Rechnungslegung
Die Deutsche Telekom AG veröffentlicht freiwillig in Einklang mit § 53 Abs. 6 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Quartalsfinanzbericht, der einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht umfasst. Der Konzernzwischenabschluss wurde unter Beachtung der vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden: „IFRS Accounting Standards“) und den IFRIC® Interpretations des IFRS Interpretations Committee für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU zum Abschluss-Stichtag anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernzwischenlagebericht wurde unter Beachtung des Wertpapierhandelsgesetzes aufgestellt.
Statement of Compliance
Der Konzernzwischenabschluss zum 31. März 2026 ist unter Beachtung der Regelungen des IAS 34 Zwischenberichterstattung aufgestellt. In Einklang mit den Regelungen des IAS 34 wurde ein verkürzter Berichtsumfang gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 gewählt. Alle von der Deutschen Telekom AG angewendeten IFRS Accounting Standards wurden von der EU‑Kommission für die Anwendung in der EU übernommen.
Aus Sicht der Unternehmensleitung enthält der prüferisch durchgesehene Quartalsfinanzbericht alle vorzunehmenden Anpassungen, die für eine angemessene Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns notwendig sind. Hinsichtlich der dem Konzernzwischenabschluss zugrunde liegenden Grundlagen und Methoden verweisen wir auf den Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025.
Erstmals in der Berichtsperiode anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS Accounting Standards |
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Amendments to IFRS 9 and IFRS 7 |
Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments |
01.01.2026 |
Die Änderungen umfassen:
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Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IFRS 9 and IFRS 7 |
Amendments to IFRS 9 and IFRS 7: Contracts Referencing Nature-dependent Electricity |
01.01.2026 |
Die Änderungen und Klarstellungen betreffen die Bilanzierung von naturabhängigen Stromlieferverträgen und umfassen:
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Die Änderungen ermöglichen es der Deutschen Telekom, im Fall einer Erhöhung ihres Anteils an langfristigen Stromlieferverträgen aus erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Konzerns die dabei potenziell künftig entstehenden Wertschwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung deutlich zu verringern. |
Annual Improvements to IFRS Accounting Standards |
Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11 |
01.01.2026 |
Die Änderungen betreffen geringfügige Anpassungen bzw. Klarstellungen des Wortlauts folgender Standards: IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Weitere Informationen zu veröffentlichten, aber noch nicht angewendeten Standards, Interpretationen und Änderungen sowie Angaben zum Ansatz und zur Bewertung von Bilanzposten als auch zu Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten sind dem Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2025 zu entnehmen.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Änderungen der Berichtsstruktur
Die Deutsche Telekom hat in der Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Hinsichtlich der Berichtsstruktur gab es folgende Änderung:
Definitionsänderung beim Service-Umsatz. Seit dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Voice-Transitumsätze im Wholesale-Bereich nicht mehr in den Service-Umsatz einbezogen, da sie nicht planbar bzw. wiederkehrend sind. Stattdessen werden sie im Non-Service-Umsatz ausgewiesen. In den beiden betroffenen Segmenten Deutschland und Europa wurden die Vorjahreswerte rückwirkend angepasst.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Umsatzerlöse“.