Regulierung
Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission. Am 21. Januar 2026 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für den Digital Networks Act vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu ersetzen und zu novellieren. Im Rahmen des Verfahrens hat das Europäische Parlament (EU-Parlament) Ausschüsse mit der Ausarbeitung von Vorschlägen beauftragt. Im EU-Parlament hat inzwischen der Berichterstatter des federführenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Dieser unterstützt längere und unbefristete Spektrumlizenzen und sieht mehr Spielraum für differenzierte Netzdienste wie 5G-Slicing sowie verbindliche Regeln für Verhandlungen mit großen Datenverkehrsanbietern über die Zusammenschaltung von Netzen vor. Bei der Migration von Kupfer auf Glasfaser sollen die vorgeschlagenen EU-weiten Abschaltfristen entfallen; die grundsätzliche Verpflichtung zur Kupferabschaltung bleibt jedoch bestehen. Die bestehende Netzzugangsregulierung wird weitgehend beibehalten. Darüber hinaus schlägt der Berichterstatter niedrigere Preisobergrenzen für Roaming-Vorleistungen und die Öffnung für permanentes Roaming vor. Der Berichtsentwurf bildet eine Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen und stellt noch nicht die abschließende Parlamentsposition dar. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und -Rat werden voraussichtlich nicht vor dem zweiten Quartal 2027 beginnen. Angesichts des Umfangs und unterschiedlicher Positionen ist weiterhin mit einem längeren Gesetzgebungsverfahren sowie anschließenden Übergangsfristen zu rechnen.
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Revision des Cybersecurity Act vorgelegt. Dieser umfasst u. a. Maßnahmen zur Absicherung der ICT-Lieferketten, einschließlich verpflichtender Beschränkungen für Hochrisikolieferanten in Telekommunikationsnetzen. Im Europäischen Rat sieht der erste Kompromissentwurf der irischen Ratspräsidentschaft die Streichung der festen Austauschfrist für Mobilfunknetze vor. Der Berichtsentwurf des federführenden ITRE-Ausschusses im Europäischen Parlament schlägt hingegen eine Verkürzung der Frist von 36 auf 24 Monate, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie Entschädigungen für den verpflichtenden Austausch von Komponenten von Hochrisikolieferanten vor. Die irische Ratspräsidentschaft strebt eine allgemeine Ausrichtung bis Ende 2026 an. Im Europäischen Parlament stehen die weiteren Beratungen und die für Anfang 2027 geplante Plenarabstimmung noch aus. Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald beide Gesetzgeber ihre Verhandlungsmandate festgelegt haben.
TKG-Änderungsgesetz in Deutschland. Am 2. März 2026 hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Am 10. Juni 2026 hat das Bundeskabinett das TKG-Änderungsgesetz mit wenigen Änderungen beschlossen. Die Befassung im Bundestag startete im Oktober 2026. Im Anschluss folgt die zweite Lesung im Bundesrat. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Beschleunigung des Mobilfunk- und Glasfaser-Ausbaus, insbesondere durch vereinfachte Genehmigungsverfahren, verbesserten Gebäudezugang für den Vollausbau mit Glasfaser und die stärkere Verankerung von Open Access. Gleichzeitig bleiben Schwachstellen bestehen. Kritisch bewertet die Deutsche Telekom insbesondere die vorgesehene 24-monatige Schutzfrist für einen Glasfaser-Ausbau unmittelbar durch Hauseigentümer, mögliche Einschränkungen beim Open Access sowie die Ausweitung der Befugnisse der Bundesnetzagentur (BNetzA) bei der Kupfernetzabschaltung. Der Wegfall der noch im Referentenentwurf vorgesehenen Priorisierung von Stromanschlüssen für Mobilfunk-Standorte erschwert die Schließung verbleibender Versorgungslücken. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Transparenz- und Dokumentationspflichten für sensible Netzinfrastrukturen vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kritisch gesehen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – voraussichtlich Ende des Jahres – kann es noch Änderungen geben. Wir werden das Vorhaben weiter eng begleiten und versuchen, Risiken für die Deutsche Telekom abzuwenden und weitere Chancen zu heben.
BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die BNetzA hat am 9. Juni 2026 die neue Entgeltgenehmigung für die regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Die Entgelte gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026 bis zum 30. März 2028. Im parallel geführten BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde am 21. Juli 2026 der finale Bescheid erlassen. Dieses Standardangebot soll zunächst für fünf Jahre gelten. Die von der BNetzA festgelegten Bedingungen setzen wir nun um. Unser Standardangebot für die FTTB/H-Vorleistungsprodukte mit Übergabe am Ethernet Node wird weiterhin von der BNetzA geprüft. Im Mai 2025 wurde der erste Teilbescheid erlassen, der uns Änderungen am Vorleistungsvertrag aufgegeben hat. Seit September 2026 ist der Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die Umsetzung der Änderungen wird intern geprüft. Wir rechnen mit dem Erlass des finalen Bescheids im ersten Quartal 2027.
