Veränderung des Konsolidierungskreises

In den ersten neun Monaten 2020 wurde von der Deutschen Telekom die nachfolgende Transaktion durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hat. Weitere – hier nicht dargestellte – Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzern-Zwischenabschluss der Deutschen Telekom.

Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint

T‑Mobile US und Sprint Corp. haben gemeinsam mit ihren Mehrheitsaktionären Deutsche Telekom AG und SoftBank K.K. am 29. April 2018 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, um die beiden Gesellschaften zu einem Unternehmen zusammenzuführen. Am 26. Juli 2019 sowie am 20. Februar 2020 wurden weitere Bedingungen des Zusammenschlusses vereinbart. Die Transaktion wurde am 1. April 2020 vollzogen. Zuvor wurden notwendige Genehmigungen der nationalen und regionalen Regulierungs- und Kartellbehörden und Gerichte in den USA eingeholt sowie weitere Vollzugsbedingungen erfüllt. Zuletzt hatte die US-Behörde California Public Utilities Commission (CPUC) dem Zusammenschluss am 16. April 2020 zugestimmt. Infolge des Zusammenschlusses hat T‑Mobile US alle Sprint-Anteile übernommen. Sprint ist ein US-Telekommunikationsunternehmen mit einem umfassenden Angebot an Festnetz- und Mobilfunk-Produkten und Dienstleistungen. Die „neue“ T‑Mobile US wird die erfolgreiche Un--Strategie und den -Netzausbau verstärkt fortsetzen. Die Basis für eine umfangreichere Flächenabdeckung sowie eine Kapazitätsausweitung des Mobilfunknetzes und damit das Potenzial für weiteres Kundenwachstum verbessern sich deutlich. Durch den Zusammenschluss wird der Marktanteil der „neuen“ T‑Mobile US erhöht und es sollen Synergie- und Skaleneffekte realisiert werden.

Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde über einen Aktientausch ohne Barkomponente vollzogen. Für jeweils 9,75 Sprint-Anteile erhielten deren Aktionäre, mit Ausnahme von SoftBank, im Gegenzug eine neue Aktie der T‑Mobile US. Gemäß der ergänzenden Vereinbarung vom 20. Februar 2020 hat sich SoftBank bereit erklärt, insgesamt 48.751.557 Stammaktien der T‑Mobile US, erhalten im Zuge der Transaktion, unmittelbar ohne zusätzliche Gegenleistung an T‑Mobile US zurück zu übertragen, so dass SoftBank nunmehr effektiv für jeweils 11,31 Sprint-Anteile eine neue Aktie der T‑Mobile US erhielt. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen wurden insgesamt 373.396.310 neue T‑Mobile US Stammaktien an die Sprint-Aktionäre ausgegeben.

Die vorläufige übertragene Gegenleistung setzt sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Ausgegebene T‑Mobile US Stammaktien

28.649

+

Anwartschaften aus aktienbasierten Vergütungsplänen

350

+

Bedingte Gegenleistungen gegenüber SoftBank

1.721

Erhaltene Zahlung aus Kostenumlage von SoftBank im Zusammenhang mit CPUC

(93)

=

ÜBERTRAGENE GEGENLEISTUNG (VORLÄUFIG)

