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Rechnungslegung

Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht freiwillig in Einklang mit § 53 Abs. 6 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Quartalsfinanzbericht, der einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht umfasst. Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden: „IFRS Accounting Standards“) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.

Statement of Compliance

Der Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2025 ist unter Beachtung der Regelungen des International Accounting Standards (IAS) 34 aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS Accounting Standards wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Quartalsfinanzbericht alle üblichen, laufend vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024.

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche 
Telekom ab

Änderungen

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS

 

 

 

Amendments to IAS 21

Lack of Exchangeability

01.01.2025

Mit den Änderungen wurden folgende Regelungen in IAS 21 ergänzt:

  • Wann eine Währung gegen eine andere Währung tauschbar ist und wann nicht.
  • Wie ein Unternehmen den Wechselkurs bestimmt, der anzuwenden ist, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.
  • Welche Informationen ein Unternehmen angeben muss, wenn eine Währung nicht umtauschbar ist.

Keine Auswirkungen.

Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2024 zu entnehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur

Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie in der Berichtsstruktur vorgenommen.