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Veränderung des Konso­lidierungs­kreises und sonstige Transaktionen

In den ersten drei Monaten 2025 wurden von der Deutschen Telekom folgende Transaktionen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis durchgeführt.

Erwerb von Vistar Media in den USA

Am 20. Dezember 2024 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Vistar Media Inc. (Vistar Media), einem Anbieter für digitale „Out-Of-Home“-Werbetechnologie, getroffen. Die Transaktion wurde am 3. Februar 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Im Gegenzug hat T‑Mobile US Barmittel in Höhe von 0,6 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) an den Verkäufer übertragen. Ein Teil der am Erwerbsstichtag geleisteten Zahlung diente der Abgeltung bereits bestehender Beziehungen mit Vistar Media und ist vom beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung ausgeschlossen.

Vistar Media wird seit dem 3. Februar 2025 in den Konzernabschluss einbezogen. Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ist zum 31. März 2025 noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Vollzugs der Transaktion zum Aufstellungszeitpunkt des Konzern-Zwischenabschlusses können sich die nachstehend aufgeführten, vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte nachträglich ändern, sobald zusätzliche Informationen vorliegen und die Bewertungen abgeschlossen sind. Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Vistar Media sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Vorläufiger beizulegender Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden – Vistar Media

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

197

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

41

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

153

Übrige Vermögenswerte

3

Langfristige Vermögenswerte

594

Goodwill

335

Andere immaterielle Vermögenswerte

257

davon: Kundenstamm

196

davon: Marken

8

davon: übrige

53

Sachanlagen

1

Nutzungsrechte

1

Vermögenswerte

791

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

126

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

126

Langfristige Schulden

62

Leasing-Verbindlichkeiten

2

Passive latente Steuern

60

Schulden

188

Der vorläufige Goodwill berechnet sich wie folgt:

Vorläufiger Goodwill – Vistar Media

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

603

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

456

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

188

= Goodwill

335

Der vorläufige Goodwill umfasst das erwartete Wachstum der Service-Umsätze, welches durch die zusammengeführten Geschäftsaktivitäten erzielt werden soll, den Personalbestand der Vistar Media sowie immaterielle Vermögenswerte, die nicht gesondert ansetzbar sind. Voraussichtlich ist kein Bestandteil des vorläufig erfassten Goodwills ertragsteuerlich abzugsfähig.

Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period-Excess-Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Der Kundenstamm wird über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 9 Jahren abgeschrieben. Die Marken wurden mittels der Lizenzpreisanalogie-Methode bewertet. Bei dieser Methode wird der Wert der Marke errechnet, indem unterstellt wird, welche Lizenzraten fiktiv zu entrichten wären, wenn sich der betreffende Vermögenswert nicht im Eigentum des Unternehmens befände. Die Marken sowie übrigen immateriellen Vermögenswerte werden über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb sind aus Konzernsicht keine wesentlichen transaktionsbezogenen Kosten angefallen. Die Einbeziehung der Vistar Media in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Deutschen Telekom.

Erwerb von Blis in den USA

Am 18. Februar 2024 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Blis Holdco Limited (Blis), einem Anbieter für Werbelösungen, getroffen. Die Transaktion wurde am 3. März 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Im Gegenzug hat T‑Mobile US Barmittel in Höhe von 0,2 Mrd. US‑$ (0,2 Mrd. €) an den Verkäufer übertragen. Ein Teil der am Erwerbsstichtag geleisteten Zahlung diente der Abgeltung bereits bestehender Beziehungen mit Blis und ist vom beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung ausgeschlossen.

Blis wird seit dem 3. März 2025 in den Konzernabschluss einbezogen. Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ist zum 31. März 2025 noch nicht abgeschlossen. Die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte bzw. der übernommenen Schulden beliefen sich auf 0,2 Mrd. € bzw. 0,1 Mrd. €. Daraus resultiert ein vorläufiger Goodwill in Höhe von 0,1 Mrd. €. Aufgrund der zeitlichen Nähe des Vollzugs der Transaktion zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernzwischenabschlusses können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine weiteren Detailangaben zu den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden gemacht werden. Die zuvor genannten vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte können sich nachträglich ändern, sobald zusätzliche Informationen vorliegen und die Bewertungen abgeschlossen sind.

Darüber hinaus ergaben sich in den ersten drei Monaten 2025 folgende Entwicklungen im Zusammenhang mit der in Vorperioden vollzogenen Transaktion im Konzern:

Erwerb von Ka’ena in den USA

Am 9. März 2023 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Ka’ena Corporation sowie deren Tochtergesellschaften, darunter Mint Mobile, für einen Kaufpreis von maximal 1,35 Mrd. US‑$ geschlossen. Der Kaufpreis sollte ursprünglich zu 39 % in bar und zu 61 % mit Aktien der T‑Mobile US gezahlt werden. Am 13. März 2024 hat T‑Mobile US eine Änderungsvereinbarung abgeschlossen, die eine Anpassung des Zahlungsmechanismus enthält, die dazu führt, dass der Baranteil des Kaufpreises im Verhältnis zum in Aktien zu zahlenden Kaufpreisanteil steigt.

Die Transaktion wurde am 1. Mai 2024 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Ka’ena wird seit dem 1. Mai 2024 in den Konzernabschluss einbezogen.

