Deutsche Telekom ist als Leasing-Nehmer insbesondere bei der Anmietung von Mobilfunk-Standorten (Grund und Boden, Plätze an Mobilfunk-Masten bzw. Dachflächen), Netzwerk-Infrastruktur sowie bei Gebäudeanmietung für administrative oder technische Zwecke von der Neuregelung betroffen.

Die Deutsche Telekom hat den neuen Leasing-Standard nicht vollständig retrospektiv angewendet, sondern die Erleichterungsvorschrift für Leasing-Nehmer („modifizierte retrospektive Methode“) in Anspruch genommen. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden mit Übergang auf IFRS 16 mit dem entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert. Die Nutzungsrechte wurden zum 1. Januar 2019 in Höhe der Leasing-Verbindlichkeit angesetzt, berichtigt um den Betrag der vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen. Aufgrund wesentlicher bestehender Salden von Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen (Straight-line leases) nach IAS 17, welche nach IFRS 16 von den Nutzungsrechten abzuziehen sind, wurden die Nutzungsrechte zum 1. Januar 2019 nach IFRS 16 mit einem signifikant niedrigeren Buchwert als die korrespondierende Leasing-Verbindlichkeit angesetzt. Diese Verbindlichkeit beruht im Wesentlichen auf Leasing-Verhältnissen für Mobilfunk-Standorte der T‑Mobile US. Im Übergangszeitpunkt am 1. Januar 2019 wurden zunächst die den Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Laufzeiten an die gemäß IFRS 16 bestimmten Laufzeiten angepasst. Diese Anpassung wurde eigenkapitalerhöhend vorgenommen. Der verbleibende Abgrenzungsposten wurde wie vorstehend beschrieben nutzungsrechtsmindernd verrechnet. Bisherige Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse wurden am 1. Januar 2019 mit ihren Buchwerten zum 31. Dezember 2018 als Nutzungsrecht und Leasing-Verbindlichkeit erfasst.

Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wurden wie folgt ausgeübt:

  • Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
  • Die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften des IFRS 16 erstrecken sich auch auf kurzfristige Leasing-Verhältnisse und auf Leasing-Verhältnisse, deren zugrunde liegender Vermögenswert von geringem Wert ist.
  • Zwischen Leasing-Komponenten und Nicht-Leasing-Komponenten wird grundsätzlich keine Trennung vorgenommen. Jede Leasing-Komponente wird zusammen mit den dazugehörigen übrigen Leistungskomponenten als ein Leasing-Verhältnis abgebildet. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Verträge im Zusammenhang mit Rechenzentren, die aufgrund ihrer besonderen Ansprüche an die Ausstattung und die Räumlichkeiten eine eigene Klasse von zugrunde liegenden Vermögenswerten bilden. Für diese Klasse von Vermögenswerten werden die Nicht-Leasing-Zahlungen grundsätzlich im Aufwand erfasst.
  • Leasing-Verhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38.

Darüber hinaus wurden zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wie folgt in Anspruch genommen:

  • Drohverlustrückstellungen, die im Zusammenhang mit Leasing-Verhältnissen gebildet wurden, wurden am 1. Januar 2019 mit dem Nutzungsrecht verrechnet.
  • Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Laufzeit von Leasing-Verhältnissen werden teilweise nachträglich erlangte bessere Erkenntnisse („hindsight“) berücksichtigt, wenn wirtschaftliche Erwägungen und Zwänge eine hinreichend sichere Ausübungswahrscheinlichkeit von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen belegen.
  • Das Wahlrecht zum Bestandsschutz („grandfathering“) wird nicht in Anspruch genommen. Somit wurde IFRS 16 am 1. Januar 2019 auf alle bestehenden Verträge angewendet, die in dessen Anwendungsbereich fallen. Das gilt sowohl für Verträge auf der Leasing-Nehmer- als auch für Verträge auf der Leasing-Geberseite.

Die neue Definition eines Leasing-Verhältnisses hat für die Deutsche Telekom als Leasing-Geber insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen. Gleichwohl ändert sich die Anzahl der identifizierten Leasing-Verhältnisse. Die Neudefinition betrifft nicht die Verträge zur Überlassung von Servern oder ähnlichen Hardware-Geräten an Kunden im Rahmen von Daten- bzw. Netzwerk-Lösungen sowie Verträge über Endgeräte an Kunden. Diese werden auch weiterhin als Leasing-Verhältnis definiert. Dagegen ist eine Reduzierung bei Verträgen zur Überlassung von Modems/Routern der aktuellen Gerätegeneration an Privatkunden im Bereich Festnetz-Massenmarkt zu verzeichnen, insoweit die Modem- und -Funktionalitäten in einem Gerät verbaut sind. Im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen in Rechenzentren wird die Vermietung von Flächen, z. B. gesonderte Räume für die Aufstellung eigener Hardware des Kunden, als Leasing-Komponente identifiziert. Darüber hinaus werden die Vermietung von Teilnehmeranschlussleitungen und von Flächen an -Festnetz-Kunden (z. B. Kollokationsflächen) als Leasing-Verhältnis eingestuft.