30.627

Bemessen mit dem am Vollzugstag letzten öffentlich verfügbaren Börsenschlusskurs der T‑Mobile US Aktie zum 31. März 2020 in Höhe von 83,90 US‑$, betrug der Gesamtwert der T‑Mobile US Stammaktien, ausgegeben im Umtausch für die Sprint-Stammaktien, 31,3 Mrd. US‑$ (28,6 Mrd. €). Darüber hinaus umfasste die übertragene Gegenleistung die Übernahme der aktienbasierten Vergütung für bestimmte Sprint-Mitarbeiter aus deren vor dem Zusammenschluss erbrachten Arbeitsleistungen sowie eine bedingte Kaufpreiskomponente, zu leisten an die SoftBank. Die bedingte Kaufpreiskomponente resultiert aus der am 20. Februar 2020 geschlossenen Vereinbarung, dass, sofern der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs von der T‑Mobile US Stammaktie zu einem Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2025 den Wert von 150,00 US‑$ erreichen oder übersteigen sollte, die T‑Mobile US 48.751.557 Stammaktien, d. h. die Anzahl der von SoftBank an T‑Mobile US im Zuge des Vollzugs der Transaktion übertragenen Aktien, ohne Gegenleistung an SoftBank übertragen wird. Die Bewertung der bedingten Kaufpreiskomponente wurde mittels Monte Carlo Simulation vorgenommen. Wesentliche Parameter und Annahmen sind die Volatilität in Höhe von 28,5 %, der risikolose Zins in Höhe von 0,44 %, der Zeitraum der Bedingungserfüllung, der 45-Tage-volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs von der T‑Mobile US Stammaktie sowie der entsprechende Aktienkurs zum Erwerbszeitpunkt. Der maximale Wert der undiskontierten bedingten Gegenleistung entspricht somit der Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Kurs bei Erreichen der Bedingung. Die übertragene Gegenleistung vermindert sich um eine anteilige Kostenerstattung durch die SoftBank an die Deutsche Telekom aus der Erfüllung von Vollzugsbedingungen im Zusammenhang mit der CPUC. Im Zuge des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint wurde auch die Finanzierungsstruktur neu geordnet. Unmittelbar nach der Transaktion wurden Verbindlichkeiten der ehemaligen Sprint in Höhe von 9,8 Mrd. US‑$ (rund 8,9 Mrd. €) zurückgezahlt, von denen 7,4 Mrd. US‑$ (rund 6,8 Mrd. €) einer verpflichtenden Kontrollwechsel-Klausel unterlagen und in diesem Rahmen fällig wurden. Die zurückgezahlten Beträge sind zum Vollzugstag in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten und in der Kapitalflussrechnung zum 30. September 2020 im Cashflow aus Investitionstätigkeit (verpflichtende Rückzahlungen) bzw. im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (optionale Rückzahlungen) ausgewiesen. Die Gesamtkosten des Erwerbs, einschließlich der verpflichtenden Tilgung von Finanzverbindlichkeiten zum Erwerbsstichtag, betrugen damit 37,4 Mrd. €.

Nach Abschluss der Transaktion hielten mittelbar sowie unmittelbar die Deutsche Telekom rund 43,6 % der T‑Mobile US Aktien, SoftBank rund 24,7 % und übrige Aktionäre rund 31,7 % an der „neuen“ T‑Mobile US. Aufgrund einer mit SoftBank abgeschlossenen Stimmrechtsvereinbarung und des Umstands, dass von der Deutschen Telekom benannte Personen im Board of Directors der neuen Gesellschaft mehrheitlich vertreten sind, wird T‑Mobile US weiterhin als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden von Sprint zum Erwerbszeitpunkt ist zum 30. September 2020 noch nicht abgeschlossen. Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Sprint sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

in Mio. €

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

AKTIVA

 

KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

7.853

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.024

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.751

Vertragsvermögenswerte

141

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

205

Übrige Vermögenswerte

364

Ertragsteuerforderungen

21

Vorräte

602

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

1.745

LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

86.352

Goodwill

8.407

Andere immaterielle Vermögenswerte

51.123

davon: FCC-Spektrumlizenzen

41.629

davon: Kundenstamm

4.481

davon: übrige

5.013

Sachanlagen

14.123

Nutzungsrechte

6.286

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

224

Aktive latente Steuern

5.977

Übrige Vermögenswerte

212

VERMÖGENSWERTE

94.205

PASSIVA

 