Der Kaufpreis steht in Abhängigkeit von festgelegten Finanzkennzahlen der Ka’ena Corporation und setzt sich zusammen aus einer Kaufpreisvorauszahlung bei Abschluss der Transaktion, die bestimmten vereinbarten Anpassungen unterliegt, sowie einer variablen, erfolgsabhängigen Kaufpreiskomponente, die am 1. August 2026 zu zahlen ist.

Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt ist zum 31. März 2025 noch nicht abgeschlossen.

Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode unter Anwendung der Monte-Carlo-Simulation für die Eintrittswahrscheinlichkeit verschiedener Ergebnisse ermittelt. Diese Bewertung basiert auf wesentlichen, nicht am Markt beobachtbaren Parametern und stellt daher eine Level-3-Bewertung dar. Die wesentlichen Annahmen umfassen prognostizierte Kaʼena-Finanzkennzahlen, in erster Linie Umsatz, Marketing-Kosten und Kundenkennzahlen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit sowie den Abzinsungssatz. Zum 31. März 2025 ist die bedingte Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 0,2 Mrd. € (31. Dezember 2024: 0,2 Mrd. €) in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten.

Weitere Informationen zur Transaktion sowie zu den vorläufigen beizulegenden Zeitwerten der übertragenen Gegenleistung sowie der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind dem Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“ im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2024 zu entnehmen.

Folgende Transaktionen werden in Zukunft den Konsolidierungskreis der Deutschen Telekom ändern:

Erwerb von Lumos in den USA

Am 24. April 2024 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb der FTTH-Plattform Lumos im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Investmentfond EQT getroffen. Die Transaktion wurde am 1. April 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Mit Vollzug der Transaktion hat T‑Mobile US rund 0,9 Mrd. US‑$ (0,9 Mrd. €) in das Unternehmen investiert, um 50 % der Anteile zu erwerben und die Glasfaser-Kunden zu übernehmen. Die von T‑Mobile US investierten Mittel sollen von Lumos für den künftigen Glasfaser-Ausbau verwendet werden. Darüber hinaus beabsichtigt T‑Mobile US, weitere rund 0,5 Mrd. US‑$ (0,5 Mrd. €) zwischen 2027 und 2028 in das Unternehmen einzulegen. Seit dem 1. April 2025 wird die Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen.

Vereinbarung über den Erwerb von UScellular in den USA

Am 24. Mai 2024 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung mit der United States Cellular Corporation (UScellular), Telephone and Data Systems, Inc. und USCC Wireless Holdings, LLC getroffen, demzufolge T‑Mobile US u. a. im Wesentlichen alle Mobilfunk-Aktivitäten von UScellular und ausgewählte Spektrumlizenzen für einen Gesamtkaufpreis von rund 4,4 Mrd. US‑$ (4,1 Mrd. €) erwerben wird. Der Kaufpreis ist in bar zu zahlen und erfolgt des Weiteren durch die Übernahme von Schulden in Höhe von bis zu 2,0 Mrd. US‑$ (1,8 Mrd. €) im Rahmen eines Umtauschangebots an bestimmte UScellular-Schuldner vor dem Vollzug der Transaktion. Soweit die Schuldner nicht am Umtausch teilnehmen, werden ihre Anleihen als Verpflichtungen von UScellular fortbestehen, und die Barkomponente des Kaufpreises wird entsprechend erhöht. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt von behördlichen Genehmigungen und weiterer Vollzugsbedingungen. Der Vollzug wird Mitte 2025 erwartet. Nach dem Vollzug werden die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte voraussichtlich im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 in den Konzernabschluss einbezogen. Nach Abschluss der Transaktion bleibt UScellular Eigentümer ihres übrigen Spektrums sowie ihrer Funktürme, und T‑Mobile US wird einen 15-jährigen Rahmenlizenzvertrag für die Anmietung von Flächen an mindestens 2.100 Funktürmen abschließen. Darüber hinaus soll sich die Laufzeit bereits bestehender Flächenmietverträge für etwa 600 Funktürme von UScellular um weitere 15 Jahre nach dem Vollzug der Transaktion verlängern. Im Zusammenhang mit dem Rahmenlizenzvertrag rechnet T‑Mobile US mit zusätzlichen künftigen Mindestleasingzahlungen in Höhe von rund 1,4 Mrd. US‑$ (1,3 Mrd. €) über 15 Jahre nach Abschluss der Transaktion.

Vereinbarung über den Erwerb von Metronet in den USA

Am 18. Juli 2024 hat T‑Mobile US mit KKR & Co. Inc. eine Vereinbarung über den Erwerb der FTTH-Plattform Metronet Holdings, LLC sowie eines Teils derer Tochtergesellschaften (Metronet) im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens getroffen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt von behördlichen Genehmigungen und weiterer Vollzugsbedingungen. Der Vollzug wird Mitte 2025 erwartet. Mit Vollzug der Transaktion soll T‑Mobile US rund 4,9 Mrd. US‑$ (4,5 Mrd. €) in das Unternehmen investieren, um 50 % der Anteile zu erwerben, alle bestehenden Glasfaser-Privatkunden zu übernehmen und das Unternehmen zu finanzieren. Nach dem Vollzug der Transaktion soll die Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden.

FTTH – Fiber to the Home
FTTH bezeichnet in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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