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Eventualverbindlichkeiten und -forderungen

Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und ‑forderungen ausgeführt.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In den vom Bundesgerichtshof an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH (heute Vodafone GmbH) und der Vodafone West GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen hat die Klägerin Vodafone GmbH ihre Klageanträge zwischenzeitlich aktualisiert. Sie beziffert ihre Forderung nun auf ca. 1.057 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2025. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

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