KURZFRISTIGE SCHULDEN

18.764

Finanzielle Verbindlichkeiten

11.912

Leasing-Verbindlichkeiten

1.669

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

2.939

Ertragsteuerverbindlichkeiten

56

Sonstige Rückstellungen

855

Vertragsverbindlichkeiten

209

Übrige Schulden

690

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen

434

LANGFRISTIGE SCHULDEN

44.814

Finanzielle Verbindlichkeiten

27.899

Leasing-Verbindlichkeiten

5.146

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

814

Sonstige Rückstellungen

1.013

Passive latente Steuern

9.863

Übrige Schulden

58

Vertragsverbindlichkeiten

21

SCHULDEN

63.578

Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen FCC-Spektrumlizenzen und Kundenbeziehungen, die mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 41.629 Mio. € bzw. 4.481 Mio. € bewertet wurden. Hierbei wurden die Spektrumlizenzen auf Grundlage der Greenfield-Methode bewertet. Nach der Greenfield-Methode wird der Wert des immateriellen Vermögenswerts unter Verwendung eines hypothetischen Cashflow-Szenarios bestimmt, bei dem das operative Geschäft eines Unternehmens entwickelt wird, das zu Beginn nur den immateriellen Vermögenswert besitzt. FCC-Spektrumlizenzen haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Bei der Bewertung der Kundenbeziehungen wurde die Multi-Period Excess Earnings-Methode zugrunde gelegt. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, berechnet. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Kundenbeziehungen beträgt durchschnittlich acht Jahre. Die übrigen immateriellen Vermögenswerte umfassen u. a. befristete Anmietungen von Spektrum (Spektrum-Leases), deren Bewertung die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen und die Bemessung der Vorteilhaftigkeit der Verträge gegenüber aktuellen Marktwerten umfasst. Die Bewertung und damit auch die Bestimmung der Nutzungsdauern bedingt eine detaillierte Analyse einer Vielzahl von Einzelverträgen und ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 2.751 Mio. €. Der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 2.903 Mio. €, davon sind erwartungsgemäß 152 Mio. € uneinbringlich.

Der erworbene Goodwill in Höhe von vorläufig 8.407 Mio. €, der in der Konzern-Bilanz der Deutschen Telekom anzusetzen ist, berechnet sich wie folgt:

in Mio. €

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

30.627

beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

85.798

+

beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

63.578

=

GOODWILL

8.407

Die nicht beherrschenden Anteile haben durch den Aktientausch in vollem Umfang an der Transaktion teilgenommen. Durch die Ausgabe von T‑Mobile US Stammaktien an die ehemaligen Sprint-Aktionäre ist der Gesamtanteil der nicht beherrschenden Anteile gestiegen. Der vorläufig angesetzte Betrag der kumulierten nicht beherrschenden Anteile an der T‑Mobile US wurde auf Basis der neubewerteten Anteile am Eigenkapital der T‑Mobile US ermittelt und beträgt zum 1. April 2020 auf Basis der vorläufigen Kaufpreisallokation 34,7 Mrd. € (31. Dezember 2019: 11,0 Mrd. €). Da die an die ehemaligen Sprint-Aktionäre im Rahmen des Aktientauschs ausgegebenen Anteile mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, kommt die sog. „Full Goodwill-Methode“ zur Anwendung. Der so ermittelte vorläufige Goodwill umfasst den Wert der im Zusammenhang mit dem Erwerb antizipierten Synergien, erwarteten Neukundenzugänge und des zusammengeführten Personalbestands. Kein Bestandteil des erfassten Goodwills ist ertragsteuerlich abzugsfähig.

In den ersten neun Monaten 2020 waren im Konzern transaktionsbezogene Kosten in Höhe von insgesamt 0,2 Mrd. € (im Geschäftsjahr 2019: 0,1 Mrd. €) angefallen. Diese umfassten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom erhöhte sich in der Berichtsperiode aufgrund des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint um 12,7 Mrd. €. Im Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode ist ein Gesamtergebnis der Sprint vor Steuern und vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von 0,6 Mrd. € enthalten. Hätte sich der Unternehmenszusammenschluss bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 ereignet, wäre der Konzernumsatz und das Konzernergebnis vor der Zurechnung auf die nicht beherrschenden Anteile um jeweils 5,6 Mrd. € und 0,3 Mrd. € höher als berichtet ausgefallen. Diese Effekte basieren auf Schätzungen und stellen weder die tatsächlichen konsolidierten Werte des Konzerns dar, wenn die Transaktion am 1. Januar 2020 stattgefunden hätte, noch prognostizieren sie die künftigen konsolidierten Ergebnisse.

Am 26. Juli 2019 haben T‑Mobile US, Deutsche Telekom, Sprint, SoftBank und der US-Satelliten-TV-Betreiber DISH Network Corp. mit dem US-amerikanischen Justizministerium Department of Justice (DoJ) eine Vereinbarung unter Auflagen geschlossen, die für die künftige Struktur der neuen T‑Mobile US wesentliche Bedeutung hat. Demnach wurde nach dem erfolgten Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint das -Geschäft von Sprint im Zuge eines Asset Deals an DISH für rund 1,4 Mrd. US‑$ (1,2 Mrd. €) unter Berücksichtigung von vorläufigen Working Capital Kaufpreisanpassungen veräußert. Die Transaktion wurde am 1. Juli 2020 vollzogen. Zudem sieht die Vereinbarung vor, dass ein Teil des 800 MHz-Spektrums von Sprint an DISH für rund 3,6 Mrd. US‑$ verkauft werden soll. Der Spektrumverkauf steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörde, die mit Ablauf von drei Jahren nach dem Vollzug des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint zu beantragen ist, sowie weiterer Vollzugsbedingungen. T‑Mobile US hat eine Leaseback-Option für einen von ihr benötigten Anteil des Spektrums für zwei weitere Jahre nach dem Vollzug des Verkaufs.

