Eventualverbindlichkeiten und -forderungen
Im Folgenden werden Ergänzungen und neue Entwicklungen zu den im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 dargestellten Eventualverbindlichkeiten und -forderungen ausgeführt.
Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. In der vom Bundesgerichtshof an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesenen Klagen der Vodafone Deutschland GmbH und der Vodafone West GmbH gegen die Telekom Deutschland GmbH wegen vermeintlich überhöhter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanalanlagen hat die Klägerin Vodafone Deutschland ihre Klageanträge zwischenzeitlich aktualisiert. Sie beziffert ihre Forderung nun auf ca. 980 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2024. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.
Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im August 2021. Die im September 2022 eingereichte Aktionärsklage gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US und T‑Mobile US als Mitbeklagte wurde im ersten Quartal 2025 auch im Berufungsverfahren vollständig abgewiesen.
Sammelklage im Zusammenhang mit Programmen zur Aktionärsvergütung der T‑Mobile US. Am 25. Februar 2025 wurden beim Delaware Court of Chancery eine Aktionärssammelklage (Shareholder Class Action) und abgeleitete Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Deutsche Telekom AG, T‑Mobile US und alle Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) von T‑Mobile US eingereicht. In der Klage wird die Verletzung von Treuepflichten im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm 2022 und dem Programm zur Aktionärsvergütung 2023–2024 von T‑Mobile US geltend gemacht. Die sich aus diesem Verfahren ergebende Klageforderung und das finanzielle Risiko für die Deutsche Telekom können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.