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Rechnungslegung

Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht freiwillig in Einklang mit § 53 Abs. 6 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Quartalsfinanzbericht, der einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht umfasst. Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden: „IFRS Accounting Standards“) und den IFRIC® Interpretations des IFRS Interpretations Committee für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.

Statement of Compliance

Der Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2026 ist unter Beachtung der Regelungen des IAS 34 Zwischenberichterstattung aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS Accounting Standards wurden von der EU‑Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.

Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Quartalsfinanzbericht alle vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025.

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS Accounting Standards

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments

01.01.2026

Die Änderungen umfassen:

  • Klarstellung und Erweiterung der Anwendungsleitlinien für die Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert das Zahlungsstromkriterium (SPPI-Kriterium) erfüllt.
  • Klarstellung des Zeitpunkts des Ansatzes und der Ausbuchung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit einem neuen Wahlrecht für den Zeitpunkt der Ausbuchung der über ein elektronisches Zahlungssystem erfüllten finanziellen Verbindlichkeiten.
  • Erweiterte Angabepflichten für die Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und die Finanzinstrumente mit bedingten Zahlungsströmen (z. B. mit Abhängigkeit von ESG-Faktoren).

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7: Contracts Referencing Nature-dependent Electricity

01.01.2026

Die Änderungen und Klarstellungen betreffen die Bilanzierung von naturabhängigen Stromlieferverträgen und umfassen:

  • Klarstellung der Leitlinien für die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme („own-use exemption“).
  • Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden.
  • Erweiterte Angabepflichten, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen ermöglichen es der Deutschen Telekom, im Fall einer Erhöhung ihres Anteils an langfristigen Strom­liefer­verträgen aus erneuerbaren Energie­quellen im Einklang mit den Nachhaltigkeits­zielen des Konzerns die dabei potenziell künftig entstehenden Wert­schwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung deutlich zu verringern.

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11

01.01.2026

Die Änderungen betreffen geringfügige Anpassungen bzw. Klarstellungen des Wortlauts folgender Standards: IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2025 zu entnehmen.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur

Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Hinsichtlich der Berichtsstruktur gab es folgende Änderung:

Definitionsänderung beim Service-Umsatz. Seit dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Voice-Transitumsätze im Wholesale-Bereich nicht mehr in den Service-Umsatz einbezogen, da sie nicht planbar bzw. wiederkehrend sind. Stattdessen werden sie im Non-Service-Umsatz ausgewiesen. In den beiden betroffenen Segmenten Deutschland und Europa wurden die Vorjahreswerte rückwirkend angepasst.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Umsatzerlöse“.

Wholesale
Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Telekommunikationsunternehmen, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
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