Am 22. Juni 2020 haben sich SoftBank und die Deutsche Telekom darauf geeinigt, dass SoftBank 198.314.426 Stammaktien der T‑Mobile US im Wert von mehr als 20 Mrd. US‑$ veräußern darf. Mit der Vereinbarung wurde sichergestellt, dass die Deutsche Telekom weiterhin die Beherrschung über die T‑Mobile US behält. Der Anteil von der SoftBank reduziert sich demnach auf etwa 8 %. Die Deutsche Telekom erhält im Gegenzug Kaufoptionen von der SoftBank auf insgesamt 101.491.623 Stammaktien der T‑Mobile US, die bis zum 22. Juni 2024 ausgeübt werden können. Durch die darauffolgenden Veräußerungen der von der SoftBank gehaltenen Aktien verringerte sich der Anteil an den T‑Mobile US Aktien, über die die Deutsche Telekom die Stimmrechte ausüben kann, zum 5. August 2020 auf ca. 52,5 %.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Konzernstruktur, -strategie und -steuerung“ im Konzern-Zwischenlagebericht sowie im Abschnitt „Angaben zu Finanzinstrumenten“.

Sprint hatte eine Reihe von Verträgen mit Shenandoah Personal Communications Company (Shentel) unterzeichnet, durch die Shentel für Sprint zum exklusiven Anbieter von Mobilfunk-Netzprodukten in bestimmten Regionen einiger US-Bundesstaaten mit insgesamt rund 1,1 Mio. Kunden wurde. In einem dieser Verträge wurde Sprint eine Option eingeräumt, die Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel zu erwerben. Am 26. August 2020 hat Sprint diese Option ausgeübt und Shentel eine diesbezüglich verbindliche Mitteilung gemacht. Der Kaufpreis für die durch Sprint zu erwerbenden Mobilfunk-Vermögenswerte von Shentel wird über ein in dem Vertrag festgelegtes Bewertungsverfahren ermittelt. Wir gehen davon aus, dass das Bewertungsverfahren im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein wird.

Folgende Transaktionen werden in Zukunft den Konsolidierungskreis der Deutschen Telekom ändern:

Vereinbarter Erwerb von Simpel

Am 16. Oktober 2020 unterzeichnete T‑Mobile Netherlands B.V. eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an dem niederländischen und -Anbieter Simpel.nl B.V. Simpel veräußert über seine eigene Website Abonnements ausschließlich für SIM-Karten und bedient aktuell rund 1 Mio. Kunden. Sie nutzen seit 2014 das Netz von T‑Mobile Netherlands. Der Vollzug der Transaktion wird, unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörde, im ersten Halbjahr 2021 erwartet.

Vereinbarte Veräußerung der Telekom Romania Communications

Am 6. November 2020 hat OTE mit Orange Romania eine Vereinbarung über die Veräußerung des 54-prozentigen Anteils an der Telekom Romania Communications S.A., die das rumänische Festnetz-Geschäft betreibt, an Orange Romania für einen Kaufpreis von 268 Mio. € geschlossen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt notwendiger behördlicher Genehmigungen und weiterer Vollzugsbedingungen.

Carrier
(engl.) – Überbringer. Bezeichnet einen Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken.
5G
Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.
Prepaid
(engl.) im Voraus bezahlt. Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen im Voraus bezahlte Kommunikationsleistungen in Form von Guthaben ohne vertragliche Bindung.
MVNO - Mobile Virtual Network Operator
(engl.) – mobiler, virtueller Netzbetreiber. Dienstleister, die vergleichsweise günstige Gesprächsminuten ohne Gerätesubventionen anbieten und dabei über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, sondern als Service Provider auf die Netzinfrastruktur der großen Mobilfunk-Anbieter zurückgreifen.
SIM-Karte - Subscriber Identification Module
(engl.) – Teilnehmeridentitätsmodul. Chipkarte, die in das Mobiltelefon eingesetzt wird. Diese dient zur Identifikation des Mobiltelefons im Mobilfunknetz. Bei der Deutschen Telekom wird die Zahl der Kunden auf der Grundlage der aktivierten und nicht gechurnten SIM-Karten bestimmt. Im Kundenbestand werden auch die SIM-Karten eingerechnet, mit denen Maschinen automatisch miteinander kommunizieren können (M2M-Karten). Die Churn-Rate (Kundenabgangsrate) wird in unseren Ländern dem lokalen Markt entsprechend ermittelt und berichtet.