Frequenzvergaben
In Ungarn wurden am 24. März 2026 Frequenzen der Magyar Telekom im Umfang von 2x 10 MHz im 2.100-MHz-Band bis 2042 für 30,5 Mio. € (11 Mrd. HUF) verlängert. Außerdem hat der Regulierer in Ungarn die Mitte 2029 auslaufenden Lizenzen in den Bändern 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz auf Antrag um fünf Jahre ohne zusätzliche Gebühren verlängert. In Österreich endete am 10. April 2026 die Auktion zur Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie neue Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz. Dabei konnte sich T‑Mobile Austria 60 MHz im 2.300-MHz-Band und 2x 20 MHz im 2.600-MHz-Band für rund 13 Mio. € sichern. In der Tschechischen Republik hat sich der Regulierer dazu entschieden, die Frequenzen im 26-GHz-Band bis 2031 übergangsweise nur regional zu vergeben. In den USA konnte sich T‑Mobile US im Juni 2026 bei der Auktion von Spektrumlizenzen in den AWS-3-Bändern (Auction 113) 102 Lizenzen für rund 0,2 Mrd. € (0,3 Mrd. US‑$) sichern. Die US‑Regulierungsbehörde FCC hat die Lizenzen am 23. August 2026 zugeteilt.
In Deutschland wurden am 26. August 2024 die Vergaberegeln der Auktion 2019 vom Verwaltungsgericht (VG) Köln für rechtswidrig erklärt. Die BNetzA hat den Markt zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Neubescheidung bis zum 12. Januar 2026 angehört. Sie hält sowohl eine Bestätigung der seinerzeitigen Entscheidung mit angepasster Begründung, wodurch die Auktion 2019 unberührt bliebe, als auch eine Neuvergabe der Frequenzen in einem neuen Vergabeverfahren für möglich. In beiden Szenarien erwarten wir, dass die Deutsche Telekom weiterhin über ausreichende Frequenznutzungsrechte in den Bändern 2,1 GHz und 3,6 GHz verfügen wird, um für ihre Kunden die bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können.
In den USA hat die FCC am 20. November 2025 den Prozess für die Auktion von Frequenzen im Bereich 3,98 bis 4,14 GHz (Upper C-Band) gestartet, die bis spätestens Juli 2027 durchgeführt werden muss (Auction 115). Am 22. Juli 2026 hat die FCC die Vergabe von 160 MHz Spektrum bestätigt und die regulatorischen Rahmenbedingungen verabschiedet. Der Auktionsstart ist für den 27. April 2027 geplant. In Griechenland hat der Regulierer den Prozess für die Neuvergabe in den Bändern 900 MHz und 1.800 MHz gestartet, die Mitte 2027 auslaufen. In Polen könnte gegebenenfalls die Vergabe des 26-GHz-Bands starten. In der Tschechischen Republik läuft der Prozess zur Verlängerung der bestehenden Frequenzzuteilungen in den Bändern 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Der Abschluss des Verfahrens wird im zweiten Quartal 2027 erwartet.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
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Erwarteter Vergabestart |
Frequenzbereiche |
Geplantes Vergabeverfahren |
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Griechenland |
Noch offen |
900 MHz/1.800 MHz |
Auktion, Details noch offen |
Polen |
Noch offen |
26 GHz |
Details noch offen |
Tschechische Republik |
Gestartet |
800 MHz/1.800 MHz/2.600 MHz |
Verlängerung, Details noch offen |
USA |
H1 2027 |
3,98–4,14 GHz |
Auktion, Details noch offen |
Vereinbarungen über Spektrumlizenzen
T‑Mobile US hatte am 30. Mai 2025 eine Vereinbarung über den Verkauf des 800-MHz-Spektrums an Konzerngesellschaften von Grain Management (Grain) getroffen. Am 1. Juli 2026 hatte die FCC die Transaktion einschließlich bestimmter Änderungen an den 800-MHz-Spektrumlizenzen genehmigt. Daraufhin hat T‑Mobile US die entsprechenden Spektrumlizenzen an Grain übertragen und im Gegenzug eine Barzahlung in Höhe von 2,9 Mrd. US‑$ (2,5 Mrd. €) sowie 600-MHz-Spektrumlizenzen im Wert von 0,7 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) erhalten. Die Transaktion wurde am 10. August 2026 abgeschlossen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass T‑Mobile US unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil zukünftiger Gewinne aus Weiterverkäufen des 800‑MHz-Spektrums von Grain erhält. Am 8. Oktober 2026 hat Grain mit SpaceX eine Vereinbarung über die Veräußerung des 800-MHz-Spektrums getroffen. Der Vollzug steht unter dem Vorbehalt üblicher Abschlussbedingungen sowie behördlicher Genehmigungen. Ein aus dieser Transaktion potenziell resultierender Gewinnanteil wurde von T‑Mobile US bislang nicht erfasst.
Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US‑Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,1 und 2,9 Mrd. €) vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen getroffen. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,4 Mrd. US‑$ (1,1 und 3,0 Mrd. €). Am 2. Juni 2026 wurde der Erwerb eines Teils der Spektrumlizenzen im Wert von 46 Mio. US‑$ (40 Mio. €) vollzogen. Der Abschluss des Erwerbs der noch verbleibenden Lizenzen wird für das erste Halbjahr 2028 angestrebt.