Insgesamt stellen sich die zum 1. Januar 2019 durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in der Konzern-Bilanz vorgenommenen Anpassungen wie folgt dara:

in Mio. €

 

 

 

 

 

Buchwert nach
IAS 17
31.12.2018

Neubewer­tungen

Reklassifi­­zierungen

Buchwert nach
IFRS 16
01.01.2019

a

In der vorstehenden Übersicht sind ausschließlich die von den Änderungen aus der Erstanwendung von IFRS 16 betroffenen Bilanzposten enthalten; kurz- und langfristige Posten wurden aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst dargestellt.

b

Aus Vereinfachungsgründen zusammengefasst für die Darstellung des erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassenden kumulierten Effekts aus der Umstellung auf IFRS 16.

AKTIVA

 

 

 

 

VERMÖGENSWERTE

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

64.950

 

(29)

64.921

Sachanlagen

50.631

 

(2.524)

48.107

Nutzungsrechte

n.a.

15.601

638

16.239

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

4.432

 

21

4.453

Aktive latente Steuern

2.949

166

 

3.115

Übrige Vermögenswerte

2.234

 

(196)

2.038

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

145

9

 

154

PASSIVA

 

 

 

 

SCHULDEN

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

62.275

 

(2.481)

59.794

Leasing-Verbindlichkeiten

n.a.

15.601

2.472

18.073

Sonstige Rückstellungen

6.435

 

(185)

6.250

Passive latente Steuern

8.240

290

 

8.530

Übrige Schulden

3.427

(470)

(1.859)

1.098

Vertragsverbindlichkeiten

585

 

(7)

578

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

10.735

 

(30)

10.705

Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

36

9

 

45

EIGENKAPITAL

 

 

 

 

Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag zuzüglich Anteile anderer Gesellschafterb

(25.462)

346

 

(25.116)

Unter Berücksichtigung latenter Steuern von insgesamt 0,1 Mrd. € (netto) ergibt sich aus der Umstellung zum 1. Januar 2019 ein in den Gewinnrücklagen – unter Einbeziehung der auf die Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Bestandteile – zu erfassender erhöhender kumulierter Effekt von insgesamt 0,3 Mrd. €. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der zuvor beschriebenen Auflösung von passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen (Verbindlichkeiten aus Straight-line leases).

Reklassifizierungen umfassen im Wesentlichen Umgliederungen der Buchwerte aus bisherigen Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen in die Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten sowie die zuvor beschriebene Verrechnung mit den Nutzungsrechten von nach der bisherigen Bilanzierung aus den Operating Leasing-Verhältnissen vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen, passivierten Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen (Straight-line leases).

Ausgehend von den Operating Leasing-Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (Geschäftsbericht 2018, Angabe 37 „Leasing-Verhältnisse“) ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

in Mio. €

 

 

01.01.2019

Operating Leasing-Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018

18.284

Mindest-Leasing-Zahlungen (Nominalwert) der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018

2.950

Änderungen aufgrund Neudefinition Leasing-Verhältnisse

(743)

Änderungen bei Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen

865

Sonstiges

(95)

Brutto-Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019

21.261

Abzinsung

(3.188)

Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019

18.073

Barwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing zum 31. Dezember 2018

(2.472)

ZUSÄTZLICHE LEASING-VERBINDLICHKEITEN DURCH ERSTANWENDUNG VON IFRS 16 ZUM 1. JANUAR 2019

15.601

Der Zinssatz für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten, soweit nicht implizit im Leasing-Verhältnis vorgegeben, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge sowie adjustiert um eine Liquiditäts- und Länderrisikoprämie, abgeleitet.

Für die Abzinsung der Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 wurden gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssätze von 1,7 % bis 5,0 % im Euro-Währungsraum sowie 5,2 % im US-Dollar-Währungsraum herangezogen.

Die Erhöhung der Leasing-Verbindlichkeiten hat eine entsprechende Zunahme der Netto-Finanzverbindlichkeiten zur Folge.

in Mio. €

 

 

2019

ABSCHREIBUNGEN AUF NUTZUNGSRECHTE

3.649

Nutzungsrechte – Grundstücke und Bauten

1.215

Nutzungsrechte – Grundstücke und Bauten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen

142

Nutzungsrechte – technische Anlagen und Maschinen

2.227

Nutzungsrechte – andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

65

ZINSAUFWENDUNGEN AUS LEASING-VERHÄLTNISSEN

870

Weitere Informationen zur Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte und der Leasing-Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 finden Sie in Angabe 8 „Nutzungsrechte – Leasing-Nehmer-Verhältnisse“ und in Angabe 13 „Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten“.

Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnungim Geschäftsjahr 2019 finden Sie im Kapitel „Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“.

Router
Koppelelemente, die zwei oder mehr Subnetze miteinander verbinden. Darüber hinaus können Router die Grenzen eines Netzwerks erweitern und den Datenverkehr kontrollieren, indem sie fehlerbehaftete Datenpakete nicht weiterleiten.
Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.